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vor Gericht gezogen und verurteilt worden, worauf das Volk ihre Mitbewerber L. Aurelius Cotta und L. Manlius Torquatus zu Konsuln wählte. Da verbanden sich nun Autronius 13) und Catilina 14) unter Zuziehung des Cn. Calpurnius Piso, eines jungen patrizischen Wüstlings von der höchsten Entschlossenheit 15), zu dem ruchlosen Anschlag, am 1. Januar die Konsuln und mehrere der angesehensten Senatoren während des feierlichen Opfers auf dem Kapitol zu ermorden, die konsularische Gewalt an sich zu reissen und Piso mit einem Heere nach Spanien zu schicken, um sich dieser Provinz, die sich kaum von den Wehen des Sertorianischen Kriegs zu erholen begonnen hatte, zu bemächtigen. Allein da der Plan ruchbar geworden war, wurde die Ausführung auf die Senatssitzung am 5. Februar verschoben, wo das Gemetzel schon ein allgemeineres werden sollte. Aber auch diesmal scheiterte der verruchte Anschlag, indem Catilina vor der Kurie den Verschwornen zu früh das Zeichen gab, als noch nicht genug Bewaffnete erschienen waren 16). Nach einem 5 von Suetonius 17) angeführten Bericht des Geschichtschreibers Tanusius Geminus waren jedoch nicht die Genannten die Häupter der Verschwörung, sondern ihre eigentlichen Anstifter und Leiter M. Crassus und C. Julius Cäsar. Crassus sollte Diktator, Cäsar dessen magister equitum werden, und nach vollzogener Reform der Verfassung in demokratischem Sinne Autronius und Sulla wieder als Konsuln eingesetzt werden. Nicht Catilina, sondern Cäsar sollte das Zeichen zum Blutbade geben 18), unterliefs es aber, weil sich Crassus, sei es aus Reue oder Furcht, am entscheidenden Tage nicht eingefunden hatte. Wie immer es sich damit verhalten haben mochte, jedenfalls wagte niemand, so offenkundig auch die beabsichtigte Unthat gewesen war, die Verbrecher vor Gericht zu ziehen; ja der Senat hatte die Schwäche, den Mitverschworenen Piso, um ihn zu entfernen, auf Crassus'

darum. Catilina ob eam causam destitit a petitione. 13) Sall. 18. Asc. p. 82. Cic. in Cat. I, 15. p. Sulla 68. Cassius Dio XXXVI, 27. 14) Sulla ist nach Sall. 18 nicht weiter an der Sache beteiligt. 15) Sall. 18: erat eodem tempore Cn. Piso, adulescens nobilis, summae audaciae, egens, factiosus, quem ad perturbandam rem publicam inopia atque mali mores stimulabant. Ascon. in Corn. p. 58: Cn. quoque Piso, adulescens potens et turbulentus, familiaris erat Catilinae omniumque consiliorum eius particeps et turbarum auctor. 16) Asc. p. 82 sq. 17) v. Caes. 9; vgl. auch Cic. in toga cand. bei Asc. p. 82: Praetereo nefarium illum conatum tuum . ., cum Cn. Pisone socio, ne quem alium nominem, caedem optimatum facere voluisti. 18) Suet. 1. c.: convenisse Curio ait, ut togam (Caesar) de umero deiceret.

Betreiben als Quästor mit prätorischer Gewalt nach Spanien zu schicken, wo er einige Zeit darauf von spanischen Reitern seines Heeres erschlagen wurde 18).

6 Noch in demselben Jahre 65 wurde Catilina wegen seiner grausamen Bedrückungen der Provinz Afrika von P. Clodius. Pulcher, dem späteren Feinde Ciceros, in Anklagestand versetzt. Er wufste sich aber mit seinem Ankläger durch Geld abzufinden, so dafs er ihm bei Entwerfung der Richterliste zu Willen war und die Anklage mit Lässigkeit betrieb 19); allein, wiewohl Catilina auch die Richter bestochen hatte und die angesehensten Männer zu veranlassen wusste sich bei Gericht für ihn zu verwenden 20), so entging er doch nur mit Not einer Verurteilung 21). Das Dazwischenkommen dieses Prozesses (die Sache kam erst zur Verhandlung, als die Konsularkomitien für 64 schon vorüber waren)22) hatte Catilina verhindert, seine schon für das J. 65 beabsichtigte Bewerbung um das Konsulat zu erneuern; man wufste jedoch bereits vor dem Beginn des Prozesses, dafs er 64 als Kandidat 7 für das nächste Jahr auftreten werde 23). Aufser ehrgeizigen Absichten trieb ihn zumeist seine Schuldenlast 24), in den Besitz der Gewalt zu gelangen, in dieser sodann Herabsetzung oder gänzliche Tilgung der Schulden zu erwirken und andere Akte der Willkür zu eigener Bereicherung durchzuführen, vor allem aber für das nächste Jahr eine reiche Provinz zu erlangen, welche die wüste Habgier sattsam befriedigen konnte. Daher schloss er sich auch am engsten an seinen Mitbewerber C. Antonius Hybrida 25) an, der gleichfalls durch schwere Verlegenheiten aller Art bedrängt war 26).

18) Sall. 19. Asconius bemerkt ad or. in toga cand. p. 83: in Hispaniam missus a senatu per honorem legationis, ut a sociis suis ablegaretur, ibi, dum iniurias provincialibus facit, occisus erat, ut quidam credebant, a Cn. Pompei clientibus Pompeio non invito. 19) or. de har. resp. 42 und bes. Asc. p. 78: ita quidem iudicio est absolutus Catilina, ut Clodius infamis fuerit praevaricatus esse; nam et reiectio iudicum ad arbitrium rei videbatur esse facta. 20) Cic. p. Sulla 81. 21) Ascon. p. 80: quo (iudicio) ipse per infamiam liberatus est Catilina, sed ita, ut eum senatorum urna damnaret, equitum et tribunorum (aerariorum) absolveret. 22) Cic. ad Att. I, 2. 23) ibid. I, 1, 1: Catilina, si iudicatum erit meridie non lucere, certus erit competitor. 24) Q. Cic. de pet. cons. 10: primum ex eo iudicio tam egens discessit, quam quidam iudices eius ante illud iudicium fuerunt, deinde tam invidiosus, ut aliud in eum iudicium cotidie flagitetur. 25) Er war ein Sohn des berühmten Redners M. Antonius und als Bruder des M. Antonius Creticus ein Oheim des Triumvirs M. Antonius. 26) Cic. in toga cand. bei Asc. p. 78: alter (Antonius) pecore

Aufser Catilina und Antonius waren für das J. 63 noch fünf 8 Bewerber um das Konsulat aufgetreten 27), von denen der bedeutendste M. Tullius Cicero war. Ihn vor allen zu verdrängen hatten sich jene beiden verbunden und beschlossen, zu diesem Zweck kein erlaubtes und unerlaubtes Mittel unversucht zu lassen. So schlecht auch ihr Ruf war 28), so günstig standen doch ihre Aussichten, da auch Cäsar und Crassus ihre Bewerbung gegen Cicero unterstützten. Dagegen hatte dieser nur schwache Hoffnung auf den Sieg. Denn wie grofsen Ruhm er sich auch als Redner und Sachwalter erworben hatte, wie sehr er von der Liebe des Volks, um dessen Gunst er bisher mit allem Eifer gebuhlt hatte, getragen wurde, wie hoch auch sein Charakter trotz mancher Schwächen aus dem sittlichen Schlamme seiner Zeit hervorragte, so sah doch die Partei der Optimaten scheel auf ihn als einen Emporkömmling 29) und hatte auch frühere bittere Angriffe gegen ihre Standesgenossen nicht vergessen; aufserdem hegte sie die Besorgnis, dafs er auch ferner im demokratischen Interesse wirken und den ehrgeizigen Absichten des Pompeius zu Willen sein werde. Da jedoch die Wahlumtriebe des Antonius und Catilina alle ge- 9 setzlichen Grenzen überschritten, beschlofs der Senat durch eine Verschärfung der lex Calpurnia de ambitu dem wüsten Treiben ein Ziel zu setzen, aber dagegen erhob der Volkstribun Q. Mucius Orestinus Einsprache. Diese gab dem Cicero Gelegenheit wenige Tage vor den Komitien die frechen Wahlumtriebe und offenen Bestechungen des Catilina und Antonius in einer kräftigen Rede (oratio in toga candida habita) vor dem Senat zu enthüllen 30) und auf die noch gefährlicheren Gegner, die im Hintergrunde standen, hinzudeuten. Diese Enthüllungen und die Rücksicht auf die der eigenen Sicherheit drohenden Gefahren brachen den Stolz der Optimaten, so dafs sie ihre Stimmen auf Cicero vereinigten.

omni vendito et saltibus prope addictis pastores retinet, ex quibus ait se, cum velit, subito fugitivorum bellum excitaturum. 27) Ihre Namen und Charakteristik bei Asc. p. 73. 28) or. in toga cand. bei Asc. p. 79: te vero, Catilina, consulatum sperare aut cogitare non prodigium atque portentum est? 29) Sall. 23. 30) Asc. Argum. p. 74: causa orationis huius modi in senatu habendae Ciceroni fuit, quod, cum in dies licentia ambitus augeretur propter praecipuam Catilinae et Antonii audaciam, censuerat senatus, ut lex ambitus aucta etiam cum poena ferretur; eique rei Q. Mucius Orestinus tribunus pl. intercesserat. Tum Cicero, graviter senatu intercessionem ferente, surrexit atque in coitionem Catilinae et Antonii invectus est ante dies comitiorum paucos. Von der Rede selbst haben sich nur Bruchstücke erhalten, die Asconius in seinem Kommentar zu derselben anführt.

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Mit ihm wurde Antonius gewählt, gegen den jedoch Catilina nur mit einer Minderheit von wenigen Stimmen unterlag 31).

Um dieselbe Zeit waren mehrere Vollstrecker der Sullanischen Proskriptionen vor dem Untersuchungsrichter C. Julius Cäsar verurteilt worden, wiewohl die lex Cornelia inter sicarios ausdrücklich die Vollzieher der Achterklärungen ausgenommen hatte. Auch Catilina wurde wenige Monate nach den Konsularkomitien wegen seiner damaligen Mordthaten von L. Lucceius belangt, aber trotz der offenbarsten Schuld freigesprochen 32). 11 Durch diese neue Anfechtung, besonders aber durch die wiederum vereitelte Hoffnung auf das Konsulat erbittert und gedrängt durch seine immer tiefere Verschuldung fafste jetzt Catilina den Plan, seine ehrgeizigen Absichten und eine neue Bewerbung um das Konsulat nötigenfalls auf dem Wege einer sozialen Revolution durchzusetzen. Die äufsere Lage des Staats schien einem solchen Unternehmen einen möglichen Erfolg zu versprechen. Nirgends stand in Italien ein Heer; Pompeius kämpfte im fernen Orient; der Senat schlaff und ohnmächtig, überall äufsere Sicherheit und Ruhe 33), während im Innern durch das Mifsverhältnis der Stände, durch die rasende Genufssucht und tiefe sittliche Verkommenheit in allen Klassen der Gesellschaft, durch den täglich sich mehrenden Zusammenflufs von Gesindel aller Art in der Hauptstadt, durch die schweren Wunden, welche die Sullanische Schreckenszeit dem Wohlstand, Gewerbfleifs und Eigentum geschlagen hatte, eine ungeheuere Masse von Zündstoff ange12 sammelt war. Bei solcher Lage der öffentlichen Verhältnisse fand sich leicht ein zahlreicher Anhang 34) zu einer Verschwörung, die bald ihre Netze über ganz Italien ausbreitete. Ihren weiteren Kreis bildete die üppige Jugend, Besitzlose, Wüstlinge und Verbrecher aller Art, die Veteranen des Sulla, die nach Vergeudung ihrer schnell erworbenen Reichtümer nach neuer Beute verlangten, die grofse Menge der durch die Militärkolonien von Haus und Hof Vertriebenen, endlich das gefährlichste Element, der nach Raub und Mord lüsterne Pöbel der Hauptstadt. Der engere Kreis bestand aus den sittenlosesten Mitgliedern der römischen Aristokratie 35), welche Herrschsucht, Liederlichkeit und Verschuldung

31) Asc. p. 84 Cicero consul omnium consensu factus est: Antonius pauculis centuriis Catilinam superavit, cum ei propter patris nomen (s. Anm. 25) paulo speciosior manus suffragata esset quam Catilinae. 38) Dio XXX VII, 10. Ascon. p. 81. 33) aus Sallustius c. 16. 34) II, c. 8 ff. 35) Das Einzelne bei Sall. 17. Florus sagt II, 12 in seinem rhetorischen Bombast ipse (Catilina) patricius; sed hoc minus est: Curii,

dem Catilina an Verwegenheit gleich gemacht hatte. Als sich so Catilina aller zu einem Umsturz geneigten Elemente versichert hatte, erhielt der geworbene Anhang zunächst die Weisung seine Wahl zum Konsul für das J. 62 mit allen Mitteln zu unterstützen. War er nur einmal ernannt, so hoffte er den einen Konsul, Antonius, leicht nach seinem Willen zu lenken, Cicero aber durch Gewalt zu beseitigen. Aber auch diesem fehlte es nicht an Wach- 13 samkeit und Schlauheit, um die Pläne seines kühnen Feindes zu durchkreuzen 36). Cicero hatte sogleich beim Antritt seines Konsulats unter grofsen Verheifsungen durchVermittelung der Fulvia, der ihr Geliebter Q. Curius manches von den Entwürfen des Catilina ausgeschwatzt hatte, diesen dazu gebracht ihn von allen Schritten Catilinas sofort in Kenntnis zu setzen. Seinen Kollegen Antonius hatte er dadurch, dafs er ihm als konsularische Provinz die reiche Beute versprechende Statthalterschaft von Macedonien abtrat, von einer Verbindung mit Catilina abgezogen und zur Unthätigkeit vermocht. Zu seiner persönlichen Sicherheit versah er sich insgeheim mit einer Schutzmannschaft von Freunden und Klienten, die ihm wohl auch als geheime Polizei dienen mochte 37). Um Catilinas Wahlumtrieben entgegenzuarbeiten, setzte er eine neue lex de ambitu durch, in welcher sowohl rücksichtlich der Zahl der verbotenen Handlungen 38) als in Beziehung auf das Strafmafs 39) die Bestimmungen der lex Calpurnia vom J. 67 verschärft waren. Die zunächst gegen ihn durchgesetzte Lex erbitterte Catilina, erschütterte aber nicht seine Zuversicht 40); vielmehr ward er täglich mehr in seinem Entschlusse bestärkt, den Kampf mit einer Regierung aufzunehmen, die seinem kecken Auftreten und herausfordernden Trotze41) bisher nur Zögern und Schwanken entgegengesetzt hatte.

Lange genug hatte das unheimliche Gespenst einer offen- 14 kundigen Verschwörung die Stadt in banger Furcht gehalten, als endlich Cicero, erschreckt durch drohende Äufserungen des Ca

Porcii, Sullae, Cethegi, Autronii, Varguntei atque Longini, quae familiae! quae senatus insignia! Lentulus quoque tum cum maxime praetor: hos omnes immanissimi facinoris satellites habuit. 36) Sall. 26. 37) vgl. III, 5. 38) s. p. Murena c. 32. 39) Schol. Bob. ad or. p. Sulla p. 362: poenam de ambitu graviorem consules C. Antonius et Cicero sanxerunt, ut praeter haec veteribus legibus constituta etiam exsilio (decem annorum) multarentur. 40) s. die schöne Schilderung in der or. p. Mur. 49. 41) p. Mur. 51, wo es a. E. heifst: in eodem ordine (i. e. senatu) paucis diebus ante Catoni, fortissimo viro, iudicium minitanti ac denuntianti respondit, si quod esset in suas fortunas incendium excitatum, id se non aqua, sed ruina restinc

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