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sich die preussischen und die livländischen Städte mit derselben einverstanden erklärt1, hatte Reval sogar am festgesetzten Termin mit der Erhebung des Pfundgeldes begonnen; Lübeck, Stralsund und Greifswald aber sahen sich genöthigt, ihnen zu schreiben3, dass man vorläufig bis Jun. 24 von der Befolgung des Beschlusses Abstand nehmen müsse, weil einige ihrer Nachbarstädte noch nicht vollständig über denselben berathen wären. Wer diese Nachbarstädte waren und weshalb sie sich der Erhebung des Pfundgeldes und damit der Bekämpfung der Seeräuber wiedersetzten, erkennen wir daraus, dass, als am 24. Juni abermals beschlossen wurde, jetzt von 1378 Febr. 2 ab ein Pfundgeld zu erheben, Rostock und Wismar diesen Beschluss ad referendum nahmen, obgleich ihnen die übrigen Städte die Ausrüstung Bewaffneter für die nächsten beiden Jahre erlassen hatten, ausgenommen in dem Falle, dat ere here van Mekelenborch sik vorsonede mit deme rike to Denemarken unde ok allike wol de serovere uppe der zee weren1. Ueber diesen Widerstand der Meklenburger scheint die Ausrüstung von Friedeschiffen i. J. 1377 unterblieben zu sein, obgleich man schon Mrz. 14 in Stralsund Nachricht gehabt hatte", dass bei Fühnen über 200 Mann lägen, von denen man sich nichts Gutes für den Kaufmann versehen könne, und am 8. April von Lübeck gemeldet worden war, dass sich bei Jütland, Schonen und Fühnen über 400 Mann aufhielten. In Folge dessen hiess es denn auch am 16. Okt., dat de serovere groten drepplichen scaden in der se gedan hebben 7. Im Jahre 1378 beschloss man am 25. Jan., dass Lübeck, Stralsund und Greifscald Friedeschiffe ausrüsten sollten, und Mai 30 wurde trotz des Widerspruchs der Städte Rostock und Wismar bestimmt, dass die inzwischen von Lübeck und Stralsund wirklich ausgerüsteten Schiffe bis Nov. 11 in der See bleiben, die sie befehligenden Rathmannen jedoch Jun. 24 nach Hause zurückkehren sollten, und dass man diejenigen, welche den Seeräubern auf ihren Schlössern Schutz leihen würden, ebenso behandeln wollte, wie die Seeräuber". Die Friedekoggen kosteten in diesem Jahre über 10000, der Lübische 59647 ß, der Stralsunder 4446 Lübisch 10. Auch im Jahre 1379 wurde die Ostsee von den Friedeschiffen Lübecks und Stralsunds durchfahren. Jan. 16 hatten die preussischen Städte sich damit einverstanden erklärt, dass es bis Jun. 24 mit Pfundgeld und Friedeschiffen wie im vorigen Jahre gehalten werde11; Jun. 24 war man freilich nicht einig darüber, ob man die Friedeschiffe noch länger auf der See lassen wollte 12, doch scheinen dieselben bis Nov. 11 in Thätigkeit geblieben zu sein 13. - Der weiteren Erhebung des Pfundgeldes setzten die Preussen einen solchen Widerstand entgegen11, dass i. J. 1380 weder Friedeschiffe ausgelegt, Roch Pfundgeld erhoben wurde.

Der Tod Herzog Albrechts von Meklenburg, am 18. Febr. 1379, führte eine Umgestaltung dieser Verhältnisse herbei. Wenn die Seeräuber, die bisher als Parteigänger des Meklenburgers angesehen worden waren, sich eine Zeitlang ruhig verhalten haben mochten daraus würde es sich erklären, dass die Hansestädte dem Drängen der Preussen nach Abschaffung des Pfundgeldes und der Friedeschiffe nachgaben —, so zeigte es sich doch bald, dass dieselben jetzt auf den Schlössern der dänischen

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3) 2, Nr. 148, 149. 6) 3, Nr. 95. 7) 3, Nr. 99. 10) 2, Nr. 171; 3, Nr. 124. 13) 3, Nr. 130; 2, Nr. 220 § 5.

9) 2, Nr. 156 § 2.

12) 2, Nr. 190 § 14.

14) 2, Nr. 227: Ok so wer et by den van Prusen ave geleget, dat were nu tho grotem schaden komen. Vgl. auch 2, Nr. 174 § 8. Nachrichten über das Pfundgeld von 1379: 3, Nr. 131, 132; 2, Nr. 228, 6: s. 3, S. 112; 2, Nr. 215; 3, Nr. 133, 134.

Grossen Aufnahme fanden, wie früher auf den Schlössern der Anhänger Herzog Albrechts, und dass man alle Ursache hatte, für das Jahr 1381 zu den früheren Massregeln zurückzugreifen. Rostock und Wismar dagegen nahmen von nun an an der Befriedung der See ebenfalls Antheil.

Drei Jahre hindurch (1376, 1378, 1379) hatten Lübeck und Stralsund die Ausrüstung der Friedeschiffe übernommen1: es war daher nicht unbillig, dass man für das Jahr 1381 Mühe, Kosten und Risiko den preussischen Städten zuschieben wollte 2. Die Preussen weigerten sich dessen aber hartnäckig, und man kam endlich darin überein, dass Lübeck, Rostock, Stralsund und Wismar zusammen 4 grosse und 10 kleine Schiffe mit zusammen 250 Gewappneten ausrüsten, die preussischen Städte aber ihnen einen Vorschuss von 1200 Mark machen wollten. Nach Jun. 24 wurde die Befriedung der See mit verringerter Streitkraft (mit 3 grossen und 6 kleinen Schiffen und mit 180 Gewappneten) von Lübeck, Rostock und Wismar fortgesetzt. Auch die Handelsschiffe waren zu dieser Zeit auf den Kampf gegen die Piraten eingerichtet: ein Schreiben verschiedener Schiffe macht uns von den Hauptleuten derselben namhaft: Swartehovet, Wartenberg, Henning van der Osten und Rambow aus Wismar, der selbzehnt von ihnen gefangen und getödtet worden ist. Die Dänen, die schon 1376 Jun. 24 Hülfe gegen die Seeräuber versprochen hatten, aber immer vergeblich um die Erfüllung dieses Versprechens gemahnt worden waren, werden jetzt offen von den Städten der Hegung der Seeräuber beschuldigt und für den erlittenen Schaden in Anspruch genommen. In Folge dessen gingen sie zwar nicht auf das erneuerte Verlangen ein, an der Bekämpfung der Seeräuber und ihrer adligen Beschützer theilzunehmen, vermittelten es aber, dass zwischen den Städten und den Seeräubern ein förmlicher Friede abgeschlossen wurde 10. An diesem Frieden, der von Sept. 1381 bis zum 1. Mai 1382 dauern sollte, betheiligten sich: Ludeke Schinkel, Eler Rantzow, Hanneke Grubendal, Swarte Schonink, Nickel Jonsson, Trut Mus, Holger Jonsson, Hinrich Wartberg und Paschedach; ein anderer Seeräuber, Detlef Knut, hatte schon früher seinen Frieden mit den Städten gemacht.

Im Jahre 1382 war die Ausrüstung von Friedeschiffen unnöthig11, denn am 16. Mrz. wurde der Friede mit den Seeräubern verlängert, mit den ärmeren, die Nichts zu verlieren hatten, bis 1383 Febr. 8, mit den wohlhabenderen (wente it denne. noch vro noch is, weret, dat gy en umme jwen scadin wat dechten to duende) anfänglich nur bis Aug. 1512, später bis Nov. 1113. Die wohlhabenderen Seeräuber sind: Henneke Grubendal, Vicke Grubendal, Henneke van Oertzen, Paschedach und Hinrich Wartberg, die ärmeren: Detlef Knut, Eler Ranzau, Ludeke Schinkel und Swarte Schoning.

Das Jahr 1383 sah wieder bis Nov. 11 Friedeschiffe auf der Ostsee 11: der Lübische Kogge kostete 3000 12 ß Lübisch, der Stralsunder 3500 Sundisch 15. Dennoch war in diesem Jahre die Macht der Seeräuber so sehr gewachsen, dass man für das nächste Jahr die Verdoppelung der Friedeschiffe für nöthig erachtete 16. Diese wurde dadurch erreicht, dass i. J. 1384 nicht nur Lübeck und Stralsund je einen Koggen und

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13) 2, Nr. 248 § 4.

15) 2, Nr. 301 §§ 1, 3.

19) 3, Nr. 146.

14) 2, Nr. 254 §§ 4, 16; 258 §§ 7, 8; 262, 263 § 2.

16) 3, Nr. 180: naves defensorias pronunc oportet esse in duplo forciores, quam ad annum exstiterunt.

2 Snicken mit 50 Gewappneten auszurüsten übernahmen1, sondern auch die Dänen sich mit einer gleichen Anzahl von Gewappneten, die aber bei ihnen wegen der geringeren Grösse der dänischen Fahrzeuge1a auf neun Schiffe vertheilt waren, an der Befriedung der See betheiligten. Von diesen 9 Schiffen stellten die Königin 2, Kurt Moltke 3, Henning Putbus 2, Henning Putbus der Jüngere 1 und Marquard Wustenye 12. Der Kogge der Lübecker kostete 2737 18 6 & Lübisch, der der Stralsunder 2600 Sundisch 3.

Erst in dem letztgenannten Jahre hatten die Preussen, die bis dahin nicht nur die Ausrüstung von Friedeschiffen mit Entschiedenheit von sich abgewiesen, sondern sich auch geweigert hatten, anders als mit der Erhebung von Pfundgeld für die Friedeschiffe aufkommen zu wollen, nothgedrungen in die Forderung der wendischen Städte gewilligt, in Bezug auf dieses eine Jahr für die Kosten und den eventuellen Schaden der Friedeschiffe mit einzustehen. Im Jahre 1385 griff man, um weiteren Streitigkeiten über diese Frage zu entgehen, zu einer neuen, eigenthümlichen Massregel: man verpachtete die Bekämpfung der Seeräuber an einen Privatmann. Am 16. Mrz. übernahm nämlich Wulf Wulflam für 5000 Sundisch die Befriedung der See, übernahm also der Stralsunder Bürgermeisterssohn die Bewältigung einer Aufgabe, an der sich im vorigen Jahre die Hansestädte im Verein mit dem dänischen Reiche versucht hatten. Ein Kogge mit hundert Gewappneten wurde dem Vertrage gemäss con Wulf Wulflam gestellt; die Städte Lübeck, Rostock, Stralsund und Wismar lichen ihm je eine Snicke, 8 Armbrüste und anderthalb Tonnen Geschoss, ausserdem Lübeck 3, Stralsund 2 und Rostock 1 Büchse'. Freilich wollte man später die Art und Weise, wie Wulf Wulflam seinen Vertrag erfüllt hatte, nicht sonderlich rühmens, doch war im Jahre 1386 keine Ausrüstung von Friedeschiffen nöthig, und am 28. Sept. dieses Jahres kam durch die Vermittelung der Königin Margaretha abermals ein Friede mit den Seeräubern zu Stande, der, wenn er gleich nur unter vierwöchentlicher Kündigung geschlossen worden war, dauernden Bestand gehabt zu haben scheint, denn die Jahre 1387-90 vergingen, ohne dass man gezwungen war, neue Massregeln zur Sicherung der See zu treffen. An diesem Frieden betheiligten sich Kurt Howeschilt, Detlef Knut, Henneke von Oertzen, Eler Ranzau, Henneke Schack und Ludcke Schinkel; ausserdem sollten auch Berthold Quas und Tonnies Quas, die beim Abschlusse des Friedens nicht zugegen waren, in denselben aufgenommen werden 10.

1a) 4, Nr. 483 § 6. 3) 2, Nr. 301 §§ 1, 3.

1) 2, Nr. 266 § 20; 270 § 2; 273 § 2; 275 § 2; 276 § 7. 3) 2, Nr. 276 § 4; vgl. 2, Nr. 266 § 9. 4) 2, Nr. 262: dat gi lik uns na borentalen willen stan vromen, schaden unde kosten van der redeschepe weghen. Weret so, dat gi is nicht en deden, so wolde wi de vredeschepe wedder laten to hus komen; 2, Nr. 266 § 20: Ok zo scullen ze schriven in eren breven, dat ze lik den anderen steden willen stan schaden unde kosten van der vredeschepe weghene; 2, Nr. 270 § 2: Vor den schaden in czu steen, als sie schriben, das das blibe in der wise, als man is vormals hat vorantwort und geschriben, und nicht vordir; 3, Nr. 180: Et scitote quod naves defensorie nullatenus expediantur —, namque nemo est, qui nobiscum in eventu lucri stare vult et dampnum et pecunias ad hujusmodi expedicionem navium expagare. 5) 2, Nr. 275 § 2; 276 § 7. 7) 2, Nr. 300, 298 § 7.

*) Verhandlungen 2, Nr. 291 § 5; 293 § 3; 294, 297 § 6. *) 2, Nr. 320 § 4: Ok sint dar somelike lude, de dar seggen, dat Wulflam mit den vredeschepen nicht geholden hebben, also eme toborde; 4, Nr. 40 § 12: Dit is de sulve Wulf, de zik underwant de ze to vredende, dar he vele gheldes van upborde van deme meynen kopmanne: wo he de vredet heft, dat is jw unde deme meynen kopmanne wol witlik.

Verhandlungen 2, Nr. 306 § 16; 312 § 4; 313 § 2; 317.

16) 2, Nr. 330; 3, Nr. 207.

Hanserecesse VI.

b

II. Die Vitalienbrüder 1391-95.

Nach dem Tode Heinrich III von Meklenburg (1383)1 hatte sich der Bruder desselben, König Albrecht von Schweden, seines Neffen, des dänischen Kronprätendenten, angenommen. Die Hülfe gegen Dänemark jedoch, um die die beiden Fürsten bei den Hansestädten nachgesucht hatten, war ihnen nicht zu theil geworden. Im Jahre 1387 war nun König Olafs, im Jahre darauf auch Albrecht von Meklenburg gestorben1. So entbrannte der Kampf zwischen der Tochter Waldemars und dem letzten Sohne Herzog Albrechts von Meklenburg. Margaretha blieb Siegerin, König Albrecht und sein Sohn Erich geriethen in die Gefangenschaft der Gegnerin: unde was en grot sake, dat de strid vorloren wart".

Für die Mecklenburger handelte es sich von nun an um die Befreiung König Albrechts, um deren willen man i. J. 1390 vergeblich Verhandlungen mit der Königin nachsuchte und um die Bewahrung Stockholms, der einzigen Festung, die ihnen von der schwedischen Herrschaft König Albrechts übrig geblieben war.

Im Jahre 1390 fuhr Johann I. von Stargard, der Bruder Albrechts II., nach Schweden hinüber und nahm im Namen seines Neffen von Stockholm Besitz'. Am 3. Mai 1391 schlossen seine Söhne, die Herzöge Rudolf, Bischof von Schwerin, Johann II, Ulrich und Albert, und sein Grossneffe Johann III, Magnus Sohn, mit der Ritterschaft ihrer Lande und den Städten Rostock, Wismar, Bützow und Sternberg ein Bündniss gegen die Königin und die drei nordischen Reiche bis zur Befreiung König Albrechts. Rostock und Wismar rüsteten Kriegsschiffe aus, öffneten ihre Häfen alle den genen, dy uff ir eygen ebenture wellen keren und varen, das riche czu Denemarken czu beschedigen 10, und verlangten von den Hansestädten, dass dieselben ihren Feinden keine Zufuhr leisten, sondern die Schifffahrt nach den nordischen Reichen einstellen sollten 11. Andererseits suchte auch die Königin durch Vermittelung befreundeter Fürsten zu ihren Gunsten auf die Hansestädte einzuwirken 12. Auf dem in diesem Jahre unternommenen Kriegszuge Johann II von Stargard 13, bei welchem Johann Tuckeswert Schiffshauptmann von Wismar und Johann van der Aa Schiffshauptmann von Rostock waren, eroberten die Meklenburger Bornholm und Gothland und kamen nach Stockholm 14. Der auf dänischer sowohl, wie auf meklenburgischer Seite sich einstellende Mangel an Lebensmitteln führte zu den Verhandlungen zu Nyköping 15, in denen man sich über ein Lösegeld von 50,000 Mark löthigen Silbers einigte und zum definitiven Abschlusse einen Tag, 1392 Jun. 9 zu Falsterbo, festsetzte 16. - Ob schon im Jahre 1391 das Angebot von Freihäfen für diejenigen, welche die nordischen Reiche schädigen wollten, eine grössere Anzahl von Seeräubern hervorgerufen hat, ist zweifelhaft, denn wenn auch nach Detmars Angabe in diesem Jahre wol hundert zeerovere edder mer von Stralsund gefangen und hingerichtet sein sollen", so erzählt er selbst doch das Auftreten der Vitalienbrüder erst z. J. 139218, und urkundlich lassen sich dieselben ebenso wenig früher nachweisen. - Wohl aber hatten die Kriegsschiffe der Meklenburger, da sie vor Bornholm lagen, preussischen Kauf

1) Detmar S. 323. 2) Nr. 306 § 21. 5) 1389 Febr. 24: Detmar S. 344.

$) Nr. 12.

9) Nr. 13.

*) Detmar S. 313. 7) Detmar S. 351. 12) Nr. 142.

3) Detmar S. 340.
6) Detmar S. 345.
10) Nr. 15.
11) Nr. 14, 15.

13) Nach Jul. 8: Nr. 16, 17; tusschen unser vrowen dagen der ersten unde der lesten (zwischen Aug. 15 u. Sept. 8): Detmar S. 353. 14) Detmar S. 353, 351.

15) 1391 Oktober (?). Sie sind S. 42 irrthümlich ins Jahr 1392 gesetzt.

16) Nr. 59, 58; 3, Nr. 411.

17) S. 353. Dass es sich dabei nicht um andere Seeräuber, sondern um Vitalienbrüder handelt, ergiebt sich aus der Behauptung der Meklenburger Nr. 217 § 28, dass: de van dem Sunde vele bedderver lude døden leten, de deme kopmanne newerlde schaden dan hadden.

1) S. 359.

leuten ihre Schiffe weggenommen. Als die preussischen Städte deshalb bei den Meklenburgern Beschwerde erhoben und Schadensersatz forderten1, bat man sie, die Sache weiter nicht zu Herzen zu nehmen, wente gi, leven vrunde, dat sulven wol weten, wor alzodane grot een herevart ischud, dat dat zeldene is, dar en sche jo wol schade aff, und als die Rathssendeboten der Preussen bei Gelegenheit ihrer Reise nach Hamburg mündlich in Rostock und Wismar um Schadensersatz warben, ward ihnen so wenig ein bestimmter Bescheid, dass di antworde, de se uns geben, uch czu schribende, were czu lang 3.

An dem Tage zu Falsterbo theilzunehmen, hatten die Hansestädte, der Bitten Rostocks und Wismars ungeachtet, abgelehnt. Der Tag fand am festgesetzten Termin, jedoch in Wordingborg, statt, verlief aber resultatlos. Wenn wir richtig schen, so handelte es sich nicht nur um ein Lösegeld von 50,000 t, sondern auch um die Verzichtleistung Albrechts auf Schweden und Dänemark. Der König scheint seine Einwilligung dazu gegeben zu haben, dies aber Johann van der Aa und Johann Tuckesiert, die von dem Tage zu Nyköping nach Lintholm zu König Albrecht geritten waren, zur Last gelegt und auf ihre Bestechung durch die Königin zurückgeführt worden zu sein. Zu Wordingborg reinigte die Königin die Verleumdeten von diesem Verdacht; ihrer Angabe nach wäre es Herzog Johann von Meklenburg gewesen, der die Vereinbarung von Nyköping nicht gehalten hätte, nach der Darstellung Rostocks dagegen hätte die Königin erklärt, sie wolle sich erst berathen, und hätte alsdann, nachdem die Meklenburger heimgekehrt wären, den Entwurf eines Vertrages eingeschickt, der zwischen ihr und König Albrecht vereinbart worden sei'. In diesem Vertrage von 1392 Jul. 10 wird das Lösegeld auf 60,000 Mark löthigen Silbers bestimmt; für 50,000 Mark giebt Albrecht Stockholm und Alles was er in Schweden besitzt der Königin auf die Zeit ihres Lebens als unkindbares Pfand, für die übrigen 10,000 Mark dagegen leistet er auf alle scine Ansprüche auf Schweden und Dänemark Verzicht. Die Meklenburger verwarfen aber den Vertrag, weil Margaretha den König unterven wil (in Bezug auf Dänemark) unde eme sine herschap (Schweden) afdrenghen wil, und weil sie syner sunt unde lives mechtich is. Dringend baten sie deshalb Aug. 1 die Hansestädte, die Königin nicht durch Zufuhr zu stärken, sondern die Schifffahrt nach den nordischen Reichen einzustellen, denn sie müssten denen, die diese Reiche schädigen wollten, ihre Häfen öffnen, dar uns neen weel efte overmúd tu drift, alzo dat God wol weet, men dat wy dat van ere weghen nicht laten moghen, wy moten by desme krighe blyven in unses hern hulpeo. Um den Kaufmann gegen die Gefahren zu schützen, die man von dieser Massregel fürchten musste, schlug Lübeck Aug. 25 den preussischen Städten vor 10, dass sie den Ihrigen die Fahrt nach Lübeck verbieten sollten, it en sy, dat se zeghelen in ener vlote unde sik thozamende holden; aber die preussischen Städte kümmerten sich anfangs nicht darum und fassten erst, als Lübeck unter dem Hinweise darauf, dat id ovele steid tho der zee wart, die Absendung von Bevollmächtigten zu Vereinbarung gemeinsamer Schritte für das nächste Jahr gefordert hatte, am 24 Nov. den Beschluss 11, dass fortab die Fahrt durch den Sund nur in Flotten von 10 Schiffen angetreten werden sollte. Jetzt war es jedoch zu spät, denn es waren bereits zwei Elbingische Schiffe bei Bornholm den Vitalienbrüdern in die Hand gefallen, und als eins derselben, nachdem es ausgeplündert, freigelassen worden war, war es auf dem Wege nach Stralsund zu auch noch in die Gewalt dänischer Schiffe gerathen 12. Inzwischen hatte nämlich

1) Nr. 28 §§ 6, 10. *) Nr. 58, 59. 10) Nr. 60.

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2) Nr. 29.

6) 3, Nr. 411.
11) Nr. 124 § 1; 125.

3) Nr. 32. 7) Nr. 59.

4) Nr. 38 § 20.
$) Nr. 57.
12) 3, Nr. 411; s. 4, S. 578.
b*

9) Nr. 59.

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