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ten als die südliche Küste: loca, portus, aditus omnia fere Gallis erant ignota. neque enim temere praeter mercatores illo adit quisquam, neque iis ipsis quicquam praeter oram maritimam atque eas regiones, quae sunt contra Gallias, notum est. Itaque vocatis ad se undique mercatoribus neque quanta esset insulae magnitudo, neque quae aut quantae nationes incolerent, neque quem usum belli haberent aut quibus institutis uterentur, neque qui essent ad maiorum navium multitudinem idonei portus, reperire poterat. Nach dieser vollkommen entscheidenden Stelle darf man sogar zweifeln, ob Caesar in 6, 13 wirklich Britannia geschrieben hat, vielleicht schrieb er Germania. Er kann in ganz Gallien Niemand finden, der die instituta der Britten kennt, und doch sollen die Gallier nach Britannien reisen, um die disciplina zu studieren; das ist unmöglich; und ein Schriftsteller, der kein Träumer ist, kann nicht in der nämlichen Schrift zwei solche Sätze aufgestellt haben.

Uebrigens dürfte es nicht überraschen, wenn gallische Götter sich bei den Britten finden sollten; denn das rohe Volk der Britten konnte sehr wohl von den Galliern, von denen es die ersten Elemente menschlicher Gesittung erhielt, auch religiöse Institutionen und die Götter annehmen. So finden wir skandinavische Götternamen bei den Lappen; Niemand wird aber behaupten wollen, dass die germanischen Skandinaver ihre Religion von den Lappen erhalten hätten.

Es hat sich also jene furchtbare Phalanx von Beweisen und Zeugnissen für die Identität der Britten und Kelten in Nichts aufgelöst; und es bleiben die Gründe vollkommen gültig, welche im Gegentheil beweisen, dass die Britten ein ganz anderes Volk als die Kelten waren. Die Thatsachen lassen es nicht bezweifeln, dass die Ansicht der Alten, wonach die Britten nicht zum keltischen Volksstamm gehörten, die richtige war.

Ebenso bestimmt aber zeigen die Thatsachen, dass zwischen den Kelten und Germanen kein wesentlicher Unterschied war. In Beziehung auf die physische Beschaffenheit haben wir diess schon oben gesehen. Dasselbe gilt von der Lebensweise. Diess ist so gewiss, dass Strabo, um die Sitten der Kelten zu schildern, nicht die Gallier betrachtet, die zu seiner Zeit schon römisch lebten, sondern die Ger

manen. Weder die Kelten noch die Germanen waren Nomaden, sondern sie bauten sich an, jedoch nicht so fest, dass sie nicht leicht ihre Wohnsitze ändern konnten. Diess bezeugt ausdrücklich Polybius 2, 17 von den italischen Kelten: ᾤκουν δὲ κατὰ κώμας ατειχίστους τῆς λοιπῆς κατασκευῆς ἄμοιροι καθεστῶτες· διὰ γὰρ τὸ στιβαδοκοιτεῖν καὶ κρεωφαγεῖν, ἔτι δε μηδὲν ἄλλο πλὴν τὰ πολεμικὰ καὶ τὰ κατὰ γεωργίαν ἀσκεῖν, ἁπλοῦς εἶχον τοὺς βίους, οὔτ ̓ ἐπιστήμης ἄλλης, οὔτε τέχνης παρ' αὐτοῖς τὸ παράπαν γινωσκομένης· ὕπαρξίς γε μὴν ἑκάστοις ἦν θρέμματα καὶ χρυσὸς, τῷ μόνα ταῦτα κατὰ τὰς περιστάσεις ῥαδίως δύνασθαι πανταχῇ περιαγαγεῖν καὶ μεθιστάναι κατὰ τὰς αὐτῶν προαιρέσεις. Es ist das mit andern Worten ganz dasselbe, was Caesar und Tacitus von den Germanen berichten; sie hatten zwar Ackerbau, aber kein anderes Eigenthum als Vieh und Gold, also keinen Grundbesitz; daher Leichtigkeit, den Wohnsitz zu verändern. Wenn an einer Stelle S. 291 Strabo von einem Theil der Germanen, den Sueven sagt, dass sie keinen Ackerbau kennen, und wie Nomaden leben, so ist er gewiss nur so zu verstehen, wie Caesar, der von denselben Sueven sagt: agriculturae non student, und dann doch die Art ihres Ackerbaus beschreibt. Die Germanen waren also keine Nomaden; aber ihr Feldbau konnte nur ein beschränkter sein, da bei ihnen der Acker kein bleibendes Eigenthum des Einzelnen war, sondern nach regelmässiger, von der Obrigkeit geleiteter Vertheilung des Bodens, jedes Jahr einem andern Besitzer zufiel. Dass diess so war, bezeugen Caesar und Tacitus in den deutlichsten und bestimmtesten Ausdrücken in den bekannten Stellen bell. Gall. IV, 1; VI, 22. Germ. 26; und es kann gegen diese Zeugnisse nicht in Betracht kommen, dass die Herrn von der modernen Wissenschaft einen andern Beschluss zu fassen beliebt haben, worüber sich auch Hillebrand, Rechtsgeschichte §. 7, nur wundern kann. Dasselbe nun ist in der angeführten Stelle des Polybius ziemlich deutlich von den italischen Kelten gesagt; denn wenn sie Ackerbau hatten, aber keine Felder als Eigenthum der Einzelnen, so muss die Einrichtung dieselbe gewesen sein, wie bei den Germanen Caesars. In Gallien selbst finden wir noch zu den Zeiten Caesars ein ganzes Volk, die Helvetier, die den Beschluss fassen, andre Wohnsitze aufzusuchen; das wäre bei erblichem Grundbesitz

nicht möglich gewesen, und am wenigsten hätte diesen Beschluss der reichste von allen, Orgetorix, longe nobilissimus et ditissimus, veranlasst, wenn sein Reichthum in grossen erblichen Landgütern bestanden hätte. Auch bei den spanischen Kelten finden wir dieselbe Einrichtung. Von den Wakkäern berichtet Diodor V. 34: ovro yao καθ ̓ ἕκαστον ἔτος διαιρούμενοι τὴν χώραν, γεωργοῦσι, καὶ τοὺς καρποὺς κοινοποιούμενοι μεταδιδόασιν ἑκάστῳ τὸ μέρος· καὶ τοῖς νοσφισαμένοις τι γεωργοῖς θάνατον τὸ πρόςτιμον τεθείκασι. Wir finden also Ackerbau ohne Privateigenthum des Bodens als ursprüngliche Institution aller keltisch-germanischen Völker.

Ueberhaupt hat man viel zu viel Nachdruck auf die Stelle Caesars 6,21 gelegt: Germani multum ab hac consuetudine (Gallorum) differunt. Es ist vielmehr alles, was er von den Galliern sagt, fast ganz wörtlich auch von den Germanen wahr; z. B. was er von der höchsten Strafe, die bei den Galliern vorkommt, 6, 13 erzählt, gilt ganz genau noch von den alten Isländern. Der Friedlose, vargr i. véum, ist derjenige, cui sacrificiis est interdictum.

Gegen unsere Ansicht möchte angeführt werden, dass Ariovist die Gallier wie ein fremdes Volk grausam beherrschte. Allerdings benahm sich Ariovist in Gallien wie in Feindesland; er und seine Sueven verachteten die unterworfenen Gallier, und zwangen sie ihnen einen Theil ihres Landes abzutreten. Aber folgt daraus, dass die Gallier ein ganz andrer Volksstamm als die Germanen waren? Keineswegs; denn ganz ebenso wie die Gallier wurden auch entschieden germanische Völker von den mächtigern Sueven behandelt; die Usipetes und Tencteri wanderten aus, weil sie nach langen Kriegen von den Sueven ihres Feldes beraubt worden waren, bell. Gall. 4, 4: qui cumplures annos Suevorum vim sustinuerunt, ad extremum tamen agris expulsi. So gewiss die Tencterer und Usipeter Germanen waren, wie die Sueven, obgleich sie von diesen verjagt wurden, ebenso gewiss können die Sequaner mit den Sueven zu demselben keltischen Volksstamm gehört haben, obgleich sie von diesen unterdrückt wurden. Das Bewusstsein der Stammeseinheit hinderte die germanischen Völker schon in den ältesten Zeiten nicht, sich gegenseitig zu bekriegen, zu berauben, zu unterdrücken und zu verjagen. Jenseits des

Reins hausten sie nicht anders als diesseits, die Gallier sahen voraus, dass ihnen, wenn Caesar nicht helfe, nichts übrig bleibe, als wie die Usipeter auszuwandern und ferne von den Germanen neue Wohnsitze zu suchen (bell. Gall. 1, 31); aber nichts destoweniger waren die Germanen, wie sie, keltischen Stamms und sprachen dieselbe Sprache wie sie.

Es mögen noch einige auffallende Züge gemeinsamer Sitte hervorgehoben werden.

Von den Galliern sagt Livius 21, 22 beim Zuge des Hannibal: armati (ita mos gentis erat) in concilium venerunt. Ebenso Caesar V, 36: Indutiomarus armatum concilium indicit. Dasselbe sagt Tacitus von den Germanen Germ. 13: nihil autem neque publicae neque privatae rei nisi armati agunt. Dasselbe gilt noch von den alten Skandinavern.

Dass die italischen Kelten die Sitte hatten, aus den Schädeln der erschlagenen Feinde Trinkgeschirre zu machen, erzählt Livius 23, 24. In Oberitalien wurde a. Chr. 215 der Consul Postumius mit zwei Legionen in der silva Litana vernichtet; spolia corporis caputque ducis praecisum Boii ovantes templo quod sanctissimum est apud eos intulere: purgato deinde capite ut mos iis est calvam auro caelavere; idque sacrum vas iis erat, quo solemnibus libarent, poculumque idem sacerdoti esse ac templi antistibus. Bekannt ist der Becher Alboins, der aus dem Schädel seines Schwiegervaters Cunimund gemacht war.

Tacitus schildert Germ. 13 und 14 die Gefolgschaften der Deutschen. Es kann nicht geläugnet werden, dass diese ausführliche Schilderung Zug für Zug auf die gallischen Institutionen passt, wie wir sie bei Caesar finden. 6, 15: eorum (equitum) ut quisque est genere copiisque amplissimus ita plurimos circum se ambactos clientesque habent. Diese Clientes erscheinen öfters. 7, 40 flieht Litavicus cum suis clientibus, quibus more Gallorum nefas est etiam in extrema fortuna deserere patronos. Vgl. 7, 4; 6, 30. Dumnorix der Aeduer hat durch seinen Reichthum eine grosse Gefolgschaft gewonnen, 1, 18, und der Helvetier Orgetorix wird durch die grosse Zahl seiner Klienten der gerichtlichen Verurtheilung entzogen, 1, 4.

Besonders verdient bemerkt zu werden, dass die ganz eigenthümliche Art der Germanen, die Schlachtreihe aus Fussvolk und Reiter zu mischen, ganz ebenso bei gallischen Völkern vorkommt. Caesar 1, 48: genus hoc erat pugnae quo se Germani exercuerant. Equitum milia erant sex, totidem numero pedites velocissimi ac fortissimi, quos ex omni copia singuli singulos suae salutis causa delegerant; cum his in proeliis versabantur; ad eos se equites recipiebant; hi si quid erat durius concurrebant, si qui graviore vulnere accepto equo deciderat, circumsistebant; si quo erat longius prodeundum aut celerius recipiendum, tanta erat horum exercitatione celeritas, ut iubis equorum sublevati cursum adaequarent. Dazu Tacitus Germ. 6; damit vergleiche man Pausanias 8, 844: er spricht von den Kelten vor Delphi; jedem Reiter folgten zwei Fussgänger; das nannten sie Trimarkisia. Dazu kommt noch Livius 44, 26: dem Perseus kommt ein gallisches Heer zu Hülfe: veniebant decem milia equitum, par numerus peditum, et ipsorum jungentium cursum equis et in vicem prolapsorum equitum vacuos capientium ad pugnam equos. Die Galli, von denen Livius hier spricht, sind wohl die Bastarnae, denn er nennt ihren König Clondicus, und wohl derselbe Clondicus ist 40, 58 ein König der Bastarnen.

Von den Germanen sagt Tacitus, Germ. 4, sie seien hitzig im Angriff, aber ohne Ausdauer, und könnten wohl Kälte und Hunger, aber nicht Hitze und Durst ertragen: magna corpora et tantum ad impetum valida. laboris atque operum non eadem patientia, minimeque sitim aestumque tolerare, frigora atque inediam coelo solove assueverunt. Ganz dasselbe sagt bei Livius 37, 17 von allen Galliern Consul Manlius:

iam usu hoc cognitum est si primum impetum quem fervido ingenio et caeca ira effundunt, sustinueris, fluunt sudore et lassitudine membra, labant arma; mollia corpora, molles ubi ira consedit animos, sol pulvis sitis, ut ferrum non admoveas, prosternunt.

Auch in der Kleidung und Bewaffnung ist ursprüngliche Einheit der Gallier und Germanen nicht zu verkennen, obgleich hierin nicht nur von jeher die einzelnen Völkerschaften ihre unterscheidenden Kenn

Holtzmann, Kelten und Germanen.

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