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mir, Teres und Kersebleptes über Thrakien herrschen zu lassen, da sie Athener seien. Ich weiss aber, dass diese weder an den Verträgen über den Frieden mit euch theilgenommen haben, noch in die Urkunden eingezeichnet sind noch auch Athener sind, sondern dass Teres mit mir gegen euch zu Felde zog, Kersebleptes aber meinen Gesandten auf eigne Hand die Eide zu schwören wünschte, aber von euren Feldherren daran gehindert wurde, die ihn für einen Feind der Athener erklärten. Und doch wie ist dies billig oder gerecht, wenn es euch nützt, ihn für einen Feind eurer Stadt zu erklären, wenn ihr aber mich verleumden wollt, denselben für euren Ehrenbürger auszugeben? Und nach dem Tode des Sitalkes, dem ihr euer Bürgerrecht verliehen hattet, sogleich mit seinem Mörder Freundschaft zu schliessen, für Kersobleptes aber Krieg gegen mich zu unternehmen? Und doch wisst ihr genau, dass von denen, die solche Ehrengaben empfangen haben, keiner sich weder um eure Gesetze noch um eure Beschlüsse kümmert. Um jedoch alles andere bei Seite zu lassen und es kurz zu sagen, ihr habt dem Euagoras von Kypros und dem Dionysios von Syrakus und ihren Nachkommen euer Bürgerrecht gegeben. Wenn ihr nun die, welche die Nachkommen dieser beiden vertrieben haben, überredet, den Vertriebenen ihre Herrschaft zurückzugeben, so empfanget auch von mir Thrakien zurück, soweit Teres und Kersebleptes darüber herrschte. Während Schäfer 1) den hier erwähnten Teres für identisch hielt mit dem von Xenophon 2) als Beherrscher des Delta nördlich von Byzanz erwähnten Fürsten dieses Namens, habe ich mich in meinem früheren Aufsatze3) der Ansicht von Cary) angeschlossen, wonach der in Philipps Brief erwähnte Teres ein Sohn des Amadokos sei, der nach dem thrakischen Kriege von 352/1 nicht mehr genannt wird. Freilich war das athenische Bürgerrecht des Amadokos oder seines Sohnes nicht bezeugt. Da wir nun durch die neue delphische Inschrift einen Teres kennen, der als Sohn des Kersebleptes und Enkel des Kotys das athenische Bürgerrecht besass,) läge es nahe, die oben angeführten Worte auf ihn zu

1) Demosthenes und seine Zeit II2 S. 446.

2) Xen. Anab. VII 5, 1.

3) In dies. Ztschr. 1891 S. 110.

4) Histoire des rois de Thrace S. 16.

5) Ueber die Verleihung des attischen Bürgerrechts an Kotys, vgl. Demosth. g. Aristokr. 118.

beziehen, wenn nicht auch dieser Annahme gewichtige Bedenken entgegenständen. Wenn wir freilich annehmen wollten, Teres sei derjenige Sohn des Kersebleptes gewesen, der im Jahre 351 als Geisel an den makedonischen Hof kam, wäre es wohl denkbar, dass er in den Jahren 351-346 an irgend einer gegen die Athener gerichteten Unternehmung Philipps in dessen Heer theilgenommen. Auch wäre es denkbar, dass die Athener nach der Entthronung des Kersebleptes von Philipp forderten, er solle ihn oder doch wenigstens seinen am makedonischen Hofe aufgewachsenen Sohn Teres wieder in die Herrschaft über Thrakien einsetzen. Andrerseits aber ist es nicht erklärlich, wie der Sohn des Kersebleptes, der noch 343 am makedonischen Hofe lebte, vor der Entthronung seines Vaters im Jahre 341 jemals über einen Theil Thrakiens geherrscht haben sollte. Auch halte ich mich nicht für berechtigt, aus dem Singular des Verbums in den Schlussworten der oben angeführten Stelle aus Philipps Schreiben1) den Schluss zu ziehen, es habe sich bei den Forderungen der Athener nur um ein thrakisches Theilfürstenthum, das des Kersebleptes, gehandelt, der freilich in § 9 allein als Vorwand zum Kriege genannt wird. Ein anderes Bedenken gegen die Beziehung der Worte in Philipps Schreiben auf den Sohn des Kersebleptes ergiebt sich aus der Reihenfolge der Namen in diesem Schreiben, wo Teres beide Male vor Kersebleptes genannt wird, und in der delphischen Inschrift, aus der man schliessen muss, dass Teres der jüngste und also nicht der zur Thronfolge berechtigte Sohn des Kersebleptes war. Ich verzichte daher darauf, die Vermuthungen über die Mitglieder des odrysischen Fürstenhauses um eine neue zu vermehren, muss aber gestehen, dass meine frühere Vermuthung über Teres, der sich neuerdings auch Beloch) angeschlossen hat, mir nach Kenntnissnahme der delphischen Inschrift recht bedenklich erscheint. Jedenfalls hielt ich es für geboten, auch diese Frage, die der französische Herausgeber der Inschrift gar nicht berührt hat, hier in Erwägung zu ziehen.

Zum Schluss gebe ich hier die von mir am Schluss meiner früheren Abhandlung (S. 117) gegebene Liste der odrysischen Fürsten des V. und IV. Jahrhunderts in berichtigter Fassung:

1) κομίζεσθε καὶ παρ ̓ ἐμοῦ τὴν Θράκην, ὅσης Τήρης καὶ Κερσοβλέπε της ήρχεν.

2) Griech. Gesch. II S. 546 A.

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Vielleicht dürfen wir hoffen, dass weitere Inschriftenfunde noch mehr Licht in die dunklen Verwandtschaftsverhältnisse der odrysischen Fürsten bringen.

Husum, im Mai 1898.

ADELBERT HÖCK.

MISCELLEN.

DER GOLDENE HUND DES ZEUS UND DIE HOCHZEIT DES LAERTES AUF GRIECHISCHEN VASEN.

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Eine von Pottier in seinen schönen Vases antiques du Louvre I pl. 17 veröffentlichte schwarzfigurige Trinkschale aus Kamiros (A 478) zeigt in dem einen ihrer Aussenbilder, das wir verkleinert hier wiederholen, zum ersten Mal die Sage von Pandareos.') Diese tritt uns in der litterarischen Ueberlieferung in doppelter Fassung entgegen. Nach der einen ist es Pandareos selbst, der den goldenen Hund des Zeus nach Schol. Od. z 518 ein Werk des Hephaistos, nach Antoninus Liberalis 36 der einstige Beschützer der den Zeus nährenden Ziege und ursprünglich vielleicht wie diese ein Sternbild, Canis maior aus dem heiligen Hain entwendet und ihn dem Tantalos zur Aufbewahrung übergiebt, welcher dem suchenden Hermes mit heiligen Eiden versichert, nichts von dem Thiere zu wissen. So berichten ausser Antoninus Liberalis a. a. O. und den Pindarscholien (Ol. I 90) die Scholien zur Odyssee v 66: Πανδάρεως δὲ παραγενόμενος εἰς Κρήτην κλέπτει τὸν τοῦ Διὸς κύνα καὶ αὐτὸν οὐκ ἤνεγκεν εἰς Μίλητον 1) Das andere Aussenbild stellt Bellerophon und die Chimaira, das Innenbild Herakles und Nessos dar.

δείσας τὸν Δία, παρὰ Ταντάλωι δὲ εἰς Φρυγίαν κατατίθεται φάμενος ἄγειν ἐκ Φοινίκης τοῦτον. ὁ δὲ Τάνταλος δεξάμενος ἐφύλασσεν. ἔπειτα κελεύσαντος τοῦ Διὸς ἐρευνᾶν τὸν κύνα παραγίνεται πρὸς τὸν Τάνταλον ὁ Ἑρμῆς. ὁ δὲ ἀρνεῖται καὶ ὄμνυσι τὸν Δία καὶ τοὺς ἄλλους θεοὺς μὴ συνειδέναι τι περὶ τοῦ κυνός. ὁ δὲ Ἑρμῆς εὑρίσκει αὐτὸν παρ' αὐτῶι. In der anderen Fassung haben Pandareos und Tantalos die Rollen getauscht. Dieser ist der Dieb, jener der Hehler; so die Scholien des Ambrosianus B') zu τ 518: Μερόπη δὲ καὶ Κλεοθήρα die Tochter des Pandareos) ανετράφησαν ὑπὸ Αφροδίτης. ἐπεὶ δὲ Πανδάρεως δεξάμενος παρακαταθήκην ὑπὸ Ταντάλου τὸν ἐκ Κρήτης κλαπέντα κύνα χρυσοῦν ἔξαρνος ἐγένετο μὴ λαβεῖν, ἁρπασθεῖσαι ὑπὸ Αρπυιῶν Ἐρινύσι παρεδόθησαν. Dass nicht etwa der Scholiast durch ein blosses Versehen die Namen verwechselt hat, lehrt ausser dem ganzen Zusammenhang der Stelle auch Pausanias Χ 30, 2 τὸν δὲ Πανδάρεων Μιλήσιόν τε ἐκ Μιλήτου τῆς Κρητικῆς ὄντα ἴστω τις καὶ ἀδικήματος ἐς τὴν κλοπὴν Ταντάλωι καὶ τοῦ ἐπὶ τῶι ὅρκωι μετασχόντα σοφίσματος. Auch er kennt also Tantalos als den eigentlichen Dieb. Welche Bewandtniss es in dieser Fassung mit dem Eide hatte, der nicht ein eigentlicher Meineid, sondern doppelsinnige Ausrede gewesen zu sein scheint, lässt sich bei der geheimnissvollen Ausdrucksweise des Pausanias und dem summarischen Bericht des Odysseescholions nicht mehr feststellen.

Welcher der beiden Formen ist nun der Vasenmaler gefolgt? Dargestellt ist offenbar der Moment, wo der Hund gefunden wird, der in riesigen Proportionen gezeichnet ist. Links von ihm entflieht der ertappte Hehler, ein bärtiger Mann im ionischen Chiton, ob Pandareos oder Tantalos, lassen wir zunächst dahingestellt. Auf den Hund läuft eine weibliche Flügelgestalt zu, die über dem kurzen Chiton ein gegürtetes Thierfell trägt; auch sie möge vorläufig unbenannt bleiben. Dann folgt Hermes, durch das Kerykeion gesichert, der gleichfalls auf den Hund zueilend, den Kopf nach zwei Frauen umwendet, die rechts die Darstellung abschliessen. Bei der Deutung auf Tantalos hätte man in ihnen etwa dessen Gemahlin und Tochter, also Euryanassa und Niobe, zu sehen, aber viel passender wird man in ihnen die beiden Pandareostöchter Merope und Kleo

1) S. über das Alter dieser Handschrift und die Bedeutung der in ihr enthaltenen Scholien H. Schrader in dies. Ztschr. XXII 338 ff.

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