| Alois Zucker - 1879 - 202 pagine
...Untersuchungsrichter das Gelöbniss abfordern, dass er sich bis zur rechtskräftigen Beendigung gäbe.2) Er erfüllt diese Aufgabe, indem er die rechtlichen...zur Haft zu bringen, wenn er Anstalten zur Flucht trifft, wenn er auf ergangene Ladung ohne genügende Entschuldigung ausbleibt. Code d'instruct. crim.... | |
| Ernst Franz Weisl - 1886 - 332 pagine
...der Untersuchungsrichter das Gelöbnis; abfordern, daß er sich bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens ohne Genehmigung des Untersuchungsrichters...suchen werde. Der Bruch dieses Gelöbnisses zieht die Verhunzung der Untersuchungshaft wider den Beschuldigten nach sich. Anm, Mittellosen, »uf freiem Fuße... | |
| Heinrich Siegel - 1894 - 132 pagine
...Beendigung des Strafverfahrens ohne Genehmigung des Untersuchungsrichters von seinem Aufenthaltsorte sich nicht entfernen, noch sich verborgen halten, noch auch die Untersuchung zu vereiteln suchen werde. Das badische Strafgesetzbuch von 1845 enthielt im §. 504 eine Bestimmung, welche besagte: Wer sich... | |
| 1899 - 514 pagine
...gesetzte Beschuldigte das ihm von dem Untersuchungsrichter abgeforderte Gelöbnis bricht, dass er sieh „von seinem Aufenthaltsorte nicht entfernen noch...auch die Untersuchung zu vereiteln suchen werde." §§ 191, 192, 195. c) Von dem Standpunkte der deutschen und der österr. St.PO weicht der code d'instr.... | |
| Austria - 1904 - 750 pagine
...rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens ohne Genehmigung des Untersuchungsrichters von feinem Aufenthaltsorte nicht entfernen, noch sich verborgen...noch auch die Untersuchung zu vereiteln suchen werde. Ter Bruch dieses Gelöbnisses zieht die Verhunzung der Untersuchungshaft wider den Beschuldigten nach... | |
| Austria, Alexander Löffler - 1905 - 424 pagine
...der Untersuchungsrichter das Gelöbnis abfordern, daß er sich bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens ohne Genehmigung des Untersuchungsrichters...Untersuchungshaft wider den Beschuldigten nach sich. § 192. Soferne es sich nicht um ein Verbrechen handelt, bei welchem nacbj dem Gesetze auf die Todesstrafe... | |
| Austro-Hungarian Monarchy - 1873 - 844 pagine
...der Untersuchungsrichter das Gclöbniß abfordern, daß er sich bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens ohne Genehmigung des Untersuchungsrichters...Untersuchung zu vereiteln suchen werde. Der Bruch dieses Gelöbnisfes zieht die Verhängung der Untersuchungshaft wider den Beschuldigten nach sich. ß. l92.... | |
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