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C. SALLUSTI CRISPI

BELLUM CATILINAE

BELLUM JUGURTHINUM

ORATIONES ET EPISTULAE EX HISTORIIS EXCERPTAE

878

S

06

Q9

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Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.

Als Adam Eußner im Jahre 1889 verstarb, war die von ihm übernommene Schulausgabe des Sallustius erst bis zum zweiten Bogen vorgeschritten. Auf den dringenden Wunsch der hochverehrten Verlagsbuchhandlung habe ich es trotz mancherlei Bedenken übernommen, nicht sowohl den Eußnerschen Kommentar zu Ende zu führen, als vielmehr einen ganz neuen auszuarbeiten. Zu ersterem konnte ich mich nicht entschließen: denn die Eußnerschen Anmerkungen schienen mir für eine Schulausgabe, namentlich nach den heutigen Anschauungen und Anforderungen, einerseits viel zu reichlich und ausführlich, anderseits auch inhaltlich nicht immer zweckentsprechend zu sein. Ich habe mich bemüht, die Erläuterungen nach Zahl und Umfang möglichst zu beschränken und dem Schüler nur soviel zu bieten, als für ihn zur häuslichen Vorbereitung nötig zu sein schien, ohne daß dem Unterricht in der Klasse zu sehr vorgegriffen würde. Selbstverständlich habe ich bei Ausarbeitung des Kommentars die vorhandene Literatur nach Möglichkeit herangezogen und auszunutzen gesucht, im besondern aber mich von den Erfahrungen leiten lassen, die ich selbst bei langjähriger Behandlung der Schriften Sallusts in der Klassen- und Privatlektüre gemacht habe.

Der Text ist im ganzen der von Adam Eußner. Die Abweichungen sind im Anhang verzeichnet und teils durch kurze Bemerkungen, teils durch Verweisungen begründet. Auch außerdem enthält dieser noch einige Nachweise, wo es mir gerade angemessen zu sein schien. Irgendwelche Vollständigkeit ist dabei nicht beabsichtigt worden.

Da die Sallustlektüre nicht selten mit dem Jugurtha begonnen wird, sind zunächst die beiden ersten Hefte völlig selbständig voneinander gehalten; es finden keinerlei Verweisungen von dem einen auf das andere statt; die kurze Einleitung über Sallusts Leben und Schriften wird beiden beigegeben.

Dresden-Neustadt, Ende Dezember 1893.

Th. 0.

Vorwort zur zweiten Auflage.

Bei der Ausarbeitung der zweiten Auflage habe ich die in den letzten fünfzehn Jahren erschienene Literatur, soweit sie mir zugänglich war, gewissenhaft benutzt, im besonderen die in den verschiedenen Besprechungen geäußerten Wünsche nach Möglichkeit befolgt. Auf jeder Seite sind kleinere oder größere Veränderungen im Kommentar vorgenommen worden, seltener durch Streichung, häufiger durch Umgestaltung oder Hinzufügung von Anmerkungen.

Ein besonderes Augenmerk habe ich auf den Anhang gerichtet und ihn mit Berücksichtigung der neueren Erscheinungen mehrfach ergänzt und erweitert.

Zwickau, im November 1908.

Th. 0.

Einleitung.

C. Sallustius Crispus war im Todesjahre des Marius, d. h. 86 v. Chr., am 1. Oktober in Amiternum im Sabinerlande geboren. Somit erlebte er als Knabe und heranwachsender Jüngling die Diktatur Sullas und die Machtentwickelung des Pompejus, namentlich dessen Kriege gegen die Seeräuber und Mithridates, und war zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung (63 v. Chr.) 23 Jahre alt. Was für eine Erziehung und wo er sie genossen hat, ist nicht bekannt. Doch geht aus seinen Werken hervor, daß er durchaus auf der Höhe der Bildung seiner Zeit gestanden hat. Er selbst bezeugt (Cat. 4, 2), daß er von früh auf eine lebhafte Neigung zur Geschichtschreibung gehabt hat.

Herangewachsen widmete er sich dem Staatsleben und verwaltete zunächst die Quaestur, frühestens unter Caesars Konsulat (59 v. Chr.). 52 war er Volkstribun, also in dem Jahre, in dem Clodius durch Milo ermordet wurde. An den damit zusammenhängenden Ereignissen war er insofern beteiligt, als er gegen Milo und dessen Verteidiger Cicero auftrat. Da er jedoch diese Tätigkeit bald einstellte, entging er nicht dem Verdachte, mit beiden ein Abkommen getroffen zu haben. 50 wurde er durch den Censor Appius Claudius wegen schlechten Lebenswandels aus dem Senat ausgestoßen. Wie weit dieser Vorwurf begründet war, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Denn die mancherlei Angaben, die in dieser Hinsicht aus dem Altertum auf uns gekommen sind, stammen aus ziemlich trüben Quellen. Ohne Zweifel jedoch bot Sallusts Lebenswandel nur den äußern Vorwand zu jener Maßregel, während der wahre Grund vielmehr in seiner politischen Parteistellung zu suchen ist. Denn Sallustius hatte sich nicht auf Pompejus', sondern auf Caesars Seite gestellt. Und so begab er sich denn auch zu diesem nach Gallien, als er infolge des erwähnten Vorfalls die Hauptstadt verließ. Von ihm freundlich aufgenommen und mit wichtigen Aufträgen betraut, hatte er bald darauf ihm seine Wiederaufnahme in den Senat zu verdanken.

Ende des Jahres 47 wurde er als designierter Praetor von Caesar nach Campanien gesendet, um die dort meuternden Truppen zu beruhigen. Doch unterzog er sich dieser Aufgabe mit wenig Erfolg. Ja er geriet sogar in persönliche Gefahr und konnte sich nur durch eilige Flucht retten. Als sich darauf Caesar nach Afrika begeben hatte, gelang es Sallust in seinem Auftrag, den Gegnern auf der Insel Cercina bedeutende Getreidevorräte zu entreißen. Zur Belohnung für diese und andere Dienste wurde er nach der Schlacht bei Thapsus (46) pro consule Statthalter der neu eingerichteten Provinz Africa, die das ehemalige Gebiet von Karthago und einen Teil von Numidien

SALLUST, von Opitz. I. 2. Aufl.

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