Immagini della pagina
PDF
ePub

que equitum ex primoribus civitatis duodecim scripsit centurias. sex item alias centurias, tribus ab Romulo institutis, sub iisdem, 9 quibus inauguratae erant, nominibus fecit. ad equos emendos dena milia aeris ex publico data, et, quibus equos alerent, viduae

bis 375 As hatten, herbeigezogen ; s. Polyb. 6, 19, 3; zu Liv. 8, 20, 4; Mms. RG. 17, 817. - pedestri exercitu] für den Krieg und die Komitien (s. 44, 1); die Bildung der Rittercenturien setzt die der Klassen voraus, da sie aus der schon konstituierten ersten Klasse gebildet wurden. ornato] nicht wie sonst: 'das Heer mit Waffen versehen', sondern: anordnen, wie jeder sich bewaffnen soll'. ex primoribus] nach Cicero (de rep. 2, 39: censu maximo; vgl. Dion. 4, 18) sowohl Patrizier als Plebejer, welche den höchsten Census haben. - scripsit] s. 36, 2.

[ocr errors]

9. sex item alias centurias] der Nachdruck liegt auf dem vorangestellten sex; diese Zahl der Centurien war dem Namen nach (s. 36, 8) noch nicht dagewesen, sondern wird erst geschaffen; vgl. im folgenden fecit. Sie werden gewöhnlich mit den von Cicero de rep. 2, 39 neben den centuriae equitum erwähnten sex suffragia identifiziert; vgl. Fest. p. 334: sex suffragia appellantur in equitum centuriis, quae sunt adiectae (adfectae in der Hs.) ei numero centuriarum, quas Priscus Tarquinius rex constituil, tribus..] nicht: 'aus den drei..', sondern als Ablativ abs.: während, obgleich Romulus nur drei... Servius bildete 6 (von den zuerst genannten 12 verschiedene, alias) Rittercenturien, die, obgleich Romulus nur drei eingerichtet hatte, doch dieselben Namen behielten, unter welchen sie geweiht waren. Denn sub iisdem .. nominibus kann nur bedeuten: sub iisdem nominibus, quae Romuli centuriis, cum inaugurarentur, data erant; die Namen aber können keine anderen sein als die 13, 8 genann

=

ten, 36, 8 wieder angedeuteten. Servius gab also den drei Doppelcenturien des Tarquinius (anders Festus a. a. 0.) 6 Stimmen, machte sie zu 6 Centurien für die Abstimmung in den Komitien, unter den ursprünglichen und, weil sie inaugurato gegeben waren, unveränderlichen Namen: Ramnes primi (priores), secundi (posteriores) usw. · fecit] wie § 1: confecit, § 5: factae; bezieht sich auf sex, weil erst jetzt 6 abgesonderte, selbständige Centurien gebildet werden; nicht scripsit, wie vorher, oder conscripsit, weil die Namen der einzelnen schon in das Album der Ritter eingetragen sind; s. 13, 8. Die Anknüpfung der 6 centuriae an die 3 romulischen scheint anzudeuten, dafs Livius jene für eine Umbildung von diesen, die in dieselben Aufgenommenen für Patrizier gehalten hat, wie auch jetzt noch gewöhnlich angenommen wird. Doch stimmt hierzu nicht, dafs gerade die 12 Centurien als aus den primores civitatis genommen bezeichnet, die 6 dagegen wie ein Zusatz erwähnt und auch von Cicero de rep. 2, 39 den 12 nachgesetzt werden; vgl. Liv. 43, 16, 14; Mms. RF. 1,135.

[ocr errors]

- ad equos emendos] das aes equestre. - dena milia] und im folgenden bina sind nach demselben Mafsstabe wie § 1 berechnet und angesetzt. ex publico] aus der Staatskasse'; daher equo publico merere oder equum publicum habere; s. 29, 37, 8. quibus equos alerent] mit bina milia zu verbinden; die Worte sind, damit sie den vorhergehenden ad equos emendos entsprechen, vorangestellt, während man sie nach penderent erwartete. Es ist das aes hordearium, welches jährlich zu zahlen

adtributae, quae bina milia aeris in annos singulos penderent. 10 haec omnia in dites a pauperibus inclinata onera. deinde est honos additus; non enim, ut ab Romulo traditum ceteri servaverant reges, viritim suffragium eadem vi eodemque iure promisce omnibus datum est, sed gradus facti, ut neque exclusus quisquam suffragio videretur et vis omnis penes primores civi11 tatis esset. equites enim vocabantur primi; octoginta inde primae classis centuriae [primum peditum vocabantur]; ibi si variaret,

war, während das aes equestre ein für allemal ausgezahlt wurde. Dieses, sowie den equus publicus, erhalten nach Livius alle Ritter, also auch die 6 centuriae, die letzteren besonders für den Kriegsdienst. viduae] überhaupt alle ledigen (s. 46, 7; 24, 18, 13), selbständigen, hier natürlich vermögenden weiblichen Personen, welche nebst den Waisen (s. Cic. de rep. 2, 36: orborum et viduarum tributis), da sie selbst nichts zum Schutze des Staates beitragen konnten und sonst von dem tributum frei waren, die angegebenen Summen an die sie vertretenden Ritter entrichten, und zwar nicht als Sold, sondern als Vergütung ihrer Auslagen für den Staat; s. Lange 1, 477. adtributae] CIL. I p. 120, 41. 49; vgl. Liv. 39, 44, 3; 44, 16, 9; der Staat war Gläubiger der viduae und Schuldner der Ritter; er zahlte daher diesen die Summe nicht aus der öffentlichen Kasse, sondern gab ihnen Anweisungen' an die viduae.

[ocr errors]

haec omnia J bezieht sich, wie auch aus Dion. 4, 20 hervorgeht, nicht auf die zuletzt erwähnte Erhaltung der Ritterpferde, sondern auf alle im Verlauf des Kapitels genannten Lasten. dites] sowohl Patrizier als Plebejer.

[ocr errors]

10. est honos additus] s. 2, 58, 3; hiermit geht Livius auf die politischen Rechte über, welche die Bürger in den Centuriatkomitien ausüben. Diese betrachtet er als Aquivalent der Lasten und als von Anfang der neuen Einrichtung an

viri

mit denselben verbunden, obgleich sie wahrscheinlich erst im Verlauf der Zeit erlangt wurden. tim..] nach der Kopfzahl'; in den Kuriatkomitien hatten alle ohne Rücksicht auf Vermögen gleiches Stimmrecht (s. 2, 56, 3); für die Centuriatkomitien werden Abstufungen (gradus) gemacht, so dafs die Reichen, die mehr für den Staat leisten, ein weit gröfseres Stimmrecht haben als die Ärmeren, indem jenen eine gröfsere Anzahl von Centurien eingeräumt ist als diesen und sie den Anfang machen bei der Abstimmung. exclusus] selbst der geringste Proletarier konnte, wenn immer alle Centurien stimmten (s. Lange 2, 492) oder wenn sich in den ersten Klassen die Stimmen zersplitterten, zur Abstimmung kommen; s. 43, 16, 12; noch wichtiger aber war, dafs sie mit dem Recht zu stimmen auch das gewählt zu werden (das passive Wahlrecht) erhielten. vis omnis] die Entscheidung' in den Komitien.

-

11. vocabantur primi] sie wurden zuerst zum Abstimmen 'berufen'; daher praerogativa 10, 22, 1. Die 80 Centurien wurden zusammen aufgerufen und stimmen, wenn auch getrennt von einander, doch zu gleicher Zeit; s. Marq. 2, 3, 4. 100 f. - ibi] s. 38, 4. variaret] hier ungewöhnlich intransitiv, wie 3, 45, 2; 22, 36, 1; 27, 27, 14; vgl. 7, 22, 10 und zu 21, 28, 5. Wenn die Ritter und die 1. Klasse übereinstimmten, so hatten sie, da nicht

quod raro incidebat, ut secundae classis vocarentur, nec fere umquam infra ita descenderent, ut ad infimos pervenirent. nec mi- 12 rari oportet hunc ordinem, qui nunc est post expletas quinque et triginta tribus duplicato earum numero centuriis iuniorum

die Stimmen der Einzelnen, sondern die der Centurien gezählt wurden, die Majorität. ut.. vocarentur] hängt von dem Gedanken : die Einrichtung war so getroffen' ab; ut gehört auch zu nec.. descenderent; s. zu 2, 4; vgl. 2, 32, 10; 24, 3, 14; in descenderent und pervenirent sind die Römer überhaupt oder die Magistrate, welche die Komitien halten, als Subjekt zu denken. infra] adverbial; vgl. 44, 5, 4; Tac. Ann. 2, 43, 11.

12. nec mirari oportet] der Sinn der ebenso wichtigen als dunklen Worte scheint zu sein: 'man dürfe es nicht auffallend finden, dass die bisher beschriebene Einrichtung (ordinem) mit der jetzt bestehenden (hunc: zur Zeit des Livius) nicht übereinstimme; denn die letztere sei erst eingeführt, seit die Zahl der 35 Tribus erfüllt (241 v. Chr.; s. Periocha 19) und die Zahl der Centurien nach der (vergrösserten) Zahl der Tribus verdoppelt worden, während die 4 Servianischen Tribus ohne Einfluss auf die Zahl der Centurien gewesen seien. ordinem] bezieht sich nicht allein auf die zunächst erwähnte Art der Abstimmung, sondern, wie 42, 5, auf die ganze Kap. 43 beschriebene Einrichtung. qui nunc est] Livius setzt also voraus, dafs die von ihm im folgenden angedeutete Einrichtung noch zu seiner Zeit bestehe, dafs namentlich die Zahl der Centurien (die militärische und politische Bedeutung, das Klassensystem der früheren Einrichtung wird nicht verglichen) mit der in der Servianischen Verfassung nicht übereinstimme. duplicato earum numero] s. 28, 10; Caes. BG. 6, 14; der Ausdruck ist, wie 52, 6, nicht genau,

da immer nur 35, nicht 70 Tribus gezählt worden sind und Livius eine Veränderung der Zahl der Centurien angeben will, nicht der Tribus. centuriis iuniorum seniorumque] diese Worte müssen (der Ausdruck ist ungewöhnlich) das, was eben duplicato numero genannt ist, näher bestimmen, d. h. hinsichtlich' der Zahl der Centurien stellte sich die Zahl der Tribus verdoppelt dar. Da nun eine bestimmte Zahl von Centurien angegeben werden soll, nämlich die zu Livius' Zeit bestehende, gegenüber der früheren, Livius aber vorher mit Ausschlufs der centuriae equitum, welche nicht centuriae iuniorum et seniorum sind und auch später noch als besondere Abteilung erwähnt werden, mit den fabri und cornicines 175 centuriae iuniorum und seniorum gezählt hat, so liegt es nahe, dafs er die Verdoppelung dieser Zahl hat bezeichnen wollen, so dafs in jeder der Tribus die 5 Klassen zweimal (als seniores und iuniores) enthalten gewesen wären. Denn dafs die Klassen auch am Ende der Republik noch bestanden (wenn auch schwerlich in der Art und mit dem Census, den Livius vorher angegeben hat), zeigen mehrere Stellen Ciceros (s. de leg. 3, 7. 44; de rep. 4,2; p. Flacco 15; vgl. Liv. 43, 16, 14; Gell. 6, 13), und aus diesem Grunde scheint Livius bei der Vergleichung dieselben nicht genauer angegeben zu haben. Nach der Ansicht anderer, die vielleicht den Vorzug verdient, ist bei centuriae iuniorum seniorumque nicht auf die vorher von Livius angegebene Zahl derselben Rücksicht zu nehmen, sondern nur auf die Zahl der Tribus, welche in den centuriis

seniorumque, ad institutam ab Servio Tullio summam non con13 venire. quadrifariam enim urbe divisa regionibus collibusque, qui habitabantur, partes eas tribus appellavit, ut ego arbitror, ab tributo; nam eius quoque aequaliter ex censu conferendi ab eodem inita ratio est; neque eae tribus ad centuriarum distributionem numerumque quicquam pertinuere.

iuniorum und seniorum (genauer wäre: quinis centuriis iuniorum seniorumque) verdoppelt erscheint, so dafs die Centurie zur Unterabteilung der Tribus wird und an die Stelle der 170 Klassencenturien des Servius die Doppelcenturien der 35 Tribus treten. Indem also jede Tribus für jede Klasse je eine Centurie iuniorum und eine seniorum stellte, d. h. jede Klasse 235 Centurien hatte, ergab sich eine Gesamtsumme von 350 Tribuscenturien (d. h. 35 Centurien iuniorum und 35 Centurien seniorum der 1. Klasse, ebenso bei der 2.-5. Klasse) oder von 373 Centurien, wenn man die 18 Reiter- und 5 Zusatzcenturien beirechnet. Jede der beiden Erklärungen läfst sich mit den Worten des Livius vereinigen, jede aber entbehrt eines bestimmten Zeugnisses bei den alten Schriftstellern. convenire] zu der Gesamtzahl (der Centurien) nicht passe', mit derselben nicht übereinstimme; s. 5, 5; 19, 6; zur Sache vgl. Mms. Trib. 75; Lange 2, 473 f.; Plüss, Entw. der Cent.-Verf. 21 f.

ad..

13. quadrifariam enim ..] giebt den Grund an zu nec mirari . .: Servius richtete zwar auch Tribus ein, aber nur 4, und diese standen mit der Zahl der Centurien nicht in Beziehung, während jetzt diese nach der Zahl der Tribus bestimmt ist. regionibus collibusque*] wird am besten als Apposition zu urbe genommen, oder aber es bedeutet: 'nach Bezirken und Hügeln'; s. Fest. p. 371 vici: quae itineribus regionibusque distributa inter se distant; vgl. Varro L. L. 5, 56: quattuor quoque partes urbis tri

bus dictae ab locis Suburana, Palatina, Exquilina, Collina; Jord. Top. 1, 179. 276. regionibus scheint die montes, den Palatinus und Capitolinus, den Caelius in der Suburana (s. Varro L. L. 5, 46), den Esquilinus und die an dieselben sich anschliefsenden Stadtteile zu umfassen; collibus scheint in Bezug auf den Viminalis und Quirinalis, welche den montes gegenüber colles heissen (s. Varro L. L. 5, 51), hinzugefügt zu sein. qui habitabantur: s. 30, 1. Aus urbe divisa.. habitabantur geht hervor, dafs Livius nur an eine Einteilung der Stadt denkt, die nach ihm, wie es scheint, alle Römer umfafst (s. 11, 4. 30, 1. 33, 2. 6), obgleich wohl an diese 4 Tribus die nächsten ländlichen Territorien angeschlossen waren. Nach Fabius hat Servius 26 tribus rusticae eingerichtet, nach Vennonius überhaupt 31 Tribus; s. 2, 16, 5. 21, 7; Lange 1, 504. partes] nämlich urbis. tribus.] ist ausdrücklich erwähnt, weil die früheren Tribus (s. 13, 6) eine Einteilung nach Stämmen waren, die des Servius zunächst eine topographische nach Bezirken und Hügeln, zugleich aber eine politische Einteilung des Volkes sein sollten. ab tributo] nicht eine jährliche Steuer, sondern eine, so oft die Bedürfnisse des Staates es erheischten, besonders zur Bestreitung der Kriegskosten geforderte Abgabe, die, wenn die Staatskasse Mittel hatte, zurückgezahlt wurde; s. 2, 23, 5. Das tributum konnte erst ausgeschrieben werden, wenn durch den Census die Einnahmen und Ausgaben des Staates und die Steuerfähigkeit des

[ocr errors]

Censu perfecto, quem maturaverat metu legis de incensis 44 latae cum vinculorum minis mortisque, edixit, ut omnes cives Romani, equites peditesque, in suis quisque centuriis in campo Martio prima luce adessent. ibi instructum exercitum omnem 2 suovetaurilibus lustravit; idque conditum lustrum appellatum,

Einzelnen festgestellt waren. Übrigens kann tribus nicht von tributum abgeleitet werden, sondern beides ist aus tri (drei) und dem Stamm fu in fu-i, fu-turus, qu-w zusammengesetzt; doch wurde das tributum, obgleich nach den Klassen (ex censu) ausgeschrieben, nach den Tribus erhoben. - aequaliter] nicht alle gleichviel (s. 42, 5), sondern im Verhältnis zu dem höheren oder niedrigeren Census (ex censu); s. § 10: gradus facti. · distributionem] die Verteilung der Centurien erfolgte nicht nach den 4, wie später nach den 35 Tribus. In anderen Beziehungen, z. B. in Rücksicht auf das tributum und den dilectus, haben die Tribus mit den Centurien in Verbindung gestanden, was auch Livius nicht leugnet; s. Marq. 2, 3, 40; 3, 2, 125. Aus dem Gesagten ist der Gegensatz zu entnehmen: tribus, quae nunc sunt, ad.. pertinent.

44. 1. censu] die Abhaltung des Census, die 'Abschätzung', die der König selbst vornahm, wie später die Konsuln, dann die Censoren. maturaverat] hatte 'schnell beendigt. metu..] durch die Furcht vor der in dem Gesetze denen, die sich nicht schätzen liefsen, angedrohten Strafe. latae] der später in der Republik gewöhnliche Ausdruck für das Beantragen eines Gesetzes ist schon hier gebraucht; nach demselben müsste das Volk über die lex abgestimmt haben; s. 46, 1; vgl. 8, 1. -cum. .] 'unter Androhung von' ..; vgl. 40, 4, 11; Cic. de off. 3, SO. mortis] nach Cic. p. Caec. 99 und Dion. 4, 15 Verkauf in die Sklaverei; s. Mms. StR. 22, 355. — in campo Martio] s. 2,

5, 2; dort stand schon zur Zeit der Könige ein Altar des Mars; vgl. 35, 10, 12; Lange 1, 556; Becker 1, 629.

2. instructum exercitum] das Volk, d. h. alle von dem König oder den Censoren verzeichneten Dienstund Steuerpflichtigen versammelten sich als gewaffnetes Heer, nach Centurien und Klassen geordnet; vgl. 36, 6. Als solches mufste es bei dem lustrum und in den Centuriatkomitien aufserhalb der Stadt auf dem dem Mars geweihten Felde erscheinen. suovetaurilibus] die drei bezeichneten Opfertiere wurden dreimal um das versammelte Volk geführt und dann als Sühn- und Reinigungsopfer dem Mars geschlachtet; s. Prell. RM. 299. 374; Mms. StR. 22, 406. Solche Reinigungsopfer waren schon früher gebracht worden (s. 28, 1) und fanden auch bei anderen Gelegenheiten statt. Servius soll sie an den Census geknüpft haben. Seitdem wurden immer nach Vollendung des Census die suovetaurilia gehalten und bildeten das lustrum (lustravit), die Sühnung des Volkes, die in fünfjährigen Perioden, welche, weil das lustrum den regelmässigen Census schlofs, auch lustra heifsen, wiederkehrte; s. Mms. Chron. 162 f.

idque conditum] lustrum ist Prädikat. Da mit dem lustrum die wichtigsten Anordnungen der Censoren erst rechtliche Gültigkeit erhielten, und so die staatliche Ordnung (s. 45, 1) für die Zeit bis zum nächsten Census gegründet wurde, scheint condere auf das lustrum übertragen, lustrum condere statt rem publicam lustro condere gesagt zu sein; wir übersetzen: 'beenden"; vgl. 38, 36, 10: lustro perfecto;

« IndietroContinua »