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in der Regel im Falle des Begräbnisses ein Grundstück mit Ackern und Gärten gehörte, welche mit einer Mauer umfriedigt und zur Unterhaltung des Grabes und zur Versorgung desselben mit Speisen, Rosen und andern Erfordernissen bestimmt waren. Solche Gräber hießen cepotaphia 1); hiermit waren denn auch die erwähnten ustrina und andere Lokalitäten verbunden. Die zweite Klasse der Gräber bildeten die columbaria 2), große Gewölbe mit langen übereinander liegenden Reihen kleiner Nischen, deren Ahnlichkeit mit den Taubenhäusern den Grund zu dieser Benennung gegeben hat. Eine tessella pflegte den Namen zu markieren, was um so nötiger wurde, als später Begräbnissocietäten Anteile in den Kolumbarien an die Teilnehmer verlosten.

Verschieden von allen diesen Grabstätten waren sowohl ihrer baulichen Anlage als ihrer Bestimmung nach die Katakomben 3) der Christen, welche einerseits als Friedhof einer religiösen Gemeinde, andererseits aber auch als Versammlungsplätze zur Feier des Andenkens verstorbener Frommen und zu regelmäßigen Andachtsübungen dienten.

Wir schließen diesen Anhang und damit auch unsere Untersuchungen über ,,religiöse Beziehungen", indem wir noch einmal in das Sterbehaus zurückkehren.

Während der 7 Tage, daß die römische Leiche im Vestibulum aufbewahrt wurde, galt das Haus und die Familie für unrein, darum stellte man zur Abwehr der Befleckung und als Warnungszeichen für diejenigen, welche die Berührung zu scheuen hatten, einen Cypressenbaum) vor die Thüre. Die düstere Erhabenheit, das halb schläfernde, halb majestätische Schweigen läßt sich kaum bei einem anderen Gewächse wiederfinden; daher kommt es, daß die Cypresse mehr noch als der Taxus der eigentliche Totenbaum geworden ist. Durch ein Cypressengewölbe steigt der alte Dichter zur Unterwelt hinab, und wollen wir den Sarg unserer Verstorbenen schmücken, so darf neben Lilie und Palme der Zweig des geweihten Baumes nicht fehlen.

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1) Orelli 4514. 4515. 4516. 6359. Fabretti p. 115. n. 294. Goens de cepotaphiis Jahn ad Pers. 1, 40. p. 87. Uhden in F. A. Wolfs Museum I, 3.

Trai. ad Rh. 1763.

S. 583.

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2) Dieses technische Wort kommt auch in Inschriften vor. Orelli 4513. 4544 u. ö. Vgl. Schneider im Index scr. rei rust. s. V. Fabretti inscr. Gorii columbarium Liviae Augustae. Florent. 1727. fol. Jahn specimen epigraphicum. Kiliae 1844. 8. Henzen annali 1856 p. 9 ff. Wilmanns I p. 117. 3) Momms., Die Katakomben Roms, Im neuen Reich. I (1871), S. 113 ff. Ausführlicher: P. Aringhi Roma subterranea. tom. I. II. Romae 1651. fol. auch Lutet. Parisior. 1659. fol. - J. Spencer Northcote, Die römischen Katakomben, übersetzt von G. A. Rose, Köln 1860. 8. - F. Xav. Kraus, Die röm. Katakomben. Freiburg im Breisgau 1873. 8. G. B. de Rossi, La Roma sotterranea Christiana. tomo I. II. III. 4) Auch Rottannen, piceae, Plin. 16, 40 u. 139. Über die Cypresse

fol. Roma 1864-1877.

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vgl. Plin. 16, 139. Serv. A. 2, 714. 3, 64; 680; 681. 4, 507. 6, 216. Festi ep. p. 63 s. v. Vgl. auch noch Lucan. Phars. 3, 442: et non plebeios luctus testata cupressus, und Hor. carm 2, 14, 23. sowie Dio Cass. 56, 31. Die Reinigung des Sterbehauses fand dann mit Schwefel, schwarzer Nießwurz: melampodium nigrum (Plin. 25, 105) und hierabotane (Id. 25, 105) statt; es wurde mit Besen ausgefegt, und den Laren ein Hammel geopfert.

§. 2. Familie und Sitte.

Es versteht sich von selbst, daß wir auf einem Gebiete, welchem jede Nation ihr ganz besonderes Gepräge aufdrückt, wie es die Familie bildet, im großen und ganzen wenig direkten Einfluß seitens der fremden Völker registrieren können. Gleichwohl ließ sich das sittliche Leben der großen Hauptstadt, welches ganz bedeutend durch griechische Unsitte gelitten hat, am ungezwungensten mit dem Familienwesen verbinden, von dem wir des Gegensatzes halber eine kurze Skizze geben.

Wie nach der Vorstellung der achtbaren Bürgerschaft zur Blütezeit der Republik das römische Privatleben beschaffen sein sollte, läßt sich im wesentlichen aus dem Bilde abnehmen, das uns von dem des ältern Cato überliefert worden ist 1). Wie thätig Cato als Staatsmann, Sachwalter, Schriftsteller und Spekulant auch war, so war und blieb das Familienleben der Mittelpunkt seiner Existenz; meinte er doch selbst, es sei besser ein guter Ehemann als ein großer Senator zu sein. Die häusliche Zucht war, wie gegen die Sklaven, so auch gegen Frau und Kinder streng, wenn auch anderer Art: an die erwachsenen Kinder und an die Frau Hand anzulegen wie an die Sklaven hielt er für sündhaft. Bei der Wahl der Frau mißbilligte er die Geldheiraten und empfahl auf gute Herkunft zu sehen, heiratete übrigens selbst im Alter die Tochter eines seiner armen Klienten. Übrigens nahm er es mit der Enthaltsamkeit auf Seiten des Mannes so wie man es damit überall in Sklavenländern nimmt; auch galt ihm die Ehefrau durchaus nur als ein notwendiges Übel. Seine Schriften fließen über von Scheltreden gegen das schwatzhafte, putzsüchtige, unregierliche schöne Geschlecht; überlästig und hoffärtig sind die Frauen alle; wären die Menschen die Weiber los, so möchte unser Leben wohl minder gottlos sein."

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Dagegen war die Erziehung der ehelichen Kinder ihm Herzens- und Ehrensache, und die Frau in seinen Augen eigentlich nur der Kinder wegen da. Sie nährte in der Regel selbst, und wenn sie ihre Kinder an der Brust von Sklavinnen saugen ließ, so legte sie dafür auch wohl selbst deren Kinder an die eigene Brust einer der wenigen Züge, worin das Bestreben hervortritt, durch menschliche Beziehungen, Muttergemeinschaft und Milchbrüderschaft, die Institution der Sklaverei zu mildern. Beim Waschen und Wickeln war der alte Feldherr, wenn irgend möglich, selbst zugegen. Mit Ehrfurcht wachte er über die kindliche Unschuld; wie in Gegenwart der vestalischen Jungfrauen, versichert er, habe er in Gegenwart seiner Kinder sich gehütet ein schändliches Wort in den Mund zu nehmen und nie vor den Augen seiner Tochter die Mutter umfaßt, außer wenn diese bei einem Gewitter in Angst geraten sei. Die Erziehung seines Sohnes ist wohl der schönste Teil seiner mannigfaltigen und vielfach ehrenwerten Thätigkeit. Seine ganze Schriftstellerei war zunächst auf den Sohn 1) Momms., r. G. I 867 ff. Marqu., Privatl. I 63 ff. Weise, Gr. W. i. d. lat. Spr. XXVI, pp. 304–310.

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berechnet; sein Geschichtswerk schrieb er für diesen mit großen deutlichen Buchstaben eigenhändig ab.

Er lebte schlicht und sparsam, denn seine strenge Wirtschaftlichkeit litt keine Luxusausgaben. Kein Sklave durfte ihn mehr kosten als 1500 Denare (1380 Mark), kein Kleid mehr als 100 Denare (90 Mark); in seinem Haus sah man keinen Teppich und lange Zeit an den Zimmerwänden keine Tünche. Für gewöhnlich aẞ und trank er dieselbe Kost mit seinem Gesinde und litt nicht, daß die Mahlzeit über 30 Asse (etwa 2,1 Mark) an baren Auslagen zu stehn kam; im Kriege war sogar der Wein durchgängig von seinem Tisch verbannt; da trank er Wasser oder nach Umständen Wasser mit Essig gemischt. Dagegen war er kein Feind von Gastereien; sowohl mit seinesgleichen in der Stadt als auch auf dem Lande mit seinen Gutsnachbaren saß er gern und lange bei Tisch, und wie seine mannigfaltige Erfahrung und sein schlagfertiger Witz ihn zu einem beliebten Gesellschafter machten, so verschmähte er auch weder die Würfel noch die Flasche, teilte sogar in seinem Wirtschaftsbuch unter anderen Rezepten ein erprobtes Hausmittel mit für den Fall, daß man eine ungewöhnlich starke Mahlzeit und einen allzu tiefen Trunk gethan. Sein ganzes Sein bis ins höchste Alter hinauf war Thätigkeit. Jeder Abschnitt war eingeteilt und ausgefüllt; an jedem Abend pflegte er bei sich zu rekapitulieren, was er den Tag über gehört, gesagt und gethan hatte. So blieb denn Zeit für die eigenen Geschäfte wie für die der Bekannten und der Gemeinde und nicht minder für Gespräch und Vergnügen; alles ward rasch und ohne viel Reden abgethan, und in echtem Thätigkeitssinn war ihm nichts so verhaßt als die Vielgeschäftigkeit und die Wichtigthuerei mit Kleinigkeiten.

So lebte der Mann, der den Zeitgenossen und den Nachkommen als der echte römische Musterbürger galt, und in dem, gegenüber dem griechischen Müßiggang und der griechischen Sittenlosigkeit, die römische allerdings etwas derbe Thätigkeit und Bravheit gleichsam verkörpert erschienen. Um so greller tritt der Kontrast in der Revolution hervor, welche der entartete Hellenismus dieser Zeit in dem Leben und Denken der Römer vollzog.

Die Bande der Familie lockerten sich mit grauenvoller Geschwindigkeit. Pestartig griff die Huren- und Buhlknabenwirtschaft um sich, und wie die Verhältnisse lagen, war es nicht einmal möglich, gesetzlich etwas Wesentliches dagegen zu thun; denn die hohe Steuer, welche Cato als Censor 184 (570 d. St.) auf diese abscheulichste Gattung der Luxussklaven legte, wollte nicht viel bedeuten und ging überdies ein paar Jahre drauf mit der Vermögenssteuer überhaupt thatsächlich ein. Die Ehelosigkeit, über die schon zum Beispiel im Jahre 234 (520 d. St.) schwere Klage geführt ward, und die Ehescheidungen nahmen natürlich im Verhältnis zu. Grauenvolle Verbrechen kamen im Schoße der vornehmsten Familien vor. So wurde der Konsul Gaius Calpurnius Piso von seiner Gemahlin und seinem Stiefsohn vergiftet, um eine Nachwahl zum Konsulat herbeizuführen und dadurch dem letzteren das höchste Amt zu verschaffen, was Saalfeld, Der Hellenismus in Latium.

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auch gelang (180 574 d. St.). Vor allem aber begann die Emancipation der Frauen.

Diese fingen an nach vermögensrechtlicher Selbständigkeit zu streben. Auch in öffentlichen Dingen fingen die Frauen schon an einen Willen zu haben und gelegentlich, wie Cato meinte,,die Herrscher der Welt zu beherrschen'; in den Komitien war ihr Einfluß zu spüren, ja es erhoben sich bereits in den Provinzen Statuen römischer Damen.

Wie wir anderswo nachzuweisen versuchen werden, stieg die Üppigkeit in Tracht, Schmuck und Gerät, in den Bauten und der Tafel; aber auch auf geistigem Gebiete zeigte sich verderblicher Einfluß. Wenn der Besitz von Vermögen für die gemeineren Naturen unter den Frauen zu Eitelkeit und Üppigkeit Veranlassung gab, so boten dagegen die letzten Jahrhunderte der Republik durch die Nützlichkeit einer höheren griechischen Bildung 1) den begabteren Frauen die Mittel zu einer geistigen Freiheit, die nicht weniger bedenklich war. Die Damen, welche griechische Poesie und wohl auch Philosophie trieben 2), sich fremden Religionskulten eifrig zuwendeten 3) und der häuslichen Geschäfte und der Erziehung ihrer Kinder sich überhoben 4), traten ebenfalls aus der Sicherheit eines engen aber heiligen Berufes auf den schlüpfrigen Boden einer gefährlichen Freiheit, die für sie selbst wie für das eheliche Verhältnis verderblich wurde 5). Die später, namentlich in der Kaiserzeit immer mehr überhand nehmende Leidenschaft für Theater, Amphitheater und Cirkus ) gewährte den Frauen nicht nur Gelegenheit in dem Prunke einer reichen Toilette sich öffentlich zu zeigen 7), Bekanntschaften mit Männern zu machen ) und sich auch wohl für die Darsteller selbst, d. h. Schauspieler, Mimen, Pantomimen, Athleten, Gladiatoren und Kutscher der Rennbahn zu enthusiasmieren 9), sondern gab sie auch dem entsittlichenden Einflusse preis, welchen die Mimen mit ihren unzüchtigen Darstellungen 10) und die Arena mit ihren Schlächtereien selbst auf unverdorbene Naturen hätten ausüben müssen; die Freiheit, den Mahlzeiten der Männer beizuwohnen, führte sie zur Teilnahme an den schwelgerischen Gelagen der Kaiserzeit, bei welchen sie, nicht wie in alter Zeit, sitzend und sich der Tafelgenüsse enthaltend, sondern gelagert zwischen den übrigen Gästen 11), mittrinkend 12) und den unzüchtigen musikalischen und orchestischen Tischunterhaltungen

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1) Am meisten erforderte der gute Ton Fertigkeit in der griechischen Konversation, so wie das Erlernen des Französischen bei uns ein Hauptingrediens der aristokratischen Pensionsbildung ist. 2) Salust. Cat. 25. Plut. Pomp. 55. — Vgl. auch Senec. ad Helv. 17, 3. Lucian, de mercede cond. 36. Iuven. 6, 185 ff. Mart. 2, 90, 9. 11, 19. Drumann, r. G. 6, 415. — Friedl., Sitteng. 14, S. 479 ff. 3) So fanden die Bacchanalien in Rom Eingang durch Frauen, Liv. 39, 13; aber auch andere fremde Kulte, Liv. 25, 1, 7, namentlich der der Isis, vgl. Marqu., Staatsverw. 3, 78. - Vgl. Plut. coni. praec. 19, 1. p. 166 Dübner. und Friedl., Sitteng. I4, S. 486 ff. —- 4) Colum. 12 pr. - 5) Epict. fr. 53 vol. III, p. 84 Schweigh. - 6) Friedl., Sittengesch. 14 S. 486 ff. Vergl. Ov. a. a. 1, 93. 7) Tertull. de spect. 25. 8) Ov. a. a. Friedl.-Marqu., Staatsverw. III 486. 9) Friedl., Sitteng. I4 471 ff. 10) Martial. Friedl., Sitteng. 14, 470. 11) Val. Max. 2, 1, 2. Friedl., Sitteng. 14, 474. 12) Iuven. 6, 429 ff. Senec. ep. 95, 21.

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Auge und Öhr leihend 1) erscheinen; ihre Promenaden zu Fuß oder in unverschlossener Sänfte 2) und ihre Beteiligungen an Geschäften und Zerstreuungen, die früher dem Manne vorbehalten gewesen waren 3), brachten sie täglich in Berührung mit den bedenklichsten Elementen der römischen Gesellschaft und entfremdeten sie immer mehr ihrer ursprünglichen Aufgabe.

In allen Staaten, in welchen Sklaverei besteht, hat, wie oben schon angedeutet, die Dauer einer glücklichen und einträchtigen Ehe besondere Schwierigkeiten. Das erkannte schon Plautus, wenn er, mercat. 805, sagt:

Ecastor lege dura vivont mulieres

multoque iniquiore miserae quam viri.

nam vir si scortum duxit clam uxorem suam,

id si rescivit uxor, impunest viro:

uxor virum si clam domo egressast foras,

viro fit causa, exigitur matrumonio.

Diese alte Praxis des paelicatus soll schon in einem angeblichen Gesetze des Numa sanktioniert sein:

PAELEX 4) ARAM IVNONIS NE TANGITO.

Gegen Untreue des Mannes ist die Frau eben völlig rechtlos; so sagt Cato (ap. Gell. 10, 23, 5):

In adulterio uxorem tuam si prehendisses, sine iudicio impune necares: illa te, si adulterares sive tu adulterarere, digito non auderet contingere, neque ius est.

auf

Wenn nun auch die Neigung des römischen Volkes auf solche Abwege gerichtet war, zum ärgsten kam es doch erst, als asiatische Wollust sich unter griechischem Namen zunächst und zuletzt ja auch aus hellenischer Heimat italischem Boden festsetzte. Was will es sagen, wenn wir hören, daß athenische Dirnen nach Rom kamen, um dort Gastrollen zu geben? 5) Die Reihe der abschreckendsten Laster mit griechischen Namen ist zu groß, als daß wir hier mehr als eine alphabetische Aufzählung derselben zu geben uns entschließen konnten.

I. Periode.

II. Periode.
acoetis,
Bettgenossin (bei Ger-

lach griechisch),
Lucil. 7)

III. Periode.

IV. Periode *).

1) Plut. quaest. conv. 7, 8, 4, II. p. 868 Dübner. Quinct. 1, 2, 8. 2) Friedl., Sitteng. 14, 475. 3) Friedl., Sitteng. 14, 476.

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4) Hier wie im folgenden ist überall der

besseren Schreibweise paelex der Vorzug gegeben worden. Vgl. zur obigen Stelle Gell. 4, 3, 3.

Festi ep. p. 222, s. v. paelices.

Trabea p. 29.

Pacuv. p. 28.

5) Sext. Turp. in Comoed. ed. Bothe p. 91. Vgl. auch

6) Wegen dieser 4 Perioden vgl. Saalf. Italogr. I. 22 ff., sowie die Bemerkungen zu Kap. I §. 3 a. E. 7) Noch einmal sei wegen der genauen und ausführlichen Belege auf das demnächst erscheinende ausführliche Gesamtwörterbuch der griech. Lehn- und Fremdwörter hingewiesen, welches unter dem Titel Tensaurus italograecus vom Verf. bei C. Gerolds Sohn in Wien herausgegeben wird.

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