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Ein solcher Begriff vom Klerus erfordert nothwendig eine körperschaftliche Einheit desselben, da die Autoritåt des Klerus für die Kirche sogleich verloren ginge, wenn sie sich selbst widerspräche. Daher es von den vorausgeseßten Prämissen aus konsequent ist, den Klerus sich gipfeln zu lassen in dem Papste, d. h. in einem solchen Kleriker, welchem es verliehen ist, die Unfehlbarkeit und davon abhångende Machtvollkommenheit des Klerus in sich darzustellen, auszusprechen und geltend zu machen. Hieraus erklärt es sich, daß die Versuche des konstanzer und besonders des baseler Konzils, die ungeheuer gewordenen Ansprüche der Päpste herabzusehen, deshalb mißlingen mußten, weil diejenigen, welche sie unternahmen, das Prinzip eines unfehlbaren und geseßlich regierenden Klerus selbst noch in sich trugen, und es nach diesem Prinzipe allerdings unkonsequent und unausführbar war, die vielköpfige Versammlung eines Concils zur Einheit eines solchen Klerus zu machen, dessen Zusammenhang, Zwecke und Bewegungen allein durch die oberste Ent scheidung eines klerikalischen Individuums denkbar sind. Obwohl nun Hierarchismus und Papstthum nicht dasselbige sind: so berühren sich doch jener Grundirrthum und diese historische Erscheinung in ihren höheren Entwickelungen auf das Wirksamste, und deshalb sind auch die historischen und Schriftgründe, auf welche man das Papstthum als eine göttliche Stiftung zu stüßen sucht, obwohl neuere römische Theologen viel weniger Werth auf sie als auf die Nothwendigkeit einer Einheit der Hierarchie zu legen scheinen *), in einer Widerlegung des Hierarchismus nicht unberührt zu Lassen. Es sind vorzüglich folgende: 1. Christus neunt Petrus den Fels, auf den er seine Kirche bauen wolle, giebt

illa est nimis generalis, non sufficit, nisi deducatur ad particularia per determinationes principum.

*) Vgl. Möbler Symbolik 2te Ausg. S. 366 u. w., der sie neben jener nicht einmal erwähnt.

ihm die Macht zu binden und zu lösen, und ertheilt ihm den Auftrag, seine Schaafe zu weiden (Matth. 16, 18, 19. Joh. 21, 15-17). Da nun Petrus Bischof von Rom war: so geht der ihm in jenen Stellen ertheilte Vorrang auf seine Nachfolger, die Bischöfe von Rom, über, welchen ein Supremat der Jurisdikzion über die ganze Kirche übertragen ist *). 2. Die Kirchengeschichte lehrt, daß der Bischof von Rom immer als der erste Bischof und Richter in Lehrstreitigkeiten ist angesehen worden; auch hat, nach der Meis nung Einiger, niemals ein römischer Bischof, wie oft auch fein Leben unwürdig gewesen, in der Lehre etwas Irriges ausgesprochen **).

Was die biblischen Gründe betrifft: so ist die Ertheilung der Schlüsselgewalt (Matth. 16, 19.) weder für einen Vorrang Petri noch der römischen Bischöfe beweisend, da Matth. 18, 18. Joh. 20, 23. ganz dasselbige allen Aposteln gesagt wird. Die Aufforderung Jesu an Petrus, Joh. 21, seine Schaafe zu weiden, enthält auch nicht die entfernteste Andeutung, daß dieses Weiden ein anderes und höheres als

*) Conc. Trid. Sess. 14. c. 7. **) Cat. rom. p. 1. c. 10. qu. 11.

Bellarmin. t. 1. lib. 4. c. 2.

Opinio est quodammo in medio, pontificem sive haereticus esse possit, sive non, non posse ullo modo definire aliquid haereticum, a tota ecclesia credendum, haec est communissima opinio fere omnium catholicorum. Parum prodesset scire, pontificem non erraturum, quando non temere definit, nisi etiam sciremus, non permissuram Dei providentiam ut ille temere definiat. Von der Meinung des Gerson und anderer pariser Theologen, daß der Papst ohne ein allgemeis nes Concil eine Häresie lehren könne, sagt er: non est proprie haeretica, nam adhuc videmus ab ecclesia tolerari, qui illam sententiam sequuntur; tamen videtur omnino erronea et haeresi proxima. Von der oben ausgesprochenen: est certissima et asserenda. c. 24, episcopos omnes a papa jurisdictionem accipere..

das auch der übrigen Apostel sein solle. Bedeutender ist freilich die Matth. 16, 18 enthaltene Anrede an Petrus, und theils darauf, theils auf dasjenige Hervortreten des Petrus im Bekenntnisse Christi als des Sohnes Gottes, welches durch diese Anrede des Herrn hervorgerufen war, so wie im nachherigen Zeugnißgeben vor der versammelten Menge, dem hohen Rathe und in der Gemeine (Apost. 2, 14. 3, 12. 4, 8. 5, 3.) läßt sich die Behauptung gründen, ein gewisser Vorrang des Petrus vor den übrigen Aposteln seiihm durch die Behandlung von Seiten Christi selbst zuge= theilt worden. Aber was kann dieser Vorrang, dessen Zweck sich in Bezug auf die Einheit der apostolischen Wirksamkeit bei ihrem ersten Auftreten im jüdischen Volke hinreichend erklärt, beweisen für den Supremat der römischen Bischöfe? Denn zugegeben, woran zu zweifeln kein hinreichender Grund ist, daß Petrus in Rom war, und mit Paulus diese vor der Ankunft beider schon gestiftete Kirche befestigt und nach-. her durch sein Mårtyrerthum verherrlicht hat: war er Bischof von Rom? Wohl nicht, denn das apostolische Amt war ein weiteres, ein allgemeines Missionsamt, nicht ein Bischofsamt in einem bestimmten Sprengel *), wie denn auch von Irenåus **) und Eusebius ***) Linus als der

*) Das Beispiel des Jacobus, als welcher Bischof von Jerusa lem gewesen sei, möchte nicht das Gegentheil beweisen, da die Meinung, daß ein von dem jüngeren Apostel Jacobus verschiedener, ein Bruder des Herrn, jener Bischof war, den auch Josephus als den Gerechten beschreibt, mehr für sich zu haben scheint.

**) Adversus haereses 1. 3. c. 3. Θεμελιώσαντες οὖν καὶ οἰκοδομήσαντες οἱ μακάριοι ἀποστόλοι τὴν ἐκκλησίαν, Λίνῳ τὴν τῆς ἐπισκοπῆς λειτουργίαν ἐνεχείρισαν. Er fiebt alio beide Apostel als gleichmäßig dem Linus vorangegangen an, und zwar als Gründer.

***) Hist. eccl. 1. 3. c. 2. Τῆς δὲ Ῥωμαίων ἐκκλησίας μετὰ τὴν Παύλου καὶ Πέτρου μαρτυρίαν πρῶτος κληροῦται τὴν ἐπι

erste Bischof von Rom angegeben wird, und von Eusebius (l. 4, c. 1) und Epiphanius (haer. 27 c. 6) dem Petrus und Paulus gleicher Maaßen das Episkopat im weiteren Sinne über die Kirche zu Rom beigelegt wird *). Aber gesetzt (obwohl nur in einem uneigentlichen Sinne zugegeben), daß Petrus Bischof von Rom war: wie folgt daraus, daß das, was Christus ihm als dem gläubigen und bekennenden Jünger für den Kreis seiner Mitjünger auf eine freie, geistige Weise verlieh, seinen Nachfolgern auf dem Stuhle von Rom, mögen sie Gläubige oder Nichtgläubige sein, amtlich und tradizionell zukomme? Petrus war der Fels der Kirche, insofern er glaubte und bekannte, nicht insofern er Bischof war. Wie man aber als Nachfolger eines Bischofs noch nicht seine Glaubensstärke hat: so kann man auch keinen Anspruch machen, deshalb den Primat, den jener aus persönlichen Gründen in dem bestimmten Apostelkreise hatte, äußerlich- amtlich zu überkommen.

Zu der Behauptung früher allgemeiner Anerkennung des Supremats der römischen Bischöfe bemerken wir Folgendes. Diese fand so wenig Statt, daß Cyprian, der in dem Petrus wirklich ein von dem Herrn geordnetes Bild der Einheit der Kirche sieht, dennoch den römischen Bischdfen vorhålt, daß nicht einmal Petrus auf einen Primat Anspruch gemacht habe **). Der Vorrang, den die Synode

σκοπὴν Λίνος. 1. 3, 4. Ὁ Κλήμης τῆς Ῥωμαίων καὶ αὐτὸς ἐκκλησίας τρίτος ἐπίσκοπος καταστάς (Cinus, lafletus, Clemens).

*) Epiphanius seßt hinzu, daß, da die Apostel ihres eigenthüm lichen Berufes wegen hätten müssen oft abwesend sein, vielleicht schon zu ihrer Zeit ein Anderer Bischof-gewesen wäre. **) De unitate ecclesiae c. 3. Super unum aedificat ecclesiam suam. Et quamvis apostolis omnibus parem potestatem tribuat et dicat: Sicut misit me Pater, et ego mitto vos - ! tamen ut unitatem manifestaret, unitatis eiusdem originem ab uno incipientem sua auctoritate disposuit. Hoc erant

zu Sardica (nicht eine ökumenische) 344 dem römischen Bis schofe in Lehrstreitigkeiten zusprach, und wogegen die orientalischen Bischöfe stets protestirten, gründete sich auf den Vorzug der römischen Kirche als der in der Hauptstadt, nicht auf den Vorzug der Nachfolger Petri; und das, was die Synode von Konstantinopel 381 dadurch dem römischen Bischofe zuerkannte, daß sie dem Bischofe von Konstantinopel den zweiten Rang nach ihm gab, weil diese Stadt das neue Rom sei, beweiset deutlich, daß diese Anerkennung aus den Verhältnissen der römisch - politischen Welt herrührte und insofern menschlich ganz angemessen sein konnte, daß sie aber von einer göttlichen Stiftung für die ganze Kirche, die ja nicht auf das römische Reich beschränkt war, nichts wußte. Was aber die Unfehlbarkeit der Päpste in der Lehre bes trifft: so bedarf es für die, welche nicht schon durch das Unförmliche der Idee, daß eine Folge von Bischöfen, unter denen anerkanntermaaßen Ruchlose neben Heiligen waren, doch fehlerlos in der Lehre sein sollte, gewaffnet gegen solche Behauptungen sind, nur der Erinnerung an Liberius, der

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utique et ceteri apostoli, quod fuit Petrus, pari consortio praediti et honoris et potestatis, sed exordium ab unitate proficiscitur, ut ecclesia una monstretur. Der Zusammenhang dieser Stelle (über die unächten Zusäße vgl. die Dr fordisch Bremische Ausgabe 1690 und selbst die Noten des Baluzius in der Benediktinerausg. 1726, p. 545) führt nur anf den Sinn: „der Herr wollte gleich im Anfange durch die Auszeichnung des Petrus ein Bild derjenigen Einheit darstellen, welche zum Wesen der Kirche gehört." Daß diese Einheit ferner durch die römischen Bischöfe dargestellt wer den sollte, sagt und denkt Cyprian, meines Wissens, nirgend.

Epist. 71. Nam nec Petrus, quem primum Dominus elegit, et super quem aedificavit ecclesiam suam, cum secum Faulus de circumcisione postmodum disceptaret, vindicavit sibi aliquid insolenter aut arroganter assumsit, ut diceret, se primatum tenere, et obtemperari a novellis et posteris sibi potius oportere.

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