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damit auch die späteren Vorgänge durchkorrigiert sein! Uns interessiert hauptsächlich die Verwandtschaft mit der Fälschung des Antias über den Tod Hannibals, welche Liv. XXXIX 56 erwähnt wird und mit Benutzung von Nepos Hannib. 12 zu rekonstruieren sein dürfte. Bekanntlich ist die Herbeiführung dieses Ereignisses für Rom deshalb so schimpflich, weil damals Hannibal seine Rolle längst ausgespielt hatte und über seine Thätigkeit bei Antiochos das Gras gewachsen1) war. Denn nach der glaubwürdigen Überlieferung hatte Hannibal sich erst auf Creta verborgen gehalten, dann aber bereits einige Zeit in Diensten bei Prusias gestanden, als Flaminius gelegentlich einer Mission bei dem Könige seine Auslieferung verlangte, der sich der Punier durch den freiwilligen Tod entzog. Anders Antias. Hannibal ist heimlich) bei Prusias in einer von diesem geschenkten Burg untergebracht. Aber Gesandte des Königs haben die Sache dem Flaminius in Rom ausgeplaudert, auf dessen Meldung hin der Senat eine Gesandtschaft der

1) Οὐδενὸς Ρωμαίων ἀγνοοῦντος, ἀλλὰ παρορώντων ἁπάντ των δι' ἀσθένειαν καὶ γῆρας ὥςπερ ἐρριμμένον ὑπὸ τῆς τύχης, sagt Plutarch. Titus 20. Die Gegenüberstellung von Scipios und Flaminius' Benehmen gegen Hannibal findet sich ganz ebenso Appian. Syr. 11 (καὶ τάδε μὲν ἐς ὑπόμνημα τῆς Σκιπίωνος μεγαλονοίας καὶ Φλαμινίνου σμικρότητος παρεθέμην) und scheint aus einer Beispielsammlung herzurühren. Plutarch legt übrigens den tadelnden Vergleich und auch eine Rechtfertigung Zeitgenossen des Flamininus in den Mund.

2) Locum, ubi esset, facile inventuros, sagt der König, welcher das Gastrecht formell nicht verletzen will. Die Heimlichkeit dünkt mir wesentlich für die Erzählung, obwohl Nepos freilich in den beiden vorhergehenden Kapiteln, und ähnlich Justinus, Hannibals Thaten im Dienste des Prusias beschrieben hat.

drei ersten Staatsmänner abschickt, die Auslieferung zu verlangen. Die Erzählung ist nicht ungeschickt; die verlangte Auslieferung erscheint als einfache Folge seiner Verfehmung. Diese Verfehmung war nun ja ausgesprochen durch den Frieden mit Antiochos. Nicht fern läge es jedoch, ihre Zurückdatierung auf 202 v. Chr. auch gleich demselben Antias beizulegen; und dann gäbe Appians Libyke ihn nicht wieder. Allein ist die Kette denn notwendig aus einer und derselben Werkstatt hervorgegangen? kann sie nicht ebensogut stückweise entstanden sein? Hier läfst sich das sogar wahrscheinlich machen. Denn einzig in der Variante bei Livius findet sich jene Fälschung; die andre kennen auch De vir. ill. romana legatione repetitus, und Eutrop. IV 5: repetitus.. per T. Quinctium Flamininum u. s. w. Es wird. also der unbekannte Fälscher sein, welcher Antias verbessert und die Verfehmung gleich 202 v. Chr. hat stattfinden lassen.

Rückblick über Livius.

Ich begann diesen fünften Abschnitt mit der Bemerkung, dafs für die ersten Jahre Polybianische Stücke in der Regel das Kennzeichen des chronologischen Mifsverständnisses tragen müfsten, und diese Bemerkung hat sich in den verschiedensten Fällen bewahrheitet. Nur Ereignisse des Herbstes konnte Livius ungestraft mit falscher Jahresgleichung herübernehmen.

Vielleicht, dafs dieser besondre Fall bei dem Übertritt Capuas vorliegt. Verfrüht aber und sicher Polybianisch sind. ebenso wie der spanische Bericht, an den sie sich anreihen, gewisse Nachrichten über Petelia und grofsgriechische Städte. Beim Jahre 215 v. Chr. fand sich, dafs die Verhandlung Hannibals mit Philipp nur eine Polybianische Reminiszenz

aufweist, und dafs wirklich Polybios entlehnt nur der verfrühte sicilische Abschnitt ist. Dasselbe gilt vom folgenden Jahre. Zu 213 v. Chr. steht der Übertritt Tarents, reinpolybianisch, zwar an rechter Stelle, Livius meint aber seine Ansetzung gegen Polybios rechtfertigen zu müssen; das Kennzeichen fehlt also nicht. Sicilien wird erst 212 v. Chr. wieder bedacht, aber mit zwei Polybianischen Abschnitten, von welchen der erste vor, der zweite noch hinter dem verfrühten und gröfstenteils Polybianischen Bericht über Spanien steht. Jenen hat Livius aus zwingenden chronologischen Gründen an die rechte Stelle gerückt (also eine Ausnahme, welche die Regel bestätigt), der andre ist natürlich wieder verfrüht. 211 v. Chr. bringt Livius zum ersten Mal einen Polybianischen Bericht über Makedonien, natürlich verfrüht, bricht ihn aber ab, wo er zu tief ins folgende Jahr hineingreift.

Jetzt die erste wirkliche Ausnahme. Die allgemeine Betrachtung, mit welcher Polybios das Jahr 210 einleitete, macht sich Livius an rechter Stelle zunutze, obwohl er damit über die letztentlehnten Stücke zurückgreift. Und wunderbar, er läfst sich hierdurch nicht stören, zu Ende dieses Jahres vorher ist wohl nichts Polybianisch den spanischen Bericht von 209 einzureihen und so zu seiner irrigen Jahresgleichung zurückzukehren. Ja er polemisiert dabei gegen die Chronologie seiner römischen Quellen. Mufs man deshalb diesmal noch annehmen, dafs er in gutem Glauben verfuhr, so ist das hingegen ausgeschlossen beim folgenden Jahr 209 v. Chr., wo der Fall der Stadt Tarent Polybianisch und richtig datiert ist, Livius also nicht mit einer Betrachtung, sondern mit einer langen Erzählung abermals zurückgreift und dann doch wieder den spanischen Bericht von 208 v. Chr. einrückt. Bei Tarent hätte Livius

eine chronologische Bemerkung machen müssen, wenn er noch in seinem Irrtum befangen gewesen wäre, ebenso bei dem spanischen Bericht, wo mehrfach eine römische Nebenquelle auftritt. Das Schweigen war uns ein Zeichen seines Schuldbewusstseins; Livius hat nur eben die Dinge vorläufig gehen lassen, wie sie gehen mochten.

Wo nun aber zu 208 v. Chr. Spanien an die Reihe kommen sollte der italische Schauplatz zeigt keine Spur von Polybios ging es mit Vorwegnehmen nun durchaus nicht weiter, und Livius wählt die Auskunft, sich über

nur

Spanien einfach auszuschweigen. Wäre es nur dabei geblieben! Hätte er, nachdem so ein Jahr gewonnen, jetzt, indem er wegen Griechenlands seinen griechischen Gewährsmann zurate zieht, den Faden unmittelbar, wo er ihn vor Jahresfrist verlassen, wieder aufgenommen! Statt dessen greift er noch ein Jahr zurück, so dafs die Kapitel über Griechenland in diesem wie auch im folgenden Jahre verspätet sind!! Wahrlich ein error pejor priore.

Von langer Dauer konnte derselbe freilich nicht sein. An der Spitze von 206 v. Chr. steht richtig die Polybianische Würdigung Hannibals, und der spanische Bericht dieses Jahres ist auch Polybianisch und in Ordnung. Dafs Livius dabei kein Wort über die neue Irrung verliert, ja dafs er, um nicht dazu genötigt zu sein, Griechenland sehr störender Weise in diesem Jahr ganz leer ausgehen läfst, ist seinem früheren Benehmen nur entsprechend. Die Beendigung des makedonischen Krieges 205 v. Chr. ist das letzte Polybianische Stück überhaupt aufser dem afrikanischen Kriegstheater.

Die weit überwiegenden nichtpolybianischen Teile verdankt Livius auch hier keineswegs einer und derselben Quelle.

Hauptsächlich zwei Schattierungen kann man oft unterscheiden und die bessere für Coelius, die schlechtere für Valerius beanspruchen. Es kommen aber auch bessere Stücke vor, die nicht Cölianisch, und schlechtere, welche nicht Valerisch sein können, und mag man da immerhin an Piso und Claudius denken, welche wir ja einmal in dieser Dekade citiert finden. Einige Stellen stammen aus einer Quelle, welche sich als noch später und verfälschter denn Valerius charakterisiert.

Gleich 216 v. Chr. steht die von Antias eingeschmuggelte Schlacht von Nola zwischen Berichten, deren besserer Charakter durch Vergleich mit Dio und Appian oder mit angeführten Varianten dargethan werden kann. 215 v. Chr. hingegen beginnt mit der sicher aus Valerius geschöpften Verhandlung Hannibals mit König Philipp, und auch der Rest macht durchgängig denselben Eindruck. Über 214 v. Chr. läfst sich einiges Gute sagen, besonders über den (nichtpolybianischen) makedonischen Bericht, jedoch nichts Bestimmtes. Zum folgenden Jahr konnte die Einnahme von Arpi als reinere Tradition gegen Appian, zu 212 hinwiederum der Tod des Gracchus als gleichen Ursprungs, also valerisch rekognosziert werden; hier hat aber Livius kritische Bemerkungen aus Coelius beigegeben. Die kontrollierende Zuziehung dieses Schriftstellers übt Livius noch eine Zeit lang. Denn dem Marsch nach Rom 211 v. Chr., welcher aus dem noch verfälschteren Annalenwerk als Antias stammt, fügt er die Lesart des Coelius, dem Strafgericht über die Capuaner aus derselben Quelle wieder zwei Lesarten bei, welche für die des Coelius und die des Antias gelten können.

210 v. Chr. ist der Abfall Salapias und die Schlappe von Herdonea nicht in Antias' Art, obwohl auch recht lügenhaft,

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