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vorzüglich aber Griechischen Ursprungs waren, f. o ben S. 30. u. S. 161 f. 10*

Erster Zeitraum.

Von der Erbauung Roms bis zu der Eroberung Italiens, und dem Anfange der Kriege mit Carthago. 754264. (Jahr seit Erbauung Roms 1 bis 490.).

19 Quellen. Der ausführlichste, und, bis auf seine Hypothese, alles: in Rom aus Griechenland ableiten zu wollen, bey aller seiner Weitschweifigkeit doch am meisten kritische, Schriftsteller über die älteste Geschichte von Rom und Italien, ist Dionys von Halicarn aß in seiner' A rchaeologie, von der nur die XI. ersten Bücher bis 443 fich erhalten haben. Ihm zur Seite geht Livius bis Lib. IV. c. 8., von wo an er bis 292 uns Hauptquelle bleibt. Allein die Nachrichten von beyden sind meisten Theils erst aus der dritten Hand. Beyde schöpften wieder aus den ältern Annalisten, wie Fabius Victor, Cato, Macer u. a. Die Quellen dieser lehtern aber waren: a. Die öffentlichen Annalen, oder libri Pontificum. b.. Die Nachrichten, die sich in den großen Familien theils schriftlich, theils mündlich erhalten hatten. c, Die öffentlichen Denkmahle, besonders die auf Tafeln eingegrabenen Bündnisse, die aber zu sehr vernachlässigt zu seyn scheinen. Die älteste R. Geschichte bey Dionys und Livius ist daher zwar 1. zum Theil Sagengeschichte, und 2. durch die rhetorische Behandlung jener Schriftsteller allerdings sehr ausangesponnen und verschönert, aber 3. darum gar nicht ohne kritischen Grund, weil auch zugleich schriftliche Nachrichten bey den Römern bis in in bis in ihre frühesten Zeiten hinauf reichten. -Von den Biographien des Plutarch gehören für diese Periode: Romulus, Numa, Coriolanus, Popli cola und Camillus. Für die Chronologie sind die

fasti Romani, erhalten theils in Inschriften (fasti Capitolini), theils in Handschriften, wichtig. Sie sind gesammelt und ergänzt von Pighius, Noris, Sigonius ú. a. in GRAEV. Thes. A. R. Vol. XI. so wie in ALMELOVEEN fast. Rom. I. II. Amstel. 1705. u. a.

Von den Neuern ist außer den allgemeinen Werken über alte Geschichte (S. 2.) auch die Römische Geschichte allein oft und sehr ausführlich behandelt. Wir zeichnen darunter bloß die wichtigern aus.

ROLLIN Histoire Romaine, depuis la fondation de Rome jus qu'à la bataille d'Actium. Amsterdam. T. I—IX, 8. 1744. (geht bis 89 v. Chr.) fortgeseßt und beendigt von CREVIER. T. X-XV. 8. Wenn auch die Kritik manches dabey zu erinnern hat, so ward doch durch dieß Werk das Studium erst gehoben.

Der vierte Theil der Weltgeschichte von Guthrie und Gray mit Heyne's Berichtigungen."

The history of the progress and termination of the Ronian

Republic by AD. FERGUSON in 3 Volumes. London. 1783. 4. Überseßt und reich ausgestattet durch Be ck. Leipzig. 1784. 4. B. 8. Jm Ganzen das vorzüglichste Werk über die Geschichte der R., Republik, welches die frühere Arbeit von. Goldsmith vergessen gemacht hat.

Histoire critique de la Republique Romaine par P. CH. LEVESQUE, 3 Voll. Paris. 1807. Wer noch länger mit blinder Bewunderung den Ruhm des alten Roms anstaunen will, muß dieses Werk nicht lesen.

PIGHII Annales Romanorum, Antwerp. 1615 fol, 2 Voll. Bersuch einer chronologischen Anordnung. Geht bis auf Vitellius.

Die Werke über Nömische Verfassung s. unten am Ende dieser und am Anfange der dritten Periode.

Eine Menge der wichtigsten Schriften über das R. Alterthum findet sich in der großen Sammlung:

GRAEVII thesaurus Antiquitatum Romanarum. Lugd. Bat. 1694. sq. XII Voll. fol. und in:

SALENGRE thesaurus Antiquitatum Romanarum. Venet. 1732. 3 Voll. fol.

Viele vortreffliche Abhandlungen besonders in den Memoires de l'academie des Inscriptions.

Für die Kenntniß des Locals des alten Roms ist außer NARDINI Roma vetus in GRAEVII thes. A. R. T. IV. noch immer das vorzüglichste:

VENUTI descrizione topografica delle antichità di Roma, P. I. II. Roma. 1763. besonders in der neuesten Ausgabe von VISCONTI. 1803. Ferner:

G. H. L. Adler Beschreibung der Stadt Rom. Altona. 1781. 4. Die beste Darstellung der Denkmahle des alten Nóms geben:

PIRANESI antichità di Roma, III Voll. fol,

1. Die Geschichte. Roms bleibt in gewisser Rücksicht immer eine Stadtgeschichte, in so fern, bis auf die Periode der Kaifer herunter, diese Stadt immer Beherrscherinn ihres weiten Gebieths blieb, Die innere Verfas sung dieser Stadt bildete sich aber in allen ihren Haupttheilen bereits in dieser ersten Periode; und aus diesem Gesichtspuncte betrachtet, sollte man daher das Interesse dersel ben nicht herab sehen. Ob jedes der Grundinstitute Roms gerade in dem Jahr entstand, in das es gesegt wird, ist eine ziemlich gleichgültige Frage; aber sie entstanden gewiß in diesem Zeitraume, und der Gang, den die Verfassung bey ihrer Entwickelung nahm, ist im Ganzen ohne Zweifel richtig geschildert.

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L. DE BEAUFORT sur l'incertitude de cinq premiers siècles de l'histoire Romaine, nouv, ed. à la Haye. 1750, 2 Voll. 8, Die Wahrheit gewinnt immer bey einer scharfen, wenn auch zum Theil ungerechten, Kritik.

2. So sehr auch die ältesten Sagen der Römer über ihre Herkunft ausgeschmückt waren, so kommen doch darin alle überein, daß die Römer zu dem Belke der Latini ge hörten, und daß ihre Stadt eine Colonie von dem benachbarten Alba longa war. Es scheint schon lange Gewohne

heit der Latini gewesen zu seyn, durch Anlage von Colonien die Cultur ihres Landes zu befördern.

3. In den ersten 245 Jahren feit ihrer Erbauung stand diese Stadt unter Oberhäuptern, die man Könige nennt, die aber weder erblich, noch vielweniger unumschränkt waren, ob sie gleich das eine und das andere zu werden fuchten. Viels mehr bildete sich eine Municipalverfassung, die ber reits einen beträchtlichen Grad von politischer Cultur verräth, die aber ihren Haupttheilen nach wie in jeder Colonie,wahrscheinlich ein Nachbild der Verfassung der Mutterstadt war. Die Hauptmomente von dieser sind: a. Die Entste hung und innere Einrichtung des Senats. b. Die Entste hung und Fortbildung des Patriciats oder Erbade ĺs, der, durch die eingeführten Geschlechtsnahmen gestüßt, sehr bald eine immer mächtiger werdende politische Parten bildete: c. Die Organisation des Volks und die darauf gegründeten Arten der Volksversammlungen, indem außer der ursprünglichen Kopfeintheilung in Tribus und Curias später hin auch eine Vermögenss eintheilung in Classes und Centurias gemacht ward, burch welche außer den ältern Comitiis curiatis die sehr künstlich organisirten Comitia centuriata entstanden. d. Die religiösen Institute (religiones), die in der engsten Verbindung mit der politischen Verfassung eine Staatsreligion bildeten, durch welche Alles im Staate an feste Formen gebunden ward, und eine höhere Sanction erhielt, ohne daß doch je eine Hierarchie hätte entstehen können, da die Priester keinen eignen Stand bildeten. So wie nicht weniger e. die gesetzlichen Verhältnisse des Privatlebens, der Clientel, der Ehe, und besonders der väs terlichen Gewalt. Durch diese strengen häuslichen Verhältnisse ward diesem Volke, von seinen frühesten Zeiten an, ein Geist der Subordination und der Ordnung

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eingeflößt, durch den es eigentlich das geworden ist, was es ward.

4. Ungeachtet vieler kleiner Kriege mit seinen nächsten Nachbarn, den Sabinis, Äquis, Volscis, einzelnen Städten der Etrusker und selbst der Latiner, erwei terte Rom sein Gebieth nur wenig. Allein den ersten Schritt zu seiner Vergrößerung that es dadurch, daß es seit der Zers 763. störung von Alba longa Haupt der sämmtlichen Städte der Latini zu werden suchte, und auch wirklich ward.

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Reihe der Könige. Romulus 754–717. —Erste Einrichtung der Colonie und Zunahme der Zahl der Bürs ger durch Errichtung eines Asyls, und die Vereinigung mit einem Theile der Sabiner. Numa Pompilius † 679. Indem man ihn als Stifter der Römischen Staatss religion schilderte, erhielt diese ihre höhere Sanction durch ihr Alterthum. Tullus Hostilius +640. Durch die Besiegung und Zerstörung von Alba ward der Grund zu der Herrschaft Noms über Latium gelegt. Ancus Mar tius † 617. Er erweiterte das Gebieth Roms bis an's Meer, und die Anlage des Hafens von Ostia zeigt, daß Rom jest schon Schifffahrt trieb, wenn dieselbe auch vielleicht mehr Seeräuberey als Handel zum Endzweck hatte. Tarquinius Priscus † 578. Auch mit den vers bündeten Etruskern konnte Rom es unter ihm schon aufnehmen. Servius Tullius † 534. (Der merkwürdigste in der Reihe der R. Könige). Er brachte Rom an die Spiße des Bundes der Latini, und befestigte ihn durch communia sacra. Auf seine neue Volkseintheilung nach i Vermögen wurden die wichtigsten Institute, der Census, und die Comitia centuriata gebaut. Das Bedürfniß derselben zeigt das mächtige Emporkonimen des R. Bürgers standes; allerdings aber stand mit derselben auch schon das Gerüst zur Republik vollendet da. Tarquinius Superbus (der Tyrann) — 509. Judem er als Enkel` des Priscus sich der Regierung gewaltsam bemächtigte, such

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