Campi nascosti
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" Vier Fragen.") Was das All«. Landrecht über Ehrenkränkungen bestimmt, muß demnach im Wesentlichen auch bei der Majestälsbeleidigung seine Geltung haben. „Wer" — so definirt das Landrecht Thl. II. Tit. 20. § 538 — „wer durch geringschätzige... "
Neues Archiv des Criminalrechts - Pagina 199
1820
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Neue Jahrbücher für sächsisches Strafrecht, Volume 6

Christian Bernhard von Matzdorf, Gustav Friedrich Held, Gustav Albert Siedbrat, Friedrich Oscar Schwarze - 1831 - 522 pagine
...Abschnitt. §§.538540) geht von ff. Grundsätzen aus : Art. 538. „Wer durch geringschätzige Geberben , Worte oder Handlungen Jemanden zu kränken , oder...widerrechtlich zu beschimpfen sucht, der begeht eine Injurie." Art. 539. „Wer keine Absicht hat, den Andern durch Verachtung zu kränken, «der ihn zu beschimpfen,...
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Vertheidigung meiner Schrift: Das Königliche Wort Friedrich Wilhelms III.

Johann Jacoby - 1846 - 40 pagine
...Majestälsbeleidigung seine Geltung haben. „Wer" — so definirt das Landrecht Thl. II. Tit. 20. § 538 — „wer durch geringschätzige Geberden, Worte oder...widerrechtlich zu beschimpfen sucht, der begeht eine Injurie." Der Ausdruck: „sucht," welcher das Vorhandensein eines Vorsatzes andeutet, wird in dem folgenden...
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Gesammelte Schriften und Reden, Volume 1

Johann Jacoby - 1877 - 450 pagine
...Thl. II. Tit. 20. §. 538 — „wer durch geringschätzige Geberden, Worte oder Handlungen Iemanden zu kränken oder ihn widerrechtlich zu beschimpfen sucht, der begeht eine Injurie." Der Ausdruck : „sucht", welcher das Vorhandensein eines Vorsatzes andeutet, wird in dem folgenden...
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Pönale Elemente im deutschen Privatrecht: von der Renaissance der ...

Ina Ebert - 2004 - 700 pagine
...Injurie entsprachen nach dem ALR weitgehend denen des späten gemeinen Rechts. Eine Injurie beging daher, wer „durch geringschätzige Geberden, Worte, oder...kränken, oder ihn widerrechtlich zu beschimpfen" suchte156, wobei dem Beleidigungsvorsatz des Täters besondere Bedeutung zukam157. Der Ausdruck „Beleidigung"...
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Annalen der deutschen und ausländischen criminal-rechts-pflege, Volume 3

1837 - 446 pagine
...das Allgemeine Landrecht im §. 538. aa O. ganz generell in oas Streben: „durch gering» schätzige Geberden, Worte oder Handlungen, Jemanden zu kränken, oder ihn widerrechtlich zu beschimpfen." Obschon der Sprachgebrauch des gemeinen Lebens „Kränkung" und „widerrechtliche Beschimpfung" nicht...
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