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Ansicht beweisen könne, da ja alle Aetoler, also zur Zeit wo die Oetaeer zum Bunde gehörten auch diese, zu jeder der von der aetolischen Landesgemeinde besetzten Stellen im Amphiktionenrathe wählbar gewesen wären.

Für die Lage von Sosthenis kommt zunächst in Betracht der delphische Proxenenkatalog Bull. de corr. Hell. VII (1883) p. 189 n. 93. Von den zwei Namen, denen hier der Vermerk v Zwodevidi vorangeschickt ist, steht der eine, Nixéas Daivéα, zwischen [ἐν Ὑπλάται und ἐν Σπερχειαῖς, der andere, Φιδίας Αγρολέωνος, zwischen ἐν Σκαρφείαι und ἐν Κυφαίραι; auf letztere Stadt folgt dann ἐν Ηρακλήαι. Nun ist zwar die geographische Anordnung nichts weniger als musterhaft, dass aber eine so auf allen Seiten von malischen, oetaeischen und aenianischen Ortsnamen umgebene Stadt ebenfalls in der Nähe der Thermopylen zu suchen sein wird, hat doch überwiegende Wahrscheinlichkeit, zumal an der Absicht des Verfassers, das örtlich zusammengehörige zusammenzustellen, trotz Ungeschick und Nachlässigkeit in der Ausführung kein Zweifel möglich ist; z. B. werden Col. II Z. 5-10 die vier Städte der Insel Kephallenia unmittelbar hinter einander aufgeführt: év Hahhéois, ἐν Κρανίοις, ἐν Σάμαι, ἐν Πρώννοις.

Wollte man sich aber trotzdem auf die abstracte Möglichkeit zurückziehen, dass Sosthenis doch ganz wo anders gelegen haben könne, so ist auch dieser Ausweg abgeschnitten gegenüber dem Zeugniss des Ptolemaeus Geogr. III, 12, 42, wo unter der Ueberschrift Θεσσαλῶν *) aufgezählt werden Υπάτα, Σωσθενίς,

1) Wie gerade diese fünf Namen, und sie allein, unter die Rubrik Oeooalāv kommen, könnte räthselhaft erscheinen. Zieht man aber die Rubriken Πελασγιωτῶν (39), Εστιαιωτῶν (41) und Φθιώτιδος (43) hinzu, so wird die Sache klar: Ptolemaeus hat die thessalischen Tetraden, die historisch nur Thessalien im alten Sinn, d. h. das Gebiet der Thessaler umfassen, für eine Eintheilung des ganzen Landes genommen, das zu seiner Zeit Thessalien genannt wurde, und nun auch die Städte, die nie den Thessalern gehörten, unter sie vertheilt. So kommen Hypata und seine Nachbarstädte unter die Thessaler d. h. die Thessalioten, so Heraklea an Oeta unter die Phthioten, so Gonnos unter die Pelasgioten. Nur Inconsequenz und Verkennung des Charakters seiner Liste ist es, wenn man seine Angaben über Hypata und Heraklea stillschweigend verworfen, die ganz gleichartige über Gonnos aber geglaubt hat. Denn diese Stadt hat, so lange überhaupt die verschiedenen Stämme Thessaliens noch unvermischt und mit gesonderter politischer Organisation bestanden, nachweisbar nie den Thessalern, sondern immer den Perrhaebern gehört. An der ganzen confusen und widerspruchsvollen Vorstellung, als ob

Ομιλαι, Κύπαιρα, Φαλανθία. Die Positionsbestimmungen geben für Hypata und Sosthenis die gleiche Breite (38° 50′), für Herakleia am Oeta eine geringere (38° 30'); die geographische Länge von Sosthenis (48° 15') steht zwischen der von Hypata (47° 50) und der von Herakleia (500 50). So wenig genau diese Positionsangaben auch sein können, so wenig lassen sie daran einen Zweifel, dass die Stadt südlich vom Spercheios zwischen Hypata und Herakleia lag. Ob sie den Aenianen oder den Oetaeern angehörte, lässt sich an sich aus Ptolemaeus nicht entscheiden; jedenfalls stehen seine Angaben nicht der Zutheilung an die letzteren im Wege. Denn während vor Sosthenis in der von Osten nach Westen (wie die Längenangaben beweisen) fortschreitenden Aufzählung die Aenianenhauptstadt Hypata genannt ist, erscheint als westlich nächstfolgender Ort die Stadt der 'Ouikiάdai, deren Zugehörigkeit zu den Oetaeern feststeht (s. diese Ztschr. XXXII p. 163 A. 1). Die Grenze zwischen beiden Stämmen kann also ebenso gut zwischen Hypata und Sosthenis als zwischen Sosthenis und Homiliadai angesetzt werden.

Doch B. meint ja, selbst wenn Sosthenis bei Herakleia gelegen habe, bleibe immer noch die Möglichkeit, dass ein Bürger jener Stadt als Vertreter der Aetoler in den Amphiktionenrath gesendet worden sei. Die Möglichkeit wohl, aber gewiss kein irgend beachtenswerther Grad von Wahrscheinlichkeit. Denn woher sind die anderen aetolischen Hieromnemonen jener Urkunde? Aus Kalydon, Trichonion, Kallipolis, Phola, d. h. aus dem aetolischen Kernlande, und noch dazu sind es die politischen Häupter des aetolischen Bundes.1) In welcher Tendenz also die Aetoler damals von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, liegt klar zu Tage. Und da sollten sie die Stimme der Herakleoten, über die sie ebenso frei für ihre politischen Zwecke verfügen konnten, wie über die an

ein Theil der Perrhaebia zur Pelasgiotis, ein Theil zur Hestiaeotis gehört habe, während doch die Tetradeneintheilung nur das Gebiet der Thessaler umfasste, und also das der Perrhaeber nicht minder, ausschloss als das der Aenianen, der Oetaeer, der Malier, der Magneten und Doloper, ist die Ptolemaeusstelle zwar nicht allein, aber doch sehr wesentlich schuld. Eingehender hierüber zu handeln, und namentlich die einzige ernstliche Schwierigkeit, das Verhältniss der Axaioì Piataι zur Tetradeneintheilung, zu erörtern, wird sich wohl an einem anderen Orte Gelegenheit finden.

1) Der fünfte, ein Arɛıqızós, kann sehr wohl auch ein Altaețoler gewesen sein, denn die Lage seiner Heimath ist gänzlich unbekannt.

deren, dem Bürger eines obscuren oetaeischen Landstädtchens übertragen haben?

Dazu kommt ein anderes. Wie erklärt sich nach B.s Auffassung die Bezeichnung Hoaxλewtov? Wir sind doch einig über den Charakter der damaligen Verfassung der Amphiktionie. Die alten Namen sollten wiederhergestellt, die Usurpation der Aetoler formell rückgängig gemacht werden, aber thatsächlich die Aetoler die Stimmen derjenigen amphiktionischen Stämme, die in ihren Bund aufgegangen waren, zu freier Verfügung der Bundesgemeinde behalten. Der alte Name des Gliedes aber, um das es sich hier handelt, ist sicher nicht 'Hoaxλearaι, sondern Oitato.) Bei meiner Auffassung, wonach die Herakleoten die Stimme wirklich selbständig geführt haben, giebt es eine Möglichkeit, den Namenwechsel plausibel zu erklären (s. Bd. XXXII S. 163 A. 1); bei B.s Ansicht widerspricht derselbe dem Charakter der ganzen Organisation.

Endlich bestreitet B. auch die Berechtigung meines Schlusses, dass Heraklea nicht 178 v. Chr. habe aetolisch sein können, weil es nach den Bestimmungen des römischen Friedens habe abgetreten werden müssen. Er meint, das schliesse doch nicht aus, dass bei der thatsächlichen Feststellung der Grenze einzelne Modificationen vorgenommen wurden; denn vom grünen Tische aus sähen die Dinge sich ganz anders an, als sie in Wirklichkeit seien. Diese Erwägungen erscheinen mir hier nicht ganz zutreffend. Rom hatte damals unbedingt die Macht, die Aetoler auf das thatsächlich zu beschränken, was sie nach dem Buchstaben des Friedensvertrags behalten durften. Und wer wird glauben, dass es aus blosser Grossmuth ihnen eine Stadt wie Heraklea geschenkt haben sollte, deren Belassung beim Bunde oder Ausscheidung aus demselben doch, schon um ihrer strategisch wichtigen Lage willen, wahrlich nicht eine Kleinigkeit war, in der eine vom,grünen Tisch' aus dekretirte

1) Vgl. K. Bürgel, die pylaeisch- delphische Amphiktionie S. 68 ff. Die Stimme ist zwar nicht immer unter dem Namen der Oetaeer geführt worden; z. B. zu Alexanders Zeit erscheinen in der grossen delphischen Rechnungsurkunde Bull. de corr. Hell. XX p. 197 ff. (B. Keil dies. Ztschr. XXXII p. 399 ff. Syll. Inser. Gr. ed. 2 n. 140) Z. 156 keine Oirato unter den Hieromnemonen, dagegen zwei Mahiɛis, von denen der eine aus Lamia, also ein eigentlicher Malier, der andere aus Herakleia, also ein Oetaeer ist. Aber schon früher im 4. Jahrhundert kommt der Name der Oetaeer im Verzeichniss vor (Aesch. II, 116. 142), während von Hieromnemonen der Herakleoten vor dem Jahre 178 v. Chr. niemand etwas weiss.

unzweckmässige Bestimmung nachträglich von der Grenzcommission abgeändert werden konnte. Ueberdies scheint mir die Vorstellung von der, thatsächlichen Feststellung der Grenze nicht recht vereinbar mit dem Charakter des aetolischen Bundesgebietes als eines Aggregates von Stadtgebieten. Diese waren für sich terminirt, das aetolische Bundesgebiet als solches nicht; wie sich wohl ein öpos Λακεδαίμονι πρὸς Μεσσήνην oder ὅρια Κωπήων ποτ' Ακρηpicias gefunden haben, Grenzsteine der Arkader oder Thessaler, der Achaeer oder Aetoler aber auch in Zukunft wohl schwerlich zu Tage kommen werden, so trug die Bestimmung des Umfangs des aetolischen Bundes keineswegs, wie bei Friedensschlüssen moderner Einheitsstaaten, den Charakter einer Grenzfeststellung, son dern sie erschöpfte sich in der Anordnung, welche Stadtgemeinden dem Bunde angehören sollten, und diese ergab bereits der Friedensvertrag. Nachher war nichts mehr zu thun, als die Ausführung zu überwachen und etwaigen Klagen über Verletzung des Vertrags abzuhelfen.')

Wenn ich in allen diesen Punkten B. habe entgegen treten müssen, so räume ich andrerseits ein, dass er auf eine schwache Stelle meiner Argumentation in treffender Weise hingewiesen hat. Wenn nämlich in der delphischen Inschrift Wescher-Foucart 294 (185/4 v. Chr.) ein Herakleote als Freilasser nach dem aetolischen Strategen datirt, so hatte ich mich der Consequenz, dass damals Herakleia zum Bunde gehörte, nur durch den Hinweis zu entziehen vermocht, dass es ja zahlreiche Städte dieses Namens gebe, und nicht bestimmt gesagt werde, welche hier gemeint sei. Sehr richtig bemerkt B. dagegen, er kenne kein zweites Herakleia, das nach seiner Lage damals habe zum aetolischen Bunde gehören können. Ich auch nicht; aber das ist auch nicht unbedingt nothwendig. In

1) Auch B.s Bemerkung, Herakleia könne nicht zu einer Zeit dem Bunde fremd gewesen sein, wo das östliche Lokris zu ihm gehörte, ist für mich nicht überzeugend, weil das aetolische Bundesgebiet auch früher keineswegs ein territorial geschlossenes und zusammenhängendes Ganzes gebildet hatte, vor Allem aber, weil es sich um eine von einem siegreichen Gegner aufgedrungene, gegen den bisherigen Besitzstand höchst ungünstige Gestaltung des Gebietes handelte. Ganz gewiss war die Trennung des bundesverwandten Aenianenlandes von dem ebenfalls bündischen Territorium der epiknemidischen Lokrer durch das nichtaetolische Herakleia eine grosse Unbequemlichkeit für die Aetoler; aber gerade desshalb ist es mir undenkbar, dass die Römer ihnen die Stadt gegen den Wortlaut des Friedensvertrags sollten zurückgegeben haben.

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dies. Ztschr. XXXII S. 181 ist eine Inschrift behandelt, in der die Freilasser Lokrer aus Oiantheia sind, und die obwohl das westliche Lokris damals nicht mehr aetolisch war, doch neben dem Agonotheten der Lokrer den Namen des aetolischen Strategen an der Spitze trägt (Wescher-Foucart 243). Ich habe dies daraus erklärt, dass jene Freilasser damals zu Stratos in Aetolien als Metöken lebten. Gesagt wird das nicht, aber es lässt sich aus den Namen der Bürgen (Beßaiwτñoes), der Zeugen und derer, bei denen die Urkunde deponirt wird, erschliessen. In der Urkunde jenes Herakleoten sind die sonst bei dem Geschäft betheiligten Personen sämmtlich Delpher, ihre Namen lassen also nach keiner Seite hin einen Schluss zu. Ich halte es aber immer noch für eher denkbar, dass ein Bürger von Heraklea, sei es dem oetaeischen oder einem anderen1) diese Urkunde ausstellte, während er irgendwo im damaligen aetolischen Bundesgebiet lebte, als dass allen oben angeführten zwingenden Gründen zum Trotz Herakleia am Oeta 185 und 178 v. Chr. zum aetolischen Bunde gehört hätte.

Halle a. S. 15. Oct. 1897.

W. DITTENBERGER.

AMPHIKTYONISCHES.

Ueber die Zusammensetzung des amphiktyonischen Synedrions in den Jahren 178 und 334 v. Chr. haben die drei letzten Hefte dieser Zeitschrift zwei glänzende Ausführungen von Dittenberger und B. Keil, sowie eine Miscelle von Beloch gebracht (Bd. XXXII S. 161 ff.; S. 399 ff.; S. 667 ff.). Betreffs der von Beloch vertretenen Ansichten Salvettis und De Sanctis' über die Provenienz der im Jahre 178 zum ersten Mal im Amphiktyonen - Rath auftretenden Stimme der Herakleoten verweise ich auf die Darlegungen in dem Novemberheft der Jahrbb. f. Philol. (1897 S. 761 ff.). Dort habe ich ausführlicher als es hier möglich ist gezeigt, dass die beiden italienischen Forscher nicht nur völlig Recht haben mit der Behauptung, die herakleotische Stimme sei von den Aitolern geführt worden, ebenso wie die der Ainianen, Dorier, Lokrer, sondern dass sogar der Träger jener Stimme (Φαινέας Νικέα Σωσθενείς)

1) Nur nicht aus Herakleia im Pontos. Denn der Wortlaut von Z. 3—6: ἐπὶ τοῖσδε ἀπέδοτο Μελάντας Ηρακλειώτας σῶμα ἀνδρεῖον τὸ γένος ἐξ Ἡρακλείας τῆς ἐκ τοῦ Πόντου φάμενον εἶναι spricht schon an sich dagegen, dass die Heimath des Freilassers dasselbe pontische Herakleia war, und namentlich ist unter dieser Voraussetzung das páμɛvov sivai sehr seltsam.

Hermes XXXIII.

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