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Erneuerung des Ausschusses findet am 1. Juli 1845. statt. Die Ausscheidenden find wiederum wählbar.

Uebrigens steht es den Mitgliedern des Ausschusses frei, den Sitzungen des Direktorii beizuwohnen, ohne dabei eine andere als berathende Stimme, wenn solche der Vorsißende erfordert, zu haben. Ebenso werden die Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses zu den Versammlungen des Direktorii so oft eingeladen, als es der Vorsigende für erforderlich erachtet.

III. Von den Beamten.

S. 54.

Wahl derselben.

Sämmtliche Beamten der Gesellschaft, als der Syndikus, Ober-Ingenieur, Generalsekretair, Rendant 2c. werden von dem Direktorio gewählt, und erhalten von demselben ihre Dienst-Instruktion.

S. 55.

Der Syndikus.

Der Syndikus wird aus den in Ratibor wohnenden zur juristischen Praxis Befähigten gewählt. Er ist berechtigt und verpflichtet, den GeneralVersammlungen, den Direktorialkonferenzen und auf besondere Einladung den Sigungen des Ausschusses beizuwohnen.

Er hat die Gesellschaft in allen sie betreffenden Rechtsangelegenheiten, sowohl in Streitfällen als in andern Sachen mit seinem rechtsverständigen Rathe zu unterstüßen und ist in Prozessen und schiedsrichterlichen Verhandlungen beständiger Generalbevollmächtigter des Direktoriums mit allen gesetzlichen Befugnissen eines Mandatars in Prozessen und mit dem Recht, DefinitivEntscheidungen in Empfang zu nehmen und Substituten zu bestellen. Seine Bestallung, die er von dem Direktorio erhält, ist seine Vollmacht. Seine Remuneration und die sonstigen Bedingungen seiner Anstellung werden durch den vom Direktorio mit ihm zu errichtenden Vertrag bestimmt.

S. 56.

Der Stellvertreter des Syndikus, dazu bestimmt, denselben in einzelnen Verhinderungsfällen zu vertreten, wird von legterem selbst erwählt. Seine Legitimation wird durch eine von dem Syndikus ertheilte, mit der Genehmigung des Direktoriums versehene Substitutionsvollmacht geführt.

In Prozessen erwählt der Syndikus seinen Stellvertreter ohne solche Genehmigung nach eigener Wahl.

Ratibor, den 26. Februar 1844.

(Folgen die Unterschriften.)

Wilhelmsbahn-Actie N

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Inhaber dieser Actie hat zur Casse der Wilhelmsbahn Einhundert Thaler Preussisch Courant baar eingezahlt und nimmt nach Höhe dieses Betrages, in Gemäfsheit der am ten

18..

von Sr. Majestät dem Könige von Preufsen Allerhöchst bestätigten Statuten, verhältnifsmäfsigen Antheil an dem gesammten Eigenthume, dem Gewinn und Verlust der Gesellschaft.

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Die Serien der ausgereichten Zins- und resp. Dividenden - Coupons wer

den auf der Kehrseite abgestempelt.

Sche

Schema der Zinskoupons.

Erster Zinsko u pon

zu der

Aktie

N

der Wilhelm s b a h n.

(Cosel-Oderberger.)

Inhaber dieses empfångt am 1. Juli 18.. die halbjährigen Zinsen der über 100 Thaler lautenden Aktie N . . . . mit Zwei Thaler.

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Schema der Dividendenkoupons.

Erster Dividend en ko u pon

zu der

Aktie

No

der Wilhelmsbahn.

(Cosel Oderberger.)

Inhaber dieses empfångt diejenige Dividende, welche für das Kalenderjahr 18.. öffentlich bekannt gemacht werden wird.

Ratibor, den ten

184.

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Geset Sammlung

für die

Königlichen Preußischen Staaten.

Nr. 16.

(Nr. 2451.) Berordnung, betreffend die Verpflichtung der Militär - Vorspannpflichtigen zur Gestellung von Reitpferden. Vom 10. Mai 1844.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen 2c. 2c.

verordnen zur näheren Bestimmung der Verpflichtung zur Gestellung des Militår Vorspanns auf den Antrag unseres Staatsministeriums für den ganzen Umfang Unserer Monarchie,

daß die zur Gestellung des Militär-Vorspanns Verpflichteten auf Erfordern die an sich dem Vorspann unterworfenen Pferde auch zum Reiten zu gestellen haben. Es muß jedoch in solchen Fällen das Sattel- und Zaumzeug in der Beschaffenheit, wie der Vorspannpflichtige es besißt, angenommen werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Infiegel.

Gegeben Potsdam, den 10. Mai 1844.

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v. Boyen. Mühler. Rother. Gr. v. Alvensleben. Eichhorn. _v. Thile. v. Savigny. Frh. v. Bülow. v. Bodelschwingh. Gr. z. Stolberg. Gr. v. Arnim.

Jahrgang 1844. (Nr. 2451-2452.)

23

(Nr. 2452.)

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