Immagini della pagina
PDF
ePub

tum, cum beatitudinem vitae ab imperatoribus urbi et orbi paratam sentiebant aut sentire se fingebant. nec magis Victoriae et Fortunae, quae frequenter occurrunt in monumentis militum Romanorum (vide Domaszewskium 1. c. p. 37 sqq.), explicationem e Germanorum religione repetemus, sed non aliam ob causam ab equitibus singularibus invocari putabimus, atque qua v. gr. ab Arvalibus anno 89 pro salute et reditu Domitiani vota nuncupantur Iovi Iunoni Minervae Marti Saluti Fortunae Victoriae Reduci Genio populi Romani; adiunguntur autem Marti Herculi Mercurio non ex reconditis quibusdam rationibus religionis 340 Germanicae, sed e more Romano deo bellorum potenti Victoria, ut saepe fit, Herculi Fortuna non aliter atque in titulo Reatino CIL IX 4674, Felicitas denique, cuius imago in nummis caduceo insignis esse solet, Mercurio caduceatori, qui et ipse felix cognominatur in inscriptionibus CIL IV 812. XII 5687 10 et in nummo Postumi imperatoris.

Atque de Salutis Felicitatisque in equitum singularium titulis memoria satis dictum sit, TU vero, WOLFANGE HELBIG, salve felixque sis.

XV.

Echte und falsche,,Sondergötter" in der
römischen Religion.

Seit vor 60 Jahren Julius Athanasius Ambrosch in seiner berühmten Abhandlung 'Über die Religionsbücher der Römer'1) die Aufmerksamkeit der Gelehrten auf jene eigentümlichen, nach sachlichen Rubriken geordneten Listen in Begriff und Funktion eng begrenzter Gottheiten lenkte, welche uns durch Vermittelung der lateinischen Kirchenväter aus Varros Antiquitates rerum divinarum erhalten sind, ist die Mehrzahl der Forscher geneigt gewesen, in dieser Götterklasse, den sog. 'Indigitamentengottheiten', den eigentlichen Kern und Mittelpunkt der altrömischen Religion zu erkennen und aus diesen Litaneien farbloser, auf bestimmte Ereignisse und Bedürfnisse beschränkter Schutz- und Lebensmächte die Grundzüge religiösen Denkens im ältesten Rom zu erschließen. Männer wie Chr. Walz, J. Marquardt, G. Boissier haben die Darstellung der ältesten, vortarquinischen Epoche römischer Religionsgeschichte fast ausschließlich auf dieses System von unpersönlichen numina einzelner Handlungen und Zustände aufgebaut, während Th. Mommsen und L. Preller ihm eine etwas bescheidenere Rolle zuwiesen und J. N. Madvig es in mißmutiger Skepsis ohne eingehende Begründung und daher auch ohne Wirkung beiseite schob 2). In der neuesten Zeit 1) Zuerst erschienen in der Zeitschr. f. Philosoph. u. kathol. Theol. N. F. III 1842, dann separat, Bonn 1843.

2) Chr. Walz, Art. 'Religio' in der alten Paulyschen Realencyclopädie VI 430 (vgl. auch De religione Romanorum antiquissima I, Tübingen 1845,

haben sich einerseits besonnene und scharfsinnige Forscher wie R. Peter und R. Agahd1) mit Erfolg bemüht, das varronische Gut dieser Götterverzeichnisse in möglichster Reinheit aus den Berichten der Kirchenväter herauszuschälen und die eigene erweiternde und umgestaltende Tätigkeit Varros gegenüber seinen Quellen, insbesondere den Aufzeichnungen der römischen Pontifices, klarzustellen, andererseits hat Hermann Usener seine geistreiche und tiefgreifende religionsgeschichtliche Konstruktion einer der Verehrung konkreter, persönlicher Götter vorausliegenden Religionsstufe, die nur gleichwertige 'Sondergötter' kenne, neben den litauischen Überlieferungen speziell auf diese 'hervorstechende Eigentümlichkeit der römischen Religion' 2) gegründet. Schon um der erhöhten Bedeutung willen, die dieser ganze Anschauungskreis durch Einreihung in den Zusammenhang der Usenerschen Untersuchungen über die Geschichte der religiösen Begriffsbildung erhalten hat, scheint eine erneute Nachprüfung des Materials erforderlich; ich fühle mich persönlich zu einer solchen um so mehr verpflichtet, als es weder unbemerkt noch ungerügt geblieben ist, daß ich in meiner Darstellung der römischen Religion nirgends eine zusammenhängende Behandlung der 'Indigitamentengötter' geboten habe; die nachfolgenden Ausführungen sollen mein Verfahren begründen und rechtfertigen.

Die Gottheiten jener varronischen Listen, für deren Inhalt ich vorläufig auf die bei Peter a. a. O. Sp. 143 ff. und Agahd a. a. O. S. 36 ff. gegebenen Zusammenstellungen verweise, erscheinen in hervorragendem Maße als das, was Usener

und Verhandl. der Dresd. Philol.-Versamml. 1844 S. 54 f.). J. Marquardt, Röm. Staatsverw. III' S. 5 ff. G. Boissier, La religion Romaine d'Auguste aux Antonins I 4 ff. L. Preller, Röm. Mythol. 3 I 134 ff. II 204 ff. Th. Mommsen, Röm. Gesch. I 27. 165. J. N. Madvig, Verfass. u. Verwalt. d. röm. Staates II 582.

1) R. Peter, Art. 'Indigitamenta' in Roschers Mythol. Lexik. II Sp. 129 bis 234. R. Agahd, M. Terentii Varronis um rerum divinarum libri I XIV XV XVI (Jahrb. f. Philol. Suppl. 20 ff. 123 ff. religiösen Begriffsbildung

2) Götternamen, Versuch einer Lehre von der

(Bonn 1896) S. 74.

Wissowa, Abhandlungen.

20

'Sondergötter' genannt hat1). 'Es sind durchweg Vorstellungsgebilde von vollkommener begrifflicher Durchsichtigkeit, größtenteils auch von enger Begrenztheit des Begriffs. Für alle Handlungen und Zustände, die dem damaligen Menschen von Wichtigkeit sein konnten, sind besondere Götter geschaffen und mit deutlicher Wortprägung benannt; und nicht nur die Handlungen und Zustände als Ganze sind in dieser Weise vergöttlicht, sondern auch sämtliche irgendwie hervortretende Abschnitte, Akte, Momente derselben' (Usener a. a. O. S. 75). Mit dem letzterwähnten Umstande hängt es zusammen, daß sie uns in Gruppen oder Reihen entgegentreten, deren jede ein bestimmtes Gebiet menschlichen Lebens oder Schaffens, in seine einzelnen Elemente zerlegt und für jedes der letzteren einem besonderen göttlichen Schutzgeiste unterstellt, umfaßt, so daß von besonderen di praesides puerilitatis o), di nuptiales3), di agrestes1) u. a. die Rede ist. Die Form ihrer Erwähnung ist regelmäßig die, daß neben dem Namen der Gottheit eine meist aus dessen etymologischer Bildung sich ergebende Definition ihres Wirkungskreises steht: dea Strenia, quae faciat strenuum (frg. 40)5).

Ich habe von sogenannten 'Indigitamentengöttern' gesprochen. Denn in der Tat darf die bis in die neuesten Arbeiten hinein nachwirkende Ansicht, daß die einen Bestandteil des pontifikalen Archivs bildenden indigitamenta nichts anderes als Verzeichnisse solcher Sondergötter und ihrer Funktionen gewesen wären, nach dem oben S. 177 f. Gesagten, dem auch Agahd (a. a. O. S. 131 f.) zustimmt, als widerlegt gelten. Sie berief sich namentlich auf die Stelle des Censorinus de die nat. 3, 4 sed et alii sunt praeterea dei complures hominum vitam

1) Im gleichen Sinne hatte ich schon früher (oben S. 178) den Ausdruck numina specialia gebraucht.

2) Varro im Logistoricus Catus de liberis educandis bei Non. p. 532.

3) Tertull. ad nat. II 11 p. 116, 2 Vindob. August. c. d. IV 21.

4) August. c. d. IV 21.

5) Ich bezeichne im folgenden die varronischen Fragmente mit den Nummern der Agahdschen Sammlung; wo keine Buchziffer angegeben ist, ist das 14. Buch de dis certis gemeint.

pro sua quisque portione adminiculantes, quos volentem cognoscere indigitamentorum libri satis edocebunt: aber abgesehen davon, daß hier gewiß nicht die alten Indigitamenta selbst gemeint sind, sondern das unmittelbar vorher (§ 2) zitierte Werk des Granius Flaccus ad Caesarem de indigitamentis, ist es durchaus nicht ausgesprochen, daß die Indigitamenta ausschließlich diese Sondergötter enthalten hätten, sondern nur, daß man Namen solcher Sondergötter in ihnen finden konnte. Entscheidend dafür, daß die Indigitamenta vielmehr die Namen aller zur Zeit ihrer Abfassung in Rom verehrten Gottheiten enthielten, ist das Zeugnis des ungenannten, von Arnobius II 73 ausgeschriebenen Gelehrten, der aus dem Fehlen des Namens Apollo in den Pompiliana indigitamenta auf späte Einführung dieses Gottesdienstes in Rom schloß. Damit erledigt sich auch die von R. Peter (a. a. O. Sp. 132 ff.) gelehrt und scharfsinnig begründete Kombination Reifferscheids, wonach der offizielle Name jener Sondergötter indigetes (von indu und der im Verbum agere steckenden Wurzel, „der in einer bestimmten menschlichen Handlung ... und zwar nur in dieser einen und in keiner anderen Handlung wirkende Gott") gewesen sei und indigitare das Schaffen eines indiges durch die Gebetsformel bedeute: über Wesen und Bedeutung der di indigetes habe ich dem oben S. 175 ff. Ausgeführten nichts hinzuzufügen. Es ist aber in hohem Maße bemerkenswert, daß es einen antiken Terminus für die ganze hier behandelte Götterklasse überhaupt nicht gibt. Wenn die Kirchenväter sie in ihrer Polemik als 'Miniaturgottheiten' (di minuti oder minuscularii) oder 'Götterpöbel' (turba quasi plebeiorum deorum) bezeichnen 1), so wird das kein Verständiger für offizielle Nomenclatur halten. Aber auch die Bezeichnung als di proprii, die man für diese Kategorie göttlicher Wesen in Anspruch genommen hat, kommt ihnen nicht zu 2);

1) Die Stellen bei Peter a. a. O. Sp. 148 f.

2) Wo der Ausdruck di proprii in terminologischer Bestimmtheit gebraucht wird (Tertull. ad nat. II 9 p. 111, 11; apol. 10. Lact. inst. div. I 20, 1. August. c. d. II 14; vgl. Agahd a. a. O. S. 77 f.), bezeichnet er die spezifisch

« IndietroContinua »