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Versammlungen der Lichtfreunde.

Köthen, als dem Knotenpunkt mehrerer Eisenbahnen, bei denen die Zahl der Theilnehmer nach und nach bis auf Zweitausend stieg. Laien, wie Geistliche, hatten dabei freien Zutritt, und die Form war die freieste, indem es weder Aemter, noch Statuten, Protokolle oder Verzeichnisse der Mitglieder, mit einem Wort nichts gab, was irgendwie an eine geschlossene Gesellschaft erinnert hätte. Die Hauptsprecher bei den Zusammenkünften dieser „protestantischen Freunde," wie sie selbst genannt sein wollten, oder,,Lichtfreunde," wie sie das größere Publikum zu nennen sich gewöhnte, waren nächst dem. Pfarrer Uhlich die Pfarrer König in Anderbeck bei Magdeburg, Wislicenus in Halle und Fischer in Leipzig, und die Tendenz dieser Versammlungen ist treffend genug in den Worten charakterisirt, mit denen der inzwischen verstorbene Pastor König das zweite Heft seines ,,rechten Standpunktes" schloß. „Thatsache,“ erklärte er,,,bleibt, daß mit mir Hunderttausende vorhanden sind, die meine Ansicht" - von der heiligen Schrift, daß sie nicht geoffenbarte göttliche Wahrheit, sondern theils vernünftige, theils unvernünftige menschliche Gedanken, manches Unsittliche und Anstößige, manches Unnüße und Widersprechende enthalte und überhaupt ihren rein menschlichen Ursprung an der Stirn trage ,,theilen. Der Kampf hierüber ist in das dritte Stadium eingetreten. Im ersten Stadio war das von mir hier Vorgetragene das Resultat des Forschens der Gelehrten auf unseren Hochschulen. Im zweiten Stadio wurde es von den ausgezeichnetsten Geistlichen auf den Kanzeln verkündigt. Jest, im dritten Stadio, ergreift das Volk die Sache und macht sie zu der seinigen."

Auf Grund solcher Ansichten konnte denn auch Wislicenus keinen Anstand nehmen, in der Versammlung der protestantischen Freunde zu Köthen am 29. Mai 1844 vor einem sehr gemischten Publikum, das zu drei Viertheilen aus Nichttheologen, meist Köthenschen und Anhaltschen Handwerkern, Bürgern und Bauern, bestand, jenen bekannten Vortrag: Ob Schrift, ob Geist?" zu halten, und in diesem unter an= deren ganz unverholen zu erklären: Wir glauben nicht, daß Jesus empfangen sei vom heiligen Geist und geboren von einer Jungfrau, sondern glauben, daß er ebenso entstanden ist, wie jeder andere Mensch; wir erklären offen und furchtlos, wenn man uns mit der Schriftautorität entgegentritt, daß unsere Lehre nicht schriftgemäß sei 2c. Solche Aeußerungen mußten natürlich allgemeines Aufsehen erregen und zahlreiche Protestationen hervorrufen. Daher suchte auch Uhlich in der Herbstversammlung der protestantischen Freunde (zu Köthen, am 24. September 1844) in einer Erörterung der Frage nach dem Verhältniß der Bibel zum Christenthum, das Schroffe in den Aeußerungen des Pastors Wislicenus möglichst zu mildern. Die Bibel, erinnerte er, verdiene als Spenderin der höchsten und heiligsten Wahrheiten, als der trefflichste Rahmen des herrlichsten und erhabensten Vorbildes der Menschheit, die höchste Ehrfurcht, und es sei unbestreitbar gewiß, daß die Menschheit noch lange nicht über den Inhalt derselben hinaus sei; indeß sei eben so unleugbar, daß erst ein vernünftiger Gebrauch ihr den wahren Werth gebe, daß erst dadurch, daß sich ihre Verfasser ganz so geben, wie sie sind, in ihrer menschlichen Unvollkommenheit und als

Wislicenus': „Ob Schrift, ob Geist."

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Kinder ihrer Zeit, das von ihnen Erzählte recht glaubwürdig werde, das Christenthum aber dadurch nicht das Geringste von seiner Glaubwürdigkeit verliere. Diese Ansicht, fügte er hinzu, würde auch ganz natürlich und gerecht genannt werden, wenn sie nicht durch die Priefter und Schriftgelehrten von Jahrhundert zu Jahrhundert mit dem Fluch der Keßerei belegt worden wäre. Nach ihm sprach Wislicenus, der in Uebereinstimmung mit seinem früheren Vortrag und zur Erläuterung desselben, im Wesentlichen Folgendes äußerte: „Wenn wir Vieles, was die Bibel enthält, nicht für wirklich geschehen halten, obwohl sie es uns berichtet, so stellen wir uns mit unserem Urtheil offenbar über sie. Sie ist uns also nicht Autorität, denn sonst müßten wir unser Urtheil dem ihrigen unterwerfen; sie ist uns nicht absolutes Gotteswort, denn sonst müßten wir alle unsere Menschengedanken ihren Aussprüchen gegenüber für nichts achten; sie ist uns nicht absolute Glaubensnorm, denn sonst müßten wir unseren Glauben in allen Dingen nach dem ihrigen einrichten. Wenn aber unser Denken mit den Aussprüchen der Schrift in einen ernsten Widerspruch kommt, so sagen wir: die Vernunft hat Recht, und entscheidet über die Schrift. Wir haben also ein anderes Formalprincip allmälig angenommen, als es die alte Kirche hatte. Wir haben eine andere höchste Autorität, als die Schrift, nämlich den in uns selbst lebendigen Geist. Und dies eben ist der heilige Geist, freilich nicht nach kirchlicher Sagung eine besondere Person in der Gottheit, wohl aber das Göttliche in der Menschheit. Es ist der Geist, der von Anfang an die Menschen getrieben hat, nach der Erkenntniß der Wahrheit zu ringen und sich als Brüder zu lieben. Es ist der Geist, der die Menschen begeistert hat von Anbeginn, lieber im Licht, als im Dämmerschein oder in der Fin-sterniß zu leben, sich selbst zu verleugnen mit ihren Vorurtheilen und ihrem Haß und ihrer Selbstsucht, und sich dem allgemeinen Leben, der Wahrheit und der Menschheit hinzugeben. Es ist der Geist, der alles Gute hervorbringt, der den großen Denker beseelt und aus dem Auge des Kindes leuchtet, wenn eine neue Erkenntniß ihm aufgeht, der Christum an das Kreuz getrieben und alle Märtyrer für Wahrheit und Gerechtigkeit gestärkt hat, und der auch das Vater- und Mutterherz in den Kindern leben lehrt. Dieser Geist spricht: Wie auch die Wahrheit laute, ich will sie erkennen und weiß im Voraus gewiß, daß sie mich nur zum rechten Leben und zur wahren Seligkeit führen kann. Dieser Geist ist nun zwar in einzelnen Zeiten und Menschen ganz besonders mächtig aufgeflammt, aber er ist nicht zu irgend einer einzelnen Zeit ganz neu und plöglich gekommen, hat sich auch in keiner erschöpft, hat niemals sein Werk beschlossen, hat nie Worte und Schriften hervorgebracht, die für ewige Zeiten Gefeß für ihn selber wären, sondern er treibt immer neue höhere Gestalten, erkennt sich selbst und die Welt immer klarer, und ist in einer ewigen Weiterentwickelung begriffen, wie der einzelne Mensch. Dieser Geist ist uns nun nicht Autorität, wie er zu irgend einer vergangenen Zeit gewesen ist, sondern wie er in unserer Zeit ist. Der Geift der Zeit will Wahrheit in allen Dingen, jagt ihr unermüdlich nach, und predigt sie von den Dächern. Er will Gerechtigkeit im Leben und nicht bloß Liebe im

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Wislicenus und die kirchliche Behörde.

Munde. Er will nicht bloß hie und da ein Almosen hinwerfen, und etwa um der Seelen Seligkeit willen hie und da eine milde Stiftung gründen. Er sucht nach gründlicher Abhülfe des Elends, und hat noch niemals so ernstlich daran gedacht, die Menschen wirklich zu einem Brudervolk zu machen, wie jest. Dem guten Zeitgeist gehört denn auch die Wissenschaft an, diese gewaltige Macht der neuen Zeit, nämlich die wirkliche, ernst gemeinte, freie Wissenschaft, die sich nicht beugt unter die Phantasie und sich nicht von dem eigenwilligen Herzen brauchen läßt, Ja zu sagen zu dem, was ihm beliebt, sondern vielmehr die Dinge in ihrer Wahrheit erkennt, den falschen Dunst zerstreut und das Herz erst läutert und stärkt." Ein anderer, nicht minder wichtiger Gegenstand war die, von dem Prof. Niemeyer aus Halle geleitete Besprechung über die Geltung des apostolischen Glaubensbekenntnisses, in Betreff dessen man sich dahin einigte, daß es nie allge= meine Geltung in der christlichen Kirche gehabt habe, überdies auch stets verschieden gedeutet und gefaßt gewesen sei, so daß es gewiß unzweckmäßig genannt werden müsse, wenn es den Glauben der jezigen Gemeinen ausdrücken solle, in einer Kirche, die Gott im Geist und in der Wahrheit verehren wolle, und in Sachen des Glaubens jedes menschliche Ansehen zurückweise. Zudem werde, wie man bemerkte, in der Agende des XVIII. Jahrhunderts das ganze apostolische Symbolum bei der Taufe als Nebensache betrachtet und seine Anwendung dem Ermessen des Taufenden überlassen. Ja auch vom juristischen Standpunkt aus, erörterte ein anwesender Assessor, sei dasselbe nicht verbindlich.

Der kirchlichen Behörde wollte dies indeß doch nicht so ganz einleuchten, und da Wislicenus, während Uhlich vorsichtig genug war, wenigstens in dem vorschriftsmäßigen Gebrauch der Agende sich keine willkürlichen Aenderungen zu erlauben, das apostolische Glaubensbekenntniß nicht nur bei dem sonntäglichen Gottesdienst und der Taufe ganz wegließ, sondern bei der letzteren auch, statt auf den Vater, Sohn und heiligen Geist, auf den Geist der Wahrheit und Liebe taufte, und beim Abendmahl Brot und Wein mit einem bloßen: „Neh= met hin und effet," ohne zu sagen was? darreichte, so sah sich das Consistorium der Provinz Sachsen, weil auch ein Colloquium mit ihm (zu Wittenberg, am 15. Mai 1845) erfolglos war, genöthigt, ihn wegen grober Verlegung der für Liturgie und Lehre in der evangelischen Landeskirche bestehenden Ordnungen" seines Amtes als Pfarrer an der St. Laurentii-Kirche zu Halle zu entsehen.

Zuzwischen hatte gleichzeitig mit dem Wittenberger Colloquium die lehte Frühjahrsversammlung der protestantischen Freunde stattgefunden, an welcher über Zweitausend Theil genommen haben sollen, und hier war es, wo Uhlich dreizehn Säße über den Begriff und das Wesen der Kirche aufstellte, die nach einigen Erörterungen von den Anwesenden einstimmig angenommen wurden und daher als eine Art Glaubensbekenntniß der Lichtfreunde gelten können. Es sind folgende: 1. Jesus stiftete ein Reich Gottes, in welchem er zwei Hauptelemente andeutet: den waltenden Geist und den äußeren Verein.

2. Die Apostel, sammt den ersten Christen, machen eine lebendige Gemeine aus, in welcher der Geist zu seinem Rechte gelangt.

Uhlich's Säge über die christliche Kirche.

353 3. In den folgenden Jahrhunderten erstarrt die Gemeine, und der Geist wird gebunden. Der Begriff der „heiligen“ Kirche bildet sich bis zur Ungebühr

aus.

4. Die Reformation verhilft dem Geist in der Gemeine, gegenüber den Priestern und dem Herkommen, und dem Geist in den Einzelnen, gegenüber der Mehrheit, wieder zu seinem Rechte.

wird.

5. Aber bald erstarrt auch in der protestantischen Christenheit wiederum die lebendige Gemeine, und der Geist verkümmert, indem Vieles von dem hergebrachten Begriff der heiligen" Kirche in die neue Gemeinschaft herübergenommen 6. Im achtzehnten Jahrhundert bricht der Geist abermals durch. Er hat aber bis auf den heutigen Tag dem geläuterten Begriff der Kirche noch immer nicht volle Anerkennung verschaffen können.

7. Die Geschichte der christlichen Kirche zeigt uns also Gegensäße, die mit einander ringen, um sich in das rechte Verhältniß zu sehen. Diese Gegensäße sind: die starre Form und der lebendige Geist, die Macht der Vergangenheit und das Recht der Gegenwart, die Macht der Mehrheit und das Recht des Einzelnen. Das Ergebnis war bis jetzt, daß das Erste das Uebergewicht erstrebt und erlangt, bis sich von Zeit zu Zeit das Zweite sein Recht verschafft.

8. Indem wir das Zweite über das Erste stellen, den Geist über die Form, die Gegenwart und das Recht des Einzelnen (die Subjectivität), sofern sie sich getstig ausweisen, über Vergangenheit und Mehrheit, stehen wir mit vollem Recht in der christlichen, insbesondere in der protestantischen Kirche.

9. Wir erkennen in der christlichen Kirche nichts Anderes, als die lebendige Gemeine der Christen, die in der gerade gegenwärtigen Zeit leben.

10. Wie sich ein Zustand der Kirche bewähren werde, in welchem ein Vorwiegen des Zweiten über das Erste, völlige Freiheit für das Walten des Geistes festgestellt sein wird, dafür giebt es noch keine Erfahrung, oder vielmehr die ganze Kirchengeschichte reicht diese Erfahrung denen dar, welche mit sehenden Augen sehen können.

11. Vor allen Dingen sind die Wege zu vermeiden, auf denen die Kirche nicht wandeln darf, wenn sie nicht dem Geist, also dem Reich Gottes Eintrag thun will.

a) Das Gebot der Staatsgewalt gehört nicht in das Reich Gottes.

b) Das geschichtliche Recht hat nur eine lehrende, nicht aber eine maßgebende Stellung in der Kirche.

c) Auch bei der Mehrheit darf nicht schlechthin die Entscheidung den Einzelnen gegenüber liegen.

d) Aber auch der Geist an sich, den man abwartend walten lassen will, ist nichts als eine Redensart, hinter der sich Unentschlossenheit, Furcht und Faulheit verstecken.

e) Unchristlich ist jeder Weg, auf dem man der Kirche auf Kosten des Geistes, also des wahren Reiches Gottes, zu nüßen sucht.

12. Sorgfältig sind die Regeln zu beachten, nach denen die Kirche aus ihrem jezigen Zustand, der ein Zustand des Schwankens, der Unwahrheit und Unfreiheit, also ein unchristlicher Zustand ist, in einen besseren hinübergeführt werden kann. Vielleicht so:

a) Der Geist allein giebt der Form Werth.

b) Die Gegenwart gilt ebenso viel, als jede andere Zeit, und insofern sie Erbin der Vergangenheit ist, gilt sie mehr als diese.

c) Der Einzelne gilt in der Kirche so viel, als er sich vermöge des Geistes geltend machen kann.

d) Das Glaubensbekenntniß entfalte nur die Hauptlehren, und diese seien flüss fige Ideen, nicht feste Lehrfäße.

e) Für die Form ist die Forderung billig, daß sich der Einzelne der Gefammtheit, bei gewichtigen Gründen die Gegenwart der Vergangenheit

unterordne.

f) Für die Fortbildung des Christenthums werde eine freie Verfassung ge

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Die freie Gemeine in Königsberg.

schaffen, in welcher der Geist seinen berechtigten Ausdruck möglichst finden kann. Dabei sind freie Presbyterien und freie Synoden Bedingung. 13. Die christliche Kirche, als die lebendige Gemeine der Christen in gerade gegenwärtiger Zeit ist nichts Heiliges. Sie trägt das Heilige in ihrem Schoße, und dicht daneben stete Versuchung. Die schlimmste Bersuchung liegt im Elemente der Hohenpriester, Pharisäer und Schriftgelehrten.“

Bemerkungen zu diesen Säßen zu machen, ist in der That nicht erst nöthig; ihre Beurtheilung bleibt am Besten dem Leser selbst überlaffen. Dagegen sei hier nur daran erinnert, daß die obengenannten ,,freien Gemeinen" bereits versucht haben, das von Uhlich skizzirte Ideal einer christlichen Gemeine zu verwirklichen.

Zunächst geschah dies von der freien Gemeine" zu Königsberg, die sich seit Anfang des Jahres 1846 um Dr. Rupp gesammelt und über ihren Zweck und ihre Lebensordnung im Wesentlichen Folgendes erklärt hat: 1)

Der Zweck unserer freien evangelischen Gemeine ist, daß die Wahrheit in ihr, und durch sie in Anderen, Kraft und That, Macht und Wirklichkeit werde, daß Gott sich in ihr und durch sie in Anderen vollkommen auf Erden offenbare.

2. Was Wahrheit ist, erkennt jeder Mensch, wie Jesus, indem er die Weisen der Völker prüfend hört und gewissenhaft lebt. Thut der Mensch das, so wird die Wahrheit immer vollkommener offenbar von Geschlecht zu Geschlecht. Wir sind auf diesem Wege, auf welchem wir unsere Nachkommen unermüdet fortzufahren auffordern, dazu gekommen, die Wahrheit des Menschenlebens als Selbstbestimmung zur Liebe oder als freie Liebe zu erkennen.

3. Die Wahrheit ist Selbstbestimmung. Der Geist und die Freiheit, eigene Erkenntniß und Ueberzeugung allein führen zur Wahrheit. Darum wollen wir keine Lehre verkünden, kein Bekenntniß ablegen hören, das nicht aus der Tiefe eigener Ueberzeugung kommt. Darum können wir keine Vorschrift dulden über das, was unsere Prediger lehren, oder was wir glauben oder nicht glauben sollen. Wir wissen, daß die Ansichten über Christus und Christenthum in un= serer Gemeine vielfach von einander abweichen, sich auch durch Worte und Beweise nie vereinigen lassen. Wir glauben, daß diese Verschiedenheit in jeder Gemeine lebt und leben soll, weil Gott in jedes Menschen Leben und Erkenntniß sich nach eines Jeden Persönlichkeit verschieden gestaltet und seines Glaubens leben soll. Wir wollen uns solcher Mannigfaltigkeit der Ansichten als einer göttlichen Ordnung bewußt bleiben. Jede Glaubensansicht findet unter uns freies Wort und gewissenhafte Beachtung, so lange sie die abweichenden mit brüderlicher Liebe und Achtung aufnimmt.

4. Unser Zweck ist also Verwirklichung der Wahrheit, d. i. der freien Liebe; und indem wir zu diesem Zweck uns und Allen in Liebe und Geduld helfend die Hand bieten wollen, sehen wir einer im

1) Vergl. Die freie evangelische Kirche." In Verbindung mit Gleichgesinnten berausgegeben von Zul. Rupp. I. Heft. S. 77 .

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