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wohl Varro sein kann, vergl. oben vor fr. 22 (laudare nicht gleich celebrare, vgl. 36, 36).

41. 36, 32 [Timothei manu Diana Romae est in Palatio Apollinis delubro, cui signo caput reposuit Avianius Euander].

Plinius hatte §. 30 die Genossen des Skopas am Mausoleum erwähnt, darunter den Timotheus. Dann hatte er einen 5. Mitarbeiter genannt. Ganz getrennt von der erstmaligen Erwähnung des T. führt Plin. seine Werke in Rom an. Diese Zusammenhanglosigkeit kann mit nur einer Vorlage des Plinius nicht erklärt werden. Die Angaben über Werke im Besitz des Pollio, in den servilianischen Gärten befindliche und andere im 36. B. genannte tragen denselben museographischen ⚫ Charakter wie die oben angeführten, mit denen sie öfter eng verbunden sind. Sie werden derselben Quelle entstammen. Sie besonders aufzuführen erschien nicht mehr nothwendig.

Wem diese museographischen Angaben, zu denen auch noch einige oben unter den historischen aufgeführten gehören können, verdankt werden, ist nicht auszumachen. An Katalogen hält Urlichs S. 21 fest. Auch mir erscheinen sie nicht gerade unwahrscheinlich. Ihr Fehlen im Index ist noch kein Beweis gegen sie; denn auch die acta sind dort öfter nicht genannt. Uebrigens hatten die acta als öffentliche Dokumente eine ganz andere Geltung als jene voraussetzlich nicht officiellen Kataloge. Man kann aber auch an römische Periegeten denken, z. B. an Cincius (vgl. Urlichs S. 16), wenn fest stände, dass er ein auctor exquisitus des Plinius ist. Wenn Fabius Vestalis im Index des 36. B. vor Nepos genannt wäre, könnte man noch mit viel grösserem Rechte an ihn denken, da er im 34. u. 35. B. als nachträglich benutzter Autor zu erkennen ist. Die Möglichkeit eines Versehens in der Zusammenstellung des Index ist aber nicht ausgeschlossen. Denn an seiner richtigen Stelle im Index steht Vestalis jetzt wohl nicht, nämlich mitten unter Historikern.

D. Zusätze, besonders Verhältnisse der republikanischen Zeit betreffend.

Mitten in den kunsthistorischen Theilen der N. H. finden wir auch eine Reihe von Angaben, welche Verhältnisse der

republikanischen Zeit berühren. Es wird nöthig sein, auch sie in ihrer Verbindung mit der übrigen Darstellung zu prüfen.

42. 33, 154. Mentor. [Varro se et aereum signum eius habuisse scribit]. Einen Zusatz haben wir ohne allen Zweifel vor uns. Es fragt sich nur, ist er von Plinius selbst gemacht worden oder nicht. Das Erstere erscheint wenig wahrscheinlich; eine solche ausgedehnte Excerptenverarbeitung, wie hier anzunehmen wäre, haben wir dem Plinius nicht zuzutrauen. Demnach ist der andere Fall wahrscheinlicher, nämlich dass schon des Plinius Gewährsmann, Varro, den Zusatz hinzugefügt habe.

43. 34, 54. Phidias. [fecit et cliduchum et aliam Minervam quam Romae Paulus Aemilius . . . dicavit, item duo signa quae Catulus . . . nudum]. Ich fasse das Ganze als Zusatz. Wenn man den Parallelismus im Vorhergehenden beachtet (praeter Jovem - Minervam Athenis und praeter Amazonem - Minervam), so muss man zugeben, dass mit dem Wort acceperit ein vollständiger Abschluss in der Aufzählung der Werke eingetreten ist. Hätten ursprünglich noch mehrere angeführt werden sollen, so mussten sie mit et oder dgl. angefügt sein, nicht aber so ungeschickt wie jetzt mit fecit et, wodurch die Verbindung mit dem Vorangehenden viel lockerer wird.

44. 34, 56. Polyclitus. [item Mercurium, qui fuit Lysimacheae, Herculem qui Romae, hagetera arma sumentem, Artemona qui periphoretus appellatus est.] Zusatz, erstens weil Mercur als Gott nach der Regel in den Werke aufzählungen vorangestellt sein musste (fr. 30), Zweitens weil die Ortsangabe hier ebenfalls ungewöhnlich ist. In der Urquelle scheinen blosse Ortsgaben nicht vorhanden gewesen zu sein. Die oben §. 54 unter Minerva angegebene kann als solche nicht angesehen werden, da sie zum Unterschied von der andern Minerva vielleicht nöthig war. Der letzte Theil unseres fr. muss zum Zusatze gerechnet werden, da er sich von ihm nicht wohl trennen lässt. Der erste Theil ist möglicherweise ein besonderer Zusatz aus Mucian.

45. 34, 57. Myron. [Herculem qui est apud circum maximum in aede Pompei M.] Das Götterbild musste voran stehen. Ausserdem macht die Folge von 2 anderen Zusätzen (fr. 90. 13) auch unser fr. als einen solchen wahrscheinlich.

46. 34, 60. Fuit et alius Pythagoras Samius, initio pictor, [cuius signa ad aedem Fortunae huiusce diei septem nuda et senis unum laudata sunt]. Hier spricht die rohe, allgemeingehaltene Angabe (signa), ohne Erwähnung des Motivs oder des Titels, nicht für die ursprüngliche Verbindung. Es werden also von Pythagoras ursprünglich ebensowenig Werkeangaben gemacht worden sein wie von Sostratus. Pyth. war ja überhaupt nur beiläufig erwähnt, was daraus hervorgeht, dass gleich darauf der Schüler des Rheginer Pyth. genannt wird.

47. 34, 64. Lysippus fecit . . . [item Alexandri venationem quae Delphis sacrata est, Athenis Satyrum, turmam Alexandri hanc Metellus Macedonia subacta transtulit Romam fecit et quadrigas multorum generum. Vorher war gesagt: fecit Alexandrum multis operibus und darauf: Hephaestionem amicum eius. Daraus geht hervor, dass von den Alexanderstatuen ursprünglich nichts Näheres angegeben war. Auf einmal folgt nun nach dem Freunde Alexanders dieser selbst wieder. Das macht wieder eine ursprüngliche Verbindung mit dem Vorhergehenden unwahrscheinlich. Ebenso entspricht die Ortsangabe in relativischer Verknüpfung nicht der ursprünglichen Aufzählungsart, wie schon öfter betont wurde. Zudem war doch wohl auch Alexanders Jagd schon oben angedeutet (63. nobilitatur ... et canibus ac venatione). Freilich ist dort nicht ausdrücklich angegeben, dass die canes zur Jagd Alexanders gehörten. Allein wenn wir bedenken, dass die Hauptquelle nur die vorzüglichen Statuen anführt und auch sonst aus Gruppen Einzelstatuen allein erwähnt werden, so wird die Annahme nicht ungerechtfertigt erscheinen, dass der griechische Gewährsmann auch hier nur die Gegenstände (canes) namhaft machte, welche nach ihm besonders hervorgehoben zu werden verdienten. Gehört aber die erste Angabe §. 63 der Urquelle, dann muss die zweite ein Zusatz sein.

48. 34, 69. Praxiteles [et signa quae ante Felicitatis aedem fuere]. Die nichtssagende allgemeine Angabe signa, welche ausser fr. 46 in dem kunsthist. Haupttheile des 34. B. nicht wieder vorkommt, sowie die unmittelbare Folge eines andern Zusatzes (fr. 11) lassen uns auch hier einen solchen erkennen.

49. 34, 77. (Euphranoris) [huius est Minerva Romae quae dicitur Catuliana ... et simulacrum Boni Eventus, dextra pateram . . . tenens]. Auch hier passen die Götter nicht nach Paris. Ausserdem beachte man die Betonung der Aeusserlichkeiten (dextra etc.). Derartige Charakteristiken können der ursprünglichen, vortrefflichen Quelle nicht zugeschrieben werden.

50. 34, 82. Strongylion [idem fecit puerum, quem amando Brutus Philippensis cognomine suo inlustravit]. Wohl ein selbstverständlicher Zusatz.

51. 34, 83. Theodorus, qui Labyrinthum fecit, Sami ipse se ex aere fudit, praeter similitudinis mirabilem famam magna subtilitate celebratus. [dextra limam tenet, laeva tribus digitis quadrigulam tenuit translatam Praeneste, tantae parvitatis ut

musca.] Die Beschreibung der Aeusserlichkeiten und die Freude an der Künstelei gestattet uns hier ebenso wenig wie fr. 47 an die ursprüngliche Quelle zu denken. Da tenet darauf hindeutet, dass der Gewährsmann des Zusatzes die Statue in Samos selbst gesehen hat, wenn nicht vielleicht gar die ganze Statue nach Praeneste geschafft worden war, so könnten wir am Ende den ganzen Bericht über Theod. als Zusatz erklären.

Unser Theodor kann aber jener Erbauer des Labyrinths nicht sein. Die scharfe Portraitähnlichkeit und die künstlichen Toreumata liegen diesseits der höchsten Kunstblüthe sicher fern den ersten Kunstanfängen. Ist daher die ganze Stelle ein Zusatz, so hat sich schon der Gewährsmann des Plinius täuschen lassen. Im andern Falle müssen wenigstens die drei Worte qui Lab. fecit als ein Zusatz vielleicht des Plinius selbst angesehen werden, wie auch Urlichs Anfänge der Samischen Künstlerschule S. 21 annimmt. Denn im Künstlerverzeichniss, welches Plinius benutzte, waren die vorphidiasischen Künstler, also auch jener Theodorus, nicht berücksichtigt, was bekannt sein dürfte. Die Worte 36, 15 quarum utraque (sc. pictura et statuaria ars) cum Phidia coepit ol. 83 sind für dasselbe massgebend gewesen. Dass auch sonst derartige falsche Zusätze gemacht worden sind, beweisen die Stellen Pyrrhus [rex] §. 78 und tyrannicidas [quos . . . remisit M. Alexander] §. 70.

Hiermit erledigen sich zum Theil die von Benndorf Zeitschrift für österr. Gymn. 1873 p. 405 vorgebrachten Bedenken gegen

die quadrigula als eine plastische Arbeit des Theodor. Wir haben nämlich nicht mehr den alten Künstler dieses Namens vor uns. Die Bemerkung Benndorfs, das Attribut sei unplastisch, weil es mit 3 Fingern gehalten worden sei, wäre nur dann von Gewicht, wenn feststände, dass es zwischen die Finger gelegt war. Das ist aber nicht der Fall. Es werden vielmehr nur die Fingerspitzen vereinigt gewesen sein und der quadrigula als Basis gedient haben, wozu weder die ganze Hand passte, weil sie zu gross war, noch ein Finger allein, weil sein Hervortreten vor den übrigen künstlerisch ebenfalls unschön erscheinen musste. Wenn aber jene Bedenken geschwunden sind, haben wir nicht nöthig uns das Attribut als einen geschnittenen Stein nach dem Muster der Skarabäen zu zu denken, auf dessen einer Seite die quadrigula gravirt und auf dessen andrer Seite die musca reliefartig dargestellt war. Wenn dem so gewesen wäre, hätte Plinius, wenn nicht den ganzen Bericht, so doch einen Hinweis auf ihn im 37. B. geben müssen. Ausserdem ist immer nur von einer quadrigula die Rede. Man sollte doch meinen, dass eine Beschreibung zunächst den Gegenstand genannt haben würde, der dem Auge plastisch entgegentrat und dann erst die auf ihm gravirte Darstellung, also ungefähr so: dextra limam tenet, laeva muscam, quae quadrigulam tegebat alis eqs. oder cuius in tergo caelata eqs. Zudem konnte auch sicher nicht die musca simul facta genannt werden, vielmehr die quadrigula. Gegen Benndorfs Behauptung spricht ferner, dass die Kleinheit einer gravirten quadrigula das Aufheben nicht begründet, welches Plinius von ihr macht. Benndorf sucht diesen Einwand, den er selbst bemerkte, dadurch zu entkräften, dass er die epigrammatische Poesie als Quelle des Plinius annimmt. Aber an eine direkte Benutzung dieser Dichtungsart durch Plinius ist vielleicht überhaupt und sicher hier nicht zu denken. Die Ausdrücke tenet und translatam Praeneste sprechen ganz entschieden dagegen, da sie auf Autopsie deuten. Ein Augenzeuge aber wird einer gravirten quadrigula ein so übertriebenes Lob nicht ertheilen. Worte wie mirabilem und celebratur, welche Benndorf zu seiner Annahme der epigrammatischen Poesie als Quelle des Plinius mit veranlasst haben, begegnen uns

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