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(Die Verlegung des Sizes der Bezirksforstei Reicholzheim nach Bronnbach und künftige Benennung

desselben betreffend.)

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach allerhöchftem Staatsministerialerlaß vonk 16. d. M., Nr. 69 allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Siß der Bezirksforstei Reicholzheim nach Bronnbach verlegt werde und diese Stelle künftig die Benennung: „Bezirksforftei Bronnbach“ führe.

Carlsruhe, den 21. Januar 1845.

Ministerium des Innern.
In Ermanglung eines Präsidenten.
Der Ministerialdirector.
Rettig.

Vdt. Reinhard.

(Den Verzicht des Grundherrn Freiherrn Ludwig von Bettendorf auf das Recht der Ausübung der Forstund Jagdpolizei in der grundherrlichen Gemarkung Gauangelloch und deren Zuweisung betreffend.)

Der Grundherr Freiherr Ludwig von Bettendorf zu Mannheim hat auf das Recht der Ausübung der Forst- und Jagdpolizei in der grundherrlichen Gemarkung Gauangelloch verzichtet. Dieß wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die Gemarkung Gauangelloch der landesherrlichen Bezirksforftei Wiesenbach zugewiesen wurde.

Carlsruhe, den 24. Januar 1845.

Ministerium des Innern.

In Ermanglung eines Präsidenten.

Der Ministeriadirector.

Rettig.

Vdt. Buisson.

(Das Ergebniß der Epätjahrsprüfung 1844 der evangelischen Theologen betreffend.).

Nach erstandener ordnungsmäßiger Prüfung sind folgende Theologen:

Carl Ludwig Sevin von Strümpfelbrunn,

Theodor Hausrath von Stein,

Ludwig Müller von Wertheim,

Ernst Leonhard Hißig von Stein,

Friedrich Burkhard Schumacher von Hannover, Lehrer an dem Pädagogium in Durlach,

Johann Nicolaus Bauer von Bammenthal,

Heinrich Ebert von Elsens,

Georg Philipp Gieser von Waldorf, und

Wilhelm Henninger von Breitenbronn

im Spätiahre 1844 unter die evangelischen Pfarrcandidaten des Großherzogthums aufgenommen worden.

Carlsruhe, den 21. Februar 1845.

Ministerium des Innern.

In Ermanglung eines Präsidenten.
Der Ministerialdirector.

Rettig.

Vdt. Reinhard.

=

(Die Prüfung der Geometer Candidaten im Jahre 1844 betreffend.)

Nach ordnungsmäßig erstandener Prüfung sind auf den Antrag der Oberdirection des Wasserund Straßenbaues die Geometer-Candidaten:

Johann Schifferdecker von Oberschefflenz,

Wilhelm Bogenschüß von Kriegerthal und

Friedrich Bürgin von Kirchen als „gut befähigt,“
Karl Waibel von Offenburg,

Wilhelm Muggenfuß von Grenzach und

Johann Zipf von Berwangen als „hinlänglich befähigt

unter die Zahl der practischen Geometer aufgenommen worden. Carlsruhe, den 21. Januar 1645.

Ministerium des Innern.

In Ermanglung eines Präsidenten.
Der Ministerialdirector.

Rettig.

Vdt. Schmitt.

(Die Nachprüfung der Geometer-Candidaten Sailer, Leußler und Schamberger betreffend.) Nach ordnungsmäßig erstandener Prüfung sind auf den Antrag der Oberdirection des Wasserund Straßenbaues die Geometer - Candidaten:

Leander Schamberger von Mühlhausen als „gut befähigt,"

Joseph Sailer von Biberach als „hinlänglich befähigt," und
Heinrich Leußler von Durlach gleichfalls als „hinlänglich befähigt"
unter die Zahl der practischen Geometer aufgenommen worden.
Carlsruhe, den 10. Januar 1845.

Ministerium des Innern.

In Ermanglung eines Präsidenten.

Der Ministerialdirector.

Rettig.

Vdt. Schmitt.

(Den Verzicht des Grundherrn Freiherrn E. von Uerküll zu Carlsruhe auf das Recht der Ausübung der Forst- und Jagdpolizei in der Gemarkung Münchzell und deren Zuweisung betreffend.)

Der Grundherr Freiherr Eduard von Uexküll zu Carlsruhe hat auf das Recht der Ausübung der Forst- und Jagdpolizei in der grundherrlichen Gemarkung Münchzell verzichtet. Dieß wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die Gemarkung Münchzell der landesherrlichen Bezirksforftei Wiesenbach zugewiesen werde.

Carlsruhe, den 21. Februar 1845.

Ministerium des Innern.

In Ermanglung eines Präsidenten.
Der Ministerialdirector.

Rettig.

Vdt. Schmitt.

(Staatsgenehmigung zu den Stiftungen des verstorbenen fürstlich fürstenbergischen pensionirten Hofraths C. Dierhammer in Donaueschingen betreffend.)

Der am 25. Dezember 1843 zu Donaueschingen verstorbene fürstlich fürstenbergische pensionirte Hofrath Conrad Dierhammer hat durch Testament vom 18. März 1842, unter andern wohlthätigen Stiftungen nachstehende zwei, zum Besten seiner Vaterstadt Hüfingen gemacht: 1. eine Stiftung im Capitalbetrag von 10,800 fl.; davon sollen

a. 4,000 fl. zur Herstellung und Unterhaltung von vier geeigneten Wohnungen für vier bürgerliche Familien von gutem Rufe, welche durch Unglücksfälle oder anderes Mißgeschick so weit herabgekommen find, daß sie keine eigene Wohnung mehr haben, noch ferner anzuschaffen vermögen, und somit der Stadtgemeinde zur Last fallen würden, verwendet werden'; b. aus dem jährlichen Zinse von 5,000 fl. sollen die in die vier Stiftungswohnungen aufgenommenen Familien Unterstüßung erhalten;

c. aus weitern 1,500 fl. soll der jährliche Zins unter zwei Knaben, welche armer, aber in gutem Rufe stehender bürgerlicher Eheleute Kinder sind, zur Erlernung eines gemeinen Handwerks vertheilt und verwendet;

d. aus weitern 300 fl. endlich soll der Zins zur Anschaffung von Schulbüchern oder anderen Schulrequisiten für arme aber fleißige, fittsame Schulkinder verwendet werden;

2. eine Zuftiftung im Capitalbetrag von 7,344 fl. 27 kr. zu dem vorhandenen allgemeinen Armenfond der Stadt Hüfingen.

Nach dazu ertheilter Staatsgenehmigung werden diese Stiftungen zugleich zum chrenden Andenken des Stifters hiermit bekannt gemacht.

Carlsruhe, den 3. Januar 1845.

Ministerium des Innern.

In Ermanglung eines Präsidenten.

Der Ministerialdirector.
Rettig.

Vdt. Buisson.

(Staatsgenehmigung zur Annahme der von der Altengelwirth Fakler'schen Wittwe zu Unterglotterthal gemachten Schenkung zur Gründung eines Lokalarmenfonds daselbst betreffend.)

Dem Stiftungsvorstande zu Unterglotterthal ist die nachgesuchte Staatsgenehmigung zur Annahme der von der Altengelwirth Fakler 'schen Wittwe, Maria Anna, geborene Kunz, zu Unterglotterthal, zur Gründung eines Armenfonds für die Ortsgrmen der Gemeinde Unterglotterthal gemachten Schenkung von eilfhundert Gulden ertheilt worden, und wird diese Schenkung zum ehrenden Andenken der Geberin hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Carlsruhe, den 17. Januar 1845.

Ministerium des Innern.
In Ermanglung eines Präsidenten
Der Ministerialdirector

Rettig.

Vdt. Buisson.

(Staatsgenehmigung zu den im Laufe des Jahrs 1844 weiter angezeigten zu kirchlichen und milden Zwecken gemachten Etiftungen betreffend.)

Nachfolgende Stiftungen haben die Staatsgenehmigung erhalten.

Es haben nämlich gestiftet:

Maria Anna Kirner von St. Märgen in den Armenfond zu Furtwangen 25 fl.

Ein Bewohner Freiburgs, welcher nicht genannt seyn will, in das dortige Waifenhaus 100 fl Der verstorbene Ministerialrath Zahn in Carlsruhe in den Schulfond zu St. Georgen, Stadtamts Freiburg 100 fl.

Alt-Bürgermeister Anton Bär von Waldshut in den dortigen Spitalfond 100 fl.

Der verstorbene Rentmeister Leutner von Herbolzheim in den dortigen Kirchenfond, mit der Verbindlichkeit zu Abhaltung von drei Gedächtnißmessen und Vertheilung des Zinsrestes unter die Armen 300 fl.

Freiherr Leopold von Girardi zu Sasbach in den dortigen Kirchenfond ein Meßgewand im Werth von 40 fl.

Walburg und Therese Hauer von Niederrimsingen in den dortigen Schulfond 28 fl.

Der verstorbene Rentmeister Leutner von Herbolzheim in den dortigen Schulfond 50 fl.
Der verstorbene Ministerialrath Zahn zu Carlsruhe in den Schulfond zu Hinterzarten-100 fl.
Alt-Bürgermeister Braun zu Auggen in den dortigen Almosenfond 200 fl.

Johann Häfelin von Grafenhausen in den Armenfond daselbst 20 fl.

Die verstorbene Maria Josepha Me ßmer zu Meersburg in den Spitalfond zu Bienzen, Amts Staufen, mit der Verbindlichkeit zu Abhaltung einer Gedächtnißmesse 50 fl.

Pfarrer Pirmin Roth zu Dillendorf (Amts Bonndorf) dem dortigen Armenfond 50 fl. Johann Schmerzers und Gottlieb Heinrich Köhlers Eheleute zu Leibenstadt (Amts Adelsheim) zwei neusilberne, inwendig vergoldete, Altarkelche in die dortige evangelische Kirche.

Eine Ungenannte ein filbernes Gefäß in die evangelische Kirche zu Handschuchsheim zum Aufstellen des Nachtmahlbrods auf den Altar im Werth von 268 fl.

40 fl.

Obervogt Peter zu Adelsheim in die Kleinkinderschule zu Mosbach 40 fl.

Ein Ungenannter zu Anschaffung eines Altartuchs in die evangelische Kirche zu Wiesloch

Michael Schmitt zu Großrinderfeld in die dortige Kirche 105 fl. 33 kr.

Eva Katharina Kaupmann Wittwe zu Merchingen in den dortigen evangelischen Heiligenfond 5 fl.

Ein Ungenannter eine neue silberne Communionbrodplatte in die evangelische Kirche zu Leibenstadt im Werthe von 8 fl.

Pofthalter Käsers Wittwe zu Wertheim 500 fl. in das dortige Rathsalmosen, woraus die Zinsen zur Anschaffung von Schulbüchern verwendet werden sollen.

Johann Schmitts Eheleute von Külsheim in die dortige Kirche 25 fl.

Ernst Sartorius zu Freudenberg in den dortig en Almosenfond 440 fl. 8 fr.

Heinrich Lämmert zu Rio de Janeiro eine Prachtbibel in die evangelische Kirche zu Adelsheim. Georg Adam Faul zu Obergimpern zur Erbauung einer neuen katholischen Kirche daselbst 300 fl.

Pfarrer Georg Linz zu Rheinsheim für arme Kinder daselbst 100 fl.

Die Wittwe des verstorbenen Oberförsters Nittinger, Josepha, geborne Schmid von Hüfingen in den Armenfond allda 50 fl.

Diese Stiftungen werden hierdurch zum ehrenden Andenken der Stifter befannt gemacht.
Carlsruhe, den 24. Januar 1845.

Ministerium des Innern.

In Ermanglung eines Präsidenten.
Der Ministerialdirector.
Rettig.

Vdt. Reinhard.

(Die Ertheilung eines Privilegiums an den Handelsmann J. G. Wagner in Freiburg für Verfertigung der von ihm erfandenen Baumwollenspinn - Maschine betreffend.)

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach allerhöchster Entschließung aus Großherzoglichem Staatsministerium vom 23. d. M. Nro. 142 dem Handelsmann J. G. Wagner in Freiburg auf sein unterthänigstes Ansuchen für Verfertigung der von ihm erfundenen. Baumwollenspinn - Maschine ein Privilegium auf die Dauer von fünf Jahren, unter Vorbehalt der Rechte Dritter, welche die Priorität der Erfindung nachzuweisen vermögen, und unter Festschung

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