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den einfachen Einwurf zu beseitigen, welcher sich in der zwiefachen Frage ausspricht: Wenn eine Darstellung des Opfers Christi: wozu ein wirkliches Opfer? Wenn cin wirkliches Opfer: inwiefern dann eine bloße Darstellung ? hier also liegt ein anderes Interesse verborgen, und dieses kann nicht die reale Gegenwart sein, weil ja sonst wenigstens die lutherische Kirche, obwohl nur die Konsubstanziazion behauptend, auch die Idee eines Opfers håtte festhalten müssen, sondern es ist der Zusammenhang und die Wechselwirkung der Idee der realen Gegenwart mit der Idce eines Priesterstandes, welcher die Verwandlung bewirkt und das Opfer vollbringt.

Die Lehre vom Meßopfer hångt mit dem großen und reinen Bestreben der Kirche zusammen, welches zu ihrem åchtkatholischen Karakter gehört, das Sühnopfer Jesu Christi als den immerwährenden Grund des Vertrauens der Glâubigen in Ansehung der Vergebung ihrer Sünden festzuhalten und auch im Kultus darzustellen. Daß diese Darstellung jedoch der Verwandlungslehre, des Priesteramts und eines zeitlich sich wiederholenden Opfers bedürfe, oder auch nur diese Lehren vertrage, muß standhaft bestritten werden.

Es leuchtet ein, daß die Behauptung, an das Wort des konsekrirenden Klerikers knüpfe sich die Verwandlung und mit ihr die Fülle der Gnaden, die ein von Gott gestiftetes Opfer in sich schließt, nicht ohne die bedeutendsten Folgerungen angenommen werden kann. Denn ist es allein das Wort und Werk eines Priesters, welches die Gnade der Sakramente vermittelt: so wird diesem Worte und Werke auch in anderen religiösen Handlungen eine eigenthümliche Kraft zugeschrieben werden dürfen; und wenn andere Handlungen, außer den in der Schrift enthaltenen Sakramenten, vermittelst der Tradizion (vgl. §. 1.) als göttliche Einsetzungen

entier, mais en effet il n'est et ne subsiste que par ce rapport, et en tire toute sa vertu.

anerkannt werden: so ist schon dadurch Veranlassung gege ben, dem dabei vorkommenden Worte und Werke des Pries sters ein Vertrauen zu schenken, welches die Nothwendigkeit der Buße und des Glaubens zwar nicht aufhebt, aber beiden einen Karakter von geseßlicher Aengstlichkeit und åußerlicher Zuversicht beimischt.

$. 3.

Der Hierarchismus vermischt göttliche und kirch liche Strafen, und befördert dadurch den Wahn, den. Erlaß jener durch einzelne Werke zu erlangen.

Die Einführung von Kirchenstrafen oder von Leiden, welche die Kirche ihren Gliedern zufügt, um vermittelst ders selben das durch Sündenfälle gestörte Verhältniß mit dem Ganzen der Kirche wiederherzustellen, und, indem sie diese vor dem Eindringen verderblicher Richtungen möglichst bewahrt, jene zu dem demüthigenden, bußfertigen Gefühle des Aergernisses zu bringen, welches sie schon wirklich der Kirche gegeben haben, ist an sich durchaus nicht als ein Ergebniß des Hierarchismus anzusehen; vielmehr ergiebt sich dieser Begriff der Kirchenzucht aus dem Begriffe der Kirche und jeder richtigen Theorie von der Leitung der Kirche in ihrer sittlichen Entwickelung. In den von der alten Kirche auferlegten Strafen durchdrang sich der Gesichtspunkt der Genugthuung für die Kirche mit dem der mütterlich erziehenden Einwirkung der Kirche auf ihre Glieder völlig, und in beiderlei Hinsicht unterschieden sich die Kirchenstrafen einerseits von den göttlichen und andererseits von den bürgerlichen Strafen. Jene beziehen sich auf das Innere der Gesinnung, treffen den Wiedergebornen also nur insofern, als er in seiner Gesinnung noch die Reste und Wirkungen des alten Menschen wahrnimmt; da er aber diese selbst nicht will, so empfindet er zwar die Beziehung der göttlichen Wir

kungen auf seine Uebertretungen, aber im Ganzen erscheinen ihm seine Leiden nicht als Strafen, sondern als göttlich liebende Erziehungsmittel zu fortschreitender Heiligung. Die bürgerlichen Sträfen unterscheiden sich dadurch von den kirchlichen, daß sie sich nicht auf die Gesinnung, sondern auf die That beziehen, und das Verhältniß dieser zur Verlegung des bürgerlichen Rechts und der Gesetze zum Gegenstande haben.

Der Hierarchismus, welcher darauf hinarbeitet, die göttliche und die klerikalische Thätigkeit möglichst zu identifiziren, erklärt auch die kirchlichen Strafen für göttliche, theils dess halb weil sie von der göttlichen Autorität des Klerus vers hångt werden, theils weil er diese als berufen ansieht, die' sogenannten zeitlichen Strafen Gottes zu diktiren und zu verwalten. Unter zeitlichen Strafen Gottes läßt sich allerdings dasjenige verstehen, was Gott für nöthig findet auch den wiedergebornen Menschen in der Zeit leiden zu lassen, theils damit die Folgen seiner Sünden (wiewohl sie ihm vergeben sind) objektiv der Welt kund werden mögen (wie dies der Fall in mehren alttestamentlichen Fällen, z. B. in der Geschichte David's ist), theils damit durch das Leiden dem Gläubigen ein tieferes Bewußtsein seiner früheren und der ihm noch anhaftenden Sünde erweckt werde, und dies ihm zugleich zum Fortschritte in der Heiligung werde. Der Gegensatz zwischen ewigen und zeitlichen oder endlichen Stras fen Gottes aber, den die meisten römischen Schriftsteller aufstellen, ist insofern ganz falsch gefaßt, als sie endliche Stras fen in den in der Zeit zu erduldenden Leiden sehen, und die ewigen als durch die in der Taufe vorausgeseßte Wiedergeburt schon erlassen betrachten *). Vielmehr muß man

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*) Bossuet art. 8. Mais ayant satisfait surabondamment, (Jésus Christ) a pu nous appliquer cette satisfaction en deux manières: ou bien en nous donnant une entière abolition sans reserver aucune peine (so konnte der Herr es gar nicht thun); ou bien en commuant une plus grande

sagen: Was in zeitlichen Leiden Strafe ist, dies ist auch ewige Strafe, denn es ist das Gefühl der verschuldeten Trennung von Gott, die noch nicht völlig aufgehoben ist. Was aber blos zeitlich ist, und nicht zum Bewußtsein kommt als Folge unserer persönlichen Sünde, das ist auch gar nicht Strafe, sondern erziehendes Leiden. Man sollte daher sagen, weil die ewigen Strafen immer noch in gewissem Maaße gefühlt werden: so giebt es auch für die Frommen wirkliche Strafen Gottes in der Zeit; insofern die ewige Strafe als aufgehoben gefühlt wird, giebt es auch gar keine göttliche Strafe der Individuen mehr in der Zeit. Es ist aber wichtig, dieses Verhältniß genauer zu begreifen, weil so erst vollkommen verstanden werden kann, in welchem Sinne der Hierarchismus göttlichzeitliche und kirchliche Strafen vermischt. Er schließt nämlich: Weil Gott auch den Glaubigen zeitliche Strafen auflegt: so muß es auch die Kirche thun; und wenn dies auf den ersten Blick den Schein einer frommen Nachahmung Gottes hat: so ergiebt sich bei nåherer Betrachtung, daß die Kirche gerade deshalb keine Strafen für die Sünden aufzulegen håtte, weil Gott es thut. Denn wenn auch die Kirche eine Mutter ist (ein Ausdruck, den die Schrift nur von dem himmlischen Jerusalem`ges braucht): so ist diese Mutter doch nicht berechtigt, die Stell

peine en une moindre, c'est à dire, la peine éternelle en des peines temporelles (als wenn groß und klein der Unterschied von den ewigen Strafen und zeitlichen Leiden wäre). Comme cette première façon est la plus entière et la plus conforme à sa bonté, il en use d'abord dans le baptême ; mais nous croyons, qu'il se sert de la seconde dans la remission qu'il accorde aux baptisés, qui retombent dans le pêché, y étant forcé en quelque manière par l'ingratitude de ceux, qui ont abusé de ses premiers dons; de sorte qu'ils ont à souffrir quelque peine temporelle, bien que la peine éternelle leur soit remise. Möbler 2te Ausg.

S. 264.

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vertreterin des himmlischen Vaters in der Bestrafung seiner Kinder zu sein, abgesehen davon, daß hier Kirche und Klerus vermischt werden. Da es nicht geleugnet werden kann, daß Gott das, was man zeitliche Strafen in einem gewissen Sinne nennen kann, nach fehlloser Weisheit durch die Verhältnisse des Lebens seinen Kindern zuschickt: so sind die Kirchenstrafen nicht deshalb da, damit der Mensch nach dem Willen Gottes auch zeitliche Strafen habe, sons dern damit er sich mit der verletzten Kirche wieder in das rechte Verhältniß seße, und nur insofern als die Nothwendigkeit davon ihm als seine Sünde zum Bewußtsein kommt, können auch die Kirchenstrafen für ihn sowohl wirkliche göttliche Strafen als göttlichgesandte Erziehungsleiden sein. Allein der Hierarchismus faßt es anders. Er sieht die res präsentirende Kirche als berechtigt und verpflichtet an, die gebeichteten Sünden der Kirchenglieder, ohne Rücksicht - auf ein auch dem Ganzen der Kirche gegebenes Aergerniß, zu strafen, und zu diesem Zwecke legt er ihnen gewisse Werke auf, welche beides, eigentliche Satisfakzionen und Mittel zur Befestigung im Guten und zur Pflege des Bußsinnes fein sollen *). Das Lezte wåre untadelig; das Erste als zusammenfallend mit dem Begriffe göttlichzeitlicher Strafen ist, wie oben ausgeführt worden, verwerflich.

Aus diesen Grundbegriffen entwickelt sich zweierlei im hierarchistischen Systeme: die Lehre vom Ablasse und die

*) Möhler Symbolik 2te Ausg. S. 268. Bossuet (art 8), nachdem er gesagt, es sei gerecht und heilsam, daß Gott uns zeite liche Strafen auflege, fährt fort: C'est donc pour satisfaire à cette obligation, que nous sommes assujetis à quelques oeuvres pénibles, que nous devons accomplir en esprit d'humilité et de pénitence, et c'est la nécessité de ces oeuvres satisfactoires, qui a obligé l'église ancienne, à imposer aux pénitens les peines qu'on appelle canoniques. Gerade als wenn die Kirche berufen wäre, zu dem, was Gott thut, etwas hinzuzuseßen ́in der Bestrafung der Menschen.

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