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in der Königl. Sächs. privil. Zeitungs- Expedition.

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ER GANZ UN GS BLÄTTER

ZUR

ALLGEMEINEN LITERATUR-ZEITUNG

Januar 1835.

Uebersicht

der

Literatur der systematischen Theologie

seit den Jahren 1830 bis 1833.

(Fortsetzung von Nr. 8. des vor. Jahres.)

e) Ueber neuere Dogmatik.

Die zuletzt angezeigten dogmatischen Schriften ent

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speciellere Kritik Abfassung einer eigenen Schrift unvermeidlich seyn dürfte.

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halten zum Theil schon Verwandtes von dem, wozu Die jetzige Vorrede von 4 Seiten (die frühere is wir jetzt übergehen. Der gesetzte Zeitraum bietet weislich nicht wieder gedruckt) bezieht sich als Erzwar hier nur neue Auflagen von (drei) früher ergänzung auf die zwei bekannten Sendschreiben schienenen Werken, indels theilweise mit bedeu- Schl's. in den theol. Studien u, Krit. 1829. Heft 2. tenden Umgestaltungen. u. 3., welche den Hauptsachen nach und mit literarischen Nachweisungen vermehrt am besten nun der Dogmatik selbst beigegeben seyn möchten, Das zweite enthält zum Theil vorläufige Andeutungen für das Verhältnifs zwischen beiden Ausgaben, zum Theil hat es sich, wie das ganze erste Sendschreiben, auf frühere Kritiker dialektisch ausweichende Beziehung gestattet.

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I) Der christliche Glaube, nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche, im Zusammenhange dargestellt von Dr. Friedrich Schleiermacher Zweite, umgearbeitete Ausgabe. Berlin, Erster Band. 1830. Zweiter Band. 1831, Nach Verlauf von neun Jahren (die erste Ausgabe erschien 1821 und 1822) liefs sich von dem nun zum höhern Lichte entrückten Manne eminenten Talentes bei der grofsen Eigenthümlichkeit der ganzen Aulage und Ausführung seines Werks und bei dem vielseitigen Widerspruche, den Schl. gleich bei der ersten Aussendung mit Grund fast gewünscht hatte, nur der Versuch einer Umarbeitung erwarten, wie diese der Titel ankündigt. Rec, sieht sich nun freilich aufser Stande, die durch die erste Erscheinung hervorgerufene Aufregung nicht sowohl in Schl's. anderweitigen Verdiensten, als vielmehr in der vermeintlichen Vortrefflich keit des Buchs als einer christlichen Dogmatik im Ganzen und Grofsen begründet zu finden; aber die der Schrift gewordenen Schicksale erheischen selbst bei gegenwärtiger Veranlassung eine Darlegung des Verhältnisses der zweiten zur ersten Auflage und kritisches Eingehen auf den Inhalt. Beides nämlich mehr nur im Allgemeinen, höchstens nach eini gen besondern Beziehungen (so weit es zur Charakterisirung gehört), da schon für eine vollständige Angabe des gedachten Verhältnisses nicht verstatteter Raum erforderlich, und für umfassendere und Ergänz, Bl, zur A. L, Z. 1835.

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Nicht blofs der Einleitung ist die verheifsene bedeutendere Umgestaltung geworden, sondern diese kann man (vgl. die Vorr. S, IV) im gröfsten Theile. des Werkes wahrnehmen. Indefs betrifft sie hier aufser einigen Umstellungen hauptsächlich nur öftere Zusammenziehung und nicht selten concisere Fassung der §§. (deren Zahl, ungeachtet mancher neu dazugekommenen, nur 172 beträgt, also um 21 vermindert ist). Die früher zwischen §. und Erläut, befindlichen sogenannten,, Anmerkungen" sind (nicht. überall gerade zum Vortheil der Leser) jetzt theils weggelassen, theils mit den Erläuterungen selbst verbunden. Den zuvor öfter in die Erläut. verwebten und jetzt sehr vervollständigten symbolischen Belegen ist aber allgemein (hie und da selbst in Verbin dung mit Stellen aus Luther's und Melanthon's Privatschriften) ihre Stelle gleich unter den §§. selbst angewiesen, und damit, wie es scheint, die Kraft, von wirklichen Beweisstellen verliehen, welche Ehre nach den Grundsätzen der evangel. Kirche" doch wohl nur den locis biblicis gebührt (vergl. indefs z. B. §. 40 und 167.). Die Erläuterungen wünschte Schl.

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in kürzerer Fassung wiederzugeben, auch sagt er, die der Naturwissenschaft gleichlaufende speculasich redlich damit abgemüht zu haben. Im Ganzen tive Darstellung der Vernunft in ihrer Gesammtist ihm diefs aber nicht gelungen, ja öfter zum Ge- wirksamkeit" verstanden ist) in §. 3-6. gegeben gentheil ausgeschlagen,,, da die Erfahrung gezeigt werden, wobei §. 3 u. 4. den alten §§. 8 u. 9., §. 5. habe, dafs die Erläuterungen selbst noch mancher aber den beiden §§. 10 und 11., und §. 6, den §§. 12 Erläuterungen bedurften." Wir fürchten jedoch, dafs u. 13. der ersten Ausgabe entsprechen. Die zweite. auch bei diesem Raumaufwande im Allgemeinen grö- Abhandlung:,, von den Verschiedenheiten der fromfsere Klarheit nicht eben erreicht sey, indem durch-men Gemeinschaften überhaupt", soll nur Lehnsätze aus offene Verständigung mit seinen Leseru dem Vf. aus der Religionsphilosophie, als der „kritischen nun einmal nicht möglich gewesen zu seyn scheint, Darstellung der verschiedenen gegebenen Formen und auch seine Zusage im Ganzen in Erfüllung ge- frommer Gemeinschaften, sofern sie in ihrer Gegangen ist, dafs wesentliche Veränderungen nicht zu sammtheit die vollkommene Erscheinung der Frömhoffen seyen. In Betreff der Literatur gefiel es Schl., migkeit in der menschlichen Natur sind", darbieten, auch jetzt sie in so weit auszuschliefsen, als die an- in §. 7-10 §. 14-17. (wobei das im,,Zusatze" geführten Stellen nicht ausgeschrieben werden konn zu §. 10. über die Ausdrücke positiv und geoffenbart ten; und damit das Buch wenigstens so durch sich Gesagte in Ausg. 1. als §. 19. sich fand). Der dritte selbst verständlich sey, wie bisher", war des Vfs Abschnitt enthält als Lehnsätze aus der Apologetik Absicht, mit Ausnahme seiner Encyklopädie, auf (vergl. Kurze Darst. 2te Ausg. §. 39.) eine nichts zu verweisen, weder Fremdes noch Eigenes: stellung des Christenthums seinem eigenthümlichen indefs hat er sich doch hie und da der blofsen Bezie- Wesen nach" §. 11. (Ausg. 1. §. 18), 12. (22), 13. hung z. B. auf Gerhard - Cotta, Sack's Apologetik, (20), 14. (21). Und die vierte Abhandlung spricht einzelne der eigenen Abhandlungen (auch die über die,, vom Verhältnifs der Dogmatik zur christl. FrömErwählungslehre Bd. 2. S. 275. *) u. s. w. nicht ganz migkeit" in §. 15. (Ausg. I. §.3. Anf. vergl. §. 2, 1.), entschlagen können. Die Ehre endlich, welche Schl. §. 16. (Erklärung der ,,dogmatischen Sätze", vergl. sich früher selbst beilegte, dafs nämlich von ihm zu einige Andeutungen in §. 2. der Isten Ausg.), 17. erst eine Glaubenslehre,, mit Rücksicht auf die Ver- (vgl. Ausg. 1. §. 4. Erläute, auch §. 23.), 18. (vgl. einigung beider evangelischen Kirchengemeinschaf §. 3 Ende), 19. (§. 1. der 1sten Ausg.).— Kap. II. ten abgefalst sey", hat er jetzt an Schwarz in Hei- beginnt mit dem neuen §. 20., wodurch die Theilung delberg abgetreten, und gegen die Ehre, das,,Haupt des Kapitels in zwei Abschnitte vorbereitet wird: einer neuen theologischen Schule" zu seyn, glaubte 1.,, von der Aussonderung des dogmatischen Stoff's' er wenigstens,, auf das Bestimmteste protestiren zu §. 21-23. (Ausg. 1. §. 24-26), 24. (27 und 28), 25. (=29. Doch stand der jetzige Zusatz über die Ausdrücke orthodox und heterodor früher bei §. 30), 26. (32). 2.,, von der Gestaltung der Dogmatik (d. i. vom Principe ihrer Anordnung und Verbindung) §. 27. 28. (30. 31), 29–31, (33 —35).

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Fast ganz übereinstimmend mit den Verheifsungen des zweiten Sendschreibens ist nun die Einleitung wirklich gearbeitet, weniger zu des Vfs eigenem Wohlgefallen, als zu Nutz und Frommen der Leser, wie er meinte, indem er allein hiebei für die vielen angeblichen,, Mifsverständnisse" nicht alle Schuld (wie aufserdem durchgängig!) seinen Lesern und Mitarbeitern (denn von Gegnern" will er auf seinem Höhepunkte nicht geredet wissen), sondern ei nige auch sich selbst beizumessen die Güte hatte. Die Definition der Dogmatik eröffnet nicht mehr das Ganze, sondern ist weiter hinausgeschoben, und durch die vorangestellten §§. soll sie vorbereitet werden. Der erste und zwar neu gegebene §. bestimmt den Zweck der Einleitung, welcher als doppelter die Theilung in zwei,, Kapitel" begründet: ,, zur Erklärung der Dogmatik" (§. 2-19.) und ,,von ihrer Methode" (§. 20-31.). Kap. I. ist durch den gleichfalls neuen §. 2. eingeleitet, welcher zur Erklärung der als einer theologischen Disciplin lediglich auf die christliche Kirche ihre Beziehung habenden Dogmatik Verständigung über den Begriff der Kirche fordert, so dafs vorerst, zum Begriff der Kirche” Lehnsätze aus der Ethik (worunter

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So sehr sich der Vf. bemüht hat, die Einleitung in dieser Fassung mehr als ein Aufsenwerk darzustellen, und ihr die Wichtigkeit für sein dogmatisches System, welche die meisten frühern Kritiker angenommen hatten, nun auch durch die That abzusprechen: so liegt doch für den durch allerlei, obschon scharfsinnige Wendungen nicht Getäuschten klar vor, dafs Fassung des Begriffs der Dogmatik und ihrer Methode gerade bei Schl, die Grundlage für das Lehrgebäude selbst abgiebt, und je nachdem jene haltunglos ist, auch dieses mehr oder woniger fallen muls. Schl. wünschte, wie es scheint, die Aufmerksamkeit davon abzulenken, damit das Milsliche seines Systems durch das Schwankende der Grundlage wo möglich minder gefährdet werde. Die Begriffsbestimmung der Dogmatik hat aber durch Verstellung des betreffenden §. (Ausg. 1. §. 1. Ausg. 2. §. 19.) eben nichts an Schutz gewonnen, noch etwas von ihrem entscheidenden Momente bei Beurtheilung des Systems Schl's, verloren. Denn was soll die

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*) Hiebei haben die zwei Lebrsätze jetzt zugleich Ueberschriften erhalten: Von der Vorherbestimmung, und von den Bestimmungsgründen der Erwählung."

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Erklärung der dogmatischen Theologie alt deri,, Wis senschaft von dem Zusammenhange der in einer christlichen Kirchengesellschaft zu einer gegebenen (Ausg. 1.,,, bestimmten") Zeit, geltenden Lehre" wohl aussagen? Die beiläufige Aeufserung (Bd. 1. S. 388) könnte Aufschlufs geben, wonach des Vfs ,,dogmatische Sätze zusammengenommen nur die in dieser (?) Periode (2) innerhalb der evangelischen Kir che geltende (2) Lehre darstellen"; wenn sie nämlich bestimmter und offener wäre! Was er mit der , geltenden Lehre" meine, wird aus dem Systeme selbst nur in so weit klar, als die ihm als solche geltende im Grunde zu verstehen ist. Er scheint frei lich den Inhalt der evangelischen Bekenntnifsschriften dafür setzen zu wollen, welche aber einestheils wieder,,grofser Censur zu unterwerfen sind (vgl. Bd. 2. S. 153), und wobei anderntheils auch mancherlei Lücken entstehen, die durch dann eigentlich erst eintretende Berufung auf die,, neutestamentischen Schriften" (Ausg. I. .,, heil. Schrift") und durch Darlegung der Zusammengebörigkeit dogmatischer Sitze mit andern schon anerkannten ausgefüllt werden sollen (§. 27.). Aber das,,Gemeinsame und Geltende " sucht er nach S. 127, in den öffent lichen Verhandlungen der Kirche (?) und nach S. 153 wieder in dem,, freien Zusammentreffen der Resultate von den Beschäftigungen Einzelner #) mit demselben Gegenstande", und diese Einzelnen sind ihm nun meist Reinhard, Mosheim und einige Andere von denen, die gerade einer frühern Zeit (also nicht unsrer jetzigen) angehören, welchen er aber auch wieder entgegentritt, so dass das „Geltende" der Lehre eben nur bei ihm zu suchen ist. Und der so aufserordentliche Widerspruch, den Sehl, mit seiner Dogmatik gefunden, hätte ihn doch auch daran denken lassen sollen, dafs man mit Grund die eigene Aussage (S. 127) gerade auf sein Buch anwenden dürfte: »je weniger öffentlich Angenommenes in einer solchen Darstellung sey, um desto weniger entspreche sie dem Begriffe einer Dogmatik." Des Vfs Begriffsbestimmung ermangelt daher mindestens aller Festig keit und Sicherheit, wie schon das Wesen seiner „Frömmigkeit." Nur im Vorbeigehen hier die Erinnerung, dafs der aus dem ,,Heidenthume" stammen de Ausdruck Religion durch,,Glaubensweise, Frömmigkeit, fromme Erregung und Aehnliches doch nicht ganz vermieden werden, also dieser wirklichen Grille" nicht volle Geniige geschehen konnte (vgl. 3. 40); es bleibt indefs Schade, dafs z. B. Güth's, (unten bei der katholischen Dogmatik näher anzuzeigende) Mittheilungen" erst im J. 1833 erschienen, sonst hätten wir auch von Schl. vielleicht den

Ausdruck „gotthaft" für das heidnische Wort religiös daraus angenommen sehen können, wie Delbrück's schlechthinig" für absolut (damit man Schl. nicht ferner mit Marheineke parallelisire, obwohl ihm z. B. gerade,, absolut" Bd. 1, S. 408, ,,identisch" §. 296 doch mitunter gelaufen ist), sofort von ihm ergriffen wurde (S. 16). Aber noch immer behauptet der Vf., die Frömmigkeit als die Basis aller kirchlichen Gemeinschaften sey rein für sich betrachtet weder ein Wissen noch ein Thun, sondern eine Bestimmtheit des Gefühls oder (?) des unmittelbaren Selbstbewufstseyns.": Eine allein im Gebiete dieses Gefühls ruhende Frömmigkeit ist nun sichtbar nicht Sache des ganzen Menschen, sondern nur Eine Seite wird berührt, und jede auf die so gefafste Frömmigkeit sich stützende Dogmatik, welche sich die willkürliche Aufgabe stellt, die Aussagen dieses frommen Selbstbewusstseyns lehrhaft darzustellen, kann nur als einseitig erscheinen: der Unterschied zwischen entwickelter und unentwickelter Religion erhält dabei nicht seine Geltung; eine Hauptrolle spielt die,, innere Erfahrung", welche, so allgemeinhin und durchaus schwankend gebraucht, der dogmatischen Wissenschaft gar wenig geziemt, weil unvermeidliche Willkür in ihrem Gefolge, daher denn auch die offenen Willkürgläubigen von ihr so gern reden! Ja, bei Schl.,, müssen alle eigentlichen Glaubenssätze aus dem christlichen frommen Selbstbewufstseyn oder (?) der innern Erfahrung der (hristen genommen werden" (Bd. 1. S. 387. vgl. Bd. 2. S. 107. 108 u. a.), und,, der allgemeinen (?) christlichen Erfahrung ist als dem Zeugnifs des heil. Geistes zu vertrauen" (Bd. 2. S. 374.), wie er schon anderwärts (Theol. Studien u. Krit. 1831. S. 11.) erklärte „für den Ausdruck religiöses Erkenntnifsvermögen in seiner Auffassung keinen rechten Platz zu wissen" (obschon derselbe Schl. oder sein,,Doppelgänger" z. B. Bd. 1. S. 230., doch wohl bezüglich auf jenes Vermögen,, begreifen" will, und da es ihm beim kirchlichen Dogma vom Teufel nicht recht möglich wurde, dasselbe verwirft); und auch die Lehre Christi oder seine,, Selbstverkündigung" (die doch z. B. S. 130 iure als die Quelle für eine wahre Dogmatik herausgestellt ist) wird facto nur nebenbei zu Rathe gezogen, ja ihr gemäf's selbst gedeutet, (denn Schl's. Behauptung z. B. Bd. 2. S. 130: sein ganzes Geschäft bestehe nur in der Darstellung des Inhalts der Lehre Christi", ist mit Rücksicht auf den reinen Gehalt der Selbstverkündigung Jesu im Grunde doch eine eitle, wie meist auch sein angebliches Vorhaben, nicht sowohl einzelne Stellen des N. T., als vielmehr gröfsere Abschnitte zu nutzen **), ein ähnli

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*) Die Lehre von der besten Welt als „ein Erzeugnifs der Speculation" behandelt Schl. in seiner Glaubenslehre, nur weil manche Gottesgelehrte (z. B. Michaelis) sie herübergenommen haben (Bd. 1. S. 352.). Wie Vieles müsste der Vf. bei consequenter Durchführung dieser Regel noch aufgenommen haben!

Vgl. dazu noch Bd. 2. S. 376 f.: „Was den wissenschaftlichen Ausdruck des christl. Glaubens in der eigentlichen Glaubenslehre betrifft, so kommt er allerdings nur in wissenschaftlichen Individuen zu Stande, aber auch immer nur in solchen, welche, von dem in der Schrift wirksamen Geiste ergriffen, Organe seyn wollen, um das Fragmentarische in den Aeusserungen zu

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