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der Stadt Vettona in Umbrien (südlich von Perugia) gehörige Ethnikon (Plin. N. H. III § 114: . . Vettonenses). Die Faler(i)enses können wohl nur die Stadt Falerio in Picenum sein, an die Domitians berühmtes Rescript über die subsiciva gerichtet ist (Bruns, Fontes p. 242). An die Stadt der Falisker ist nicht zu denken, denn ihr Ethnikon ist Falisci (CIL. XI p. 465), ebensowenig an den kleinen Küstenort Falesia (gegenüber der Insel Elba), den Rutilius Namatianus (v. 371) Faleria nennt. Andere Orte, von denen Faler(i)enses herkommen könnte, kenne ich nicht. Nun liegen freilich Falerio in Picenum und Vettona in Umbrien ein ziemliches Stück von einander entfernt, aber wenn wir in ihrer Mitte, wie es die Zeichnung angiebt, die Iulienses feststellen können, so ist die Schwierigkeit gehoben. Die Iulienses sind nun, meine ich, die Iulienses yon Hispellum, welche Hygin p. 179, 10 (s. oben S. 540 Abb. 2) nennt. Hispellum liegt zwischen Vettona und Falerio, von Vettona etwa 15, von Falerio dagegen etwa 70 Kilometer entfernt. An Vettona muss Hispellum sicher gegrenzt haben; dass es auch an Falerio gegrenzt habe, würde man apriori sicher nicht denken, ist aber angesichts der Figuren nicht abzuweisen. Freilich nennt. Plinius den Ort Plestina, der zwischen Falerio und Hispellum liegt, unter den Stadtgemeinden (III § 114), aber Plestina kann später vicus geworden sein. Inschriften existiren von der Gemeinde nur wenige; das spricht für diese Vermuthung. Dann würde das Gebiet von Falerio über den Appennin hinüber gereicht haben, was sehr wohl möglich ist.

Die Inschrift der Fig. 195: COMPASCVA IVLIENSIVM stimmt zu den im Text (p. 202, 3) genannten: compascua publica Iuliensium. Während die bisher besprochenen Figuren nur einen geringen Umfang haben, folgen nun zwei Flurkarten, die vor allen anderen hervorragen. Jede nimmt im Palatinus zwei Seiten ein (Fig. 196b

· P fol. 103 verso und 104 recto, Fig. 197a P fol. 105 verso und 106 recto). Ich habe sie mir sowohl aus P wie aus G so genau wie möglich abgezeichnet. Auch unter den vorhergehenden Zeichnungen befinden sich vollständige Flurkarten (Minturnae, Hispellum, Anxur, colonia Claudia, colonia Augusta Aosta?) während die übrigen Figuren nur einzelne Elemente einer Flurkarte bieten aber keins jener Bilder kommt diesen beiden gleich.

Die rechte Hälfte der ersten Figur theile ich in Abb. 11 nach einer Photographie aus Cod. G mit. Aus derselben Handschrift

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einzutragen seien. Forma ist die auf Leinwand gezeichnete oder in Kupfer gravirte 1) Flurkarte, libri aeris sind die über die einzelnen Verleihungen ausgestellten kupfernen Urkunden, die Ergänzung der kurzen Inschriften der forma. Dann sagt Hygin, dass die der Colonie noch besonders verliehenen (concessa aut adsignata) Landflächen im liber beneficiorum zu verzeichnen seien. Gemeint sind die eigentlich dem auctor coloniae zufallenden aber oft von ihm der Colonie gegebenen subsiciva und extraclusa (s. Rudorff Feldm. II S. 406). Auf dem typus totius perticae der Flurkarte soll alles assignirte und nicht assignirte Land zu sehen sein: ut omnes mensurae actae limites et subsicivorum lineas (sc. typus) ostendat. Es folgt die in Abb. 11 wiedergegebene Fig. 196. Figg. 196 und 196a, die ebenfalls hier stehen, zeigen die erste nur die Colonie, die zweite ausserdem noch die Limitation ohne andere Inschriften als oppidum (Fig. 196) und colonia Iulia (Fig. 196a).

In der Mitte des Flurbildes ist dargestellt die colonia Iulia Augusta, rechts Hasta, links Opulentia. Schon Holstenius (Annotatt. ad Cluverium p. 12 Ausg. von 1666) hat erkannt, dass die col. Iulia Augusta Turin und Opulentia Pollentia ist. Die dritte Stadt ist das westlich von Turin gelegene Hasta. Dann hat Promis, der Begründer der wissenschaftlichen Localforschung, in seinem schönen Buch Torino (p. 72) auf die Wichtigkeit der Flurkarte hingewiesen. Anders äusserte sich Mommsen in der Vorrede zu den Turiner Inschriften (CIL. V p. 780 Note): at ea (forma) in solo codice Guelferbitano recentiore reperta tota imaginaria est. Neque enim Taurini siti sunt inter Pollentiam et Hastam nec Iulienses quisquam dixerit Taurinos et alia in eadem forma proposita ut fundus concessus a P. Scipione aperte somnia sunt. Das Urtheil ist nicht ebenso gerecht wie hart. Dass die colonia Iulia Augusta = Hasta und Opulentia Pollentia ist, lässt sich gar nicht bestreiten. Man muss sich nur nicht auf den Standpunkt eines modernen Geographen stellen. Allerdings liegt Turin nicht zwischen Pollentia und Hasta, aber so wie auf unserer Karte ist es auch auf

1) Dies wird wohl nur Ausnahme gewesen sein, wie aus folgender Stelle der Hauptstelle über die formae des Siculus Flaccus (p. 154, 19 f.) hervorzugehen scheint: quidam (also nur einige!) formas, quarum mentio habita est, in aere sculpserunt id est in aereis tabulis scripserunt. Man vergleiche über die Flurkarten Rudorffs Ausführungen (Feldin. II S. 405). Als formae agrorum werden sie bezeichnet L. 8 D. ad l. lul. pecul. (48, 13).

der Tabula Peutingeriana gezeichnet, gewiss aus einem anderen Grunde dem Zeichner der Tabula war die Darstellung der Wege die Hauptsache aber infolge derselben Zurücksetzung geographischer Correctheit. Der Zweck dieser Flurkarte ist aber die Darstellung der Stadtflur von Turin mit den Grenzen, der Limitation und den eximirten Grundstücken. Wie sich auf der Tabula Peutingeriana die geographischen Linien verzerren, so auch auf der Flurkarte: beide Karten haben eben andere Zwecke als geographische Karten.

Die beiden Strassen, welche Turin einerseits mit Hasta, andrerseits mit Pollentia verbinden, sind richtig eingezeichnet, wie sie die Peutingersche Tafel giebt (Turin - Hasta XXX Milien, TurinPollentia XVI Milien),') ebenso die von Turin nach Eporedia führende Strasse: es ist die auf der Flurkarte nach halbrechts auf die fines Caesiensium zu laufende via. Sie verband Turin mit der von Mediolanum nach Vienna (p. 169 Itin. Ant.) und Arelate führenden Strasse (p. 162). Die grosse Alpenstrasse nach der anderen (westlichen) Seite, nach der Alpis Cottia zu (s. CIL. V p. 809), ist auf der Flurkarte weggelassen, wenn sie nicht etwa mit dem decumanus maximus, zu dem sie in der That sehr gut zu brauchen vgl. via Appia als decumanus von Anxur (s. S. 541 Abb. 3) zu identificiren ist. Wenn jemand einwenden wollte, dass der decumanus der Flurkarte aber doch südlich von Pollentia (Opulentia) laufe, während jene Strasse nicht nach Süden Pollentia thatsächlich liegt sondern nach Westen gehe, so ist ihm zu antworten, dass er erst zu lernen habe die Sprache dieser Karten zu verstehen. Sie zeichnen wohl decumanus und cardo, die Hauptwege, richtig, nicht aber auch das Beiwerk wie die Städte Hasta und Pollentia, von denen nur Hasta einigermaassen richtig

war

WO

nämlich südöstlich von Turin liegt, während Pollentia statt in Süden im Westen von Turin gezeichnet ist. Wer wegen dieser Fehler mit dem Zeichner der Flurkarte rechten will, mag es thun: nur bezweifle er wegen geographischer Fehler nicht die Authenticität der Flurkarte als solcher.

Unten

Betrachten wir nun die eingezeichneten Berge und Flüsse.

also im Süden sind zwei montes gezeichnet: ein mons

1) Segment III 5 der Millerschen Ausgabe (1888). Das Itinerarium Antonini verzeichnet nicht diese beiden, sondern nur die grosse Strasse, die von Mailand über Turin nach der Alpis Cottia geht (p. 162 und 170 Parthey-Pinder).

Mica Iuliensium, also ein der Gemeinde Turin gehöriger Berg und ein mons Geminus oter . . . Rechts, also im Osten, liegt ein mons Masuinus Iuliensium. Das Flussnetz ist arg verworren und scheint geographischer Interpretation sich zu versagen. Genannt ist ein flumen Axinum im Norden und ein flumen Iumaro weiter westlich auf der nicht mit abgebildeten linken Hälfte der Figur. Geographisch angesehen, könnte der an Pollentia vorbeifliessende Fluss Iumaro nur die Stura sein ob die Namen zu identificiren sind, lasse ich unentschieden während der Hasta berührende nicht benannte Fluss der Tanarus sein müsste. Von privilegirten Grundstücken sind genannt: FVND. AENS. EXCEPTVS (auf der linken Hälfte unten), FVNDVS SEIANVS DATVS IN TVTELA COLONIAE IVLIAE (links von Turin), FVNDVS CONCESSVS A PVBLIO SCIPIONE und ausserdem verschiedener Gemeindebesitz: ausser den schon genannten montes Iuliensium: pascua coloniae Iuliae (links oben), silva et pascua coloniae Iuliae (auf der linken Häfte unten), silva publica Iuliensium (rechts oben), und ein Grundstück, in dem CESENSIVM steht (rechts unten). Diese Inschrift gehört aber nicht zu einem fundus, denn die fundi sind stets als solche bezeichnet, sondern ist Bezeichnung der Grenze also (fines) Cesensium. Die Inschrift steht unmittelbar neben fines ut Cesensium, ist also wohl Dittographie und hier eingeschwärzt an Stelle eines im Original verloschenen Namens wie pascua publica Iuliensium nicht etwa Caesensium, denn verzeichnet ist nur das Gemeindeland der Iulienses, nicht das der angrenzenden Gemeinden. Entsprechend der Vorschrift des Hygin (p. 202, 15), die adfines der Gemeinde auf der Flurkarte zu nennen, stehen am Rand der Figur verschiedene Gemeindenamen, theils mit vorgesetztem fines, theils ohne fines allein aber im Genetiv, sodass fines zu suppliren ist. Auf der rechten Seite sind es folgende: Cesolensium, fines ut Cesensium; oben steht: Cesiensium, fines ut Astionensium (letzterer Name fehlt in G), fines Opulentinorum; links: Opulentinorum und auf der nicht abgebildeten linken Hälfte fines ut Valiensium, fines Secustetronensium; unten fehlen Namen der adfines. Darnach müsste das Territorium der col. Augusta Taurinorum angegrenzt haben an: im Osten die Caesolenses und Caes(i)enses, im Norden an die Opulentini (= Pollentini), Hastenses (Astionensium) und Caesienses, im Westen an die Opulentini, Valienses und Secustetronenses. Die geographische Verkehrtheit der Zeichnung macht natürlich auch den Standort dieser Namen völlig

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