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CORNELII TACITI

GERMANIA

FÜR DEN SCHULGEBRAUCH

ERKLÄRT

VON

IGNAZ PRAMMER.

ZWEITE VERBESSERTE AUFLAGE.

1. Abtheilung:

Text mit Vorwort, Inhaltsangabe und Verzeichnis der Eigennamen.

WIEN 1889.

ALFRED HÖLDER,

K. K. HOF- UND UNIVERSITÄTS-BUCHHÄNDLER,

ROTHENTHURMSTRASSE 15.

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VORWORT

zur zweiten Auflage.

Für die neue Auflage wurden die erschienenen Recen

sionen der ersten Auflage und die neuen Ausgaben von Schweizer-Sidler, Tücking und Egelhaaf (namentlich die erstgenannte), sowie die schlichten Ausführungen Spälters im Baireuther Programme von 1877 bezüglich der sachlichen und grammatischen Erklärung nach Thunlichkeit benutzt. Doch bin ich vielfach auch auf die Quellen zurückgegangen, von denen die wichtigsten im Commentare citiert sind. Die neueste dieser Quellen ist der im Vorjahre erschienene zweite Band von Müllenhoffs deutscher Alterthumskunde mit vier Karten von Kiepert.

Der Text wurde wie früher so gestaltet, dass er für den Schüler allenthalben ohne erheblichen Anstoß lesbar ist. Er weicht von dem Texte der ersten Auflage nur an ganz wenigen Stellen ab. Erwähnenswert sind von den vorgenommenen Änderungen folgende drei: Cap. 10, Z. 16 und 17 ist jetzt mit Wölfflin und Halm non solum apud plebem, sed apud proceres; sacerdotes enim ministros deorum etc. mit Umstellung des sed und Streichung des dritten apud, sowie des Wörtchens se vor enim geschrieben, wodurch die Stelle an Lesbarkeit bedeutend gewonnen hat. Weiters habe ich Cap. 28, 6 cuncta nach igitur eingeschoben, um die überlieferte harte Structur zu beseitigen. Die Änderung stützt sich auf Ann. II, 7 fin. et cuncta inter castellum Alisonem ac Rhenum novis limitibus aggeribusque permunita.

Endlich ist Cap. 39, 1 se nach vetustissimos gestrichen wie bei Halm und Müller. Die leise Änderung von

offert in affert (Cap. 18, 5) habe ich nicht in den Text aufgenommen, sondern nur im Commentar nebenbei erwähnt und kurz begründet. Ich glaube jedoch, dass sie Anklang finden wird.

Der Commentar ist wesentlich umgestaltet. Es wurde nämlich darin vieles gestrichen und vieles hinzugefügt. Ebenso wurden zahlreiche stilistische Änderungen vorgenommen, um in den Anmerkungen größere Klarheit und Bestimmtheit zu erzielen. Im allgemeinen strebte ich diesmal nach gedrängterer Kürze als früher und suchte zugleich alles gelehrte Beiwerk, das für den Schüler vollkommen wertlos ist, fernzuhalten.

Text und Commentar sind diesmal, wie dies jetzt immer mehr üblich wird, von einander geschieden, damit ersterer allein in der Schule zur Verwendung komme, letzterer hingegen im Vereine mit der Einleitung die häusliche Vorbereitung fördere und den Schüler nach allen Seiten hin anrege. Die lateinische Orthographie wurde nach dem Büchlein von Brambach mehrfach geändert.

Wien, im November 1888.

Nachtrag.

Während des Druckes erhielt ich die Ausgabe der kleineren Schriften des Tacitus von Prof. Robert Novák in Prag. Darin sind ziemlich viele Stellen der Germania durch Streichung und Einschiebung einzelner Worte, sowie durch Aufnahme von Conjecturen geändert. Von den letzteren finde. ich erwähnenswert cap. 29, 6 conficiuntur statt des überlieferten allzu kräftigen contemnuntur und 31, 10 exsolvat für alsolvat. Vergleiche cap. 24, 13 ut se quoque pudore victoriae exsolvant.

I. P.

Inhaltsangabe.

I. Allgemeiner Theil cap. 1—27.

a) Beschaffenheit des Landes und der Bewohner cap. 1-5. Cap. 1. Grenzen Germaniens. 2. Abstammung und Name der Germanen. 3. Hercules, Schildgesang, Ulixessage. 5. Boden und Klima, Producte, römische Münzen, Tauschhandel.

- 4. Körpergestalt der Germanen.

b) Kriegswesen der Germanen cap. 6—8.

Cap. 6. Bewaffnung und Kampfweise.

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7. Könige, Herzoge, Priester. Thierbilder und Göttersymbole. Wagenburg. 8. Heldenmuth und Verehrung der Frauen. Prophetinnen.

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c) Religion cap. 9-10.

Cap. 9. Götter, keine Tempel, keine Bilder. 10. Lose, Auspicien, Pferdeorakel, Zweikampf.

d) Politische Einrichtungen cap. 11—15.

12. Anklagen und

15. Trägheit im

Cap. 11. Volksversammlung. Strafrecht der Priester.
Strafen. Wahl der principes. 13. Wehrhaftmachung und Gefolgswesen.
14. Wetteifer der Gefolgsherren und des Gefolges.
Frieden. Geschenke für die Gefolgsherren.

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e) Privatleben und Sitten der Germanen cap. 16-27.

Cap. 16. Wohnungsverhältnisse: keine Städte; nur Dörfer, Gehöfte, Höhlen. 17. Kleidung der Männer und Frauen. 18. Monogamie; Kauf der Weiber. 19. Keuschheit derselben; harte Strafe des Ehebruches. 20. Kindererziehung; Erbrecht. 21. Blutrache und Wergeld; Gastfreundschaft. 22. Häusliches Leben, Gelage, Trunkenheit und Streitsucht. Berathungen bei den Gastmählern. 23. Einfache Nahrungsmittel. Trunksucht. 24. Schwerttanz, Würfelspiel, Spielwuth. 25. Sclaven und Freigelassene.

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26. Kein Wucher; Ackerbau; drei

Jahreszeiten. 27. Leichenverbrennung, Gräber, Trauer. Übergang zum zweiten Haupttheile.

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