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Versuch zum Worte 'Caesar', welches dem Maurischen Elephant' ähnlich lautete, entstanden war. Nach der in Serv. ad Aen. 1,286 vgl. Spartian. Hel. 2, 3 p. 28 P. erhaltenen Relation war es der Grossvater des Julius Caesar, des Dictators, gewesen, der in Afrika einen Elephanten erlegte und daher seinen Beinamen erhielt. Diesen Mann nun hält Lydus, indem er den Unterschied der Zeit sowohl wie des Geschlechtes übersieht, für identiseh mit demjenigen, der Syphax gefangen nahm, lässt in Folge dessen letzteren statt auf einem Pferde auf einem Elephanten reiten, und macht den C. Rutilius, der ob seiner Heldenthat den Beinamen 'Elephant' d. h. 'Caesar' erhält, so zum Ahnherren der Caesaren. Den ganzen Bericht des Lydus für ein Missverständniss aus Sil. Ital. 17, 126 zu erklären, wie Gilbert p. 457 will, dazu liegt kein Grund vor.

4.

Non. p. 94 M. (fehlt bei Peter) L. Coelius: Caput collo sustentatur, truncus sustinetur a coxendicibus.

Um dieses Fragment hat uns Quicherat bereichert. Ueberliefert ist 'Lucilius'; und nur da Quicherat in den von Nonius überlieferten Worten kein Metrum finden konnte, hat er dieselben, allerdings mit leichter Aenderung einem Prosaiker zugewiesen. Zu dieser Correctur ist jedoch keine Berechtigung. 'Sustinetur' ist Glossem zu sustentatur', und mit L. Müller (Lucili Satur. Rel. p. 155 fr. CXXIX) zu lesen:

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Cáput ut colo, sústentatur trúncus coxendícibus.

Vielleicht ist auch 'a colo' zu schreiben; jedenfalls liegt zur Aenderung des Namens keinerlei Grund vor. Isidor Or. 11, 1, 72 überliefert ein Fragment des Nigidius, der sich an Lucilius vielfach gebildet (L. Müller a. a. O. p. 285); in diesem finden sich unsere Worte nachgeahmt:

Vehitur colló caput,

Trúncus sustentátur coxis génibus atque crúribus.

5.

Non. p. 98 M. fr. 30 P. Coelius annali libro III: Imperator conclamat de medio, ut velites in sinistro cornu removeantur, Gallis non dubitatim inmittantur.

Die Handschriften bieten 'libro III' und 'libro IIII'. Etwas sicheres, welcher Schlacht die vorliegende Scene entnommen sei, ist nicht aufzustellen, da Hannibal häufig die Gallier auf dem linken Flügel zu postiren pflegte, so in der Schlacht am Trasimener See, Pol. 3, 83, 4; bei Cannae Liv. 22, 46, 3; und da ebenso die römischen Consuln fast regelmässig, wenn sie allein waren, im Centrum commandirten; nur wenn sie mit ihrem Collegen zugleich im Felde standen, nahmen

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beide auf den Flügeln Stellung. Gleich stereotype Verwendung finden die velites. Nachdem sie das Gefecht eröffnet, ziehen sie sich auf die Flügel zurück, von wo sie nach Bedürfniss wieder verwandt werden können. Der berichtete Vorfall konnte also so ziemlich in jeder Schlacht des zweiten punischen Krieges sich ereignen. H. Peter hat nun den Vorschlag gemacht, und ihm ist Gilbert p. 369 gefolgt, die Worte auf die Schlacht bei Senagallia zu beziehen, Liv. 27, 48. Dort hatte nämlich der Consul Claudius den rechten römischen Flügel inne gehabt, Livius den linken; ersterem gegenüber waren die Gallier gestanden. Claudius hatte diese nicht angreifen können, weil schwer übersteigbare Höhen zwischen ihnen und ihm sich befanden, und so schien der von ihm befehligte Flügel von der Theilnahme an der Schlacht ausgeschlossen. Dies behagte dem Consul nicht, und um nicht unthätig bleiben zu müssen, führte er rasch entschlossen mehrere Cohorten hinter der römischen Schlachtlinie herum, griff Römern und Carthagern gleich unvermuthet die Carthager auf deren rechten Flügel in der Flanke und im Rücken an, und drang siegreich bis zum Centrum vor. Dass er an dieser Stelle den Befehl gegeben, die velites des linken römischen Flügels sollten die unbeschäftigten Gallier angreifen, ist vorausgesetzt, dass die velites zur Hand waren möglich, doch nirgends überliefert, nicht in leisester Andeutung. Nach unsern Quellen kommen diese Gallier überhaupt kaum in Kampf. Ebenso gut, vielleicht sogar mit relativ grösserer Wahrscheinlichkeit, könnte man das Fragment auf die Schlacht zwischen Hannibal und Marcellus, Liv. 27, 12, 15; Plut. Marcell. 25 med., oder auch auf Liv. 27, 42 beziehen; ein Gegenbeweis lässt sich wenigstens nicht beibringen. Ich für meinen Theil verzichte auf eine Erklärung. Gegen die Schlacht bei Senagallia spricht aber das, dass der Consul Claudius nicht Imperator war, folglich auch von Coelius nicht als solcher bezeichnet werden konnte; zweitens da nicht er Oberbefehlshaber über die vereinigte römische Armee war, sondern sein College Livius Salinator, der auf dem linken Flügel stand, so war es militärisch überhaupt unstatthaft, dass Claudius dem linken Flügel ein Commando ertheilte.

6.

Non. p. 137 M. fr. 41 P. Coelius annali libro VI: Omnes simul terram cum classi accedunt, navibus atque scaphis egrediuntur, castra metati signa statuunt.

Liv. 29, 27, 15 berichtet die Landung des Scipio in Afrika 550/204 und hebt dabei als die Darstellung des Coelius hervor: (Coelius exponit) scaphis milites cum ingenti tumultu in terram evasisse. Expositis copiis Romani castra in proximis tumulis metantur.

7.

Non. p. 108 M. fr. 46 P. Coelius Antipater libro IIII: Respublica amissa exfundato pulcherrimo oppido.

Nach der Zerstörung von Syracus klagt Liv. 26, 32, 3 T. Manlius Torquatus im römischen Senate: 'Der Vortheil des römischen Staates sei nicht gewahrt worden durch die Zerstörung dieser urbs pulcherrima ac nobilissima, da sie ehedem ein horreum atque aerarium populi Romani gewesen sei, und nun keinen Nutzen Rom mehr biete könne'. Plut. Marc. 23.

In den meisten Handschriften ist zwar überliefert 'lib. UII'. Aber in den letzten Jahren des Krieges war keine bedeutende Stadt mehr zerstört worden; und so ist mit cod. Laurent. (von H. Peter verglichen) lib. IIII' zu lesen. Unsere Beziehung hat, wie ich sehe, schon Nauta vorgebracht p. 41. Syracus fast sprüchwörtlich die schönste Stadt im Alterthume, Timaeus in Cic. de rep. 3, 31; vgl. Liv. 25, 24, 11.

8.

Non. p. 157 M. fr. 43 P. Coelius annali libro VI: Consulto non pauciens arcessitum.

Vor seiner Ueberfahrt nach Afrika 550/204 hält Scipio Liv. 29, 24, 5, eine Rede an seine Soldaten, in der er entwickelt: nachdem er so oft gerufen worden sei von Massinissa 29, 4; 28, 35; nun von Syphax, sei jetzt der Augenblick gekommen, da er nach Afrika übersetzen wolle'. App. Lib. 10; Zon. 9, 12 p. 284 Dind.

9.

Non. p. 176 M. fr. 23 P. Coelius annali libro I: Primum malo publico gratias singulatim nomina (ri).

Die Zahl des Buches zeigt, dass diese Aufforderung zum Danke der Geschichte der ersten Kriegsjahre entnommen ist; der Ausdruck 'malum publicum', dass dieselbe römische Angelegenheiten behandelt. Peter und eingehender Gilbert p. 368 haben dieselbe mit grosser Wahrscheinlichkeit den Senatsverhandlungen zugewiesen, die Liv. 22, 59; 60 unmittelbar nach der Schlacht bei Cannae stattfanden. Nach Liv. c. 60, wo T. Manlius die Verdienste der Männer preist, die sich in diesen Unglückstagen um das Vaterland verdient gemacht und 61, 14, wo der Senat officiell dem Consul dankt, quod de republica non desperasset, scheinen die Worte einer Rede zuzuweisen zu sein, welche beantragte, dass in einem besonderen Senatsbeschluss den Männern, die sich in und nach der Schlacht bei Cannae um das Vaterland verdient gemacht hatten, mit namentlicher Bezeichnung derselben der öffentliche Dank ausgesprochen werde'. Ob diese Rede die des Manlius selber, oder von einem andern Senator gehalten ist, ist von untergeordneter Bedeutung.

10.

Non. p. 205 M. fr. 38 P. Coelius annali libro V: Ad aliquam huic bello finem facere.

Den Frieden hat das römische Volk oft gewünscht im Laufe des Hannibalischen Krieges. Liv. 22, 34, 7 beklagt sich die Plebs, um den Krieg zu beenden gäbe es nur Ein Mittel, einen Consul aus dem Volke zu wählen, der dessen Interessen wahre. Bequem passen die Worte zu Liv. 27, 9, 5 (545/209), woselbst die bis dahin treu ausharrenden Latiner der endlosen Kriegslasten müde werden und drohend äussern, 'der Krieg daure zu lang; man müsste den Römern neue Contingente verweigern, um so dem Kriege ein Ende zu machen'.

11.

Non. p. 280 M. fr. 9 P. Coelius in annalium libro I: Legati quo missi sunt veniunt, dedicant mandata.

Von den drei Gesandtschaften, die zu Beginn des Krieges von Livius berichtet werden: einer saguntinischen nach Rom mit der Bitte um Hilfe (21, 6, 2); einer römischen an Hannibal 6, 8, die diesen jedoch nicht antrifft c. 9, 3; und einer zweiten römischen, die nach der Eroberung Sagunts in Carthago ein Ultimatum stellt, passt das Fragment am besten auf die letzte. Ueber sie drückt sich Livius c. 18, 1 ähnlich wie Coelius aus: Romani postquam Carthaginem venerunt, Q. Fabius nihil ultra quam unum quod mandatum erat, percunctatus (est). Vgl. Pol. 3, 20, 9 in demselben Zusammenhange: παραγενομένων δὲ τῶν Ῥωμαίων καὶ παρελθόντων εἰς τὸ συνέδριον καὶ διασαφούντων ταῦτα, δυσχε ρῶς ἤκουον οἱ Καρχηδόνιοι τὴν αἵρεσιν τῶν παρατεινομένων.

12.

Non. p. 508 M. fr. 7 P. Coelius annali libro I: Cum jure sine periculo bellum geri poteratur.

Diese Worte sind zu allgemein, um sie sicher unterbringen zu können. Vielleicht sind sie ein Bruchstück aus der Rede Hannos, der Liv. 21, 10, 9 die Carthager frägt: 'warum sind wir im letzten Kriege besiegt worden? Nur weil wir die Verträge gebrochen baben. Mit dem Rechte auf unserer Seite konnten wir den Krieg glücklich führen, aber eventus belli velut aecus iudex unde ius stabat ei victoriam dedit'.

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Non. p. 508 M. fr. 45 P. Coelius annali libro VII: Duos et septuaginta lictoris domum deportavisse fascis, qui ductoribus hostium ante soluerint ferri.

Geht nach der Vermuthung von Nauta p. 46 auf Liv. 30, 28, 5 zurück, wo dieser erzählt, vor der Entscheidungsschlacht bei Zama sei den Römern bang geworden. Scipio werde ein Heer zu bekämpfen haben, perfusum milliens cruore Romano, exuvias non militum tantum, sed etiam imperatorum portantem. Multos occursuros Scipioni in acie, qui praetores, qui consules Romanos sua manu occidissent; non esse hodie tot fasces magistratibus populi Romani, quot captos ex caede imperatorum praeferre posset Hannibal.' Drei Consuln waren in den Kämpfen mit Hannibal gefallen, Flaminius Liv. 22, 6, 4; Aemilius Paulus 22, 49, 12; Marcellus 27, 27, 7; ein Proconsul 27, 1, 12; ein Prätor 22, 8, 1; einen Proconsul nahm Hannibal gefangen 25, 16, 24; diese hatten zusammen 66 Fasces vor sich hergetragen; es fehlen so sechs. Letztere kommen auf Rechnung des Consul Crispinus, dem Liv. 27, 27, 8 in der Schlacht bei Venusia schwer verwundet, wie er war, ein Theil seiner Lictoren getödtet oder gefangen wurde.

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Es ergibt sich, dass Nonius das ihm vorliegende Werk des Coelius immer mit einem und demselben Namen 'Annales' bezeichnet, mit Ausnahme von fr. 7 (46 P.), das er statt 'Coelius annali’ unter Coelius Antipater' citirt. Letztere Stelle dürfte darum nach Peters Vorschlag geändert werden. Alle von Nonius erwähnten Ereignisse lassen sich in den zweiten punischen Krieg einfügen. Bei einigen musste wegen ihres zu allgemeinen Charakters auf eine genauere Bestimmung verzichtet werden; aber auch bei ihnen hinderte wenigstens nichts die Annahme, dass sie einer Geschichte des punischen Krieges entnommen sind, ohne dass wir uns genöthigt sahen, zu diesem Zweck zur Aufstellung einer Digression die Zuflucht zu nehmen. Nonius hat offenbar nur Ein Werk des Coelius vor sich.

II.

Charisius überliefert 7 Fragmente.

1.

Char. p. 54 K. fr. 27 P. Nucerum enim Coelius dixit.

Das Fragment findet eine passende Stelle in Liv. 23, 19, 12, wo die Römer bei der Belagerung von Casilinum durch Hannibal 538/216 und der in Folge dessen dort ausgebrochenen Hungersnoth als letztes Mittel Haufen von Nüssen in den Volturnus werfen, damit sie die hungernden Casiliner in Netzen auffangen. Diese Erzählung wird noch Frontin 3, 14, 2; Fest. p. 173, 5 M. erwähnt.

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