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ein Erbtönigthum gewesen ist, und nicht vielmehr ein Wahlkönigthum, wie das römische in älterer Zeit auch 16).

Hiezu kommt, daß die älteste Form der Sage nicht ausgewanderte Albaner, sondern die Hirten der umliegenden Triften, die alten Genossen der Zwillinge, als die ersten Bewohner der neugegründeten Stadt vorausseßt 17). Es ist eine Grundvorstellung der römischen Sage, daß die ursprüngliche Bewohnerschaft des Palatin Hirtenvolk war, nicht troischer Adel, nicht ausgewandertes albanisches Patriciat 18). Die albanischen Adelsgeschlechter kommen erst

16) Schlegel W.W. XII, 486: es kann billig bezweifelt werden, daß Alba Longa jemals ein Königreich gewesen. Bei der ersten beglaubigten Begebenheit, wo Alba in der Geschichte erscheint, unter Tullus Hostilius, wird ein Dictator, Mettus Fufetius als Oberhaupt der Albaner erwähnt. Sein Vorgänger Cluilius heißt bei Livius König. Wenn er es wirklich war, warum folgte ihm benn kein König nach? Oder wurde Alba im Lager vor Rom aus einem Königreich in eine Republik umgestaltet?" Selbst Bachofen hält das albanische Königthum für ein Wahlkönigthum, Gesch. d. R. I, 1, 221.

17) So z. B. Cicero (Rep. II, 2, 4), nach welchem Romulus über die Hirten der dortigen Gegend eine freiwillig anerkannte Herrschaft ausübt, an ihrer Spize Alba Longa erobert, darauf mit ihnen eine neue Stadt gründet. Derselbe de Orat. I, 9, 37: Romulus ille consilio potius et sapientia singulari, quam eloquentia, pastores et convenas congregavit, Sabinorum conubia conjunxit. Derselbe de Div. I, 47, 105: pastores illi, quibus Romulus praefuit. Derselbe ebendas. I, 48, 107: atque ille Romuli auguratus pastoralis, non urbanus fuit. Cassius Hemina ap. Diomed. I. p. 879: pastorum volgus sine contentione consentiendo praefecerunt aequaliter imperio Remum et Romulum. Varr. R. R. II, 1, 9: Romanorum populum a pastoribus esse ortum quis non dicit? Liv. I, 8: genus hominum agreste. II, 1: illa pastorum convenarumque plebs. Ov. Fast. I, 204: pascebat suas ipse senator oves. Vell. Pat. I, 8, 5. Plin. H. N. XVI, 30: pastores qui rapuerunt Sabinas. Mela II, 4, 2. Sil. Ital. XIII, 812 ff. Justin. 28, 2, 8. 38, 6, 7. 43, 3, 2. Plut. de fort. Rom. 9. Aur. Vict. de vir. ill. 1: Amulio interfecto Numitori avo regnum restituerunt, ipsi pastoribus adunatis civitatem condiderunt. Prob. in Virg. Georg. III, 1: Roma a pastoribus est condita. Lact. Inst. I, 15, 29. II, 6, 13: Romulus urbem conditurus pastores, inter quos adoleverat, convocavit. Daß Roms ursprüngliche Bevölkerung aus Hirten bestand, verräth sich noch in vielen Zügen, die Blum Einl. in Roms alte Gesch. S. 165 zusammenstellt, und auf welche zum Theil schon Varro R. R. II, 1, 9 f. aufmerksam gemacht hat. Es gehört dahin u. A. die Strohhütte des Nomulus (f. o.), die Verlegung des Gründungstags auf das Hirtenfest der Palilien (s. o.), die pelliti patres bei Prop. IV, 1, 12 u. A.

18) Wenn Dionyfius Leßteres angiebt, und sogar betont (I, 85. p. 72, 27), so thut er es offenbar in dem Interesse, Rom als hellenische Stadt erscheinen zu laffen: denn die Troer sind ihm Hellenen, s. o. S. 312. Anm. 2.

nach Alba Longa's Zerstörung zur römischen Bürgerschaft hinzu. Es scheint daher das Räthlichste, einen ursprünglichen Zusammenhang Noms mit Alba Longa ganz dahingestellt sein zu lassen. Und da es der Tradition nicht sowohl darum zu thun ist, Rom an Alba Longa, als darum, den Romulus an das albanische Königsgeschlecht anzuknüpfen, so läßt sich aus diesem Bestreben auch das Motiv der fraglichen Dichtung erschließen: die albanische Königsreihe sollte dazu dienen, den Gründer Roms an Aeneas anzuknüpfen, mit dem man ihn auf keine andere Weise in Zusammenhang zu bringen wußte, seitdem man sich überzeugt hatte, daß er dessen Sohn oder Enkel aus chronologischen Gründen nicht könne gewesen sein.

Somit können wir, um das Ergebniß der vorstehenden Untersuchungen in zwei Worte zusammenzufassen, aus der ganzen Ueberlieferung über Noms Ursprünge nur soviel als relativ wahrscheinlich und glaubhaft festhalten, daß die Stätte der ältesten Ansiedelung der Palatin war, und daß diese Niederlassung aus Latinern bestand.

25. Aus Latinern, und nicht aus Etruskern: hierüber zum Schluß noch ein Wort. Daß Rom etruskischen Ursprungs 1), ge= nauer, daß es eine Colonie von Care 2) gewesen sei, war be= kanntlich Niebuhr's ursprüngliche Hypothese, die ihrer Zeit mannigfache Zustimmung gefunden hat 3). Sie ist von Niebuhr selbst späterhin zurückgenommen worden ), und kann jezt als aufgegeben gelten. Mit vollem Recht. Die Gründe, die früher dafür geltend gemacht worden sind, sind größtentheils ohne Moment.

1) Niebuhr R. G. 1ste Aufl. I, 181: „Alles deutet bei Rom auf etrus kischen Ursprung. Wie alles Sabinische auf Tatius, so wurde alles Altetrus: kische auf Romulus bezogen. Seinen lateinischen Charakter empfieng Rom erst von Tullus an, durch die Vereinigung mit Alba unter ihm, und durch die gewaltsame Aufnahme so vieler Latiner unter seinen Nachfolgern."

2) Niebuhr R. G. 1r Band, 1ste Aufl., (unpaginirte) Zusäße.

3) Für einen etruskischen Ursprung Roms hat sich schon vor Niebuhr (wenn gleich in mehr skeptischem, als assertorischem Tone) Levesque erklärt (Hist. crit. de la rép. romaine I. 1807. p. 58 ff.), nach Niebuhr A. W. Schlegel W.W. XII, 499 (womit jedoch S. 498 zu vergl.) und Opusc. lat. p. 192. 242. K. Wächter Ehescheidungen bei d. Röm. 1822. S. 32 ff. Lelièvre Comm. de leg. XII tabb. patria 1827. p. 71 ff. Uschold Gesch. d. troj. Kriegs 1836. S. 314. 329 f. 346 f. Kortüm Röm. Gesch. 1843. S. 504 ff.

4) R. G. 4te Aufl. I, 403 f.

Caerimonia hängt nicht mit Cäre zusammen 5); noch viel weniger ist Quirites identisch mit Caerites 6). Auch die nahen Beziehungen Roms zu Cäre sowie das cäritische Bürgerrecht beweisen nichts für einen ursprünglichen Zusammenhang beider Städte; zu Velia, zu Massilia stand Rom seit sehr alter Zeit in ähnlichem Verhältnisse 7), wahrscheinlich aus Gründen verwandter Art. Was sodann die innern, aus dem Charakter der bürgerlichen und gottesdienstlichen Einrichtungen der Römer geschöpften Gründe betrifft, aus denen ein etruskischer Ursprung Roms gefolgert worden ist, so sind dieselben schon oben beurtheilt worden ); daß eben so wenig äußere Gründe, d. h. die historischen Zeugnisse für jene Annahme sprechen, wird im nächsten Buche gezeigt werden.

Neuntes Buch.

Die drei Stämme.

A. Die Sage.

1. Das Asyl 1). Die junge Stadt bevölkerte sich schnell. Romulus hatte, um Ansiedler herbeizulocken, eine Freistatt für Flüchtige und Heimathlose aller Art eröffnet. Alsbald strömte in

5) Wie Niebuhr (mit Val. Max. I, 1, 10. Paul. Diac. p. 44 Caerimoniarum) noch in der lezten Auflage seiner R. G. I, 404 annimmt. Das Wort stammt (nach Bopp Gloss. Sanscr. v. kri, Pott Etym. Forsch. I, 219) von dem sanscr. kri (facere), woher das lateinische creo (oder cereo, Varr. L. L. VI, 81), cerus (im saliar. Lied bei Varr. L. L. VII, 26: donus cerus es = bonus creator es, nach Paul. Diac. p. 122 Matrem), Ceres, das oscische kerris (= genius, s. Mommsen unterital. Dial. S. 133). Ebendaher cerimonia, gottesdienstliche Verrichtung. Das Ableitungssuffir ist das gleiche, wie bei alimonia, parsimonia, castimonia, sanctimonia, acrimonia, testimonium.

6) Wie von A. W. Schlegel W. W. XII, 499 behauptet worden ist.

7) S. u. den Abschn. „Tarquinius Priscus.“ Namentlich stand Masfilia, wie Täre, im Verhältnisse der Jsopolitie zu Rom, vgl. Justin. 43, 5, 10 nebst Niebuhr R. G. II, 84. Anm. 149.

8) S. 273 ff.

1) Liv. I, 8. Dionys. II, 15. p. 88, 17 ff. Plut. Rom. 9. Strab. V, 3, 2. p. 230. Vell. Pat. I, 8, 5. Flor. I, 1, 1. Ov. Fast. III, 431. Virg. Aen. VIII, 342. Serv. Aen. II, 761. VIII, 342. 635. Schol. Juv. VIII, 273. 275. Andere Stellen s. u. S. 465. Anm. 2.

großer Anzahl aus den benachbarten Völkerschaften herbei, was seiner Heimath überdrüffig war oder sie meiden mußte: Freie und Knechte, Unzufriedene und Verbannte, Abenteurer und Verbrecher. Die Stätte des Asyls war ein Hain 2) des capitolinischen Hügels, genauer jene Einsenkung, welche die beiden Höhen des Bergs, Capitol und Burg, von einander trennt 3), und nachmals „zwischen den zwei Hainen“ hieß *); sie ist im heutigen Capitolsplay_noch zu erkennen. In späterer Zeit war das Heiligthum des Asyls, angeblich, um jeden Mißbrauch des Asylrechts zu verhüten, mit einer hohen Einfriedung umhegt 5).

2. Der Weiberraub ). wachsene Bevölkerung des jungen

Die auf solche Weise rasch ange

Roms bestand jedoch nur aus

2) Daher lucus asyli Liv. I, 30, 5. Tac. Hist. III, 71. Virg. Aen. VIII, 342. Οr. Fast. III, 431. Plut. Rom. 20: Δεκερήνσης διὰ τὸ ἄλσος, εἰς ὃ πολλοὶ καταφυγόντες, ἀσυλίας δεδομένης, τοῦ πολιτεύματος μετέσχον. Ps.-Ascon. in Cic. Verr. II. §. 14. p. 159. Schol. Pers. I, 20. Vgl. auch Prop. IV, 4, 2.

3) Strab. V, 3, 2. p. 230: ἀποδείξας ασυλόν τι τέμενος μεταξὺ τῆς ἄκρας nai rov Kanerwllov. Dazu die unten S. 467. Anm. 8 angef. St. St. über den Vejovistempel, dessen Lage bald inter duos lucos, bald inter arcem et Capitolium angegeben wird.

4) Inter duos lucos. Liv. I, 8. Vell. Pat. I, 8, 5: μetógiov dvoir Souuwr überseßt Dionysius II, 15. p. 88, 29. Dazu die angef. St. St. über den Tempel des Vejovis. Die falsche Uebersetzung Intermontium stammt von Lapus.

5) Liv. I, 8: (Romulus) locum, qui nunc septus descendentibus inter duos lucos est, asylum aperit. Dio Cass. 47, 19: xaltoi nai êxeïvo tò ywelov (bas romulife 240) ὀνόματι τὴν ἀσυλίαν, μετὰ τὴν τῶν ἀνδρῶν ἄθροισιν, ἄνευ τοῦ ἔργου αὐτῆς ἔσχεν· ὕτω γὰρ περιεφράχθη, ώςε μηδένα ἔτι τὸ παράπαν ἐσελθεῖν ès autò duvndñvas. Ovid dagegen (Fast. III, 431) hält die hohe UmfassungsMauer des sog. Asyls für ein Werk des Romulus, also für ursprünglich. 1) Liv. I, 9. Dionys. II, 30. p. 99, 18 ff. Plut. Rom. 14 f. Zonar. VII, 3. p. 317, a. f. Varr. L. L. VI, 20. Cic. Rep. II, 7, 12. Aur. Vict. de vir. ill. 2. Serv. Aen. VIII, 635. 636. Polyaen. VIII, 3, 1. Ov. Fast. III, 187 ff. Derselbe de Art. Am. I, 101 ff. Dio Cass. 56, 5. Hieron. Chron. p. 329 ed. Mai. Ein Vers aus Ennius' Annalen (I, 128) bei Fest. p. 325 Sas (verbessert von Lachmann zum Lucrez p. 412). Ueber Ennius' „Sabi: nerinnen" vgl. Macrob. VI, 5, 5. p. 600: Ennius in libro Sabinarum quarto, Jul. Vict. Rhet. VI, 6. p. 224 Orell. (durch welche Stelle die Lesart bei Ma: crobius sichergestellt wird), Mai zu Cic. Rep. II, 7, 13. Spangenberg zu Enn. Annal. I, 128. Der Weiberraub als Vorwurf von Seiten christlicher Schriftsteller, z. B. Tert. de Spect. 5. August. C. D. II, 17. III, 13. Min. Fel. 25. Oros. II, 4; auch von Seiten feindlich gesinnter Völker, z. B. Justin. 28, 2, 9.

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und die Stadt schien wie

Männern. Ueber ein Menschenalter der aussterben zu müssen. Dem vorzubeugen, ließ Romulus durch Gesandte, die er ausschickte, den Völkerschaften der benachbarten Städte gegenseitiges Ehebündniß antragen. Doch sein Antrag fand nirgends Gehör, wurde auch wohl mit höhnischen Worten zurückgewiesen. Das verdroß ihn; er beschloß, durch List und Gewalt zu erringen, was man ihm gutwillig verweigert hatte. Sofort veranstaltete er, seinen Unmuth bergend, festliche Spiele zur Feier der Consualien, und lud. die Nachbarn dazu ein. Die Geladenen erschienen in großer Zahl mit Weib und Kind. Man nahm sie zuvorkommend auf: doch während die arglosen Zuschauer sich am Anblick der Kampfspiele weideten, sprengten auf ein von Romulus gegebenes Zeichen die römischen Jünglinge auseinander, und raubten die anwesenden Jungfrauen, wie der Zufall Jede Jedem in die Hand gab. Bestürzt und den Bruch des Gastrechts den Göttern klagend, flohen die Eltern; aber auch die Jungfrauen grollten, bis Zuspruch und Liebfosung sie allmählig aussöhnten.

3. Kampf und Versöhnung. Die beleidigten Völkerschaften fannen auf Nache und rüsteten sich zum Krieg. Aber statt die mächtige Hülfe der gleichfalls beleidigten und rüstenden Sabiner abzuwarten, brachen drei latinische Städte, Cänina, Crustumerium und Antemnä vorzeitig, ja sogar jede vereinzelt los. Sie unterlagen eine nach der andern. Den König von Cänina, Akron, er= schlug Romulus im Zweikampf mit eigener Hand: triumphirend zog er heim auf's Capitol, die Rüstung des erlegten Feindes hoch an einem Baumstamm tragend: dort weihte er sie dem Juppiter Feretrius 1), dem er zugleich, als Aufbewahrungsort der Tropäen, einen

1) Liv. I, 10. IV, 20. Dionys. II, 34. p. 102, 22. Plut. Rom. 16. Der selbe Marcell. 8. Fest. p. 186 Opima. Prop. IV, 10, 5 ff. Val. Max. III, 2, 1, 3. Flor. I, 1, 11. Ampel. 21. Aur. Vict. de vir. ill. 2, 4. Solin. 1, 20. Serv. Aen. VI, 860 und eine pompejanische Inschrift bei Orell. C. J. n. 5053 = Mommsen Inscr. regn. Neap. n. 2189. Vgl. über die Spolia opima im Allg. Perizon. Animadv. hist. c. 7. p. 236 ff. Hertzberg, de spoliis opimis, in Schneidewin's Philol. I. 1846. p. 331-339. Feretrius von feretrum, der Bahre, auf der die Spolien getragen wurden, vgl. Liv. I, 10: spolia ducis hostium caesi suspensa fabricato ad id apte ferculo gerens. Diese allein richtige, auch von Perizonius a. a. D. p. 248 gebilligte Ableitung gibt schon Plutarch Marcell. 8: andere Ableitungen gehen auf ferire (Prop. IV, 10, 46. Plut. Rom. 16. Marcell. 8. Paul. Diac. p. 92 Feretrius nebst O.

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