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von ihrem Tribunal an den Tschi-fu (Gouverneur einer Stadt ersten Ranges) appellirt werden, denn ihre Gewalt war nicht grösser, als die eines Tschi-hioe (Gouverneur einer Stadt dritten Ranges.) Gros. Th. I, S. 184.

8) Als die Insel Formosa vom Sturme zerstört wurde, liess der Kaiser den ganzen Schaden durch seine Kosten decken. Ein Kaiser liess, um seine Sorgfalt für eine neu eroberte Provinz zu bezeugen, in ihr sogar Opfer zur Ehre der Wälder, Berge und Flüsse anstellen, jedoch scheint dieser Fall sehr selten gewesen zu sein.

§. 14. Vertrags-und Interventions

Recht.

Es lag in der Abgeschlossenheit des chinesischen Staats, dass Verträge mit auswärtigen Fürsten von ihm in frühester Zeit wohl nicht eingegangen wurden. Erst die spätern Berührungen mit mächtigen Gegnern nöthigten ihn, auch auf diesem Wege für seine äussere Sicherheit Bedacht zu nehmen. Mit Russland schloss der Kaiser i. J. 1689 einen Friedensvertrag ab. 1) Seine Stipulationen hatten aber nicht den Zweck der Herstellung eines freundlichen Verkehrs, und haben die zwischen den beiden Nachbarstaaten herrschende Spannung nicht mindern können.

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Am wirksamsten erwies sich der Unterwerfungsvertrag mit Völkerschaften, welche sich in den Schutz des Kaisers begaben. Er kam häufig vor und stellte sich nicht selten in der Form der Intervention dar. Der Kaiser intervenirte nicht zwischen zwei unabhängigen Völkern, sondern unterstützte eine unterdrückte Partei gegen die bedrückende nur, wenn jene sich völlig in seinen Schutz begab, Dadurch ward sie ihm für die Folge tributpflichtig, behielt aber ihre sonstigen Rechte und ihre Fürsten, welche der Kaiser mit Titeln ehrte. 2)

4) Grosier, Th. I, S. 120

2) Der Kaiser unterstützte 1688 die Kalkas, welche sich ihm unterwarfen, gegen den König der Eleuthen, (Gros. S. 155. vid. dessen histoire générale de la Chine, die Jahre 1753 1744 die Kokonortartaren.

4759.) auch

Ib. Le Comte, B. I, S. 344:,,Ich der Sohn des Himmels, erklärt der Kaiser, in Bezug auf einen zur Auswanderung gezwungenen fremden Stamm könnte ich den unglücklichen Bittenden meine Hülfe versagen? Ich habe ihnen gestattet, sich in meinen Ländern niederzulassen."

§. 15. Titulaturen.

Dem Kaiser stand die Verleihung von Titeln und Würden an die zinspflichtigen Könige und Statthalter zu. Jeder, der von ihm ein Mardarinat annahm, erklärte sich dadurch für einen kaiserlichen Unterthan, so wurden die Tartaren durch Annahme der Titel Uang, Kung und Heu Vasallen des Reichs, 1) die Bonzenfürsten von Thibet erhielten den Titel Grosslama oder Dalai-lama.

Die Prinzen zinspflichtiger Länder wurden durch kaiserliche Diplome zu Königen ernannt. Mit der Ertheilung dieses Titels wurden ihnen zugleich die Formen vorgeschrieben, welche sie gegen den Kaiser zu beobachten hatten. Eine Umgehung derselben wurde durch den Gerichtshof der Gebräuche mit Strafen belegt. 2) Auch die Gattin des Königs bedurfte eines kaiserlichen Ernennungspatents, welches erbeten werden musste. Der Rang der Könige unter einander wurde durch den Kaiser festgesetzt, ihnen auch die Zeit der Huldigung und die Form der Ernennung eines Nachfolgers vorgeschrieben, 3) mitunter auch die Anzahl der Personen ihres Gefolges bestimmt. Die Könige erhielten bei ihrer Bestätigung gewöhnlich ein goldenes Siegel, die erblichen und nicht erblichen Statthalter nur eine Staatsurkunde. Geschenke wurden aber solchen

feierlichen Urkunden immer beigefügt, wie ihrerseits die Belehnten vorher den Kaiser beschenkt hatten.

4) Le Comte, Mem. tom. I.

2) Grosier, tom. I, pag. 246. gewöhnlich Geldstrafen.
3) Ib. 284.

§. 16. Uebergang.

Es ist für das Völkerrecht von Interesse einen Gedanken zu verfolgen, welchen die Religion allen Nationen eingegeben und durch das ganze Alterthum fortgepflanzt hat: dass eine natürliche Ungleichheit zwischen sie gesetzt sei, welche sie in bestimmte Grenzen abschliesse. Hieraus entspringt der Glaube der Völker an ihre eigene Vorzüglichkeit, dessen Wirkungen auf Sitte und Recht übergehen, und der in allen Religionen des Orients reichliche Nahrung findet. Unter den Bewohnern des Reichs der Mitte finden sich indessen von ihm nur schwache Spuren. Die Sittenlehre der Chinesen enthält über das Verhältniss der Völker zu einander die erhabensten Anschauungen der alten Welt; 1) sie stellt den Fremden zwar niedriger, als den Bewohner des himmlischen Reichs, aber sie fordert nicht zur Unterdrückung gegen ihn auf, weil ihr die Aussenwelt im Ganzen gleichgültig ist; die frühesten Kriege der Chinesen waren daher auch nicht gegen Fremde gerichtet, sondern sie waren eigentliche Familienkriege, welche der König Yu „gegen Räuber und Unruhestifter" unternehmen zu müssen glaubte. Was eigentlich das chinesische Reich zum ,,himmlischen" machte, war sein von der Natur so überaus begünstigter Zustand, welcher auf die Meinung führte, dieses gesegnete Land liege im Mittelpunkte der

Erde, und die anderen Reiche, deren Zahl auf zwei und siebzig angenommen wurde, wären wie kleine Inseln um dasselbe her gestreut, um wie Trabanten ihrem Planeten zum Schmucke zu dienen. 2) Diese Vorzüge sind natürliche und bleiben dem Volke selbst äusserliche, während in anderen asiatischen Nationen die erhabenen Eigenschaften, welche die Tradition von ihnen aussagt, von Natur angestammte geistige sind, unmittelbar aus einer höheren Quelle fliessend. Am schärfsten ist der Glaube an die eigene Eminenz hervorgetreten im Judenthum, dem auserwählten Volke Gottes, dessen ganze politische Existenz aus diesem Dogma erklärt werden muss. Es liegt hier zwischen Judäa und dem chinesischen Staat zwar ein harter Gegensatz, aber nichts desto weniger ist die Verwandtschaft unverkennbar, welche sich in den bürgerlichen und sittlichen Zuständen dieser beiden Nationen ausdrückt. Der Staat beruht, wie in China, auch im Judenthum auf der Familie, die zwölf Tribus erinnern an die hundert chinesischen Namen, wie dort, ist hier der Ackerbau das Geschäft der Bevölkerung. Der religiöse Begriff aber hat eine höhere Stufe erstiegen, den Menschen von der Sinnlichkeit entfesselt und das natürliche Familienband durch ein sittliches, die Einheit im Gesetz, geläutert. Der irdische König ist nicht mehr das allmächtige Haupt der Familie, sondern ein unsichtbarer thront über seinem Volke, das ihn allein erkennt, weil er ihm allein sich geoffenbart hat.

Dass das göttliche Gesetz, wie Spinoza meint, für die Juden eine Zuchtruthe geworden, liegt in ihrem historischen Schicksal, das sie um ein Vaterland kämpfen und untergehen und es doch nicht erreichen liess. Daher die Erbfeindschaft der Juden gegen die fremden Völker, welche in der kurzen Zeit der Macht ausgeübt wurde, um eine göttliche Rache zu vollstrecken. Diese Lage bringt den Unterschied zwischen den jüdischen und chinesischen Staat, dessen Leben unter dem Schutz einer grossartig gütigen Natur, friedlich wie ein

Wiesenbach dahinfliesst, und an seinen Ufern die Blüthen des Rechts und der Menschlichkeit sprossen lässt.

4) Das Wort Min dargestellt als ein nacktes Weib, deutet auf die gemeinsame Mutter aller Menschen. Nach dem Tode des Königs Jao kam der Name Pe-sing in Gebrauch, der die hundert Familien anzeigte, welche anfänglich den Kitcheu bewohnt haben sollen. Le Comte tom. I, p. 200.

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