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BEITRÄGE

ZUM

RÖMISCHEN STAATSRECHT

VON

DR. ADOLPH NISSEN,
PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT STRASSBURG.

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INHALTSANGABE.

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Die verschiedenen Ansichten über Bedeutung und Lage des Pomerium der Stadt Rom. § 1. Die Gründung einer Stadt nach etruskischem Ritual. § 2. Die Regeln der Gründung in Anwendung auf Rom. Das

Pomerium des Tacitus. Die Stadtthore, das Burgthor.
§ 3. Cicero spricht von einem römischen Jus pomerii. Nach

demselben dürfen Centuriatcomitien nicht intra pomerium
abgehalten werden. Die Magistrate werden zur Heer-
führung durch lex curiata ermächtigt. Die herrschenden

Ansichten über die lex curiata...
§ 4. Der Inhalt der lex curiata wird geprüft. Das Imperium

militare, angeblich auch ohne lex curiata. War die lex
curiata erforderlich für Justiz? für die Abhaltung der

Centuriatcomitien? Sie macht den Magistrat zum Militär. § 5. Die lex curiata des Dictator. Die rechtliche Stellung des

Dictator. Die Erlaubniss zu reiten. Die angebliche Zu-
lassung der Provokation, der Dictator optima lege und
ut optima lege. Die lex curiata der Könige. Der Ma-
gistrat beantragt seine lex curiata persönlich; Antrag in
Vertretung; Antragsrecht ist nicht Berufungsrecht. - Die

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lex curiata für magistratus minores. Die Ausstattung

des Imperium durch lex curiata.
§ 6. Die Promulgation der lex curiata. Das Ueberwiegen der

Ausstattung. Intercession gegen die lex. Die Curiat-
comitien der Auspizien halber erhalten. Dreissig Lictoren.
Der Fall des Appius Claudius zeigt die Zusammengehörig-
keit von Senatsbeschluss und Curiatcomitien.

Das palu-
datus proficisci.
§ 7. Nach Sulla sollen angeblich die Consuln nicht während

ihres Amtsjahres in die Provinz gehen. Die Beweise dieser
Lehre: der Eid des Pompejus; die Vorwürfe Cäsars. Der
Begriff des privatus.

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§ 8. Die lex ouriata als Voraussetzung des Triumphs. Der

Triumph ist kein eignes Recht des Feldherrn. Triumph

auf dem Albaner Berg. Triumph jussu populi.
§ 9. Das Imperium prorogatum. Ehemalige Magistrate im Pro-

vinzialdienst. Deren Triumph. Triumphe mit und ohne
Imperium. Befugnisse des Triumphator in der Stadt. Der
privatus cum imperio. Der Senat ernennt oder delegirt.
Seine angeblichen Auspizien. Der Fall Scipios. Triumph

des privatus. Die Resultate für das Imperium militare. § 10. Das Jus pomerii verbietet die Anwesenheit des Feldherrn

in der Stadt. Verlust des Imperium durch Betreten des
Pomerium. Warten ausserhalb behufs eines Triumphs.
Untergang auch bei vorübergehenden Geschäften, Macht
des Senats in solchem Fall. König und Dictator behalten
das Imperium trotzdem. Die Frage der Beile. Bedeutung
des Jus pomerii für die Freiheit. Provokation und Inter-

cession aufgehoben durch Senatsbeschluss.
§ 11. Das Pomerium grenzt die Amtsgewalt domi von der militiae

ab. Collision beider zwischen Stadt und erstem Meilen-
stein. Intercession und Provokation gegen den Heer-
führer. Die Reform Sullas. Das Pomerium trennt die

sakrale Stadt von der Aussenwelt.
§ 12. Der Schutz des Jus pomerii. Dispensation bei Triumph

und bei Nothlage. Vergleich der Resultate mit der herr

schenden Lehre.
§ 13. Das Pomerium der servianischen Stadt. Urbs, oppidum,

montani, pagani. Die Gärten Maecen's. Der agger der
Befestigung. Das Pomerium des Livius an der servianischen

Mauer.
§ 14. Der Prinzipat in seinem Verhältniss zum Imperium mili-

tare und Jus pomerii. § 15. Das Pomerium der Kaiserzeit. Spätere Missverständnisse.

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OF TAX

UNIVERSITY
OF CALIFORNIA

Als ich in meiner Untersuchung über das Justitium auf das Pomerium kam,1 fühlte ich aufs Neue den Boden unter meinen Füssen weichen. Ich liess daher die ganze Frage aussen vor, um abschliessen zu können und erst jetzt kehre ich zu ihr und dem was ihr anhängt zurück. Die Bezeichnungen und Erklärungen, denen wir in der Literatur begegnen, sind von einer nahezu erdrückenden Mannigfaltigkeit. Bald soll das Pomerium die Stadtgrenze, die äusserste Grenze des städtischen Anbaus, des geistigen Stadtgebiets3 sein, bald der heilige Umkreis der Stadt, Andre erklären es für den ganzen innern Stadtraum,5 – wieder Andre halten es für den Manerzug, oder für die muri sacratiores ;7 noch Andre erklären es für einen Raum hinter der ideellen Mauer, oder für einen die ganze Stadt ausserhalb der Mauer umziehenden Streifen zur Einholung städtischer Auspizien.9

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1 vgl. mein Justitium. Leipzig 1877 S. 95.
2 Terminos urbis. Tacitus 12, 23. Termini consecrati Livius 1,44.
3 Bunsen, Rom 1, 137 ff.
4 Weissenborn zu Liv. 1, 44, 8.

5 Dacier zu Festus; Minutoli, Ant. Rom. diss. 3 (Salengre 1, 45); Huschke, Servius Tullius 102. Göttling, röm. Staatsverf. 17 u. 46.

6 Panvinius in Graevius thes. 3, 283. Faunus in Salengre 1, 194.
? Rycquius, de capitol. Rom. S. 10.
8 Hartung, Religion der Römer 1, 114.

9 Rodbertus in Hildebrand Jahrb. für Nationalökon. 1874, 2, 36 ff. Nissen, Beiträge z. röm, Staatsrecht,

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