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Glaubensformeln der neueren Zeit.

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gelaffen oder mit einem anderen vertauscht werden darf; das Athanasianische endlich kommt an den drei hohen Festen, Weihnachten, Ostern und Pfingsten, außerdem am Epiphanias- und Trinitatisfest, am Himmelfahrtstage, und den Festtagen St. Johannis des Läufers, St. Jacobi, St. Bartholomäi, St. Matthäi, St. Simonis und Judä, St. Matthiä und St. Andreä, an die Reihe, und tritt dann an die Stelle des Apostolischen Symbolums, das an diesen Tagen wegbleibt.

Bei den Deutsch-Katholiken endlich wurde, wie schon oben bemerkt worden, statt des in der katholischen Kirche feststehenden Credo die Formel: „Ich glaube an Gott den Vater, der durch sein allmächtiges Wort die Welt geschaffen, und sie in Weisheit, Gerechtigkeit und Liebe regiert; ich glaube an Jesum Christum, unseren Heiland; ich glaube an den heiligen Geist, eine heilige allgemeine christliche Kirche, Vergebung der Sünden und ein ewiges Leben“ eingeführt, während die freien protestantischen Gemeinen" sich mit der Formel: "Ich glaube an Gott und sein ewiges Reich, welches Jesus Christus in die Welt eingeführt hat“ begnügten.

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Verwaltung des kirchlichen Lehramtes.

XI.

Die Predigt.

Wie verschieden auch bei den verschiedenen Confeffionen über die Predigt geurtheilt werden mag, indem sie dem Protestanten so sehr für den wichtigsten und wesentlichsten Theil der kirchlichen Erbauung gilt, daß er sich einen Gottesdienst ohne Predigt kaum denken kann, während sie für den Katholiken der Messe bei weitem nachsteht, und im russisch-griechischen Gottesdienst in der Regel ganz wegbleibt, ohne daß es auch nur Einem einfiele, denselben darum für unvollständig zu halten, so war sie doch im apostolischen Zeitalter, wie sich von selbst versteht, eine sehr wesentliche Haupsache, und die Apostel hielten nicht nur selbst sie für den wichtigsten Theil ihres apostolischen Berufes, sondern sorgten auch angelegentlich dafür, daß jede Gemeine einen Verwalter des öffentlichen Lehramts hatte (Tit. 1, 6.). Fragen wir näher: „Wer waren die, welche damals das öffentliche Lehramt verwalteten und verwalten durften?" so belehrt uns zuvörderft die Stelle: Ephes. 4, 11., daß man, außer den Aposteln, die Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer unterschied, und es kommt zunächst darauf an, zu bestimmen, inwiefern die zulegt Genannten von den ersteren verschieden waren, und in welchem Sinne (während auch die übrigen Namen auf eine Lehrthätigkeit hinweisen) gerade sie Lehrer hießen. Daß ihnen damit kein besonderer Vorzug gegeben wird, braucht kaum erst erwähnt zu werden; vielmehr dürfen wir aus jener Reihenfolge selbst, die offenbar nicht zufällig ist, schließen, daß sie in Beziehung auf Würde und Ansehen unter den Genannten die leste Stelle einnahmen.

Nach den, vom Herrn selbst erwählten und berufenen Aposteln scheinen demnach die Propheten das höchste Ansehen gehabt zu haben, was bei der damaligen Ansicht von dem eigenthümlichen Beruf eines Propheten natürlich war. Denn nur derjenige, welcher von Gott gewürdigt wurde, im Zustande heiliger Begeisterung helle Blicke in die Zukunft und in das Walten der göttlichen Vorsehung zu thun, hieß, sofern seine Verkündigungen mit den Offenbarungen Gottes in der Schrift übereinstimmten (2 Petr. 1, 20. 21.), ein Prophet. Gelehrt und erlernt konnte die Weiffagung natürlich nicht werden; fie war eine Gnadengabe des heiligen Geistes, und das Ansehen, das der Prophet genoß, beruhte eben auf der Anerkennung, das sich in seiner Rede der Geist Gottes offenbare. Da jedoch die Propheten nur sprachen, wenn der Geist es ihnen eingab, und verstummten, sobal fie fühlten, das seine Einwirkung aufhörte, so konnte von einer regel mäßigen, amtlichen Lehrthätigkeit bei ihnen nur dann die Rede sein, wenn sich mit der Gabe der Weissagung die der Lehre verband, was

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allerdings auch oft der Fall sein mochte; aber die Gabe der Weiffagung allein machte sie weder zu Missionaren, noch zu ordentlichen Lehrern einer Gemeine geschickt.

Anders war es mit den Evangelisten, deren Wirksamkeit mit der apostolischen ziemlich übereinstimmte. Auch sie zogen, und zwar meist als Begleiter und Gehülfen der Apostel, von Ort zu Ort, um das Evangelium zu verkündigen, und keiner bestimmten Gemeine angehörend, betrachteten sie alle Völker, zu denen das Christenthum noch nicht gedrungen war, als ihre Gemeine, weshalb sie auch oft,,Apostel" genannt wurden.

Inzwischen aber bedurften auch die bereits gegründeten Gemeinen Männer, die bei ihnen blieben, um theils die Aufsicht zu führen, theils das Lehramt zu verwalten, und dies waren die Hirten und Lehrer, oder die Vorsteher der Gemeine, welche als Aufseher derselben „èníszoñoi“ (Bischöfe), und in Beziehung auf ihre Würde (wie in der jüdischen Synagoge), Aelteste (noeßureool, Presbyter, davon ,,Priester") genannt wurden. Von einem Unterschiede aber zwischen ,,Presbytern" und ,,Bischöfen," der, wie die Episcopalisten der griechischen, römischen und anglicanischen Kirche behaupteten, schon von den Aposteln herrühren solle, weiß der Apostel Paulus wenigstens, wie Tit. 1, 5. 7. beweist, noch nichts. Allerdings spricht er 1 Tim. 5, 17. von Presbytern, die ihr Vorsteheramt gut verwalten, und die man, besonders, wenn sie dabei für das Lehramt thätig sind, doppelten Ehrenlohnes würdig halten solle, woraus zu folgen scheint, daß es auch nicht lehrende Presbyter gab; und darauf berufen sich bekanntlich auch die reformirten Presbyterianer zur Rechtfertigung ihrer aus weltlichen und geistlichen Mitgliedern bestehenden Presbyterien. wahrscheinlich es aber auch theils an und für sich ist, theils durch Stellen, wie Apostelg. 15, 2. 4. 6. 22. und Kap. 16, 4. (wo bei der Gemeine zu Jerusalem von Presbytern" die Rede ist, während nach Kap. 6, 4. die Apostel selbst ausschließlich mit dem Lehramte zu thun haben wollten) gemacht wird, daß bei größeren und zahlreicheren Gemeinen dem Hauptvorsteher mehrere Mitvorsteher als Gehülfen zur Seite standen, so gewiß ist es doch auch, daß einerseits nicht nur er, sondern ganz ebenso auch sie in Beziehung auf ihr Aufseheramt »Episcopia hießen, und andererseits, daß, wenn auch von dem ersteren vorzugsweise ,,Lehrtüchtigkeit" gefordert wurde (1 Tim. 3, 2.) die Lesteren von der Theilnahme am Lehramte doch keinesweges ausgeschlossen waren; und in Beziehung auf das apostolische Zeitalter kann auf die Frage: Wer durfte predigen?"

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nur ganz allgemein geantwortet werden: Jeder, der durch sittliche Würdigkeit, Lauterkeit der christlichen Erkenntniß und Lehrtüchtigkeit dazu befähigt war.

Ausgeschlossen war nur das weibliche Geschlecht nach der bekannten Paulinischen Regel »Mulier taceat in ecclesia" (1 Kor. 14, 34.; 1 Tim. 2, 12.), welche in der Kirche 1) auch jederzeit in Geltung

1) Uebrigens bezog sich dieses Verbot eben nur auf die öffentlichen Vorträge in der Kirche und vor der Gemeine; der häusliche Unterricht war ihnen

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Das Lehramt im apostol. Zeitalter.

geblieben ist, indem nur einzelne Secten, wie die Montanisten, Waldenser, Independenten und Quäfer 1) auch den Weibern das Recht, in den Versammlungen das Wort zu führen, zusprachen.

Troß der Bereitwilligkeit des apostolischen Zeitalters, Jedem, der irgend würdig und tüchtig dazu war, die Theilnahme am Lehrgeschäft zu gestatten, darf man sich aber keinesweges den Zudrang dazu bedeutend denken. Viele Gemeinen mochten in ihrem Vorsteher zugleich ihren einzigen Lehrer, ja manche, besonders an kleineren Orten, vielleicht nur einen Vorsteher, nicht aber an ihm auch einen Lehrer haben, weshalb Paulus so nachdrücklich fordert: Ein Vorsteher müsse das Lehramt zu verwalten geschickt sein" (1 Tim. 3, 2.). Denn gab es auch Viele, die in Betreff der sittlichen Würdigkeit allen Forderungen genügten, wie gering war im Ganzen die Zahl derer, welche damit zugleich die erforderliche Lehrtüchtigkeit und Lauterkeit in der christlichen Erkenntniß verbanden, und wie häufig mußten die Apostel die Warnung vor falschen Lehrern wiederholen! Hier waren es judaisirende Lehrer, welche die christliche Freiheit durch das Geltendmachen des jüdischen Gesezes beeinträchtigten; dort Libertiner, welche alle Sünden und Laster mit der christlichen Freiheit" rechtfertigten; an einem dritten Orte Sophisten, welche die christliche Lehre durch Einmischung ihrer heidnischen Philofopheme trübten; an einem vierten Schwärmer, welche Tag und Nacht von der baldigen Wiederkunft Christi und dem himmlischen Jerusalem träumten, und dabei nicht nur selbst nicht mehr arbeiten wollten, sondern auch Andere zum Müßiggange verleiteten; selbst die frömmelnden Schleicher" der neueren und neuesten Zeit, die mit dem Schein eines gottseligen Wesens pran= gen, eifrig die Bibel lesen und in der Weiblein Häuser schleichen," um dort das Bekehrungsgeschäft zu treiben, sind schon 2 Tim. 3, 5-7. nach dem Leben gezeichnet.

"

All' diesem Unwesen sollte nun der Vorsteher der Gemeine steuern. Wie sehr bedurfte es dazu einer klaren Einsicht in die christliche Lehre, und eines praktischen Taktes, sie der Gemeine gerade so vorzutragen,

unverwehrt, und von den Diakonissen fordert sogar das IV. Karth. Concil K. 12. ,,ut tam instructae sint ad officium, ut possint apto et sano sermone docere imperitas et rusticas mulieres, tempore, quo baptizandae sint. qualiter baptizatori interrogatae respondeant et qualiter accepto baptismate vivant.

1) So heißt es in Barclay's Thes. X. 9. „Es müsse der freien Gnat Gottes anheim gestellt bleiben, welchen er zum Predigtamt berufe, er sei reich eda arm, Herr oder Knecht, Mann oder Weib; denn nur die so Berufenen predigen N Evangelium wahr, indem sie in der Kraft und im heiligen Geiste predigen.“ den Einwurf aber, daß der Apostel Paulus den Weibern zu schweigen gebeten babt wurde von Seiten der Quäfer entgegnet: das habe nur den schwazhaften Weibern gegolten, und mit Stellen, wie Apostelg. 2, 9, wo von den vier Töchtern des Erm gelisten Philippus die Rede ist, welche weissagten, und Gal. 3, 28, wo es heist : Hier ist fein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist tein Mann noch Weib," suchten die Quäker ihre Praxis sogar als apostolisch zu recht fertigen.

Pflicht der Bischöfe, zu predigen.

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wie es für fie am paffendsten war! Wie einfach also die christliche Glaubenslehre in den frühesten Zeiten war das Lehramt war gewiß nicht leicht, und eben darum mochte es in einer und derselben Gemeine nur selten neben dem Vorsteher (Episcopus) noch mehrere Andere geben, denen dieses schwierige Geschäft unbedenklich anvertraut

werden konnte.

Das alte Kirchengeset: „die Predigt ist Sache des Bischofs") hat daher nicht sowohl den Sinn, daß nur der Bischof, und fein Anderer predigen dürfe, als vielmehr den, daß keiner zum Bischof gewählt werden sollte, der nicht zu predigen im Stande wäre. Daher wollte Ambrosius, der vorher sich nur mit Politik und Jurisprudenz beschäftigt, und als politischer Redner großen Ruhm erlangt hatte, die ihm angetragene Bischofswürde lange Zeit nicht annehmen, und als er den stürmischen Bitten der Mailänder doch am Ende nachgeben mußte, hielt er es, so wenig er auf seinen neuen Beruf vorbe= reitet war, doch für unerläßliche Pflicht, als Bischof zu predigen. "Ich," sagt er (de offic. I. 1.), „der ich mit Gewalt aus den Ge= richtshöfen und von der Staatsverwaltung zum Priesteramt gedrängt wurde, fing an, euch zu lehren, was ich selbst noch nicht gelernt hatte, und daher habe ich eher zu lehren, als zu lernen begonnen."

Schon zu Augustin's Zeiten übrigens hatte das Kirchengeset: ,,der Bischof foll predigen" den Sinn erhalten, daß nur er, und kein Anderer predigen dürfe, und die übrigen Bischöfe mißbilligten es sehr, daß der Bischof Valerius den damaligen,, Presbyter" Augustinus öfterer predigen ließ. Nur wenn der Bischof krank oder abwesend war, durfte der Presbyter, als Stellvertreter, predigen, und auch in den Filialkirchen derjenigen Orte, die von der Kathedralkirche zu weit entfernt lagen, als daß die Einwohner regelmäßig dorthin hätten kommen können, und für welche der Bischof eigene Presbyter wählte, denen er durch die Ordination die Befugniß zu den gewöhnlichen priesterlichen Amtsverrichtungen (Predigen, Taufen, das Abendmahl reichen, Trauungen und Beerdigungen) ertheilte, waren diese nur die ein für allemal gewählten Stellvertreter des Bischofs, der sie wieder absegen konnte, wenn er mit ihrer Stellvertretung nicht zufrieden war.

Wie nun für den Bischof der Presbyter, so sollte, nach einer Verfügung des Concils zu Vaison 2) für die Gallischen Kirchen, für den Presbyter der Diakon als Stellvertreter eintreten, und wenn auch nicht selbst predigen, so doch eine Predigt vorlesen dürfen.

Eine selbstverfaßte Predigt zu halten aber war dem Diafon (der allgemeinen Regel nach) nur in Folge einer speciellen Erlaubniß

1) Ambros. de offic. sacr. I. 1. Episcopi proprium munus, docere populum.

2) Concil. Vas. II. c. 2. Si presbyter aliqua infirmitate prohibente per se ipsum non potuerit praedicare, sanctorum patrum homiliae a diaconis recitentur. Si enim digni sunt diaconi, quae Christus in evangelio locutus est, legere, quare indigni judicentur, sanctorum patrum expositiones publice recitare?

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