Neues Archiv des Criminalrechts, Volume 1Hemmerde und Schwetschke., 1816 |
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Absicht allgemeinen Angeschuldigten äußerlich åußern besonders bestimmt Bestrafung Betrug Beurtheilung Beweis Bewußtseyn bloß chen cher Criminal Criminalisten Criminalrechts culpose daher Daseyn deſſen Diebstahl dieſe dieß Dolus eben Eigenthum Einfluß ersten Falle Fållen Fälschung feine find Frage Gefeßen Gegenstand Gelüfte gemeinen Rechte gerichtlichen Gesetzgebung Geseze Geständniß gewiß giebt gleich Grund Grundsäge Handlung håtte heißt Inculpaten Inquirenten Inquisiten iſt jemand Kenntniß könnte laſſen läßt Lehre leicht Leumund Leumundszeugen lich Menschen Michael möglich moralische Mord muß müſſen nåher nåmlich nöthig nothwendig peinlichen Rechts Personen rechtliche Recognition Richter Römischen Rechte Rücksicht Sache ſchon ſelbſt seyn ſich ſie ſind soll Staate Strafbarkeit Strafe Strafgesetzbuch Strafhaus Stråflinge Straflosigkeit Strafrecht Testament Thatbestand Thåter Theil Tittmann Todesstrafe tödten Tödtlichkeit Tödtung unserer Untersuchung Urheber Urtheil Verbrechen Verbres Verjährung Verlegung Vers verschiedenen Versuch verübt viel vorzüglich wahren wåre weiß wels Werth wichtig wieder Willkühr wirklich wohl Worte Zeugen Zurechnung Zweck
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Pagina 107 - Verbrechen verbunden ist, geradezu bedacht und beschlossen; sondern auch, wenn aus einer anderen bösen Absicht etwas unternommen, oder unterlassen worden, woraus das Uebel, welches dadurch entstanden ist, gemeiniglich erfolgt, oder doch leicht erfolgen kann.
Pagina 427 - Bedingungen erforderlich sind, die nur selten und, wie besonders zu merken , nur bei einer zögernden Geburt vorkommen , bei welcher Manualhülfe geleistet wird. Daher ist diese Erscheinung auch nie bei den verheimlichten Geburten anzunehmen, welche rasch und ohne fremde Beihülfe geschehen. Hier kommt das Kind erst zum Athmen, nachdem es geboren worden, und der Richter wird durch jenes Phänomen (Vagitus uterinus) bei seiner Beurtheilung, ob ein Kind nach der Geburt gelebt? zu keinem Zweifel geführt...
Pagina 521 - Um eine Beschädigung oder ,Ver„wundung im rechtlichen Sinne, für tödtlich zu hal„ten, wird mehr nicht als die Gewifsheit erfordert, „dafs dieselbe im gegenwärtigen Falle als wirkende „Ursache den erfolgten Tod des Beschädigten her„vorgebracht habe...
Pagina 528 - Ob die Verletzung so beschaffen sei, dass sie unbedingt und unter allen Umständen in dem Alter des Verletzten für sich allein den Tod zur Folge haben müsse? 2. Ob die Verletzung in dem Alter des Verletzten nach dessen individueller Beschaffenheit für sich allein den Tod zur Folge haben müsse?
Pagina 625 - Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwalde.
Pagina 24 - Berlin für das Jahr i8°3 aufgegebenen Preisfrage: wie weit, wenn anders überhaupt, darf die moralische Schätzung einer Handlung bei Festsetzung eines Strafgesetzes »ud bei der Anwendung desselben in Anschlag kommen? Berlin 1804. S. ic».
Pagina 163 - ... nur ein bestimmtes Verbrechen versucht oder unternommen wird, so muß die vom Versuchenden verübte Handlung gerade so beschaffen sein. wie die Gesetze, welche dies bestimmte Verbrechen mit Strafe belegen, die Handlung als strafwürdig sich vorstellen, und sich darnach bezeichnen, damit auf sie als eine gesetzwidrige die Strafe dieses Verbrechens folgen kann.
Pagina 529 - Verletzungen spater hinzugekom„menen Ursache gestorben sey?" »Wenn über die erste Hauptfrage bejahend „entschieden worden, so ist zu beantworten: II. „von welcher Natur und Beschaffenheit die „tödtlichen Verletzungen und Mißhandlungen sind? „nämlich: 1) ob dieselben nothwendig...
Pagina 529 - I. ob die untersuchte Person eines gewaltsamen Todes und zwar an den (in der Leiche) bemerkten Verletzungen oder Misshandlungen gestorben sei?
Pagina 115 - Wer in rechtswidriger Absicht einem Andern Gift beigebracht hat, woran dieser gestorben ist, wird mit der Entschuldigung nicht gehört, dass seine Absicht nicht auf Tödtung, sondern nur auf Hervorbringung einer Beschädigung gerichtet gewesen sei (Art.