Grossherzoglich staats-und regierungs-blatt1845 |
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... Arbeitshaus . " Art . 2 . Der zweite Absaß des § . 138 wird aufgehoben ; an seine Stelle tritt nachstehende Bestimmung : ,, Im Uebrigen gelten dreißig Kreuzer Geldstrafe gleich einem Tage öffentlicher Arbeit . " " Für einen Strafbetrag ...
... Arbeitshaus . " Art . 2 . Der zweite Absaß des § . 138 wird aufgehoben ; an seine Stelle tritt nachstehende Bestimmung : ,, Im Uebrigen gelten dreißig Kreuzer Geldstrafe gleich einem Tage öffentlicher Arbeit . " " Für einen Strafbetrag ...
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... Urheber der Verlegung sonst nicht beigebracht werden kann . S .. 33 . ( Bürgerliche Strafen . ) Bürgerliche Strafen sind : 1. Arbeitshaus- und Festungsstrafe ; 2. Gefängnißstrafe ; 3. Dienstentlassung ; 4. Entziehung eines selbstständigen ...
... Urheber der Verlegung sonst nicht beigebracht werden kann . S .. 33 . ( Bürgerliche Strafen . ) Bürgerliche Strafen sind : 1. Arbeitshaus- und Festungsstrafe ; 2. Gefängnißstrafe ; 3. Dienstentlassung ; 4. Entziehung eines selbstständigen ...
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... ( Arbeitshaus . ) Die Dauer der Arbeitshausstrafe wird in den Strafurtheilen nach Jahren und Monaten bestimmt ... Arbeitshaus gefangenen werden zur Arbeit angehalten ; fie tragen eine gleichförmige , von jener der Zuchthausgefangenen ...
... ( Arbeitshaus . ) Die Dauer der Arbeitshausstrafe wird in den Strafurtheilen nach Jahren und Monaten bestimmt ... Arbeitshaus gefangenen werden zur Arbeit angehalten ; fie tragen eine gleichförmige , von jener der Zuchthausgefangenen ...
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... Arbeitshaus strafe kann nicht in der nämlichen Strasanstalt vollzogen werden , in welcher die Zuchthausstrafe vollzogen wird . S. 51 . ( In abgesondertem Raume . ) Werden Personen von Zuchthaus- , oder Arbeits- haus- , oder ...
... Arbeitshaus strafe kann nicht in der nämlichen Strasanstalt vollzogen werden , in welcher die Zuchthausstrafe vollzogen wird . S. 51 . ( In abgesondertem Raume . ) Werden Personen von Zuchthaus- , oder Arbeits- haus- , oder ...
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... Arbeitshaus- oder Gefängnißstrafe erkannt wird , zugleich auszusprechen , daß dieselbe in einer Festung oder einer andern ihr gleichgestellten Anstalt vollzogen werden soll . § . 53 . ( Zulässigkeit von Schärfungen . ) Bei Verbrechen ...
... Arbeitshaus- oder Gefängnißstrafe erkannt wird , zugleich auszusprechen , daß dieselbe in einer Festung oder einer andern ihr gleichgestellten Anstalt vollzogen werden soll . § . 53 . ( Zulässigkeit von Schärfungen . ) Bei Verbrechen ...
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Parole e frasi comuni
Adelsheim allda allergnädigst Amts Amtsgerichte Angeschuldigten Antrag Anzeige April Arbeitshaus Beschädigung bestimmten Betrag betreffend Bewerber Bezirksamts Bezirksstrafgericht Bruchsal Carl Carlsruhe daselbst deſſen Diensterledigungen dieß Donaueschingen drei Durlach Ende Entschließungen Seiner Königlichen Ergebniß Erkenntniß Erlaubniß Erledigung gekommen ernennen ersten Fällen fern Forstgerichte Freiburg Freiherr Gefängniß Gegenstände Geldstrafe Gericht Gesez Göler von Ravensburg großherzoglich badischer Gulden Handlung Heidelberg Hofgerichte Hoheit der Großherzog Hoheit des Großherzogs höheren Hüfingen Jahren bestraft Juni Kammerherr katholische Pfarrei katholischen Oberkirchenrathe Königlichen Hoheit Kreisgefängniß Leopold Loose à fl Mannheim März Ministerialdirector Ministerium des Innern Monaten muß October Offenburg öffentlichen Kenntniß gebracht Ordens pensionirter Personen Pfründe Präsidenten Rastatt Rechtspracticanten Regierungsblatt Reicholzheim Rettig Rthlr Sache schuldig ſich ſie Sigung ſind Staatsanwalt Staatsgenehmigung Staatsministerium Strafbarkeit Theil Titel Türckheim Umständen Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Unserem Unterrheinkreises Untersuchungsrichter Urtheil Verbrechen Verfügungen und Bekanntmachungen Verlegung Verordnung verübt Verurtheilten Vollzug Vorschrift zu melden Waaren Waldkirch Webenius Wittwe Zahlung Zähringen Zentr Zeugen Zuchthaus zwei Jahren
Brani popolari
Pagina 330 - Lesdits agents consulaires, de quelque classe qu'ils soient, et dûment nommés par leurs gouvernements respectifs dès qu'ils auront obtenu l'exéquatur du gouvernement sur le territoire duquel ils doivent résider, y jouiront, tant pour leurs personnes que pour l'exercice de leurs fonctions, des privilèges dont y jouissent les agents consulaires de la même catégorie de la nation la plus favorisée.
Pagina 328 - Ils seront libros de s'y arrêter et résider dans quelque partie que ce soit des dits territoires, pour y vaquer à leurs affaires, et ils jouiront à cet effet de la même sécurité et protection, que les...