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zählten weder zur servianischen Urbs, noch waren sie selber urbes", d. h. sakral gegründet und umpflügt, sondern sie bildeten nur lose, nach Ortsgelegenheit verbundene Siedelungen, sogenannte „oppida", 1 als solche z. B. erwähnt in der lex Oppia, welche 557 d. St. das Fahren verbietet „in urbe oppidove aut propius inde mille passus".2 Die Bewohner dieser oppida werden allerdings auch oppidani genannt, aber wenn sie von den Einwohnern der sakralen Urbs, des „Septimontium", von den „Montani" unterschieden werden sollen, dann nennt man sie „Pagani". Jordan 1, 278 meint, es spreche sich darin die Erinnerung an das stets nach aussenschiebende Verhältniss der Verwandlung des ländlichen Gebiets in städtisches aus; damit ist jedoch augenscheinlich kein Aufschluss für den Umstand geliefert, dass montani und pagani innerhalb der servianischen Mauer, also nach der herrschenden Meinung in derselben Stadt wohnen. Endlich erklärt sich nun ohne Weiteres, dass derselbe Eigenname für Tribus. und Pagus überliefert ist: das servianische Pomerium schnitt das von früherher so benannte Land in zwei Hälften.

Das war der Zustand, den Sulla vorfand. Mitten durch die dicht gedrängte Stadt zog sich ein offener Landstreifen, in spärlichen Fällen für sakrale Handlungen benutzt, den Verkehr mit der Vorstadt, den "pagi", in drückender Weise hemmend, ein willkomme

1 Valerius Maximus 1, 1, 1 noch für Velia. Oppidum Minervium neben Velia, Livius 45, 16, 5, mit eignen Mauern.

2 Livius 34, 1. Valerius Maximus 9, 1, 3 giebt dies schon einfach durch urbs wieder. Vgl. Livius 42, 36, 1. 45, 16, 5. Varro L. L. 10, 20.

ner Aufenthalt für Alles und Alle, die das Licht scheuten. Ein wahrer Segen muss es gewesen sein, dass Sulla kurzen Prozess machte, das Pomerium beseitigte und den Raum der allgemeinen Benutzung zuführte. Aber die Erinnerung an die früheren Zustände überlebte seine Reform: noch Cicero spricht von den „montani" und "pagani", die zusammen in Rom wohnen, und Festus 2 berichtet uns von einem früheren Pomerium, welches später unter Häusern verschwunden sei.

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Von diesem Standpunkt aus gewinnen wir denn auch ein neues Licht für eine Stelle des Horaz, die bis auf den heutigen Tag unklar ist; ich meine Satir. 1,8,1 ,10 ff.:

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Hoc miserae plebi stabat commune sepulcrum,
Pantolabo scurrae Nomentanoque nepoti.

1 de domo 28, 109. Tribus S. 212.

74. Vgl. Mommsen, Röm. Geschichte 3 1, Corp. I. L. 1, 205. Varro L. L. 6, 3, 24.

Festus 340. Nissen, Templum 85.

Müller S. 249

2 Die Stelle bietet grosse Schwierigkeiten. liest Olim quidem omnem urbem comprehendebat praeter Aventinum nunc etiam intra aedificia finitur." Ursinus (Egger S. 109) las: „Olim quidem omnes auspicabantur extra Aventinum nunc etiam intra aedificia." Dacerius stimmt dem zu; man hätte vor der Gründung Roms auf dem Aventin, nachher in der Stadt auspizirt. Scaliger las: „Olim quidem omne post murum intimum nunc etiam intra aedificia pomerium." Mommsen schlägt (röm. Forschungen 2, 27) vor: „Cato olim quidem omni muro proximum si excipias Aventinum nunc etiam intra aedificia manere ait pomeriam.“ Ihm folgt Nissen, pompej. Studien 473. Ich gestehe, dass keine dieser Ergänzungen mir klar ist. Aber die Lücke liesse sich unschwer so ausfüllen, dass sie den oben vorgeschlagenen Sinn giebt und das aufgehobene servianische Pomerium bestätigt. Vielleicht sprach Festus sogar von dem weltlichen und dem sakralen Pomerium in dieser Stelle; Paulus Worte: Posimerium pontificale pomoerium deuten darauf hin.

Mille pedes in fronte, trecentos cippus in agrum
Heic dabat, heredes monumentum ne sequeretur.
Nunc licet Esquiliis habitare salubribus atque
Aggere in aprico spatiari, quo modo tristes
Albis informem spectabant ossibus agrum."

Horaz spricht von Maecenas' Gärten, die an die Stelle eines ungesunden, alten Begräbnissplatzes auf dem Esquilin getreten seien. Man versteht das gemeiniglich so, dass Maecenas ausserhalb des agger der Befestigung sich angesiedelt habe, dass die Befestigung nicht mehr beachtet und der agger zum öffentlichen Spaziergang gemacht sei. Freilich berichten die Alten, dass Maecenas sich hoch in besonders gesunder Lage anbaute, dass Nero vom Thurm seines Hauses den Brand Roms überschaute und später einen Palast zwischen dem Palatin und den Gärten des Maecenas erbaute,2 was Alles zu der Lage am Agger nicht stimmen würde, auch hat man während des Mittelalters stets angenommen, dass die Gärten des Maecenas sich auf dem höchsten Punkte Roms, etwa zwischen S. Maria Maggiore und S. Martino ai Monte befanden. 3 Aber neuerdings hat man geltend gemacht, dass das von Horaz erwähnte Leichenfeld wegen des Beerdigungsverbotes nicht habe in der Stadt sein können. Man versucht daher jetzt die Angaben so zu vereinigen, dass die Gärten allerdings jene erwähnten Punkte in der Stadt umfassten, aber über den Agger des Servius hinausgingen und draussen jenes Leichenfeld trafen.

1 Sueton, Nero 38.

2 Tacitus, Ann. 15, 39.
3 Kirchner, Horaz 2, 270,

Es lässt sich nicht leugnen, dass diese Auslegung grosse Bedenken verursacht. Mag immerhin zu Augustus Zeiten auf die innere Strasse längs der Mauer kein militärischer Werth gelegt, und auch ausserhalb längs der grossen Strassen eine beträchtliche Ansiedlung erfolgt sein, so ist daraus doch kein Anhalt dafür zu entnehmen, dass man die Befestigung gering genug geschätzt hätte, um ihre Niederlegung für die Gärten des Maecenas zu gestatten. Auch in späterer Zeit erscheint Rom doch als ringsum befestigt und ohne Niederlegung des Agger wären Anlagen auf beiden Seiten nicht möglich gewesen. Nimmt man nun meine Hypothese eines servianischen Pomerium an, so fehlt es offenbar an jedem Grunde, um des Leichenfeldes willen die Gärten theils innerhalb theils ausserhalb der Befestigung zu verlegen. Das Beerdigungsverbot fände dann seine Grenze an der sakralen Urbs und wohl könnte sich an oder gar in das Pomerium derselben ein solches Leichenfeld gesetzt haben, vielleicht gar einer der Gründe, um Sulla zum Eingriff zu bewegen.

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Man wird uns auf das „in aggere aprico spatiari“ hinweisen als mit diesem Vorschlage unvereinbar, und das ist es allerdings, so lange man daran festhält, dass hiermit der Agger der Befestigung gemeint sei, wie dies h. z. T. ganz allgemein angenommen wird. Diese Interpretation, die den Aelteren ganz unbekannt war, ist jedoch keineswegs nothwendig, sie ist sogar sehr misslich. Soll der Agger abgetragen sein, dann ist nicht anzunehmen, dass durch Maecenas' Gärten eine

1 Nissen, pompej. Studien 481 bestätigt dies für Pompeji. 2 Vgl. die Herausgeber zu dieser Stelle. Nissen, pompej. Studien 469. 481. Jordan, Topogr. 1, 215,

öffentliche Promenade ging, soll der Agger nicht abgetragen sein, dann würde er jeden Verkehr zwischen den beiden Hälften der Gärten ausschliessen. Es erscheint weit einfacher, die Worte so wie früher von einer Aufschüttung, welche Maecenas für seine Gärten vornehmen liess, zu verstehen und jede Beziehung zu dem Agger der Befestigung aufzugeben.

Bei diesem Anlass möchte ich die Aufmerksamkeit auf den seltsamen Umstand lenken, dass überhaupt cin Theil der servianischen Befestigung den Namen „agger" trägt. Ueberall sonst heisst die Erdaufschüttung zur Befestigung „vallum" und bezeichnet „agger" die Anschüttung des Angreifers, die ihm zur Ueberwältigung des „vallum" dienen soll. So dienen vor Capua die todt im Graben liegenden Elephanten als „agger“, 1 um den Graben zu durchschreiten;

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so bedient man sich vor Utica der vor Anker liegenden Schiffe als „agger",2 und so nennt Cicero Griechenland ,,agger oppugnandae Italiae". 3 Ueberall ist „vallum" das Mittel der Befestigung und hindert den Verkehr, ,agger" dagegen das Mittel des Angriffs und ermöglicht den Verkehr. Wie ist es zu erklären, dass ein Theil der römischen Befestigung nicht „vallum“ sondern "agger" genannt ist? Sagt doch Cicero de repub. 2, 6,

1 Livius 26, 6, 2.

2 Livius 30, 10, 3.
3 Philipp. 10, 9.

4 Cäsar, bell. civ. 1, 25, 3. Ann. 4, 49. 51. 73. Hist. 4, 23. 44, 46, 6. Isidor, Orig. 15, 9, 3.

bell. gall. 2, 20. 7, 58. Tacitus, Livius 5, 7, 3. 6, 8, 9. 8, 16, 8. 16, 7,

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