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um Hulfe, dass die lakonischen ἐπίκουροι (Lys. XII 59; XIII 94) nicht bloss als Burgbesatzung und zur Ueberwachung der Stadt dienen, sondern auch mit ins Feld rücken.

Die Worte ὅτι καὶ ἐκ τῶν ἀγρῶν λεηλατήσοιεν weisen darauf hin, dass beim Auszuge auf den Aeckern nicht bloss Vieh, sondern auch Feldfrucht vorhanden war. Das ergiebt sich aus andern Angaben Xenophon's. Vier Tage nach dem Gefechte besetzt Thrasybulos Nachts den Peiraieus, am fünften Tage fällt Kritias beim Angriffe auf Munichia (Hell. II 11, 13), am sechsten erfolgt die Absetzung der Dreissig (Hell. II 11, 23; 49π. 38, 1). Die Demokraten im Peiraieus πρὶν ἡμέρας δέκα γενέσθαι (seit der Besetzung des Peiraieus oder dem Kampfe bei Munichia) ἐξῄεσαν πολλοὶ μὲν ὁπλῖται, πολλοὶ δὲ γυμνῆτες. ἐγένοντο δὲ αὐτοῖς καὶ ἱππεῖς ὡς εἰ ἑβδομήκοντα· προνομὰς δὲ ποιούμενοι καὶ λαμβάνοντες ξύλα καὶ ὀπώραν ἐκάθευδον πάλιν ἐν Πειραιεῖ. Die städtischen Reiter reiten bisweilen aus und dabei περιέτυχον καὶ τῶν Αἰξωνέων τισὶν εἰς τοὺς αὑτῶν ἀγροὺς ἐπὶ τὰ ἐπιτήδεια πορευομένοις. Vgl. auch Isokr. XVI 13: οὐ καταλαβόντες τὸν Πειραῖα καὶ τὸν σίτον τὸν ἐν τῇ χώρᾳ διέφθειραν κτλ.

Es gab damals also bereits Feldfrüchte, die zur Nahrung dienen konnten, mit andern Worten, es war gegen Mitte Mai. Etwa Anfang Mai erfolgte der Auszug zur Felderbewachung, der mit der Niederlage (bei Acharnai) endigte. Beim ersten Auszuge war noch Winter, und es fiel in der Nacht und am folgenden Tage eine sehr grosse Menge Schnee. Aristot. 49π. 37, 1: ἤδη δὲ τοῦ χειμῶνος ἐνεστῶτος κτλ. Xen. Hell. II 9, 3: ἐπιγίγνεται τῆς νυκτὸς χίων παμπληθὴς καὶ τῇ ὑστεραίᾳ· οἱ δὲ νιφόμενοι ἀπῆλθον εἰς τὸ ἄστυ. Mit Rücksicht auf ἤδη wird man den Auszug kaum später als December/Januar ansetzen dürfen. Folglich verstrichen von dem ersten Auszuge bis zur Niederlage bei Acharnai 3-4 Monate. Das ergiebt sich auch aus andern Umständen. Die Schaar des Thrasybulos war in der Zwischenzeit nach Xenophon von 70 auf 700, nach Diodor auf 1200 angewachsen, obwohl nach einer uncontrolirbaren, aber nicht unglaubwürdigen Angabe bei Nepos Thras. 2 nicht der erwartete Zulauf stattfand. Ferner erzählte Ephoros in einem nichtxenophontischen Stücke, also nach der Chronik, von Verhandlungen, welche die Dreissig zwischen dem ersten und zweiten Auszuge mit Thrasybulos anknüpften (Diod. XIV 32,5; Iustin. V 9, 13).

σοιεν κτλ.

Bei Xenophon ist diese Zwischenzeit, die bei dem raschen Flusse der Ereignisse eine erhebliche Bedeutung hat, nicht erkennbar. Er sagt II 4, 3: οἱ δὲ νιφόμενοι ἀπῆλθον εἰς τὸ ἄστυ, μάλα συχνοὺς τῶν σκευοφόρων ὑπὸ τῶν ἐκ Φυλῆς ἀποβαλόντες· γιγνώσκοντες δὲ ὅτι καὶ ἐκ τῶν ἀγρῶν λεηλατή σOLεv xtλ. Auch daraus ergiebt sich, dass er die chronologische Folge der Ereignisse nicht genau beobachtete. In dem ersten Abschnitte seiner Darstellung (vgl. S. 72) behandelte er die Ereignisse. in der Stadt oder vielmehr den Conflict zwischen Kritias und Theramenes bis zur Hinrichtung des Letztern und der davon abhängigen Austreibung des Volkes. Mit ἐκ δὲ τούτου Θρασύβουλος ὁρμη dè Jeis en Onẞav (II 4, 2) setzt dann der zweite Abschnitt ein, in welchem er in einem Zuge fortlaufend die militärischen Ereignisse, die Thaten und Reden des Thrasybulos, erzählt. Bei einer solchen Composition darf natürlich seine Darstellung in Bezug auf die Folge der Ereignisse nicht für gleichwerthig mit der Chronik betrachtet werden. In die von Xenophon nicht bemerkbar gemachte Zwischenzeit fiel nach der Chronik die Hinrichtung des Theramenes, die Entwaffnung und Austreibung der ἔξω τοῦ καταλóyov, eine Verhandlung mit Thrasybulos, das Anwachsen der Schaar des Thrasybulos, das Hülfsgesuch der Dreissig in Sparta und der Einzug der lakonischen Besatzung, die nach Xen. Hell. II 4, 2 am Angriffe gegen Phyle im Winter noch nicht Theil nahm. Die Einsetzung der Dreissig erfolgte ἐπὶ Πυθοδώρου ἄρ Xovτos etwa im September 404, wie sich aus Aristot. 35, 1, aus Xen. Hell. II 3, 4 und 3, 9 ergiebt (so ungefähr auch Börner a. O. p. 81). Ihr Sturz nach acht Monaten (Xen. Hell. II 4, 21) fiel in den Mai 403, die Hinrichtung des Theramenes und die Entwaffnung des Volkes fand etwa im Januar, der Einzug der lakonischen Besalzung etwa im Februar statt. Den Höhepunkt des Terrorismus und die Hauptmasse der Hinrichtungen setzte die Chronik in die Zeit nach dem Ende des Theramenes. Die Dreissig regierten seitdem noch 3-4 Monate. In diesem Zusammenhange ist vielleicht die Aeusserung des Isokrates IV 113 zu erklären: autoì nhεlovs ἐν τρισὶ μησὶν ἀκρίτους ἀποκτείναντες ὧν ἡ πόλις ἐπὶ τῆς ἀρχῆς ἁπάσης ἔκρινεν.

Göttingen.

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GEORG BUSOLT.

PSEUDO-SALLUSTS INVECTIVE

GEGEN CICERO.

Die uns erhaltenen Invectiven des Sallust gegen Cicero und des Cicero gegen Sallust scheint man noch immer ganz allgemein als Werke eines und desselben fälschenden Rhetors aus der Zeit nach Ciceros Tode zu betrachten 1); dass sich diese Ansicht mit einer unbefangenen Prüfung der historischen Voraussetzungen und der Anlage beider Reden nicht vereinigen lässt, möchte ich im Folgenden darthun.

Die Antwort Ciceros setzt, wie allgemein zugegeben wird, die Verwaltung Afrikas durch Sallust (46 v. Chr.), die Veröffentlichung mindestens des Buches über die catilinarische Verschwörung und wahrscheinlich, dem ganz entsprechend, den Tod Caesars voraus.2) Wäre die Rede Sallusts in dieser Zeit erfunden oder für diese Zeit fingirt, so könnten unter den Angriffen auf Cicero die Schilderung seines Verhaltens während der Bürgerkriege, seines Undanks gegen Pompeius, seiner Stellung zu Caesars Principat und Er

1) So urtheilte bekanntlich schon Sebastian Corradus in dem an richtigen Gedanken reichen, charaktervollen und noch heut lesenswerthen Buch Quaestura sive Egnatius; er hat allen Neueren das Material und das durch seine glühende Liebe zu Cicero stark beeinflusste ästhetische Urtheil über dessen Gegner geliefert. Nur in Letzterem wich Gerlach und der sonst nichts bietende M. Chr. Herzog etwas ab. Teuffel warf in dem Tübinger Programm von 1868 flüchtig hin, der Verfasser der ersten Invective verweile so lange bei Ciceros Thätigkeit nach der Catilinarischen Verschwörung, dass er wohl selbst ein früherer Theilnehmer derselben gewesen sein könne; eine ähnliche Aeusserung in der Geschichte der römischen Literatur ist durch Schwabe neuerdings beseitigt worden. Ganz auf dem Standpunkt des Corradus stehen die letzten mir bekannten Bearbeiter dieser Fragen, H. Jordan (in dies. Ztschr. XI 305 ff. und Vorrede zu Sallust p. XIV) und Fr. Vogel (Acta semin. Erlang. I 325 ff.). Für den Text ist Jordans Sallust - Ausgabe wegen des neuen handschriftlichen Materials unentbehrlich, in der Verwerthung desselben war er unglücklicher als irgend einer seiner Vorgänger.

2) In Sall. 12 und 20; vgl. dies. Ztschr. XI 327.

mordung, seiner zweiten Ehe und vieles andere derart gar nicht fehlen. Die Rede des Calenus bei Dio (46, 1 ff.) zeigt wie man auch über ihre Quellen urtheilen mag ebenso wie das, was wir über des Antonius Angriffe auf Cicero wissen, schlagend, was man in dieser Zeit schrieb oder für diese Zeit fingirte. Dass sich damals ein Rhetor aus einer wunderlichen Marotte darauf beschränkt haben sollte, das Leben Ciceros uur bis zum Jahre 54 durchzugehen, wie dies in Sallusts Rede geschieht, ist undenkbar, sobald man sich vergegenwärtigt, was sich in der Zwischenzeit ereignet hat. Aber selbst wenn man dies als möglich annehmen wollte, so widerstritte doch der Schluss der Rede mit seinem Hohn über Ciceros augenblickliche politische Stellung dieser Annahme aufs schroffste. Mag man an die Zeit denken, in welcher Cicero von allen politischen Geschäften zurückgezogen seinen Studien lebte, oder an die Zeit, in welcher er als fast unbestrittener Führer der republikanischen Partei und des Senates den letzten Verzweiflungskampf focht, unmöglich passen auf sie die Worte: oro te, Romule Arpinas, qui egregia tua virtute omnis Paulos Fabios Scipiones (Metellos)') superasti, quem tandem locum in hac civitate obtines? quae tibi partes rei publicae placent? quem amicum, quem inimicum habes? cui in civitate) insidias fecisti, ancillaris; (qui cum capitis periculo omnes pro te labores exanclavit), quo iure, cum de exilio tuo Dyrrachio redisti, eum insequeris ? 3) quos tyrannos appellabas, eorum potentiae faves; qui tibi ante optimates videbantur, eosdem dementes ac furiosos vocas. Vatini causam agis; de Sestio male existimas. Bibulum petulantissimis verbis laedis;

1) So ist wegen der Antwort des Pseudo-Cicero § 4 offenbar zu schreiben. 2) Eigenthümlicher Ausdruck für civis, inter cives, im Frieden; er bereitet zugleich die Worte de exilio vor und verschärft sie.

3) insequeris Vogel (S. 339) mit dem dritten Harleianus, zweifellos richtig, da von den Worten quem amicum, quem inimicum habes an stets zwei Männer oder Parteien einander entgegengestellt werden; auch bedarf man zu dem sequi keines Rechtstitels, wohl aber zu dem insequi. Somit ist die Annahme einer Lücke unvermeidlich; der Sinn der ausgefallenen Worte mag des Gegensatzes halber etwa qui pro te capitis periculum subiit gewesen sein (ich denke dabei an Hortensius, vgl. Cic. pro Mil. 37 und diese Zeitschr. XXXII 555 A. 6); doch bleibt hier natürlich Alles unsicher. Eussners Conjectur (Jen. Literaturzeit. 1876 S. 751) a quo iure relegatus es... eum sequeris zerstört den rhetorischen Bau der Sätze und schafft einen nach ancillaris matten Zusatz; Jordans Versuch, nach dem Vorgang älterer Herausgeber durch Annahme einer Parenthese die Ueberlieferung zu retten, ist ganz verunglückt.

laudas Caesarem. quem maxime odisti, ei maxime obsequeris; aliud stans aliud sedens sentis de re publica; his maledicis, illos odisti1); levissime transfuga,) neque in hac neque in illa parte fidem habens!

Bei jeder unbefangenen Interpretation setzen diese Worte voraus, dass Pompeius noch lebt,3) Cicero zum Gefolgsmann der Triumvirn, die er früher angegriffen hat, herabgesunken, mit den Optimaten dagegen zerfallen ist und ihre Heisssporne bekämpft, dass ferner Caesar lebt4) und Cicero ihn zu preisen pflegt, dass die Sestiana noch nicht weit zurückliegt, die Rede für Vatinius bevorsteht oder eben gehalten ist, und dass sich Cicero überhaupt in jener unwürdigen und unglücklichen Lage befindet, welche ihm schon im Jahre 56 in den Briefen an Atticus (IV 6, 2) den Stossseufzer erpresste ego vero qui, si loquor de re publica quod oportet, insanus, si quod opus est, servus existimor, si taceo, oppressus et captus: quo dolore esse debeo? quo sum scilicet, hoc etiam acriore, quod ne dolere quidem possum, ut non ingratus videar.

Wohl tröstete ihn sein Bruder, dass er gerade in der hier angedeuteten unklaren Doppelstellung zwischen den Triumvirn und der Aristokratie durch eifriges Eintreten für alle Bedrängten vor Gericht und im Senat seinen persönlichen Einfluss neu begründen und mehren könne, und ab und an scheint der leicht Bewegliche, nur dem Augenblick Lebende dies selbst geglaubt zu haben (ad Q. fr. II 3, 7 cetera sunt in rebus nostris huius modi, ut tu mihi

1) Man hat den Satz als Wiederholung streichen wollen; aber gerade bei seinen jetzigen Schirmherren soll die Unzuverlässigkeit Ciceros hauptsächlich verdächtigt werden. Der besondere Nachdruck, der hierauf gelegt wird, bedingt die Wiederholung.

2) Dio 40, 63 berichtet nach der Vertheidigung des Gabinius, welche dem hier erwähnten Eintreten für Vatinius bald folgte und fast noch mehr Anstoss erregte ὥστε καὶ ἐκ τούτου τὸ τοῦ αὐτομόλου ἔγκλημα καὶ ὄνομα ἐπὶ πλεῖόν οἱ αὐξηθῆναι. Das Hohnwort war ihm gewiss nicht vom Jahre 66 (vgl. Dio 36, 44) her haften geblieben, sondern durch das Eintreten für Vatinius neu hervorgerufen.

3) cui in civitate insidias fecisti, ancillaris; vgl. für die bekannte Sache z. B. pro Sestio 41 und 133, in Pisonem 76.

4) Das hat seltsamer Weise Jordan a. a. O. bestritten. Aber wann hat jemals nach Caesars Tode Cicero ihn verherrlicht? Es giebt auch hierfür nur eine Zeit, in der Cicero selbst schreibt (ad Q. fr. II 13, 1) iam pridem istum canto Caesarem. Auf dieselbe weisen übrigens vorher die Worte supplex inimicis, amicis contumeliosus, welche ebenfalls nur auf die Triumvirn einerseits, die Nobilität andrerseits gehen können.

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