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fik Ägyptens einträglich, über das fast der ganze Handek des Orients lief. 3. Die Staatsländereyen in den Provinzen wurden allmählich jezt Domänen der Fürsten. — Von den neuen Abgaben waren die wichtigsten theils die vicesima hereditatum, jedoch mit wichtigen Beschränkungen; theils die Strafgelder, von den Ehelosen, durch die lex Julia Poppaea, Bon diesen Staatseinkünften floß wahrscheinlich schon gleich von Anfang der größere Theil in den Fise u S. Die sämmtlichen Einkünfte aus den provinciis principis, auch die aus den provinciis senatus zum Unterhalte des Militärs bestimmten, die Einkünfte der Domänen, die vigesima u. a. Dem Aerarium (jezt unter drey praefectis aerarii) blieb ein Theil der Einkünfte aus den provinciis senatus, der Zölle, Hund der Strafgelder. So war also Augitst Herr der Finans zen, der Legionen, und dadurch des Reichs: Die Schriften von Hegewisch und Boffe s: òbên S. 384.

6. Die Erweiterungen des R. Gebieths un ter August waren von großer Wichtigkeit, und meisten Theils. von der Art, daß sie zu der Sicherheit des Innern und der Deckung der Gränzen nothwendig waren. Die völlige Unters 25 werfung des nördlichen Spaniens, so wie des westlichen Galliens, sicherten jene, der gedrohte, wenn: 20 gleich nicht unternommene Kriegszug gegen die Parther, und der wirklich ausgeführte gegen Armenien I. 2 diese. Die wichtigste Eroberung aber war die der Süddonauländer, 15 von Rhaetien, Vindelicien und Noricum, so wie von Pan35 u. nonien und nachmahls Moesien. Dagegen mißlang die Erpe 29 dition gegen das glückliche Arabiën gänzlich, und die gegen Äthiopien hatte keine weiteren Folgen als die Deckung der Gränzen.

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7. Doch kosteten Rom alle diese Eroberungen zusammen genommen nicht so viel, als die, am Ende gänzlich mißlungenen, Versuche zur Unterjochung Germaniens, die zuerst unter den Stiefföhnen Augusts, Drufus und Tiberius Nero, und dann unter dem Sohne des ere

stern, Drusus Germanicus, gemacht wurden. Ob sie politische Fehler waren, bleibt immer ein Problem, da sich nicht gewiß ausmachen läßt, in wie fern die Sicherheit der Gränzen ohne sie zu erhalten stand.

Die Angriffskriege der Römer gegen die Deutschen fingen an unter Drusus 12 v. Ch., und ihr Schauplah war fortdauernd Niederdeutschland (Westphalen, Niedersachsen und Hessen), weil die Angriffe von Niederrhein her, theils zu Lande, theils zur See durch die Mündungen der Ems, Weser und Elbe geschahen, weßhalb auch die Römer sie sich besonders durch Bündnisse mit den Völkern längs dem Ocean, den Batavern, Friesen und Chaucen, zu erleichtern suchten. Der kühne Drusus kam auf seinem zweyten Zuge 10 bis an die Weser, und 9 selbst bis an die Elbe, starb aber auf dem Rückzuge. Seine Nachfolger im Commando Tiber 9-7, Domitius Änobarbus 7—2, M. Vinicius, 2-11. Ch. 2, dem wiederum Tiber J. 3–4 und diesem Quintilius Varus I. 5-9 folgten, suchten auf dem von Drufus gelegten Grunde fortzubauen, und das bisher eingenom mene Germanien durch die Anlage von Castelen und die Einführung von R. Sprache und Geseßen allmählich zu einer Provinz umzubilden; allein der, durch den jungen Cherusker-Fürsten Hermann, Siegmars Sohn, und Schwiegers sohn des Segestes, des Römerfreundes, schlau organisirte Aufstand und die Niederlage des Varus und seines Heeres im Teutoburger Valde im Paderbornischen I. 9. retteten Deutschland von der Unterjochung, und seine Sprache vom Untergange, und lehrten die Eieger (was sie nie vergaßen), daß die Legionen nicht unüberwindlich seyen. August schickte sogleich Tiber, (der so eben einen großen Aufstand in Pannonien gedämpft hatte) nebst Germanicus an den Rhein; aber es blieb bey bloßen Streifzügen, bis Germanis cus J. 14-16 wieder tief in's Land, und zwar J. 16 bis zur Weser drang; aber ungeachtet des Siegs bey Idistavisus (bey Minden) auf dem Rückwege seine Flotte und einen Theil feiner Armee durch Sturm verlor, und darauf durch Tibers Heerens Handb. d. alten Gesch.

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Eifersucht abgerufen wurde. Seit der Zeit hatten die Deuts schen von dieser Seite Ruhe.

Mannert Geogr. d. Griech. u. Römer Th. III.

8. Die lange, und in Italien selbst friedliche Regie: rung von August ward allgemein als eine glückliche und glänzende Periode betrachtet; und gewiß war sie dieß, im Verhältniß der Zeiten, die vorher gingen und die folgten. Sicherheit der Person und des Eigenthums war zurück zekehrt, die Künste des Friedens, von August selbst und seinem Vers trauten Mecanas begünstigt, kamen empor; förmliche Wiederherstellung der Republik wäre das Signal zu neuen Erschütterungen gewesen. Und wenn Augusts Regierung nicht die beste war, so muß erst die Frage beantwortet werden, ob das damahlige Rom eine bessere ertragen konnte? War auch sein Privatleben nicht tadellos, so hielt er doch unerbittlich auf äußern Anstand (opferte er ihm doch seine einzige Tochter auf!); und an Geseßen zu Verbesserung der Sitten fehlte es auch nicht, wenn nur Geseze hier viel hätten ausrichten können.

Von seinen dahin abzweckenden Gesehen sind die 1. Julia de adulteriis und die 1. Papia Poppoea gegen den Coelibat die wichtigsten, welches lettere aber auch das lauteste Murren erregte.

9. Die Regierungsgeschichte von August dreht sich übrigens gar sehr um seine Familienverhältnisse, und das wenigste Glück war in der herrschenden Familie selbst. Der Einfluß seiner zweyten Gemahlinn, der Livia (den sie jedoch nicht weiter als zu der Erhebung ihrer Söhne erster Ehe, des Tiber und Drusus, mißbraucht zu haben scheint), war sehr groß, und die natürliche Unbestimmtheit der Succession in einem Staate, wie damahls der Römische, wurde noch durch Zufälle vermehrt. Nach dem frühzeitigen Tode seines adoptirten Schwestersohns und Schwiegersohns,

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Marcellus, ward dessen Witwe Julia, Augusts ein- 23. ziges leibliches Kind von seiner Gemahlinn Scribonia, an Agrippa verheirathet, aus welcher fruchtbaren Ehe die zweh ältesten Söhne C. und L. Ca esar von August adoptirt, und nach dem Tode ihres Vaters, (indem ihre Mutter an Ti ber verheirathet, aber wegen ihrer Ausschweifungen nachmahls von ihrem Vater erilirt ward), wie sie heran wuchsen, von August so hervor gezogen wurden, daß der mißvergnügte Tiber darüber den Hof verließ. Da sie jedoch beyde als Jüng: linge starben, so lebten Tibers Hoffnungen wieder auf, J. 2. der auch von August adoptirt ward, indem er den Sohn I. 2. feines verstorbenen Bruders Drusus, den Drusus Ger- J. 4. manicus, hinwiederum a do ptiren mußte, worauf Au: J. 11. gust den Tiber, mit Bewilligung des Senats durch die Übertragung gleicher Vorrechte (bey seinen Nachfolgern lex regia genannt), förmlich zu seinem Mitregenten annahm. Marmor Ancyranum oder Inschrift aus dem Tempel des August zu Ancyra, Copie des Compte rendu seiner Regie. rung, das August zu Rom als öffentliches Denkmahl zuleßt aufstellen ließ, leider! sehr verstümmelt, in CHISHULL Antiqu. Asiatic.

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Memoirs of the court of Augustus by TH. BLACKWELL. Lond.
1760. III Voll. 4., der lezte erst nach dem Tode des Ver-
fassers von M. MILLS heraus gegeben in 15 Büchern. Erst
die beyden lekten Bücher des weitschweifigen Werkes ent-
halten Schilderungen von den Umgebungen des Augustus;
die andern gehen in die frühern Zeiten zurück. Eine gerech-
te Würdigung Augusts seht erst eine Kritik der Quellen
Suetons voraus.

Histoire des triumvirats augmentée de l'histoire d'Auguste par
LARREY. Trevoux. 1741. 4 Part. 8. Der leßte Theil dieser
einfachen Erzählung, von Catilina's Tode an, enthält die
Geschichte von August.

น. 4.

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10. Die Regierung Tibers (Tiberius Clau- I. 14. dius Nero, seit der Adoption ven August Tiberius Aug.

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bis Caefar, alt 56—78 Jahre), der in Rom ruhig folgte, wiewohl die Legionen in Pannonien und noch mehr in Gers \ Diarz, manien schon zeigten, daß sie fühlten, daß sie Kaiser machen konnten, änderte mehr den Geist als die Form der R. Verfassung. Unter ihm wurden die Comitien zum bloßen Schattenbild, indem er ihre Geschäfte dem Senate übertrug, der auch höches Criminalgericht bey Staatsprocessen seiner Glieder wurde; allein auch dieser war schon so zur Unterwürfigkeit gewöhnt, daß Alles bloß von dem persönlichen Charakter des Fürsten abhing. Tiber gründete den Despotismus durch die jest furchtbar werdenden judicia majestatis; allein der Senat theilt mit ihm die Schuld durch eine Feigheit und Niederträchtigkeit, die keine Gränzen kennt. Ungeachtet der Feldherrntalente und mancher guten Eigenschaften hatte sich doch der Despotencharakter des 56jährigen Tiber längst gebildet, als er den Thron bestieg; nur äußere Verhältnisse bewogen ihn, die Maske, die er bisher immer vorgehabt hatte, noch nicht gänzlich abzuziehen.

Die durch die Unbestimmtheit des Verbrechens bald so schrecklichen judicia majestatis waren bereits unter August durch die lex Julia de majestate und durch die cognitiones extraordinariae gegründet, wurden aber erst durch den Mißbrauch furchtbar, der unter Tiber und seinen Nachfolgern mit ihnen ge= trieben ward.

12. Der Hauptgegenstand seines Argwohns, und das her seines Hasses, war der von der Armee und dem Volke fast angebethete Germanicus, den er bald aus Deutschland abrief, und ihn wegen der Unruhen im Oriente nach Syrien schickte, wo er nach glücklicher Beylegung aller J. 19. Streitigkeiten auf Unstiften des Cn. Piso und seiner Gemahlinn vergiftet ward, wiewohl die zahlreiche Familie, die er von seiner Witwe Agrippina hinterließ, dadurch so wenig als diese selbst der Verfolgung und dem Untergange entging.

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