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nommen, indem, wie er sich ausdrückt 1), da, wo der Vater, Sobn und heilige Geist genannt werden, nothwendiger Weise auch die Kirche genannt werden muß, da sie gleichsam der Leib dieser drei ist.

Noch ausführlicher erklärt sich Cyprian (in einer eigenen Schrift ,,über die Einheit der Kirche," die er durch das Schisma der Novatianer 2) veranlaßt (251) schrieb), über diesen Gegenstand. Die Kirche," lehrt er 3), ist nur eine, die sich aber durch ihr fruchtbares Wachsthum zu einer Vielheit ausdehnt, so wie es viele Sonnenstrahlen, aber nur ein Sonnenlicht, viele Zweige an einem Baum, aber nur einen festgewurzelten Baum giebt." Weiterhin nennt er die Kirche die ,,Braut Christi," und sagt mit Beziehung auf dieses Bild: „Wer sich von der Kirche lossagt, und mit einer Buhlerin verbindet, der sagt sich von den Verheißungen der Kirche los; er ist ein Fremdling, ein Ungeweihter, ein Feind. Es kann der nicht mehr Gott zum Vater haben, der die Kirche nicht zur Mutter hat. Wenn irgend einer, der nicht in der Arche Noah war, dem Verderben entrinnen konnte, dann wird auch der, welcher außerhalb der Kirche steht, dem Verderben entrinnen können.“ Uebrigens hatte die abendländische Bekenntnißformel noch zu Augustin's Zeit nur die Worte

,,und an Eine, heilige Kirche,"

während es schon in dem, von Cyrillus mitgetheilten Symbolum der Kirche zu Jerusalem ausführlicher hieß:

,,und an Eine, heilige, allgemeine (katholische) Kirche," wozu das Alexandrinische Formular noch den Zusay hat: „die von einem Ende der Erde bis zum anderen reicht." Noch vollständiger heißt es in dem Nicäno-Konstantinopolitanischen Symbolum:

,,und an Eine, heilige, katholische und apostolische Kirche."

In den protestantischen Kirchen wurde dagegen, um den leicht mißverstandenen Ausdruck katholisch" zu vermeiden, die Formel ,,an Eine, heilige, christliche Kirche" gebraucht.

Als eine noch nähere Bestimmung zu dem Artikel von der Kirche folgen in dem Apostolischen Symbolum die Worte:

,,Gemeine (Gemeinschaft) der Heiligen" (communio sanctorum), wodurch die Christen im Gegensag zu allen (ihrer kegerischen Ansichten oder ihres unchristlichen Wandels wegen) Excom

1) Tertull. de bapt. c. 6. Quum autem sub tribus (sc. Patre, Filio et Spiritu S) et testatio fidei et sponsio salutis pignerentur, necessario adjicitur Ecclesiae mentio: quoniam ubi tres, i. e. Pater, Filius et Spiritus S., ibi Ecclesia, quae trium corpus est.

2) Eine, um das Jahr 250 bervortretende Secte, an deren Spize Novatian stand, welcher Keinem, der sich in den Verfolgungen die mindeste Untreue gegen Christum hatte zu Schulden kommen lassen, zur Kirchengemeinschaft zulassen wollte. Die Polemik Cyprian's gegen die Novatianer rührte zum Theil auch davon her, daß sie ihn nicht mehr als rechtmäßigen Bischof gelten lassen wollten, weil er in der Verfolgung seine Gemeine verlassen habe.

3) Cypr. de unit. Eccles. c. 4. ss.

Vergebung der Sünden.

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municirten, als eine im Glauben übereinstimmende, und durch die gemeinschaftliche Theilnahme an den Sacramenten, insonderheit am Abendmahl, festverbundene Gemeine bezeichnet werden. Schwierig ist es jedoch, die Zeit anzugeben, wann diese Worte in das Symbolum gekommen sind. Die altrömische Bekenntnißformel, mit der das Apostolische Symbolum sonst fast wörtlich übereinstimmt, hat sie nicht; ebenso wenig die übrigen Bekenntnißformeln, und selbst in dem Nicäno-Konstantinopolitanischen (v. J. 381) fehlt sie noch.

Der darauf folgende Artikel von der

"Vergebung der Sünden"

dagegen wird bereits von Cyprian als ein wesentlicher Bestandtheil des Laufbekenntnisses erwähnt. Glaubst du," wurde, seinem Bericht zufolge, der Täufling unter andern gefragt,,,an die Vergebung der Sünden und an ein ewiges Leben durch die heilige Kirche ?" und eben daraus folgert er 1), daß die Novatianer, obwohl sie in der Lehre und im Gottesdienste mit den Katholischen vollkommen übereinstimmten, dennoch keine Sündenvergebung hätten, weil sie (wie alle Häretiker) außerhalb der Kirche ständen.

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Diese Vergebung der Sünden bezog sich jedoch zunächst nur auf die vor der Taufe begangenen, welche von den nachher begangenen genau unterschieden wurden. Die ersteren, lehrte man, würden bei der Taufe selbst durch Christum vollkommen vergeben und getilgt; für die legteren aber müsse der Sünder selbst Genugthuung leisten, und in dieser Beziehung unterscheidet Origenes 2) eine fiebenfache Vergebung. Die erste," meinte er,,,ist die, da wir getauft werden zur Vergebung der Sünden; die zweite besteht in der Erduldung des Märtyrerthums; die dritte ist die, welche man für das Almofengeben empfängt (Luk. 11, 41.); die vierte wird uns zu Theil, wenn wir unseren Schuldigern verzeihen (Matth. 6, 14.); die fünfte wird dann empfangen, wenn Einer einen Sünder von seinem Jrrwege zurückbringt (Jak. 5, 20.); die sechste ist der Lohn für eine Fülle von Liebe (Luk. 7, 17.); und die siebente, allerdings eine harte und mühevolle, ist die in Folge der Buße empfangene, wenn der Sünder sein

1) Cypr. ep. 70. Ipsa interrogatio, quae fit in baptismo, testis est veritatis. Nam quum dicimus: Credis in vitam aeternam et remissionem peccatorum per sanctam ecclesiam? intelligimus remissionem peccatorum nonnisi in ecclesia dari; apud haereticos autem, ubi ecclesia non sit, non posse peccata remitti.

2) Orig. in Levit. hom. 2. Audi, quantae sint remissiones peccatorum in evangeliis. Est ista prima, qua baptizamur in remissionem peccatorum. Secunda remissio est in passione martyrii Tertia est, quae pro eleemosyna datur. Quarta nobis fit remissio peccatorum per hoc, quod et nos remittimus peccata fratribus nostris Quinta peccatorum remissio est, quum converterit quis peccatorem ab errore viae suae. Sexta quoque fit remissio per abundantiam caritatis. Est adhuc et septima, licet dura et laboriosa, per poenitentiam remissio peccatorum, quum lavat peccator in lacrimis stratum suum et sunt lacrimae suae panis die ac nocte, et quum non erubescit sacerdoti Domini indicare peccatum suum et quaerere medicinam.

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Artikel von der Taufe.

Lager mit Thränen beneßt, und die Thränen seine Speise sind bei Tag und bei Nacht, und wenn er sich nicht schämt, dem Priester des Herrn seine Sünden zu bekennen, und Heilung zu suchen."

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Daher heißt es auch in dem Niano Konstantinopolitanischen Symbolum, wie in einigen älteren: "Ich bekenne Eine Taufe zur Vergebung der Sünden;" und um zu verstehen, warum es so bestimmt,,Eine Taufe" heißt, darf man sich nur an den, fort und fort in der Kirche geltenden Grundsaß erinnern, daß die Laufe nicht wiederholt werden dürfe. Uebrigens dauerte es allerdings auch in diesem Punkte längere Zeit, ehe man sich über die Praxis einigen fonnte 1). Tertullian z. B. verwarf die, von einem Keser vollzogene Taufe als durchaus ungültig.,,Wir haben," meinte er 2), „sowohl nach dem Evangelium des Herrn, als nach den Schriften der Apostel, nur Eine Taufe; denn es ist Ein Herr, Eine Taufe und Eine Kirche an den Kegern aber darf ich nicht als gültig anerkennen, was mir befohlen ist, weil sie nicht denselben Gott und Christus haben, wie wir. Daher haben sie auch nicht Eine Taufe mit uns, weil es nicht dieselbe ist, und da sie die Taufe nicht der Anordnung gemäß haben, so haben sie gar keine, und es kann, was dort nicht vorhanden ist, auch nicht gezählt werden."

Demgemäß wurden in den Afrikanischen Kirchen die von Kezern Getauften unbedenklich nochmals getauft, und Cyprian 3), der dieses Verfahren billigte, bemerkte ausdrücklich:,,es heiße dies nicht wiedertaufen, sondern nur taufen, indem die, welche von Kezern getauft worden wären, da, wo nichts sei, auch nichts empfangen hät ten."

Der römische Bischof Stephanus dagegen erklärte sich entschieden gegen diese Praris, und hielt es für hinreichend, die bereits getauften Reger, welcher Secte sie auch angehört haben mochten, durch bloße Handauflegung wieder in die Kirche aufzunehmen 4), was die Veranlassung zu einem, nicht ohne Bitterkeit geführten Streit zwischen ihm und den Bischöfen der nordafrikanischen und kleinasiatischen Kirchen war, in welchem Stephanus so weit ging, daß er sie mit der ausdruck

1) In der Differenz der Ansichten über die Taufe findet die griechische Kirche zugleich den Grund, warum in dem Symbolum nur der Taufe, und nicht auch der übrigen Sacramente (des Abendmahls, der Myrrhensalbung, der Buße, Priesterweibe, Ehe und lehten Delung) gedacht wird. „Warum,“ beißt es in dem Katechismus S. 71,,,wird im Glaubenssymbole nur die Taufe erwähnt?" Antwort: „Weil der Taufe wegen Zweifel obwalteten, ob man nicht gewisse Menschen, wie die Keher, zum zweiten Male taufen solle." Hierüber war eine Entscheidung nothwendig, und foldy wurde im Symbol festgesetzt.

2) Tertull. de bapt. c. 15.

3) Cypr. Epist. 71. Nos autem dicimus, eos, qui inde (sc. ab haereticis) veniunt, non rebaptizari apud nos, sed baptizari. Neque enim accipiunt illic aliquid, ubi nihil est.

4) Vergl. Cypr. Epist. 74, wo Stephanus seine Meinung in folgender Weist äußert: Si quis a quacumque haeresi venerit ad nos, nihil innovetur, nisi quod traditum est, ut manus illi imponatur ad poenitentiam.

Wiederrufe. - Auferstehung.

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lichen Erklärung: es geschäbe darum, weil sie die Häretiker wieder- . tauften" von der Kirchengemeinschaft ausschloß.

Um diesen Streitigkeiten ein Ende zu machen, entschied das Concil zu Nicäa „die Novatianer (welche nur in der Disciplin, nicht in der Lehre von der Kirche abwichen) sollten durch bloßes Handauflegen, die Anhänger des Paulus v. Samosata aber (als Leugner der Trinität) bei ihrer Rückkehr zum wahren Glauben durch eine wirkliche Laufe in die Kirche aufgenommen werden 1).

Im Abendlande wurden jedoch die Katholischen durch die seit 311 hervortretende) Secte der Donatisten, welche, wie vormals die Novatianer, die von einem gefallenen" Priester vollzogene Taufe für ungültig erklärten, und den Getauften daher noch einmal tauften, veranlaßt, die Wiederholung dieses Sacraments in feinem Falle stattfinden zu lassen; und um mit jener verhaßten Kezerpartei nichts gemein zu haben, nahm man überall die Praxis der römischen Kirche an, und die bereits getauften Keger durch bloßes Handauflegen in die Kirchengemeinschaft wieder auf, was Augustinus in einer besonderen Schrift gegen die Donatisten rechtfertigt, in welcher er sehr ausführlich darzustellen versucht, daß die Gültigkeit 2) der Taufe keinesweges von der Rechtgläubigkeit der Person, von welcher, oder der Kirche, in welcher fie vollzogen wird, sondern nur von der Anrufung des dreieinigen Gottes abhänge."

Bei dieser Ansicht ist die Kirche auch jederzeit geblieben 3), und wie mißbilligend sich auch seit dem Reformationszeitalter Manche über die Kindertaufe äußerten, so allgemein war doch bei Katholiken, wie bei Protestanten, der Widerspruch gegen die Wiedertäufer, als fie die bereits als Kinder Getauften späterhin noch einmal tauften, und in Betreff der Kindertaufe ohne Scheu sagten: Es sei gleichviel, ob man ein Kind oder eine Kahe taufe; eines verstehe davon so viel, wie das andere“ 4).

Auf den Artikel von der, durch die Taufe bedingten Sündenvergebung folgt das Bekenntniß des Glaubens an die

,,Auferstehung des Fleisches" (resurrectio mortuorum im Nicäno-Konstantinopolitanischen Symbolum) ein Artikel, dessen Aufnahme in die Bekenntnißformel um so nöthiger schien, da schon die Apostel mit Gegnern zu thun hatten, welche die Auferstehung entweder ganz verwarfen (1. Kor. 15, 12.), oder, wie Hymenäus und PhiLetus (2. Tim. 2, 17. 18.), sie spiritualistisch auffaßten, und als schon

1) Vergl. Concil. Nicaen. can. VIII. und can. XIX.

2) August de baptismo c. Donat. lib. VI., 47. dicimus baptismum Christi, i. e. verbis evangelicis consecratum, ubique eundem esse, nec hominum quorumlibet et qualibet perversitate violari.

3) In dem Katechismus der griechischen Kirche z. B. beißt es S. 74: „Warum wird die Taufe nicht wiederholt?" Antwort: Die Taufe ist eine geistige Geburt, und geboren wird der Mensch nur einmal; deswegen wird er auch nur einmal getauft.“ 4) S. Scultet. Annal. Evang. P. 1. p. 263.

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Auferstehung des Fleisches.

geschehen betrachteten, indem sie das Erwachen des in Sünden begrabenen Menschen zu einem neuen christlichen Leben darunter verstanden. Im Gegensatz zu dieser Auffassung hatte schon Paulus ganz bestimmt eine, bei der Wiederkunft Christi erfolgende, wirkliche Auferste= hung der Todten mit unverweslichen, unsterblichen und geistlichen Leibern gelehrt, und zur Rechtfertigung und Veranschaulichung dieser Lehre einerseits auf die Auferstehung Jesu, andererseits auf das, in der Erde verwesende, und schöner hervorkeimende Saamenkorn verwiesen (1. Kor. 15.). Noch genauere Auskunft hierüber hatte die ApokaTypse (K. 20, 4. 5.) gegeben, in welcher die Auferstehung als eine zweifache dargestellt war, indem Christus bei seiner Wiederkunft zunächst nur die treuen Bekenner auferwecken würde, um sie an den Freuden des tausendjährigen Reiches Theil nehmen zu lassen, und dann erst, nach Ablauf der tausend Jahre, alle Uebrigen, um das allgemeine Weltgericht zu halten 1).

Je mehr nun die, zum Theil sehr finnlichen Hoffnungen der Chilia= ften sich auf das Dogma von der Auferstehung der menschlichen Leiber gründeten, desto natürlicher war es, daß mau Alles aufbot, dieselbe theils durch Vernunftgründe als möglich, theils durch Schriftstellen als gewiß darzustellen. Durch nichts aber ließen sich die Gnostiker 2) zu dem Glauben bringen, daß der gegenwärtige, im Grabe verwesende Körper jemals auferweckt werden würde. Sie beharrten bei der Ansicht, daß derselbe seiner Natur nach, wie alle Materie, unverbefferlich böse, und (wie schon Plato gelehrt hatte) nichts weiter, als ein Gefängniß für die Seele sei, und meinten in Betreff der Auferstehung: ,,Wehe dem! der nicht schon in diesem Leben auferstanden ist, und sich von den Banden des Körpers, der wie ein Grab die Seele umschließt, frei zu machen bestrebt hat."

1) Bekanntlich war diese Lehre ein Lieblingsthema der gegen Ende des XVII. Jahrhunderts unter dem allgemeinen Namen „Pictisten“ mit inbegriffenen separatistischen Schwärmer, und daher heißt es in einer vom Herzog Friedrich von Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, den 4. Februar 1607 gegebenen Verordnung wegen der sogenannten Pietisterei:“ „Und weilen viertens die Lehre von dem sogenannten Chiliasmo bei Verschiedenen, so bishero die Privat-Conventus getrieben, Plag gefunden, so halten Se. Fürstliche Durchlaucht dafür, weilen die Frage von Bekebrung des Jüdischen Volkes und von einer noch fünftigen merklichen Verbesserung der Kirchen Gottes nicht das fundamentum fidei et salutis, sondern fata Ecclesiae et futuros eventus berühret, daß in öffentlichen Predigten und anderen Zusammenkünsten man davon abstrahiren wolle, wie dann absonderlich denen Schul - Bedienten hiemit ausdrücklich befohlen wird, bei Erklärung der heiligen Schrift oder sonsten der Jugend davon nichts zu melden, auch die Praeceptores, so sie von ihren Schülern um ihre Meinung sollten befragt werden, sich abstractive zu halten c."

2) Tertull. de resurrect. carn. c. 19. Asseverant (haeretici) ipsam etiam mortem spiritaliter intelligendam. Non enim hanc esse in vero, quae sit in medio, dissidium carnis atque animae, sed ignorantiam Dei, per quam homo mortuus Deo non minus in errore jacuerit, quam in sepulcro. Itaque et resurrectionem eam vindicandam, qua quis adita veritate redanimatus et revivificatus Deo, ignorantiae morte discussa, velut de sepulcro veteris hominis eruperit Vae, inquiunt, qui non in

hac carne resurrexerit!

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