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Ferien finden statt: im Frühjahre drei, im Herbste vier Wochen, außerdem auf Pfingsten und Weihnachten jedesa mal, mit Einrechnung der Feiertage, eine halbe Woche.

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Dies die wesentlichsten Grundzüge der Organisation der Nassauischen Gelehrtenschulen. Wenn auch hier und da noch Abänderungen zu wünschen sind, welche das Bedürfniß der Zeit erfordern; so läßt sich doch der liberale und echt humane Geist, der in den meisten Schulverordnungen des Herzog thums herrscht, nicht verkennen. Möge er immer in seiner ursprünglichen Reinheit erhalten werden! Anerkannt nüßlich und daher wünschenswerth würde es seyn, in den Pådagogien die Schüler, welche nur für höhern bürgerlichen Gewerbsbetrieb einer vorzüglichen Ausbildung bedürfen, von dem Unterrichte der lateinischen und griechischen Sprache ganz zu dispensiren, und die dadurch gewonnene Zeit dem Realunterrichte zu widmen. Dadurch würde eine kostspielige polytechnische Schule ganz entbehrlich werden. Nüßlich würde es ferner seyn, in diesen Lehranstalten nur allein Unterricht in der griechischen Sprache denen zu ertheilen, welche derselben zu ihrem künftigen Berufe bedürfen, und es verlangen. Wozu einen Zwang zu etwas, was man nicht will, was man nicht nöthig hat, und wodurch die Zeit unnüz vergeudet wird, in der man etwas Anderes erlernen kann, was nöthig und nüglich ist?

In dem Gymnasium ist es unbedingt nöthig, daß, außer der teutschen Sprache, welcher die erste Stelle vorzüglich gebührt, die Schüler fåmmtlich an dem Unterrichte in der lateinischen Antheil nehmen müssen. So lange die Gesetzbücher der Römer wenigstens subsidiarische Anwendung finden, und

Recepte in Küchenlatein geschrieben werden, ist diese Sprache auch den Beamten und Aerzten nöthig.

Dem öffentlichen Unterrichte in den Elementar- und Gelehrtenschulen des Herzogthumes schließt sich an die Landesuniversität Göttingen, mit der Vergünstigung von Stipendien und Freitischen. Ein vom Staate besoldeter Lehrer dieser Hochschule ertheilt den Nassauern öffentlichen Ünterricht über die Verfassung des Landes und die Statistik desselben. In Herborn besteht eine theologische Facultât, beren Mitglieder protestantische Theologen, nach vollendetem akademischen Cursus, zum Predigtamt practisch einüben.

Nimmt man in Erwägung, welcher bedeutende Kostenaufwand für die bestimmte gewöhnliche Dauer des Schulund Universitätscursus erfordert wird, der nicht selten durch Umstände verlängert werden muß, um, nach der lehten Prüfung, in die Zahl der Aspiranten zum Staatsdienste aufgenommen zu werden; sest man als unbezweifelt voraus, daß keinem es erlaubt seyn wird, sich zu diesem Examen zu melden, welcher allein durch Privatunterricht und Selbst= studium die nöthige Qualification erlangt zu haben glaubt; so folgt hieraus, daß nur Söhne bemittelter Eltern künftig dem Staatsdienste sich widmen können.

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Zur Erörterung der Frage über Censur und

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Preßfreiheit.

Vom Oberconfiftorialrathe' D. Littmann zu Dresden.

Im Eingange dieser Abhandlung die Ansichten anzukündigen, welche man darin zu erwarten habe, scheint mir, aus zwei Gründen, bei diesem Gegenstande besonders angemes sen: erstens, weil er schon so viel behandelt worden ist, daß es jedem erwünscht seyn muß, sogleich in den ersten Zeilen zu finden, wodurch er sich vielleicht bestimmen kann, den Aufsah zu lesen oder nicht; und zweitens insonderheit um derer willen, welche unbedingt nichts mögen, als wo sie ihre Meinung nicht nur in der Hauptsache, sondern auch im Einzelnen, und dazu ihre Leidenschaftlichkeit und ihren Ton wiederfinden. Daß diese, wie im Zauberkreise Festgebannten, gleich durch den Eingang dieser Abhandlung sich bestimmen, sie nicht zu lesen, ist für sie und für mich zu wünschen, da sie, welcher Partei sie auch zugethan wåren, nicht würden befriedigt werden; die einen nicht, weit ich für den Wegfall der Censur stimme, die andern nicht, weil ich in ihre Darstellung und Begründung der Nothwendigkeit der Preßfreiheit nicht einstimme, und sogar die Preßfreiheit was beide Theile so nennen gleich der Censur, für ein Uebel ansehe. Ich will also die Ansicht, als mein Bekenntniß, vorausschicken, daß die Censurlosigkeit ein Uebel sey, doch die Censur, insonderheit jest, ein

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größeres; daß die Presse überhaupt und ihre Freiheit doch von zweifelhafter Wichtigkeit und zweifelhaftem Gewinne für die Geistesbildung des menschlichen Geschlechts sey, wichtiger für die Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten; daß Censur und jene Preßfreiheit gar nicht in ihrem Zwecke verschieden seyen, sondern nur in ihren Mitteln; daß nicht so unzweifelhaft die Censur aus dem Gesichtspuncte der Verhütung des Mißbrauches der Presse, noch die Censurlofigkeit aus dem Standpuncte der wahren Freiheit der Presse. den Vorzug verdiene; daß der Wegfall der Censur am meiften in dem Interesse der Regierungen låge, fo weit man ihr Interesse dem der Völker entgegen stellen möchte.

Wie die Freiheit überhaupt darin beruht, keiner andern Beschränkung unterworfen zu seyn, als die aus dem Rechte Anderer hervorgehet; so ist das wahre Wesen der Freiheit der Presse, daß alles gedruckt werden könne, was zu drucken nicht mit dem Rechte Anderer, mit dem Zwecke des Staaz tes, im Widerspruche steht. Ueber diese Freiheit der Presse kann kein Streit seyn; weder über ihre Nothwendigkeit nach dem nicht zu bezweifelnden Erfordernisse des Rechtes, noch über die, aus dem Rechte Anderer und dem Zwecke des Staates doch fließende, Beschränkung, noch über die zarte Rücksicht, welche ihr Gegenstand erheischt, Gedanke und Rede, das Edelste des Menschen. So weit man über Preßfreiheit streitet, versteht man darunter vielmehr, daß keine Gensur sey; statt deren jedoch die Bestrafung der Preßvers gehen jene nothwendige Beschränkung der Presse bezwecken foll. Dieser Gebrauch des Wortes Preßfreiheit hat zu einer herrschenden Verwechselung zwei ganz verschiedener Begriffe geführt, und ist dadurch der hauptsächlichste Grund der Ver

wirrung der Ansichten geworden. In jenem ersten, dem rechten, Sinne würde Freiheit der Presse mit der Censur vereinbar seyn, wenn diese kein anderes Verbot sich erlaubtè, als das in der Idee des Staates seine Begründung fände; fie würde ohne Censur zerstört werden, wenn die Schrifts steller wegen tadelloser Aeußerungen verfolgt und bestraft würden. Nach dem gemeinen Sprachgebrauche wird Preßfreiheit überall gefunden, wo keine Tensur ist, wenn auch die Art des Verfahrens wegen Preßvergehungen noch so rechtswidrig wäre; nirgends aber, wo Censur besteht, ohne Unterscheidung,、ob blos Unzulässiges oder auch Zulåssiges unterdrückt werde.

Wir folgen dem gewöhnlichen Sprachgebrauche und nennen Preßfreiheit, wo keine Censur ist. Nun glauben die einen, daß für die Freiheit der Völker, wie für die Ausbildung des menschlichen Geistes, diese Preßfreiheit unentbehrlich, die Censur verderblich sey; die andern meinen, daß nur durch die Censur der, aus dem Mißbrauche der Presse hervorgehenden, Gefahr für die öffentliche Ordnung, für die Sicherheit des Einzelnen, wie des Staates, gegen Preßvergehungen, begegnet werden könne; und darum wollen jene die Preßfreiheit, diese die Censur. So weit es auf eine, nur dem Lacte eines jeden zu überlassende, nicht be stimmt zu begründende, Abwägung des Gewichts entgegen stehender Vortheile ankömmt, ist mein Vorsak weniger, die Frage über den Vorzug der Censur oder der Preßfreiheit zu beantworten, als vielmehr, so viel ich es vermag, die Frage selbst genauer zu stellen, die Puncte, auf welche es ans kömmt, zu erörtern.

Zuerst wird die Größe des Gutes zu ermessen seyn,

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