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steuerleute und gute ärzte gehabt, sie hätten aber auch deren walten nicht verstanden und der willkür zugeschrieben, was dieselben höchst planvoll geschafft hatten. in der meinung nun vor dieser willkür sich schützen zu müssen hätten die menschen sich versammelt und selbst vorschriften gegeben, nach denen schiffe gesteuert und kranke behandelt werden sollten, und aus diesem vorgehen wäre natürlich eine ganz andere methode in beiden künsten entstanden als vordem.' die spitze dieser fabel, mit der wir uns weiter unten noch zu beschäftigen haben werden, ist natürlich gegen die gesetze gerichtet, aber nichts desto weniger haben wir auch hier die ableitung einer fehlerhaften verfassung aus der richtigen, und, was wesentlich ist, hier macht Platon keinen sprung: denn die unkundige menge ist von vorn herein den kundigen gegenübergestellt, und handelt unkundig nach ihrer art. es ist dies eine andere lösung des problems, oder nur der versuch einer solchen, aber rein aus dem innern wesen der sache läszt sich nicht entscheiden, ob dieser skizzierte versuch vor oder nach dem system der Republik entstanden ist. schlieszlich aber ist die einteilung der verfassungen im Polit. viel umfassender als in der Rep., weshalb Susemihl (Plat. phil. II s. 307) und Deuschle, die den Politikos zeitlich vorausstellen, einen rückschritt anzunehmen gezwungen sind.

Somit haben wir eingesehen, dasz selbst in einem falle, wo der erste blick eine deutliche weiterentwicklung (hier vom Politikos zur Republik) zu bemerken glaubt, genaueres prüfen solche zweifel erweckt, dasz die gegenteilige entwicklung nicht minder wahrscheinlich wird. Wir gehen nun zum zweiten punkte über und vergleichen die begriffsbestimmungen der verschiedenen fehlerhaften. verfassungen in beiden dialogen.

Ein teilungsprincip haben wir nur im Politikos: da werden die staaten erstlich nach der zahl der herscher eingeteilt, und die einzelnen so klar gestellten wieder nach dem princip des gesetzmäszigen, freiwilligen, des besitzes. da dies aber nur eine willkürliche, uszere teilung ist, so läszt er die beiden letztern factoren im verlauf des dialoges wieder fallen und teilt später nur nach der gesetzmäszigkeit, mit der wohl das princip des freiwilligen und zum teil des reichen zusammenfallen soll. in der Republik schreitet dagegen die entwicklung naturgemäsz fort, ist offenbar nach dem innern wesen der verfassungen angelegt und verzichtet auf jedes äuszerliche teilungsprincip. nur die einmal geprägten namen werden, wenn auch nicht durchaus, beibehalten. Der grund, dasz er hier die zweiteilung nach gesetzmäszig und ungesetzmäszig nicht durchführt, liegt darin, dasz er eben keinen parallelismus der verfassungen anerkennt, in dem die eine reihe den besten staat besser, die andere ihn schlechter nachahmt, sondern, vom idealstaat ausgehend, nur eine stufenreihe vom schlechten zum schlechtern annimt.

An der spitze steht in beiden schriften der idealstaat, der in der Republik mit offenbarer beziehung auf die etymologische be

deutung des wortes aristokratie genannt wird (s. oben s. 588). dagegen wird im Politikos die verfassung mit aristokratie bezeichnet, in der die wenigen, im besitz des reichen, freiwilligen, gesetzmäszigen, im gegensatz zur oligarchie herschen (291 ff.), oder in der die reichen, dem idealstaat nachahmend, gesetzmäszig herschen (300 ff.). für diese verfassung aber, die in der Rep. die erste stufe nach der aristokratie einnimt, muste er einen neuen namen schaffen, er nannte sie timokratie (VIII 545); die übrigen verfassungen sind in beiden dialogen mit gleichen namen belegt.

Vielleicht läszt sich nun aus der veränderten nomenclatur etwas für die entstehungszeit beider schriften gewinnen; doch bedenken wir von vorn herein, dasz es sich wiederum nicht so um ein kriterium aus der entwicklung des Platonischen philosophierens als um ein gewissermaszen litterarhistorisches merkzeichen handelt. es wäre doch nun um das resultat gleich vorweg zu nehmen höchst seltsam, dasz das neugeschaffene werk timokratie im Polit. nicht angewendet ist, wenn dieser nach der Rep. geschrieben wurde. es ist ja richtig, im Polit. war Platon nicht gezwungen das neue wort zu gebrauchen, da hier der idealstaat ein königtum ist; aber wenn er einmal den idealstaat in seinem groszen werk aristokratie genannt hatte, so gab es doch nur zu schweren irrtümern anlasz, in einer kleinern schrift, die gleichsam eine appendix dazu bildete, mit diesem namen eine der fehlerhaften verfassungen zu bezeichnen. und doch, selbst das würde sich ertragen lassen, wenn Platon mit einem wort angedeutet hätte, dasz er den ausdruck aristokratie im Polit. mit absicht angewendet, trotz der timokratie in der Rep. demnach scheint es also, als sei der Polit. vor buch VIII und IX der Rep. verfaszt worden.

Neben diesem eigentlich rein formalen unterschied bei der bestimmung der verschiedenen verfassungen finden wir noch einen andern viel tiefer gehenden, der vermutlich darum viel weniger resultat für die zeitbestimmung ergibt als die oben erwähnte äuszerlichkeit: Platon schwankt nemlich in der zahl seiner verfassungen.

Im Polit. nennt er tyrannis und königtum, oligarchie, aristokratie, gesetzmäszige und gesetzlose demokratie; in der Rep. dagegen nur timokratie, oligarchie, demokratie, tyrannis. diese verschiedenheit scheint auf der verschiedenen ableitung der staatsformen in den beiden dialogen zu beruhen. in der Rep. sagt nemlich Platon, die fünf möglichen staatsverfassungen entsprächen den fünf teilen der seele (IV 445 f.); so war er also gezwungen dem idealstaat vier fehlerhafte verfassungen beizugeben, um die fünfzahl zu gewinnen. dagegen ergab sich die sechszahl der fehlerhaften verfassungen im Polit. daraus, dasz Platon wegen seiner nachahmungstheorie gezwungen war die gebräuchliche dreizahl von verfassungen in einen gut und einen schlecht den idealstaat nachahmenden teil zu zerlegen. von diesen sechs verfassungen fiel in der Rep. zunächst

das königtum aus, oder es blieb vielmehr gleichwertig mit der aristokratie (IV 445 f.) und bildete den idealstaat; ferner fielen die beiden arten der demokratie zusammen, die Platon nicht einmal dem namen nach unterschied, und im Polit. vermutlich nur seinem einteilungsprincip zu liebe getrennt hatte: denn bei diesem jahrmarkt aller verfassungen', der verfassung schrankenloser willkür und freiheit, kam ihm wohl nicht viel auf gesetzmäszigkeit an. Im übrigen glaube ich nicht, dasz sich aus dieser differenz etwas für die abfassungszeit ergibt: denn soweit ich sehe, gibt es keine brücke zwischen den beiden verschiedenen ansichten, keine möglichkeit eine entwicklung von der einen zur andern zu finden (vgl. Zeller griech. phil. I s. 598 und anm. 1 gegen Deuschle und Susemihl).

Der dritte punkt, der uns zur besprechung vorliegt, betrifft die wertschätzung der einzelnen verfassungen sowohl unter sich als dem idealstaat gegenüber. dasz die einzelnen verfassungen alle schlecht sind im vergleich zu dem idealstaat, ist Platons auffassung in beiden dialogen. er spricht es deutlich aus (Rep. V 449a) und kennzeichnet seine meinung durch den mythos von den höhlenbewohnern (VII 314a ff.), nach dem jeder staat, der dem ideal nicht entspricht, ein zusammenleben unfreier und unerleuchteter in einer schattenwelt ist. im Polit. erkennt er ebenfalls nur dén staat als den einzigen und richtigen an, der philosophisch regiert wird (293), und wie die andern staaten sich zu ihm verhalten, erhellt aus der bestimmung ihres wertes nach dem grade ihrer nachahmung desselben (297).

In der wertschätzung der einzelnen staaten unter einander hat Platon sein urteil ebenso geändert wie in der bestimmung derselben. im Polit. nemlich (302b ff.) erklärt er die alleinherschaft als die beste und schlechteste, je nachdem sie gesetzmäszig ist oder nicht, die herschaft der wenigen läszt er (weil wenig das mittel zwischen eins und viel ist) nach beiden seiten die mitte halten; die herschaft der menge erklärt er als die schlechteste der gesetzmäszigen, die beste der ungesetzmäszigen verfassungen. somit ergibt sich folgende ordnung: königtum, aristokratie, gesetzliche und ungesetzliche demokratie, oligarchie, tyrannis. die begründung dieser reihenfolge ist knapp, aber entsprechend, mit ausnahme davon, dasz er der aristokratie und oligarchie nicht aus ihrem wesen heraus den ihnen zukommenden platz anweist, sondern sie nur in die freibleibenden stellen zwischen die andern verfassungen einrückt. in der Rep. richtet sich die wertschätzung der fehlerhaften staaten nach ihrer entfernung vom idealstaat, so dasz folgende ordnung entsteht: timokratie, oligarchie, demokratie, tyrannis, und ebenso ordnet er die menschen, die den verschiedenen staatsformen entsprechen (IX 580 ff.). die begründung liegt hier in der natur der sache.

Einen unterschied haben wir also in der stellung der demokratie und oligarchie zu einander, da die demokratie im Polit. vor der oligarchie, in der Rep. nach derselben steht. über das ver

bältnis beider ansichten zu einander läszt sich so viel sagen, dasz das urteil der Rep. fester begründet ist, weil es im zusammenhang mit dem staatensystem steht; dagegen ist das urteil im Polit. empirisch aufgenommen und, wie man besonders aus der verlegenheitsauskunft mit der herschaft weniger erkennt, äuszerlicher als das der Rep. dasz aber die differenz zwischen systematisch und nichtsystematisch keinen anhalt für die zeitbestimmung der dialoge gibt, haben wir oben gesehen. auszerdem aber handelt es sich hier wie oben bei der verschiedenen anzahl der staaten nicht um eine entwicklung, ein weiterbauen, wo man eine frühere und spätere stufe unterscheiden könnte, sondern Platon äuszert zwei verschiedene ansichten, die gewis zeitlich auseinanderliegen, aber welche früher, welche später ist, das läszt sich nur aus äuszern anzeichen ermitteln oder im zusammenhang des ganzen systems.

ALTONA.

(schlusz folgt.)

BENNO DIEDERICH.

64.

ZU SOPHOKLES ANTIGONE.

In meine schülerausgabe der Antigone, die vor kurzem bei BGTeubner erschienen ist, habe ich einige textänderungen aufgenommen, die ich hier im folgenden begründen will, da es dort der zweck der ausgabe verbietet.

Es kann freilich leicht sein, dasz manches schon von andern vorgeschlagen und vorweggenommen ist; es fehlen mir hier manche hilfsmittel. aber wenigstens ist es zb. doch nirgends angemerkt, dasz, was mir doch so nahe zu liegen scheint, 151 zu lesen ist ἐκ μὲν δὴ πολέμων τῷ νυν θέσθε λησμοσύναν· 'drum vergesset nun' schlieszt sich aufs beste dem voraufgehenden άλλà ráp an. TŵV statt Tu liest OT. 510 in ähnlichem irrtum der scholiast, der anmerkt λείπει τὸ ἕνεκα.

In den versen, mit denen der wächter vor Kreon tritt, scheint mir an zwei stellen der gedankengang durch textverderbnis verdunkelt zu sein. in 233 f. τέλος γε μέντοι δεῦρ ̓ ἐνίκησεν μολεῖν τοί, κεἰ τὸ μηδὲν ἐξερῶ, φράσω δ' όμως hat das auffallend stehende coi mehrfach anstosz gegeben; und wo man es stehen gelassen hat, wird es unsicher bald zu μoλeîv bald zu opácw gezogen. indes noch mislicher steht es mit dem zwischensatz κεἰ τὸ μηδὲν ἐξερω. denn so, wie er hier steht, kann man das тò μŋdév freilich, wie die ausleger wollen, nur auf den inhalt der botschaft beziehen: kaì ei μηδέν σοι τερπνόν λέξω (schol.); 'da er nur die that, nicht den thäter kennt' (Wolff - Bellermann). jedoch ist das ein wunderlich schiefer ausdruck für eine sache, die, wie der bote sehr wohl weisz,

Kreon als etwas ganz ungeheuerliches erscheinen wird. eine that, die für den könig ein so schwerer, ernster fall ist, kann auf keine weise, auch wenn der thäter noch unbekannt ist, ein μŋdév heiszen. auch fragt Kreon alsbald mit 237 τί δ ̓ ἔστιν ἄνθ ̓ οὗ τήνδ ̓ ἔχεις άouμíaν; in dem sinne, dasz der wächter bisher nur von seiner angst, nicht schon von der sache gesprochen zu haben scheint. ich habe daher für coí geschrieben d: 'ein gedanke entschied für mein hergehen, den ich, so wenig auch daran ist, doch aussprechen werde: an die hoffnung nemlich (ráp nur den angekündigten gemeinplatz einleitend) klammere ich mich' usw. solch Ŏ läszt der dichter den boten 269 λέγει τις εἷς, δ πάντας . . προὔτρεψεν noch einmal gebrauchen, wo es in oc verderbt und erst von Nauck gewis richtig hergestellt ist.

Auch 225 f. πολλὰς γὰρ ἔσχον φροντίδων ἐπιστάσεις, | ὁδοῖς κυκλῶν ἐμαυτὸν εἰς ἀναστροφήν· scheint mir in unordnung zu sein. was der zweite vers sagen soll, ist klar; der wächter hat oft kehrt gemacht; er hat sich umgedreht (Kukλŵv èμautóv), aber nicht ganz, auch nicht nach rechts oder links, sondern zum 'kehrt', also eic ἀναστροφήν. dabei ist nun das ὁδοῖς ganz unangemessen; auf meinem wege' kann der plural nicht heiszen; mit hinundhergehen' passt nicht zum kehrtmachen: denn das geschieht jedesmal an seiner stelle. ferner ist im voraufgehenden die construction oppovτidwv EПICтάсEIC, wiederholter aufenthalt infolge von gedanken' (Nauck), «αἱ φροντίδες ἐφίσταςάν με lieszen mich halt machen» (WolfBellermann), wenn sie überhaupt griechisch möglich ist, so doch höchstens in der kühnen sprache eines chors, nicht in der des wächters denkbar. und vergleicht man die parallelstelle OT. 67 πολλὰς δ ̓ ὁδοὺς ἐλθόντα φροντίδος πλάνοις, so wird man auf eine ganz andere verbindung des oppovτídwv hier geführt, nemlich mit odoîc, das im folgenden satze überhieng. freilich wird die wortstellung bei dieser auffassung gewaltsam und unklar, und nahe liegt der gedankе оλλάc und ódoîс zu vertauschen. doch bleibt ódoîc so zu kahl, und ich habe deshalb vorgezogen поλλaîc zu schreiben und die worte in ihrer ordnung zu lassen. In 229 wird schwerlich richtig interpungiert. av gehört nicht zu μeveîc, sondern steht für sich; zu ergänzen ist wuxǹ nŭda.

286 f. ναοὺς πυρώσων ἦλθε κἀναθήματα | καὶ γῆν ἐκείνων καὶ νόμους διασκεδῶν. mir scheinen diejenigen, welche γῆν ἐκείνων (dh. Oev) hier für unmöglich halten, recht zu haben. unter vóμouc sind doch nicht die gesetze des landes, sondern die heiligen satzungen des gottesdienstes zu verstehen, und damit gleitet кaì yêν KeiVWV, abgesehen von dem auffallenden des ausdruckes, das Nauck hervorhebt, zu sehr ins allgemeine. ich vermute, statt кai Tv hat der dichter ofcwv oder noch eher πéрсшv geschrieben, und den ungewöhnlichen ausdruck άvalýμata Téрсшv hat dann ein erklärer durch den zusatz von кaì тηv zu verdeutlichen gesucht, das dann in den text drang.

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