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SR. EXCELLENZ

DEM HERRN STAATSMINISTER

D. JOHANN PAUL VON FALKENSTEIN

DEM KENNER UND FREUNDE

DES ALTERTHUMS

DEM EDELN UND WOHLWOLLENDEN BESCHÜTZER

ERNSTER WISSENSCHAFT

IN DANKBARER VEREHRUNG

EHRFURCHTSVOLL GEWIDMET

Vorrede.

Die römische Staatsverfassung gehört zu den merkwürdigsten und grossartigsten Erscheinungen des Alterthums. Sie ist die freie, selbständige Schöpfung eines ganzen, politisch vor allen anderen tüchtigen Volks; nicht erbaut auf der Grundlage abstrakter Theorien, noch von einzelnen über der Menge stehenden Gesetzgebern dem Volke zur Norm gegeben und von Zeit zu Zeit durchgreifend erneuert und umgestaltet, sondern hervorgegangen in ununterbrochener, wenn auch natürlich nicht gleichmässig fortschreitender Entwickelung aus der Tiefe des römischen Charakters und den Erfahrungen des öffentlichen Lebens selbst, ohne wesentliche fremde Einflüsse; erzeugt vielmehr und gefördert durch die Gegensätze, welche die Elemente des Staats zu einander bildeten. So war die politische Verfassung auf das Innigste mit dem gesammten Volksleben verwachsen, oder vielmehr, sie war die vornehmste Aeusserung dieses Lebens selbst, und aus dieser volksthümlichen Entwickelung, so wie dem eigenthümlichen Zuge des nationalen Charakters, einmal angenommene Formen nicht wegwerfen oder gewaltsam zerbrechen, sondern zu möglichster Vollkommenheit ausbilden zu wollen, endlich aus der eifersüchtigen Werthschätzung politischer Freiheit erklärt sich hauptsächlich das merkwürdige Beispiel einer freien Verfassung, die in fortwährender Ausbildung begriffen und bei einer zur Weltherrschaft sich steigernden Macht, fast ein halbes Jahrtausend ohne wesentliche Veränderung der Grundformen bestand, und in dieser ganzen Zeit durch keinen, wenn auch vorübergehenden Umsturz, durch keine usurpirte Herrschaft unterbrochen wurde, wenn man nicht etwa den kurzen Zwischenakt dictatorischer Gewalt gegen das Ende der Republik als solche bezeichnen will.

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