| Johann Jacoby - 1846 - 40 pagine
...Majestälsbeleidigung seine Geltung haben. „Wer" — so definirt das Landrecht Thl. II. Tit. 20. § 538 — „wer durch geringschätzige Geberden, Worte oder...widerrechtlich zu beschimpfen sucht, der begeht eine Injurie." Der Ausdruck: „sucht," welcher das Vorhandensein eines Vorsatzes andeutet, wird in dem folgenden... | |
| Johann Jacoby - 1877 - 450 pagine
...Thl. II. Tit. 20. §. 538 — „wer durch geringschätzige Geberden, Worte oder Handlungen Iemanden zu kränken oder ihn widerrechtlich zu beschimpfen sucht, der begeht eine Injurie." Der Ausdruck : „sucht", welcher das Vorhandensein eines Vorsatzes andeutet, wird in dem folgenden... | |
| Ina Ebert - 2004 - 700 pagine
...Injurie entsprachen nach dem ALR weitgehend denen des späten gemeinen Rechts. Eine Injurie beging daher, wer „durch geringschätzige Geberden, Worte, oder...kränken, oder ihn widerrechtlich zu beschimpfen" suchte156, wobei dem Beleidigungsvorsatz des Täters besondere Bedeutung zukam157. Der Ausdruck „Beleidigung"... | |
| 1837 - 446 pagine
...das Allgemeine Landrecht im §. 538. aa O. ganz generell in oas Streben: „durch gering» schätzige Geberden, Worte oder Handlungen, Jemanden zu kränken, oder ihn widerrechtlich zu beschimpfen." Obschon der Sprachgebrauch des gemeinen Lebens „Kränkung" und „widerrechtliche Beschimpfung" nicht... | |
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