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klang zu bringen, ist bisher nicht gelungen, und da Tacitus mit den verschiedenen Ansichten nicht übereinstimmt, so ist es offenbar das einfachste, dass Tacitus sich irrt. Die Schwierigkeiten sind angeblich so unübersteiglich, dass Mommsen diese Frage „vielleicht das schwierigste aller Probleme der römischen Topographie" nennt.

Alle diese Schwierigkeiten sind lediglich die Folge davon, dass man sich zu keiner Zeit den Gründungsact und seine technischen Ausdrücke selbständig vorgestellt hat. So ist man dazu gekommen, die Auspflügung mit der Mauerlinie zu identificiren, während sie nur den sakralen murus liefert, und das Pomerium hinter der factischen Mauer zu suchen, während es hinter der sakralen liegt.

Von unserm Standpunkt aus ist die Frage durchaus einfach. Tacitus ist in allen seinen Angaben glaubwürdig. Er giebt uns in jener Stelle die Pflugfurche als die äussere Grenzlinie des Pomerium an, was sie in der That ist; die innere Grenze erwähnt er nicht. Wir haben auch keinen anderweiten Anhalt sie zu bestimmen. Nachdem wir aber einmal gegen den Irrthum geschützt sind, als ob die faktische Mauer und das Pomerium. zusammen fielen, wird es äusserst bedenklich erscheinen, mit dieser innern Grenze bis an die Mauertrümmer hinauf zu gehen, weil die unausbleibliche Folge wäre, dass wir den ganzen von der Mauer nicht umschlossenen Raum des Hügels und seiner Hänge der Ansiedlung und dem Anbau entziehen müssten. Am einfachsten ist es wohl anzunehmen, dass die innere Grenze irgend wo am Abhang hin lief und gleich der äusseren mit

Steinen bezeichnet war, von denen man zu Tacitus Zeiten keine Kenntniss mehr hatte.

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Dieses Pomerium bildete die Urbs Roma, die von dem sakralen Tempelquadrat den Namen Roma quadrata erhielt, quod ad aequilibrium fuit posita" wie Varro sagt. Nicht die Gestalt der Stadtmauer war damit bezeichnet, wie Mommsen 2 meint, auch nicht die Gestalt der Burgmauer, wie Jordan 3 will, ebensowenig die nahezu viereckige Gestalt des palatinischen Hügels, wie Herzog S. 21 vorschlägt, sondern die sakrale Form des Templum, dem auf dem Schneidepunkt des Decumanus und Cardo maximus jene Grube entsprach, in welche man boni ominis causa bei der Gründung Gegenstände versenkte und die als das nöthige Correlat des ausgepflügten Quadrats ebenfalls häufig mit dem Namen „Roma quadrata" belegt wird. 4

Breit brauchte dieses Pomerium nicht zu sein. Von Anfang an, als man sich entschloss, die kleinen Siedelungen auf dem Palatin durch feierlichen Act zur Urbs zu einigen, wusste man, dass man sich der günstigen Lage des Berges anvertrauen konnte. Das Pomerium. sollte daher weder Mauer noch Graben tragen. Jordans Annahme einer um den Palatin sich ziehenden Mauer hat nur das für sich, dass sie als die richtige Consequenz einer irrigen Theorie erscheint. Es gab keine Mauer im Thal, Rom war eine mauerlose, eine offene Stadt, nur von sakralem Murus und Fossa umgeben. Droben auf der Höhe des Berges hatte man den bevor

1 Solin 1, 18.

2 Röm. Forschungen 2, 36, 29.
Topographie 1, 168, 26.

4 Festus 258. Pauly, Roma 2, 495.
Nissen, Beiträge z. röm. Staatsrecht,

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zugten Gipfel mit Mauern versehen, welche in die offene Stadt hinein eine befestigte Burg stellten, die den festen Kern der städtischen Siedelung bildete; Wohnung und Landbau stand auf dem übrigen Plateau des Hügels und auf den Hängen frei bis zu einer nicht zu bestimmenden Entfernung von der Taciteischen Linie der Pflugfurche.

Von hier aus tritt denn auch die verwickelte Frage der Thore der palatinischen Stadt in ein ganz anderes Licht. Es ist festgestellt, dass man noch zu Augustus Zeiten einen wirklichen Aufweg zum Palatin hatte, während man vom Forum boarium und vom Vestatempel her auf Treppen hinaufsteigen musste. Zu jener Zeit kannte man noch „das alte palatinische Thor“, wie Jordan sagt. Ausserdem nennt Varro 5, 164 drei Thore, von denen man intra muros spreche: „in Palatio Mucionis .. alteram Romanulam ... tertia est Janualis“. Ueber die Lage giebt er keinen weitern Aufschluss; aber Festus 262 sagt: „porta Romana instituta est a Romulo infimo clivo Victoriae", die Porta Romana soll also unten am Palatin sein. Diese Angabe ist von ersichtlichem Einfluss auf Jordan's Annahme einer unten um den Palatin laufenden Mauer gewesen, während Jordan sich zugleich abmüht, für die auf dem Hügel nachgewiesene Mauer die nöthigen drei Thore aufzufinden

1 Rosa in Bulletino 62 S. 231. Lanciani, Annali 1871. S. 41 ff. Wendt, Bulletino 82 S. 53 ff. Gilbert 96 ff. Mommsen, röm. Forschungen 2, 36 ff.

2 Topographie 1, 174.

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Sicherlich hatte Rom drei Thore, wir wissen, dass es ritu Etrusco gegründet war und es steht nach Servius 1 fest, dass keine Stadt ritu Etrusco gegründet war, ,,in quibus non tres portae essent dedicatae". Wer ohne nähere Kenntniss des Gründungsrituals auf diese Frage zutritt, der wird selbstredend sich nach der Stadtmauer und deren Thoren umsehen; Plinius wenn er 3, schreibt: „urbem tres portas habentem Romulus reliquit", hat gewiss an Nichts andres gedacht. Seit wir aber wissen, was die Urbs ist, können wir auch jene Thore nur dort suchen, wo sie nach dem Gründungsritual sein müssen, d. h. in der Pflugfurche. Wenn auf dem Pomerium eine Stadtmauer thatsächlich errichtet wurde, wie wir dies z. B. von Iguvium wissen, dann entsprachen selbstredend den sakralen portae die Thore in der Stadtmauer. Von Rom aber wissen wir, dass es nur ein Pomerium und keine Stadtmauer hatte; seine drei Thore können wir daher auch nur als Lücken in der von Tacitus beschriebenen Pfluglinie suchen, denen Wege durch das Pomerium entsprechen mussten. Dass man diese wahrscheinlich durch cippi abgegrenzten Wegethore mit Eigennamen belegte, bedarf keiner weitern Erklärung. Eins dieser sakralen Thore haben wir in der porta Romana oder Romanula infimo clivo Victoriae vor uns; es gab deren noch zwei weitere, wir sahen vorhin, dass noch zu Augustus Zeiten die drei Aufgänge zum Palatin erhalten waren. Innerhalb des Pomerium resp. nach Beendigung der Treppen verzweigten

1 Zur Aen. 1, 422.

sich die Wege je nach lokalem Bedürfniss durch Garten, Feld und Häuser. Aber durch die Burgmauer führte nur ein einziger Weg in die Arx hinein, auf welchen. die andern Wege daher einmündeten; noch am Ende der Republik kannte man „das alte palatinische Thor“. Die Regeln der Städtegründung und der Arx erweisen sich als streng beobachtet.

Ein städtisches Templum ist in gewissem Sinn ein gottesdienstlicher Ort, der unter besonderem Schutz besonderer Götter steht. Daher kann man in ihm fremde Götter nicht dulden und noch vom Jahre 701 d. St. berichtet Dio 40, 47, dass der Senat Roms die missbräuchlich eingedrungnen Culte fremder Gottheiten aus der Stadt weist. 1 Aus gleichem Grunde schützt man das Templum so weit möglich vor allem Unreinen, namentlich vor der Berührung mit Leichen, die man in die Urbs zu bringen oder in ihr zu behalten nicht erlaubt. Jede Todtenbestattung, auch die Feuerbestattung ist daher innerhalb des Pomerium verboten. Die 12 Tafeln 10, 1 wiederholen sicherlich einen uralten. Satz, wenn sie sagen: „hominem mortuum in urbe ne sepelito neve urito". Die lex col. Genetivae c. 73 zeigt, dass man an diesem Satze auch bei Colonien festhielt, „ne funestentur sacra civitatis". In Rom hat man dies ausnahmslos beobachtet, bis Trajan die alte Sitte brach und legibus solutus" sich ein Begräbniss errichtete, „solus omnium intra urbem" wie Eutrop 8, 5 sagt.

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Mit dem gleichen Gedanken steht auch die bei ge

1 vgl. Livius 25, 1. 39, 12 ff.

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