können. Allein da andere Srrthümer und Schwankungen zwischen Wahrem und Falschem sich mit ihm berühren, da der Indifferentismus von der einen und der Literalismus, besonders der Orthodorismus, von der anderen Seite eine natürliche Verwandschaft mit dem Cåsareopapismus hat : so hat dieser auch eine Neigung, dem einen oder dem anderen, theils durch ausdrückliche Verbote, theils durch den Mangel an ernstem Eingreifen, Vorschub zu thun. Denn sobald bei Entstehung kirchlicher Lehrstreitigkeiten der Staat nicht die Partei ergreift, daß er beide Parteien an dem auf derfas sungsmåßigem Wege langsamer oder schneller , vollkommener oder unvollkommener, rich Bahn machenden kirchlidj - rechts glåubigen Bewußtsein als Parteien untergehen låßt; sobald er aus căsareopapistischem Streben selbst in die unvollendete Entwickelung des firchlichen Streits eingreifen wil : so kann er nur in einen von beiden Fehlern verfallen, entweder er wirft sich mit seiner ganzen Autorität auf die Seite, welche den Buchstaben der Orthodorie für sich hat, und auch in dem günstigeren Falle, daß diese Seite noch nicht in Orthos dorismus ausgeartet ist, bringt er nun diese Seite um die Reinheit ihres Sieges, und schadet ihrer Sache durch das Hinzutreten der weltlichen Macht und die dadurch hervor. gelockten unreinen Motive *). Oder wenn die orthodore oder orthodoristische Partei dem Cåsareopapismus, von seinem irrigen Standpunkte aus, einer Seite des Staatsintéresses entgegenzutreten scheint: dann låßt sich der Casareopapismus leicht dazu hinreißen, durch Verbote fernerer Verhandlungen, ja sogar des Vortrags gewisser Lehren, deren Nichtwesents lichkeit für den firchlichen Lehrbegriff zu behaupten von seis ner Seite immer nur ein Machtspruch sein kann, den reinen firchlichen Gang der Ausbildung des Lehrbegriffs zu hemmen und so mittelbar die Gesinnung derjenigen zu stärken, *) Eine folche Verbindung der Politik und der praktischen Po: temit war šo B. in den Dordrechtischen Verhandlungen. die alle Verwendung von Geistestraft auf die Darstellung des Dogmas für thỏricht halten *). : Die Formen des Kultus als der Ausdruck des Heiligsten und Lebendigsten in dem Gemeinleben der Kirche machen es jeder kirchlichen Behörde zur Pflicht, mit eben so fester Hand wilführlichen Neuerungen der Individuen zu wehren, als die durch die Entwickelung des Ganzen rein, übereina stimmend und beharrlich ersehnten Fortbildungen in's Werk zu richten. Und dieser doppelten Pflicht kann auch das staatliche Kirchenregiment dadurd, entsprechen, daß es vermittelst der verfassungsmåßigen Organe der größeren firchs lichen Abtheilungen sich mit dem Sinne , dem Bedürfnisse, den besonderen Verhåltnissen der Gemeinen vertraut macht, und so aus dem Zusammenwirken der Behörden und der Gemeinen das Werk hervorgehen tåßt. Cåsareopapistisch dagegen ist das Verfahren, welches, mit Umgehung dieser achtungswürdigen Stimmen, entweder Neuerungen gleichgültig und fahrlässig geschehen läßt, oder wohlthåtige und heilsame Veränderungen hindert, oder endlich ein unvorbes reitetes Neues gebietend einführt. Was die Kirchendisziplin betrifft: ro ist ihr Verschwins den aus dem größten Theile der protestantischen Kirche durchaus nicht allein cåsareopapistischen Gründen zuzuschreis ben. Gewiß aber ist es, daß der Såsareopapismus da, wo er herrscht, dieses Verschwinden, soweit es noch nicht volls endet ist, begünstigen, und das Wiederaufkommen der Kirs chendisziplin hindern wird. Denn da der Begriff der Kirchendisziplin wesentlich auf einer tiefen Erkennung des thus terschiedes von Kirche und Staat beruht, da nur eine -zarte Auffassung dessen, was das religiosfittliche Ehrgefühl der Kirche verlangt, den Schein von Hårte, der im Begriffe der Kirchendisziplin liegt, vernichten kann: so ist eine căsareopapistische Ansicht, die von allem diesem nichts will, gånzs lich unfähig, in der Kirchendisziplin, deren innerstes Wesen Liebe zur Kirche und Verlangen nach ihrer Reinheit ist, etwas Anderes als Herrschsucht und geistlichen Stolz zu *) Oft freilich wird die Gränzlinie zwischen rechtmäßiger Uns terdrückung ertravaganten aufregenden Streits und unreinem Eingriffe in den Gang der Kontrovers nicht leidyt zu ziehen sein. Aber die Geschichte giebt Beispiele genug, wo fte er: kennbar war, und dennoch nicht erkannt wurde. . sehen. Da der Såsareopapismus die Glieder der Kirche · nur als die Bürger des Staats, insofern sie religiós sein rollen, ansieht: so urtheilt er auch, diejenige bürgerliche Ehr: barkeit und sichtbare Religiositåt, die ihm als Staat genügt, můsse nothwendig auch der Kirche genügen. Davon hat er keine Vorstellung, daß jemand, den er allerdings zu ehren Ursache und Recht hat, doch von Seiten der Kirche , z. B. wegen ausgesprochener Verachtung des Evangeliums Jesu Christi, von dem vollen Genusse ihrer Güter müsse abges halten werden, und kaum davon einigermaaßen, daß die Kirche jemanden, den der Staat zu strafen Recht und Pflicht hat, dennoch, wegen ihrer Ueberzeugung von der Aufrichtigs feit seiner Buße, schon fónne wieder als ihr vollberechtigtes Glied ansehen. Indem er nun scheut sich selbst die Aufgabe zu stellen, den unter Kirchendisziplin Gefallenen doch in voller bürgerlicher Ehre zu erhalten (eine schwierige, wies wohl nicht unausführbare Aufgabe) : To traut er auch den Versicherungen der Kirche nicht, daß sie nicht schaden, nicht herrschen, nicht verderblich eingreifen, daß sie nur leben wolle als eiu dem Herrn in wachsender Reinheit angehöriges Ganzes. Und doch ist es dieses in die Kirche gesetzte Vertrauen in aller Macht der Wahrheit und der Liebe, durch welches das Verhältniß von Staat und Kirche erst seiner Vollendung entgegen gehen würde. . Unter solchen Umstånden ist es nur von der Anschauung lebendiger kirchlicher Ganzen, welche Kirchendisziplin aus: ůben, zu erwarten, daß die Macht der Vorurtheile gegen diesen Beruf der Kirche werde gebrochen werden. Und diese Anschauung können in dem gegenwärtigen Zustande der Kirche vielleicht nur die größeren kirchlichen Gemeinschaften in Nordamerika gewähren, die wenigstens von dieser Seite eine reine und wahrhaft freie Entwickelung des christlichen Protestantismus vor Augen stellen. Reg i ft e r. 1. Der Sadjen. Geistesleben 263 u. f. Genialität 87. Genugthuung 144. 145. Glaube 122 4. f. 176. Glaubensregel 43. Gottheit Christi 213 u. f. Seiligkeit Gottes 79. Seiligenanrufung 126 4. f. Herz 251. Herrnhuthianismus 311. Hirtenamt 323 u. f. Inspirazion 87. 137. Irrthum 3. 35 4. f. kirchlicher 40. Ratholizität 324. Rirde 38. 39. 51. 286. 349. Kirchendisziplin 362. Klerus 323. Konsistorialverfassung 359.. Kritif 138. Rultus, Verhalten des Rir: chenregiments in Bezug auf ihn 362. Runst 101. Leben Christi 209. 278. Lehre, kein Gesek 139. Lüge 37. |