INHALTSANGABE. Seite. 11 . 27 38 48 Die verschiedenen Ansichten über Bedeutung und Lage des Pomerium der Stadt Rom. § 1. Die Gründung einer Stadt nach etruskischem Ritual. § 2. Die Regeln der Gründung in Anwendung auf Rom. Das Pomerium des Tacitus. Die Stadtthore, das Burgthor. demselben dürfen Centuriatcomitien nicht intra pomerium Ansichten über die lex curiata... militare, angeblich auch ohne lex curiata. War die lex Centuriatcomitien? Sie macht den Magistrat zum Militär. § 5. Die lex curiata des Dictator. Die rechtliche Stellung des Dictator. Die Erlaubniss zu reiten. Die angebliche Zu- · des Imperium durch lex curiata. Ausstattung. Intercession gegen die lex. Die Curiat- Das palu- ihres Amtsjahres in die Provinz gehen. Die Beweise dieser 62 88 109 83611 Seite. 118 130 § 8. Die lex ouriata als Voraussetzung des Triumphs. Der Triumph ist kein eignes Recht des Feldherrn. Triumph auf dem Albaner Berg. Triumph jussu populi. vinzialdienst. Deren Triumph. Triumphe mit und ohne des privatus. Die Resultate für das Imperium militare. § 10. Das Jus pomerii verbietet die Anwesenheit des Feldherrn in der Stadt. Verlust des Imperium durch Betreten des cession aufgehoben durch Senatsbeschluss. ab. Collision beider zwischen Stadt und erstem Meilen- sakrale Stadt von der Aussenwelt. und bei Nothlage. Vergleich der Resultate mit der herr schenden Lehre. montani, pagani. Die Gärten Maecen's. Der agger der Mauer. tare und Jus pomerii. § 15. Das Pomerium der Kaiserzeit. Spätere Missverständnisse. 150 166 181 189 209 232 OF TAX UNIVERSITY Als ich in meiner Untersuchung über das Justitium auf das Pomerium kam,1 fühlte ich aufs Neue den Boden unter meinen Füssen weichen. Ich liess daher die ganze Frage aussen vor, um abschliessen zu können und erst jetzt kehre ich zu ihr und dem was ihr anhängt zurück. Die Bezeichnungen und Erklärungen, denen wir in der Literatur begegnen, sind von einer nahezu erdrückenden Mannigfaltigkeit. Bald soll das Pomerium die Stadtgrenze, die äusserste Grenze des städtischen Anbaus, des geistigen Stadtgebiets3 sein, bald der heilige Umkreis der Stadt, Andre erklären es für den ganzen innern Stadtraum,5 – wieder Andre halten es für den Manerzug, oder für die muri sacratiores ;7 noch Andre erklären es für einen Raum hinter der ideellen Mauer, oder für einen die ganze Stadt ausserhalb der Mauer umziehenden Streifen zur Einholung städtischer Auspizien.9 5 1 vgl. mein Justitium. Leipzig 1877 S. 95. 5 Dacier zu Festus; Minutoli, Ant. Rom. diss. 3 (Salengre 1, 45); Huschke, Servius Tullius 102. Göttling, röm. Staatsverf. 17 u. 46. 6 Panvinius in Graevius thes. 3, 283. Faunus in Salengre 1, 194. 9 Rodbertus in Hildebrand Jahrb. für Nationalökon. 1874, 2, 36 ff. Nissen, Beiträge z. röm, Staatsrecht, 1 |