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Buchdruckerei von G. Otto in Darmstadt

•JC 83

•N5

INHALTSANGABE.

Seite.

Die verschiedenen Ansichten über Bedeutung und Lage des Pomerium der Stadt Rom.

§ 1. Die Gründung einer Stadt nach etruskischem Ritual.
§ 2. Die Regeln der Gründung in Anwendung auf Rom. Das
Pomerium des Tacitus. Die Stadtthore, das Burgthor.
§ 3. Cicero spricht von einem römischen Jus pomerii. Nach
demselben dürfen Centuriatcomitien nicht intra pomerium
abgehalten werden. Die Magistrate werden zur Heer-
führung durch lex curiata ermächtigt. Die herrschenden
Ansichten über die lex curiata.

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§ 4. Der Inhalt der lex curiata wird geprüft. Das Imperium militare, angeblich auch ohne lex curiata. War die lex curiata erforderlich für Justiz? für die Abhaltung der Centuriatcomitien? Sie macht den Magistrat zum Militär. § 5. Die lex curiata des Dictator. Die rechtliche Stellung des Dictator. Die Erlaubniss zu reiten. Die angebliche Zulassung der Provokation, der Dictator optima lege und ut optima lege. Die lex curiata der Könige. Der Magistrat beantragt seine lex curiata persönlich; Antrag in Vertretung; Antragsrecht ist nicht Berufungsrecht. - Die lex curiata für magistratus minores. Die Ausstattung des Imperium durch lex curiata.

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§ 6. Die Promulgation der lex curiata. Das Ueberwiegen der Ausstattung. Intercession gegen die lex. Die Curiatcomitien der Auspizien halber erhalten. Dreissig Lictoren. Der Fall des Appius Claudius zeigt die Zusammengehörigkeit von Senatsbeschluss und Curiatcomitien. - Das paludatus proficisci.

§ 7. Nach Sulla sollen angeblich die Consuln nicht während ihres Amtsjahres in die Provinz gehen. Die Beweise dieser Lehre der Eid des Pompejus; die Vorwürfe Cäsars. Der Begriff des privatus.

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Seite.

Der

§ 8. Die lex curiata als Voraussetzung des Triumphs. Triumph ist kein eignes Recht des Feldherrn. Triumph auf dem Albaner Berg. Triumph jussu populi.

§ 9. Das Imperium prorogatum. Ehemalige Magistrate im Provinzialdienst. Deren Triumph. Triumphe mit und ohne Imperium. Befugnisse des Triumphator in der Stadt. Der privatus cum imperio. Der Senat ernennt oder delegirt. Seine angeblichen Auspizien. Der Fall Scipios. Triumph des privatus. Die Resultate für das Imperium militare. § 10. Das Jus pomerii verbietet die Anwesenheit des Feldherrn in der Stadt. Verlust des Imperium durch Betreten des Pomerium. Warten ausserhalb behufs eines Triumphs. Untergang auch bei vorübergehenden Geschäften, Macht des Senats in solchem Fall. König und Dictator behalten das Imperium trotzdem. Die Frage der Beile. Bedeutung des Jus pomerii für die Freiheit. Provokation und Intercession aufgehoben durch Senatsbeschluss.

§ 11. Das Pomerium grenzt die Amtsgewalt domi von der militiae ab. Collision beider zwischen Stadt und erstem Meilenstein. Intercession und Provokation gegen den Heerführer. Die Reform Sullas. Das Pomerium trennt die sakrale Stadt von der Aussenwelt.

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§ 12. Der Schutz des Jus pomerii. Dispensation bei Triumph und bei Nothlage. Vergleich der Resultate mit der herrschenden Lehre.

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§ 13. Das Pomerium der servianischen Stadt. Urbs, oppidum, montani, pagani. Die Gärten Maecen's. Der agger der Befestigung. Das Pomerium des Livius an der servianischen Mauer.

§ 14. Der Prinzipat in seinem Verhältniss zum Imperium militare und Jus pomerii.

§ 15. Das Pomerium der Kaiserzeit. Spätere Missverständnisse.

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OF THE

UNIVERSITY

OF CALIFORNIA

Als ich in meiner Untersuchung über das Justitium auf das Pomerium kam,1 fühlte ich aufs Neue den Boden unter meinen Füssen weichen. Ich liess daher die ganze Frage aussen vor, um abschliessen zu können und erst jetzt kehre ich zu ihr und dem was ihr anhängt zurück. Die Bezeichnungen und Erklärungen, denen wir in der Literatur begegnen, sind von einer nahezu erdrückenden Mannigfaltigkeit. Bald soll das Pomerium die Stadtgrenze, die äusserste Grenze des städtischen Anbaus, des geistigen Stadtgebiets3 sein, bald der heilige Umkreis der Stadt, - Andre erklären es für den ganzen innern Stadtraum,5 wieder Andre halten es für den Mauerzug, oder für die muri sacratiores; noch Andre erklären es für einen Raum hinter der ideellen Mauer,8 oder für einen die ganze Stadt ausserhalb der Mauer umziehenden Streifen zur Einholung städtischer Auspizien.9

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1 vgl. mein Justitium. Leipzig 1877 S. 95.

2 Terminos urbis. Tacitus 12, 23. Termini consecrati Livius 1, 44.

3 Bunsen, Rom 1, 137 ff.

4 Weissenborn zu Liv. 1, 44, 8.

5 Dacier zu Festus; Minutoli, Ant .Rom. diss. 3 (Salengre 1, 45); Huschke, Servius Tullius 102. Göttling, röm. Staatsverf. 17 u. 46.

6 Panvinius in Graevius thes. 3, 283. Faunus in Salengre 1, 194.

7 Rycquius, de capitol. Rom. S. 10.

8 Hartung, Religion der Römer 1, 114.

9 Rodbertus in Hildebrand Jahrb. für Nationalökon. 1874,

2, 36 ff.

Nissen, Beiträge z. röm. Staatsrecht.

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