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Cornificius lange nach dem Auct. ad Her. geschrieben hat, und daß er seine Abhandlung über Figuren nach Caecilius verfaßte, liegt nahe und wird durch QUINT. 9, 3, 89 (sicut Caecilius Dionysius Rutilius Cornificius Visellius aliique non pauci) bestätigt. KÖHLER a0. 23. Die Übereinstimmung zwischen dem Auct. und Cornificius erklärt sich vielleicht daraus, daß dieser (als Einziger in dieser Zeit) den Auct. benutzt hat. MARX aO. 69 hat also die Identifikation, an der er noch RhM. 43, 376 festhielt, mit Recht abgewiesen, und ihm sind BRZOSKA 1605. KÖHLER 8 gefolgt, während THIELE Gött. Anz. 1895, 717 an ihr festhält und AмMON Bl. bayr. GW. 33, 409 sie durch eine umständliche Hypothese zu retten sucht. Vgl. JWERNER, Zur Frage nach d. Vf. der Herenniusrhet., Bielitz 1906. Jener Cornificius ist also sicher keiner der um die Zeit des Cicero lebenden (Münzer PW. 4, 1623) und auch nicht mit Cornificius Longus (§ 209, 2) identisch.

6. Das Werk wurde im Mittelalter viel gebraucht, abgeschrieben und interpoliert; über die Hss. 8. MARX Ausg. p. 10. Die Lücken der ältesten und besten (Paris. 7714 s. IX, Wirceb. s. IX/X, Bern. 433, Corbeiens. s. IX/X: Facsim. des Paris. 7714 und d. Bern. bei CHATELAIN T. 16) sind in den jüngeren (beste Bamberg. 423 s. XII/XIII) aus einer anderen Überlieferung mehr oder weniger ausgefüllt. Gegen CHALM, analecta Tull. I, Münch. 1852 und RhM. 15, 536, der die Zusätze der jüngeren Hss. nur als Interpolationen ansieht, vgl. LSPENGEL, RhM. 16, 391; JSIMON, die Hss. der Rhet. ad Her., Schweinf. 1863. 64 II; VDESTINON, de codd. Cornific. ratione, Kiel 1874.

7. Ausgaben (s. MARX S. 60) v. PBURMANN (mit Cic. de inv.), Leid. 1761. Cornifici Rhetoricorum ad Herennium libri rec. et interpretatus est CLKAYSER, Lps. 1854; maßgebend ed. MARX, Lips 1894 mit vollständigem Wortregister (vgl. THIELE, Gött. Anz. 1895, 717). Übers. von KUCHTNER, München 1911. Außerdem in den Ausg. der rhet. Schriften Ciceros und in dessen Gesamtausg. (§ 177, 5). KAMMRATH, de rhet. ad Her. auctore, Holzminden 1858. MOMMSEN, RG. 26, 456. RKRÖHNERT, de rhet. ad Her., Königsb. 1873. BRIONE, Annali della scuola di Pisa, 22, 3. NETZKER, Hermag. Cic. Cornificius quae docuerint de statibus, Kiel 1879; d. constitutio legitima des Cornif., JJ. 133, 411. GTHIELE, de Cornif. et Cic. artibus rhet. Greifsw. 1889. CKOEHLER, de rhet. ad H., Berl. 1909. RocH, de Cornif. et Cic. artis rhet. praeceptoribus, Bad. i/Östr. 1884. BOCHMANN, de Cornificii . . rerum Rom. scientia, Lpz. 1875. HWEBER, üb. d. Quellen d. Rhet. ad Her., Zürich 1886. RADTKE, obs. crit. in Cornif. libros, Königsb. 1892. BRZOSKA, PW. 4, 1605.

163. Unter den prosaischen Inschriften aus den Jahren 150 -80 sind besonders erwähnenswert die amtlichen Urkunden, wie die tabula Bantina, lex repetundarum, lex agraria u. a. Die Inschriften in gebundener Form aus dieser Zeit haben teils noch das saturnische Maß, teils sind sie im volksmäßig gehandhabten Hexameter gehalten oder in anderen griechischen Metren, besonders dem iambischen Senar; sie lassen die steigende Sicherheit im Gebrauche der hellenischen Formen und im Ausdruck der Gedanken deutlich erkennen.

1. Tabula Bantina, Rest einer Erztafel in Neapel, gefunden 1790 zu Bantia in Apulien, auf der einen Seite mit lateinischem, auf der andern mit einem (verschiedenen) oskischen Texte, aus den J. 133-118. Der lateinische Text ist der Schluß eines stadtrömischen Gesetzes. CIL. 1, 197. BRUNS, font. iur. 48. DIE. 292.

2. Lex (Acilia, früher unrichtig Servilia) repetundarum vom J. 123 oder 122. CIL. 1, 198. BRUNS, font. 55. DIE. 293.

3. Gleichfalls aus der Zeit der Gracchen sind wohl die Überreste einer lex de quaestione perpetua, CIL. 1, 207. 208. BRUNS, font. 117. DIE. 296, sowie der Meilenstein des Popilius (Cos. 132) CIL. 1, 551. 10, 6950. DIE. 275, und wohl die Inschrift des L. Betilienus L. f. Vaarus aus Aletrium, CIL. 1, 1166. DIE. 291.

4. Schiedsrichterlicher Spruch von Q. und M. Minucius in einer Grenzstreitigkeit zwischen den Genuates und Viturii, vom J. 117. CIL. 1, 199 und 5, 7749. BRUNS, font. 401 DIE. 294.

5. Lex agraria vom J. 111, früher lex Thoria genannt (die aber in die Zeit um 119 fiel); erhalten auf der Rückseite der lex repet. (oben A. 2): CIL. 1, 200. BRUNS, font. 73. DIE. 295.

6. Lex parieti faciendo aus Puteoli vom J. 105, aber erst in der Kaiserzeit eingehauen, CIL. 1, 577. 10, 1781. BRUNS, font. 374. DIE. 306. WIEGAND, JJ. Suppl. 20, 661.

7. Im Saturnius oder doch ähnlich gefaßt: der titulus Mummianus (§ 131, 8) vom J. 142 (CIL. 1, 541. 6, 331. RITSCHL, op. 4, 82. DIE. 285; vielleicht ist die erhaltene Inschrift nicht das Original, sondern eine spätere, nicht genaue Wiederholung: s. BÜCHELER, CLE. 3); die Grabschrift des Maarcus Caicilius (CIL. 1, 1006. 6, 13696. RITSCHL аO. 735. CLE. 11. DIE. 322); die Inschrift von Sora (CIL. 1, 1175. 10, 5708. RITSCHL аO. 130. CLE. 4. DIE. 284); wie auch die Grabschriften des Bäckermeisters M. Vergilius Eurysaces und seiner Frau Atistia (CIL. 1, 1013 fl. 6, 1958. RITSCHL аO. 749. CLE 13. DIE. 323) wohl als Saturnier gemeint sind, sowie vielleicht (?) CIL. 1, 1080 amantissima suis, fide maxsuma pia. Andere saturnische Trümmer in Inschr. s. bei BÜCHELER а0. p. 10.

8. Im populären Hexameter (oben S. 159): der titulus Mummianus CIL. 1, 542. 9, 4672. CLE 248. DIE. 286, sowie die fälschlich Praenestinae genannten sortes (CIL. 1, 1438-1454. CLE. 331. DIE. 370 fl. RITSCHL, Op. 4, 395; über die verwandten von Forum Novum ASWOBODA, WSt. 24, 485. Außerdem die Grabschrift des Cn. Taracius (CIL. 1, 1202. CLE. 362. DIE. 334) und des Protogenes (CIL. 1297. CLE. 361. DIE. 333). Ein daktylischer Oktometer CIL. 1480. Auch Nr. 1038 läßt daktylisches Maß erkennen. Distichen Nr. 1011 und 1220 (DIE. 335 f. CLE. 959 f.), sowie von den Scipionengrabschriften Nr. 38 (DIE. 93. CLE. 958).

9. Iambisch sind von den inscriptiones lat. antiquissimae (CIL. Bd. 1), die freilich zT. jünger als die sullanische Zeit sind, 1007 von rührender Schlichtheit (CLE. 52. DIE. 324). 1008 (CLE. 59. DIE. 327). 1009 (CLE. 55. DIE. 326). 1010 (CLE. 185. DIE. 328). 1012 (CLE. 58. DIE. 329). 1019 (CLE. 68. DIE. 332). 1027 (CLE. 74. DIE. 331). 1194 (23). 1267 (CLE. 57. DIE. 330). 1273 (32). 1277 (80). 1306 (CLE. 54. DIE. 325). 1422 (26). 1431 (84); trochäisch wohl CIL. 1459; LMÜLLER, JJ. 97, 214.

ZWEITE PERIODE.

DAS GOLDENE ZEITALTER DER RÖMISCHEN LITERATUR.

CICERONISCHES UND AUGUSTEISCHES ZEITALTER
J. 83 v. Chr. - 17 n. Chr.

A. Die ciceronische Zeit

J. 83-43.

Das goldene Zeitalter der römischen Literatur nennt man die Periode, in der sie in der stilistischen Vollendung ihren Höhepunkt erreichte und die von den Griechen übernommenen Formen mit einem reichen Inhalt erfüllte. Es verteilt sich an zwei Generationen: die Prosa ersteigt den Gipfel in der ciceronischen Zeit, die Poesie in der augusteischen.

Im Anfange der ciceronischen Zeit ist die Niederlage der Volkspartei, der Sieg des Adels eine vollendete Tatsache. Dieser Zustand war indessen ebenso unhaltbar wie unberechtigt. Die Nobilität war zu entartet und zu sehr durch Selbstsucht zerrissen, als daß ihre Herrschaft hätte von Bestand sein können; das Volk aber, äußerlich durch die Ausdehnung des römischen Bürgerrechts auf alle Italiker zu einer furchtbaren Macht geworden, war in Wirklichkeit das blinde Werkzeug in der Hand kühnen Ehrgeizes. Es lag alles fertig für die Herrschaft eines Einzigen, die zu behalten Sulla zu unbequem gefunden hatte, so daß sogar Abenteurer wie Catilina es wagen konnten danach zu greifen. Dem Cn. Pompeius wäre sie bei mehr Festigkeit des Willens nicht entgangen; aber den verwöhnten Günstling des Glückes brachte seine Eitelkeit und Empfindlichkeit zu einem Schaukelsystem, durch das er bei beiden Parteien Achtung und Vertrauen einbüßte und dem klaren willensstarken Caesar in die Hände arbeitete. Die nächste Frucht dieses Verfahrens war das erste Triumvirat (J. 60), die weitere der Krieg zwischen Pompeius und Caesar, des ersteren Tod, des Caesar Sieg und Alleinherrschaft. Die sinnlose Ermordung Caesars bewirkte nur, daß die fast schon tote Republik nochmals durch einen neuen Bürgerkrieg sterben mußte; der Todeskampf begann von neuem, abermals bildete ein Triumvirat die Zwischenstufe zur Monarchie, und wie das erste dem Cicero die Verbannung gebracht hatte, so kostete das zweite ihn das Leben.

Der Parteienkampf der Gracchenzeit setzt sich in unserer Zeit fort, erstreckt sich aber weniger auf sachliche Gegensätze als auf

das Streben Einzelner nach Einfluß und Herrschaft. Die Parteien kämpfen gegeneinander unermüdlich mit den Waffen des Geistes, mit Wort und Feder, auf dem Forum und im Senat, auch dann noch, als bereits die rohe Gewalt sich geltend machte und zuerst Gladiatorenbanden, dann förmliche Heere die Entscheidung herbeiführten. Die Beredsamkeit, die Geschichtschreibung, die politische Literatur hat daher auch in dieser Zeit noch fortwährend das Übergewicht. Neu ist aber, daß jetzt ein Zweig der Literatur um den andern die Höhe der Kunst erklimmt, indem das Vorurteil schwindet, als sei die literarische Form etwas Unwichtiges und als komme es nur auf die Sache an. Hierin zeigt sich die Unterwerfung des Römertums unter den hellenischen Geist, die in dieser Zeit zum festen Ergebnis wird und sich über immer mehr Gebiete ausbreitet. Das gilt auch von Männern, die treu zur nationalen Fahne stehen, wie Varro; auch sie unterwerfen sich dem literarischen Prinzipat der Griechen.

In den herrschenden Kreisen ist der Abfall vom altrömischen Wesen allgemein; nur darnach trachtet ein jeder, daß er möglichst rasch, auf irgend welchem Wege, durch Raub oder durch Käuflichkeit, zu der Möglichkeit gelange, es andern in toller Verschwendung gleichzutun.') Den unnatürlich gesteigerten Gelüsten kam die überfeinerte hellenische Kultur entgegen und ward zur Mode wie zum Bedürfnis. Hellenen sind in allen Häusern, als Lehrer der Jugend, als Vorleser, als Gesellschafter im Hause und auf der Reise; und oft sind es durch Geist und Wissen bedeutende Männer, die sich in den Dienst der römischen Großen begeben und ihnen zu imponieren wissen: Lucullus hat seinen Antiochos, M. Crassus den Alexander Polyhistor, L. Piso den Philodemos. Auch Staseas bei M. Piso, Philagros bei Metellus Nepos scheinen sich über das Gewöhnliche erhoben zu haben; Cicero hat Diodotos, Lyson, Apollonios in seiner Umgebung; M. Brutus den Aristos, Straton, Poseidonios und Empylos. Den meisten ist es zwar wenig Ernst, hüben und drüben: der Grieche will sorgenfrei leben und der Römer in seinem Hofstaat auch einen Philosophen, Dichter und eine dienstwillige Feder haben; das Leben nach den Vorschriften der griechischen Ethik zu gestalten fiel den Wenigsten ein.

Aber tüchtigere Naturen und solche, denen Reichtum und hohe Stellung nicht schon als Erbe zugefallen war, erkennen in der hel

1) Düstere Schilderungen bei SALL. C. 10-13. J. 41, wo die Tendenz in Rechnung gezogen werden muß.

lenischen Bildung das beste Mittel zur Bereicherung und Verschönerung des Lebens oder doch ein treffliches Werkzeug, durch eigene Leistungen ihre Vorgänger zu überbieten und sich emporzuarbeiten. Hatten schon vorher Verbannte ihren Aufenthalt mit Vorliebe in hellenischen Städten genommen, wie Metellus und Rutilius Rufus, so wurde es jetzt immer häufiger, daß strebsame junge Römer Bildungsreisen in den Osten unternahmen, namentlich an die damaligen Hauptsitze der philosophischen und rhetorischen Studien, nach Athen, Rhodos und den kleinasiatischen Städten, und am Ende der ciceronischen Zeit war das Beziehen einer griechischen Hochschule schon ein Erfordernis der Bildung, wie das Beispiel des jungen Cicero und Horaz, des L. Bibulus, Messala u. a. zeigt.

Andrerseits ergossen sich nunmehr über Rom außer den Hellenen der Gegenwart auch die Hellenen der Vergangenheit in ihren Büchern: wie schon früher Aemilius Paullus nach seinem Siege über Perseus eine griechische Bibliothek nach Rom gebracht hatte, so kam jetzt, nach der Eroberung Athens durch Sulla, die Bibliothek des Apellikon nach Rom, und mit ihr besonders die meisten Schriften des Aristoteles und Theophrast; durch Lucullus ebenso reiche Bücherschätze aus der pontischen Beute), so daß es jetzt Bücherfreunde gab (wie Varro und Cicero) und allmählich ein Buchhandel sich ausbildete, wie ihn z. B. Atticus betrieb (§ 2, 2); die geistige Bedeutung Roms erhellt vielleicht am besten daraus, daß sein Verlag auch Mustertexte griechischer Klassiker herstellte. Auch das Übersetzen griechischer Schriften ins Lateinische wurde hierdurch gefördert. Zwar die Vornehmeren bedurften dessen nicht, da sie des Griechischen vollkommen mächtig waren; aber auf weitere Kreise war doch nur durch Übersetzungen zu wirken. Indessen waren es jetzt nicht mehr Dramen, auf die sich die Übersetzer vorzugsweise warfen: die vornehme Welt ließ dem Volke seine hergebrachten Belustigungen und vergnügte sich selbst in griechischen Schauspielen. Wohl aber wurden neben den Erzeugnissen hellenistischer Frivolität, wie den milesischen Novellen des Aristeides, auch ernstere griechische Schriften durch Amafinius, Cicero uud Messala übertragen.

Es war begreiflich und durch die griechischen Lehrer mitveranlaßt, daß außer der klassischen Literatur der Hellenen auch die. der Gegenwart und letzten Vergangenheit den Römern in die Hände

2) Vgl. die Zeugnisse bei FUNAIOLI, GRF. 1, xxv.

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