D. Gemeinschaftliche Ausgaben für den Kultus und für den a) für die Konsistorien und Provinzial-Schulkollegien und für b) zur Verbesserung der äußeren Lage des c) zur Unterhaltung der Kirchen-, Pfarrund Schulgebäude, soweit solche auf einer rechtlichen Verpflichtung der Staatskaffe beruht. 210,164 Rthlr. 199,470 d) zu sonstigen hierher gehörigen Ausgaben 23,852 = 1,278,901 143,547 = 577,033 ፡ Summe für den Kultus uud Unterricht..... 2,836,171 Rthlr. E. Für das Medizinalwesen: a) für die Provinzial - Medizinalkollegien und für die Regierungs-Medizinalräthe.. 36,732 Rthlr. Ausgabe. b) für die Kreisphysiker, Kreischirurgen, Departements- und Kreis-Thierarzte. c) für Geburtshilfe - an Hebammen, Hebammen-Institute und Hebammenlehrer.. d) Zuschüsse für Hospitåler und Irrenhäuser. e) für die Thierarzneischule in Berlin.. Uebertrag... .... Summe.. f) an sonstigen Ausgaben für Sanitäts- und medizinal-polizeiliche Zwecke Summe für das Medizinalwesen.. Dazu für den Kultus und Unterricht. und für das Ministerium.. 2) Für das Ministerium des Innern und für die General-Komissionen. a) Für das Ministerium: an Besoldungen und BüreauAufwand Dispositionsfonds zu unvorhergesehenen Ausgaben.. b) Gehälter, Fuhrgelder und Büreaukosten der Landråthe, c) Polizei-Verwaltungskosten in den größeren Städten. e) für die polizeiliche Aufsicht an den Landesgrenzen und f) für Straf- und Besserungsanstalten g) für die Landgendarmerie. an Armen- und Wohlthätigkeitsanstalten. i) zur Begründung von Damenstiftern und zu einem Pensions- und Unterstüßungsfonds für Wittwen und verwaisete Töchter höheren Standes ... k) für die General-Kommissionen zur Regulirung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse und für das RevisionsKollegium für Landeskultursachen.. 146,290 Seite..... 2,867,515 Rthlr. |