Immagini della pagina
PDF
ePub

longitudinem milia passuum CCXL, in latitudinem CLXXX patebant.

CAP. III. His rebus adducti, et auctoritate Orgetorigis permoti, constituerunt, ea, quae ad proficiscendum pertinerent, comparare; iumentorum et carrorum quam maximum numerum coemere; sementes quam maximas facere, ut in itinere copia frumenti suppeteret; cum proximis civitatibus pacem et amicitiam confirmare. Ad eas res conficiendas biennium sibi satis esse duxerunt, in tertium annum profectionem lege confirmant. Ad eas res conficiendas Orgetorix deligitur. Is ubi legatio

[ocr errors]

angustos zu enge. Relative Begriffe gestalten sich nach dem Zusammenhange. Was enge ist, ist für den Leidenden, enger, als er es wünscht, beengend. Eben so verhält es sich mit serus, multus, longus u. a. W. Vergl. unt. II, 24.

milia passuum] Dieses Mass der Länge und Breite findet Cluver. Germ. antiq. II, 4. übertrieben, u. berechnet von Costnitz bis Genf etwa 170,000, die Breite zwischen der Aar und den Quellen des Rheins und Rhodans auf 72,000 Schritte. Suchte man auch die Angabe zu rechtfertigen, z. B. durch die Bogen und Krümmungen der Gebirge und Thäler; so darf man doch nicht übersehen, dass Caesars geograph. Angaben in der Regel unsicher sind; eine sehr leicht zu erklärende Erscheinung. Siehe unt. V, 13. VI, 26. und ff.

Cap. III. iumentorum] Wie alle Wörter dieser Endung, ist iumentum collektiv, von iuvare, jedes Thier, das dem Menschen behülflich ist, Zug- und Lastthier; sie heissen selbst, als Theile des Ganzen, impedimenta, nt. VII, 45.

carrorum] Carrus und carrum; eigene Art von Wagen, zum Transport eingerichtet, mit 4 Rädern, nach Rühs zu Tacitus German.: aber nicht zum Kampfe geeignet, wie die esse da der Britannier. Bei Liv. XXXI, 21. extr. und bei Flor. III, 3, 16. heissen sie carpenta und plaustra.

sementes quam max.] D. i. sie sollten so viel Feld als möglich mit Getreide besäen; denn sementis ist die Aussaat, ihr folgt die Aernte, messis. Daher Cic. de Orat. II, 65. ut sementem feceris, ita metes.

deligitur] Verschieden von eligere und andern Synonymen, wie aus B. G. VII, 33. und 31. erhellt: huic rei idoneos homines deligebat; also zu einem bestimmten Zwecke vermeintlich taugliche Leute auswählen. Diese Richtung nach einem gewissen Ziele hin, absichtlich oder zufällig, liegt oft in den mit de zusammengesetzten Verb., z. B. devenire, descendere, devertere, destringere, defluere, etc. Indem nämlich die Entfernung von Etwas angedeutet wird, denkt man sich zugleich die neue Richtung wo anders hin. Dasselbe siehe bei Breni zu Nep. Pelop. II, 2., wo mehre Beisp. gesammelt sind. Die Wiederholung des ad eas res conf. erregt allerdings Anstoss; allein bei der Abweich. der Codd. behalte man die Lesart bei, zumal, da der Sinn im Wesentl. gar nicht verändert wird, auch der griech. Uebers. etwas Aehnliches gelesen hat; er hat: τὸν δὲ Οργετόρυγα τοῦτο κατεργασόμενον ἀποδείξαντες.

legationem] D.i. munus legați; dah. sagt man: legationem admi

nem ad civitates suscepit, in eo itinere persuadet Castico, Catamantaledis filio, Sequano, cuius pater regnum in Sequanis multos annos obtinuerat, et a S. P. Q. R. amicus appellatus erat, ut regnum in civitate sua occuparet, quod pater ante habuerat: itemque Dumnorigi Aeduọ, fratri Divitiaci, qui eo tempore principatum in civitate obtinebat, ac maxime plebi acceptus erat, ut idem conaretur, persuadet, eique filiam suam in matrimonium dat. Perfacile factu esse, illis probat, conata perfi

nistrare, obire, suscipere. Statt ubi wollten Einige sibi lesen, nach einem bei Caes. oft vorkommenden Sprachgebrauche; allein, nicht nur ver¬ löre dadurch der Bau der Periode, sondern es gäbe auch einen zu auffallenden Pleonasmùs. Metonym. steht legatio auch als collectivum, für die Gesandten selbst: z. B. unt. III, 8. communem legationem mittunt. Aehnliches besagt in unsrer Sprache Gesandtschaft, so wie überhaupt nichts häufiger, als Uebergang abstrakter Begriffe von Handlungen und Zuständen, auf concrete, besonders collektive Begriffe, z. B. Sammlung, Handlung, Uebung, u. s. w.

amicus appellatus] Ueber diese Sitte s. Liv. XXVII, 4. Bei Cic. ad Div. XV, 2, 6. heisst Ariobarzanes Eusebes et Philoromaeus, weil er den Römern besondre Treue und Ergebenheit bewiesen hatte. Die Römer suchten namentlich auch die Gall. Nachbarn dadurch zu gewinnen; daher mehre Beispiele solcher Benennung: I, 35. IV, 12. VII, 31. Völker und Staaten erhielten sogar den Ehrentitel fratres, consanguinei, cognati. Cic. ad Div. VII, 10, 7. und Brisson. de form. P. 219. und 222.

ut occuparet] Offenbar statt: occupare studeret; denn der Erfolg wird erst später angegeben. Occupare ist aber so viel, als: mit Gewalt an sich reissen, sich einer, Sache bemächtigen, besetzen; nicht erobern, welches expugnare; noch bestürmen, oppugnare; das Gewonnene behaupten, obtinere, auch occupatum tenere, bedeuten.. Nep. Timol. I, 3. tyrannidem occup. Metaphor. übergetragen auf die Seele, heisst occupari, eingenommen, voll von einem schweren Gedanken gegen Andres gleichsam verschlossen und verloren seyn. Die Form des Verbi ist eig eine frequentative, doch selten, wie nuncu po, aucupo. Ueber die Folge der temporum, persuadet-occuparet, siehe Bremi zu Nep. Dat. XI, 2. Das Praesens histor. kann füglich das Imperfect. nach sich ziehen.

principatum] Der Unterschied von regnum und principatus ergiebt sich deutlich aus B. G. VII, 4. und VII, 32. Soviel erkennt man, dass mancher, nur auf bestimmte Zeit von den Gall. Völkern gewählte Anführer lebenslängliche Herrschaft sich anmasste und dieselbe behauptete. Vergl. unt. VII, 4. Letztere heisst regnum. Ob damit immer der Titel eines Königs verbunden war, ist möglich, aber nicht gewiss.

perfacile factu] Ein nicht ungewöhnlicher Pleonasmas, ähnlich dem bekannten griechischen Gebrauche, yerwandte Verba und Substantive zu verbinden, z. Β. πόλεμον πολεμεῖν, μάχην μάχεσθαι, u. s. W. Bei Cic. ad Div. XIII, 9, 4. facile factu; ibid. V, 21, 12. vită ingenua-viximus. Eben so liest man vita vitalis. Plin. Epp. IV, 27,

1

cere, propterea quod ipse suae civitatis imperium obtenturus esset : non esse dubium, quin totius Galliae plurimum Helvetii possent: se suis copiis suoque exercitu illis regna conciliaturum, confirmat. Hac oratione adducti, inter se fidem et iusiurandum dant, et, regno occupato, per tres potentissimos ac firmissimos populos totius Galliae sese potiri posse sperant.

3. lemma sibi sumsit. Dahin gehört auch Virg. Aen. VIII, 629. pugnata in ordine bella.

conata perficere] Statt des nicht ungewöhnlichen Infinitivi pass. Vergl. Bremi zu Nep. Att. XVI, 1. Es liess sich bemerken, dass der Infin. in solchen Fällen substantivisch gebraucht werde, nach griech. Weise. Auch wird durch den Inf. Act. die Handlung subjectiver, durch das Pass. objektiver und absoluter Natur. Vergl. Suet. Oct. 94. das. Bremi, und Nep. Miltiad. IV, 5.

[ocr errors]

probat Alicui probare-quid heisst nicht, beweisen, sondern, Jemanden die Möglichkeit vorstellen, ihm die Sache annehmlich machen, so, dass man den Erfolg berücksichtigt, nicht das Mittel,_wodurch es geschieht. Diess bezeichnet persuadere genauer. Siehe unt. II, 16. Daher sagt Cic. ad Div. III, 6, 8. probabilem materiam nacti sermonis, und Nep. Cat. III, 1. probabilis orator. Der Begriff gleicht unserm: es lässt sich hören. Etwas andres ist probare aliquid, d. i. approbare, consentire, affirmare.

conciliaturum] Dies Verb. entspricht unserm vermitteln, durch Vermittlung verschaffen, intercedendo, auch wohl deprecando, aliquid comparare. Damit lassen sich vereinigen die Nebenbegriffe: allmälig, nach und nach, unvermerkt. Vergl. Nep. Epam. V, 3. oti nomine servitutem concilias. Hannib. X, 2. das. Bremi.

[ocr errors]

oratione] Nicht bloss von einer zusammenhängenden, kunstmässig geordneten Rede, sondern von jeder mündlichen und schriftl. Darstell. gebraucht; nicht einmal so beschränkt, wie unser deutsches Fortrag. Daher bei Cic. ad Div. III, 5, 2. der Inhalt eines Briefes › oratio. Siehe Corte a. a. O. Reden, mannichfachen Inhalts, gesprächsweise geführt, heissen sermones. Nep. Epam. V, 1. unterscheidet brevitatem respondendi und perpetuam orationem, welches letztere nur einen längern Vortrag über einen einzelnen, bestimmten Gegenstand bedeutet, nicht grade orationem omnibus numeris absolutam. Vergl. über oratio Bremi zu Nep. Alcib. I, 2.

firmissimos] Man hat diese Lesart gegen fortissimos zu vertheidigen gesucht; ohne Grund. Denn aus Caesar finden sich Belege genug, dass firmus nicht bloss de rebus inanimatis gesagt werde, sond. auch von Völkern und Truppen, z. B. B. G. VII, 56. praesidio non nimis firmo; Nep. Eumen. III, 3. wo copiae non adeo firmae erklärt werden, dadurch, quod inexercitatae et non multo ante erant

contractae.

totius Galliae] Oben c. 2. imperio potiri, welches Wort auch hier manchen Editt. ohne Grund eingeschoben ist. Die Grammatiker bemerken, dass potiri mit dem Genitiv besonders gesetzt werde, wo vom Erwerb der höchsten Macht die Rede sey; bei concreten Sachen stehe mehr der Ablativ. Wenn ein solcher Unterschied, wie nicht zu leugnen, obwaltet, so liegt der Grund in der Natur und in dem Charakter des Genitivs, welcher Casus so zu sagen, der geistreichste ge

1

[ocr errors]

CAP. IV. Ea res út est Helvetiis per indicium enunciata, moribus suis Orgetorigem ex vinculis caussam dicere coegerunt: damnatum poenam sequi, oportebat, ut

nannt werden möchte, ärevμatınós, in so fern er nämlich geistige und
logische Verhältnisse der den Wörtern zu Grunde liegenden Begriffe
und Vorstellungen vorzüglich bezeichnet und vermittelt.
Am ent-
ferntesten von dieser logischen Verwandtschaft steht der Ablativ; dess-
halb sein Name durch diese Deutung noch den schicklichsten Sinn
erhält.

Cap. IV. Ea res] Quod suae civitatis imperium affectans cum
Aeduo et Sequano contra rempublicam conspirasset: nach c. 3.

enunciata] Enunciare wird ganz eigentl. von dem gesagt, der Geheimnisse ausbreitet; siehe Bremi zu Nep. Pausan. IV, 6., wo es mit prodere verbunden wird. Eben so gebrancht man indicium von geheimen Denunciationen, wie Nep. a. a. O. IV, 2. ne huius quidem indicio impulsi, und der Angeber selbst heisst index, ibid. Zahlreiche Beispiele giebt van Staveren zu jener St.

ex vinculis] Eben so Liv. XXIX, 19. init. ex vinculis causam dicere. Vergl. Corte zu Cic. ad Div. VII, 1, 3. ex cubiculo tuo matutina tempóra lectiunculis consumsisti.· Der griech. Metaphr. hat: Ev rois déquois. Ein eigner Gebrauch des ex, welches auf Oerter bezogen, dem unde entspricht, wie überhaupt alle Praepositionen zunächst sinnl. Vorstellungen anzeigen. Allein metaphor. deutet ex die Ursache od. den Ursprung an, folglich etwas Vorhergegangnes, oder einen frühern Zustand, dessen Folgen sich jetzt zeigen und entwikkeln, und durch welche die Gegenwart gleichsam bedingt wird. Daher ex fuga recipi, unt. VI, 35. exercitum ex labore atque inopia reficere, VII, 32. Oft im Deutschen zu geben, durch in Folge, zu Folge, wie unt. cap. 30. u. a. a. O. Demnach sind vincula nicht so viel, als carcer, d. i. der Ort, sondern der Zustand des Gefangnen; denn die Vertheidigung geschah öffentlich. Eben so bei den Griechen. Vergl. Viger. p. 601.

: caussam dicere] Ein terminus forensis, sich vor Gericht vertheidigen; daher indicta caussa, unt. VII, 38. Von dem gerichtlichen Anwalde, der sich über einen Process instruiren liess, sagte man: discere caussam; von dem, der solche Eröffnungen machte, caussam docere. Cic. ad Div. VII, 21, 1. Silii caussam te docui. Plin. Epp. III, 9, 35. Indicavimus Senatui, ex Norbano didicisse nos publicam caussam.

sen,

oportebat] D. i. lege sancitum erat. Oportet nämlich schliesst in sich jede legale und moralische Nothwendigkeit oder Verpflichtung, aus subjektiven und objektiven Gründen; daher nicht allemal das Musals unabänderlich, denn dieses ist necesse, und kann auch Naturnothwendigkeit seyn. Vielmehr ist oportet auch: es gebührt sich, es geziemt, es gehört sich. In diesem Falle ist es synonym von debere, welches aber nur auf des Pflichtgefühls empfängliche Wesen bezogen wird, als: schuldig seyn, zu verdanken haben. Also wäre necesse, als Vergleich gesagt, todt und Zwang; debere, lebendig und frei; oportet, frei und gezwungen zugleich; gleichsam Thesis, Antithesis, und Synthesis, z. B. Nep. Paus. V, 5. mortui corpus eodem inferri oportere. B. G. VII, 58. wird consilium dem necesse est entgegengesetzt.

igui cremaretur. Die constituta caussae dictionis, Orgetorix ad iudicium omnem suam familiam, ad hominum milia decem, undique coegit, et omnes clientes

igni cremaretur] Ein Pleonasmus, wie Nep. Alcib. X, 6. incendio cremare. Doch finden sich solche Beispiele oft, namentl. bei Dichtern, z. B. Virg. Aen. VII, 74. atque omnem ornatum flamma crepitante cremari. Ovid. Met. XIV, 444. quo debuit igne cremavit. In solchen Formeln, wie an unsrer St., liegt offenbar ein gewisser feierlicher Nachdruck in Bezeichnung der Strafe. Diese Todesstrafe war auch bei d. Römern gewöhnlich gegen Sklaven, die ihre Herren umgebracht hatten. Siehe Bell. Hisp. c. 20.

caussae dictionis] In der latein. Sprache' sind diese Verbalia auf io, welche dem griech, und deutschen Infinitiv. entsprechen, seltner, als bei uns die abgeleiteten Subst. auf ung; und erst die spätere Zeit der entarteten Latinität hat ihre Zahl bedeutend vermehrt. Häufiger gebrauchen die Lateiner das Part. fut. pass., statt dieser abstrakten Verbalien; also hier konnte es heissen: caussae dicendae. Durch diese Redeweise werden zwei Begriffe, die durch die Substantivform getrennt würden, logisch vereinigt und dem Verstande versinnlicht. Die Handlung erscheint in concreto, verbunden mit dem Objekte, doch so, dass letzteres, als das frühere, die Handlung, als das Zufällige und spätere vor den Verstand in der grammatischen Form tritt, während durch die Substantivform die Handlung als das Wichtigere, das Objekt derselben als abhängig erscheint. Bei philosoph. Schriftstellern muss über die Wahl zwischen beiden syntakt. Formen entscheiden die genaue Abwägung der beiden Begriffe. Gemeiniglich sagt man diem constituere alicui; beides ist richtig, dictioni und dictionis, je nachdem der Begriff des Particips als inhärirend seinem Subjekte oder als transitiv auf ein Object gedacht wird.

familiam] Hier 'nicht Gesinde, wie Nep. Attic. XIII, 3., sondern nach Hotomann: qui vel in possessionibus ipsius ac rusticis rebus, vel in vectigalibus exercendis operas dabant. Hierdurch wird zugleich das ditissimus cap. 2. erklärt. Dass aber familia auch auf Geschlecht,

Familie in unserm modernen Sinne, bezogen werde, lehren viele Beisp. Nep. Attic. XVII, 2.3. familiarum originem subtexuit; Iuniam fami liam a stirpe ad hanc aetatem ordine enumeravit. ibid. Agesil. I, 2. ex duabus familiis. Da jedoch zur Familie auch Kinder und, Sklaven' gerechnet wurden, so entstand die Verwechslung oder vielmehr Verschmelzung der Begriffe. Wie of neol riva die Umgebungen und das Subject selbst begreifen, so fasste auch familia den Herrn und die Frau vom Hause mit in sich. Die Zahl 10,000 falle Niemand auf! Man denke an die Leibeignen in frühern Zeiten; diese sind es auch hier..

clientes] Durch ganz Gallien findet man eine wohlorganisirte Aristocratie und Feudalverfassung. Siehe VI, 11. in omnibus pagis, etiam in singulis domibus factiones sunt; wo domus, wie bei Nep. Eumen. VI, 3. für familia steht. Also sind clientes Schutzverwandte, auch Lehnsleute, Vasallen; wegen ihrer Verpflichtung ambacti and soldurii genannt. Davon unt. VI, 15. Wenn Caesar durchaus clientes von socis unterscheidet; so will er nur, wenn von staatsrechtlichen Verhältnisse die Rede ist, hindeuten, dass die Clienten eine Oberherrlichkeit anerkennen; während socii nur gleiche Rechte und Pflichten gelten lassen wollen, obschon die Erfahrung das Gegentheil bis auf die neuesten Zeiten fühlbar macht.

« IndietroContinua »