Die Untersuchungshaft vom Standpunkte der oesterr. Strafprocessgesetzgebung ...

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H. Dominicus, 1876
 

Parole e frasi comuni

Abtheilung allgemeine Criminalgerichtsordnung Angeschuldigte Anklage Anklageprocess Bedeutung belassen Beschuldigten Beschuldigung Beschwerde recht besondere Bestimmungen bezüglich Bürgschaft Bürgschaftsleistung Caution Criminal Criminalhaft Criminalrichter Criminaluntersuchung Criminalverfahren Darstellung délit deutschen digten Eduard des Bekenners einzelnen endlich englischen Criminalprocesse Entlassung erlassen erscheinen erst Fällen Felonie Flucht Fluchtverdacht folgende freiem Fusse Friedensrichter Gefangenen Gefängniss Gensdarmen Gericht Gesetzgebung Grösse Grund Haftbefehl Haftgrund Inculpaten Inquisitions Inquisitionsprincipes Inquisitionsprocesses inquisitorische Insti Institut der Untersuchungshaft Instruction Jahre Josefinischen Jury königlichen konnte lichen muss musste neue normannischen Obrigkeit öffentlichen Klage ordentlichen österr peinlichen Befragung persönlichen Freiheit politischen Princip Processes Processordnungen procureur provisorischen Verwahrung Recht Rechtsmittel Richter rücksichtlich Sheriffs sogenannten sohin soll Specialinquisition Spuren des Verbrechens Staatsanwaltes Stadium stand Strafe Strafgesetz Strafprocesses Strafprocessgesetzgebung Strafprocessordnung vom 23 Strafverfahren suchungshaft Thätigkeit Theil Theresiana Uebereinstimmung Uebertretungen Umstände unserer Untersuchung Untersuchungsrichter Verbrechen handelt Verbrechens oder Vergehens verdächtig Verfahren Verfügungen Verhaftung Verhaftungsrecht Verhängung Verhöre Vernehmung Vernichtung der Spuren Vorerhebung Vorführungsbefehl Voruntersuchung Vorverfahren Weise wesentlich wider Zeugen zulässig zunächst Zwecke

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Pagina 128 - Nullus liber homo capiatur, vel imprisonetur, aut dissaisiatur, aut utlagetur, aut exuletur, aut aliquo modo destruatur, nee super eum ibimus, nee super eum mittemus, nisi per legale judicium parium suorum, vel per legem terrae.
Pagina 87 - Die wegen des Verdachtes der Flucht (St.PO § 151, lit. a, § 156, lit. c, § 424)2) verhängte Verwahrungs- oder Untersuchungshaft muß gegen Kaution oder Bürgschaft für eine vom Gerichte mit Rücksicht auf die Folgen der strafbaren Handlung, die Verhältnisse der Person des Verhafteten und das Vermögen des Sicherheit Leistenden zu bestimmende Summe auf Verlangen unterbleiben oder aufgehoben werden.
Pagina 9 - Theils unterschieden-peinliches Recht eingeführet ist, und nach Verschiedenheit Unserer Landen theils nach der Carolinisch — theils nach der Ferdinandinisch — theils nach der Leopoldinisch — theils nach der Josephinischen Halsgerichtsordnung, und einiger Orten nach ihren alten Landesgesetzen, und endlich in Vorfällen, wo das Landesgesetz dunkel, oder mangelhaft ist nach dem Römerrecht...
Pagina 65 - Flucht gemacht hat oder wenn er wegen der Größe der ihm mutmaßlich bevorstehenden Strafe, wegen seines herumziehenden Lebenswandels, oder als in der Gegend unbekannt, als ausweis- oder heimatlos, oder aus anderen triftigen Gründen der Flucht verdächtig ist. 3. Wenn er auf eine die Ermittlung der Wahrheit hindernde Art auf Zeugen, Sachverständige oder Mitbeschuldigte einzuwirken oder sonst durch Vernichtung der Spuren des Verbrechens oder Vergehens die Untersuchung zu erschweren gesucht hat,...
Pagina 73 - Teilnahme an demselben hinweisen, betreten wird. 2. Wenn er Anstalten zur Flucht gemacht hat oder wenn er wegen der Größe der ihm mutmaßlich bevorstehenden Strafe, wegen seines herumziehenden Lebenswandels, oder als in der Gegend unbekannt, als ausweis- oder heimatlos, oder aus anderen triftigen Gründen der Flucht verdächtig ist.
Pagina 10 - Unterscheid des Landes ein ander- und anderes Recht vor Augen zu haben, wo doch im Gegenspiel nichts natürlicher, billiger und ordentlicher, auch Justiz-beförderlicher seyn kann, als daß zwischen verbrüderten Erblanden unter einem nämlichen Landesfürsten ein gleiches Recht festgestellet.
Pagina 82 - Erlaubnis hiezu unter den durch die Hausordnung gebotenen Bedingungen nicht zu verweigern. Solche Besuche finden nur in Gegenwart einer Gerichtsperson statt und können, wenn nach den Umständen des Falles aus denselben Nachteil für die Untersuchung zu besorgen ist, von dem Untersuchungsrichter gänzlich untersagt werden.
Pagina 73 - Soferne es sich nicht um ein Verbrechen handelt, bei welchem nach dem Gesetze auf die Todesstrafe oder auf...
Pagina 65 - Verwahruug i) des eines Verbrechens oder^ Vergehens Verdächtigen anordnen: 1. Wenn er auf frischer That betreten oder unmittelbar nach der That als des Verbrechens oder Vergehens verdächtig durch amtliche Nacheile oder öffentlichen Nachruf bezeichnet oder mit Waffen oder mit anderen Gegenständen, die von dem Verbrechen oder Vergehen herrühren oder sonst auf seine Theilnahme an demselben hinweisen, betreten wird.
Pagina 18 - ... qualitate vel propter honorem aut propter amplissimas facultates vel pro innocentia personae vel pro dignitate eius qui accusatur facere solet.

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