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so muss eine solche gemeinschaftliche, auf Verwirrung der Begriffe gerichtete, Kraftanwendung bedeutende Resultate geliefert haben. Diese finden sich denn auch allerdings und überall und in reichlichem Mafse vor, so dass man in der jetzigen Zeit schon viel damit gewonnen hat, wenn man bei irgend einer wissenschaftlichen Aufgabe nur erst von den angewöhnten Bestimmungen der Begriffe sich losgemacht hat. Der Zusammenhang der Sprache mit der Wissenschaft kann nie zu innig seyn; bisher aber waren beide häufig ganz von einander getrennt, so dass jene nicht selten der Haut eines getödteten Thieres glich, und diese demjenigen, was man in die Haut hineinstopft. Ein ausgestopftes Ding war dann das Ganze, wenn anders etwas ein Ganzes genannt werden kann, das eine Form ohne Wesen, also keine Form, mithin eine hohle Lüge ist. Auch hatte auf diese Art die Wissenschaft eben so wenig einen Antheil an der Sprache der Gelehrten, als das Aeufsere des ausgestopften Thieres durch dessen Inneres, nämlich durch Stroh oder. dess etwas, entstanden ist. Aber so wie ein lebendiges Thier durch inneres organisches Leben Haut und Haare sich schafft und erhält, so soll die Wissenschaft sich

selber ihre Sprache gestalten, und der so gestalteten mächtig bleiben.

Dieses vorausgeschickt und vestgehalten, wird die Bitte, bei den divinae res nicht ferner an >> göttliche Dinge« zu denken, um so leichteren Eingang finden. In der That dürfte bei wenigen Lesern der Begriff der göttlichen Dinge derselbe, und deshalb zu fürchten seyn, dass dieser Ausdruck zu denjenigen gehöre, welche, wie Knoten im Schnupftuche, an alles Mögliche erinnern: denn was wohl gäbe es unter, auf und über der Erde nicht, das man mit dem Prädicate göttlich nicht schon bezeichnet hätte? Was nun aber die römischen divinae res gewesen, das lässt sich nur unter der Bedingung darthun, dass es vorerst gelingt, die Bedeutung, welche in den römischen Sacrae res liegt, aus denselben hervorzuheben und in das Licht zu stellen. - Unsere Lexikographen machen es sich hier sehr leicht. Dieselben sagen, Sacer, a, um, heifst A. heilig, und B. verflucht. Sie scheinen hiebei entweder gar nichts zu denken, oder zu meinen, A. und B. sey doch, mit vertauschter Ueberschrift, ganz dasselbe. Auf jeden Fall zeugt die Bereitwilligkeit, mit welcher sie die Compossibilität beider Begriffe dem Urtheile des

Lesers anheimstellen, von ihrer eigenen hülflosen Lage: so führte denn das Nichtverstehen hier häufig zu dem noch viel schlimmeren Missverstehen.

Das Sacrum bedeutet weder das Heilige, noch das Verfluchte Begriffe, welche von je her nur dem Volke Israel Jeschyrun eigen waren, sondern dasselbe bezieht sich hauptsächlich, ja allein, auf dasjenige Leben der Römer, welches ihnen, in den verschiedenen Zeiten verschieden, der Staat gewährte, oder, um dieser dürftigen und missverstandenen Benennung zu entfliehen, auf ihre publica vita. Diese Beziehung besteht aber darin, dass, durch sacrae res, die humana, naturalis, sive privata vita geschickt gemacht oder gereiniget wurde für den, und zu dem, Behuf der civilis sive publica vita. Will man das Wort Sacrum durchaus verdeutscht haben, so würde in sofern das Wort >> Unmenschlich « noch das passendste seyn, wenn man anders sich entschliefsen könnte, dieses Wort nicht nur in dem gewöhnlichen, engen, Sinne zu nehmen, sondern auch das »> Uebermenschliche<< in ihm zu begreifen, wie denn dieses, streng genommen, schon an sich darin enthalten ist; man könnte jenes » das Unsin

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nige, «< dieses aber » das Unsinnliche << nennen. So, um nicht ganz kahl zu reden, bezeichnet der Römer die auri fames und die memoria patris, beide mit dem Prädicate Sacrum: wer kennt nicht, als Anfang und Ende von sehr berühmten Versen, die Auri sacra fames, und die sacra memoria patris? Das heifst: der unsinnige Hunger nach Gold, und des gestorbenen Vaters nicht mehr sinnliches Schauen, also unsinnliches Gedenken. Nämlich: Gold und Vater, an und für sich im Gebiete der, mit Vernunft und mit Sinnen begabten Menschheit, ist, dort durch den Hunger darnach, und hier durch das Gedenken seiner, aus dieser Menschheit entfernt, und so erscheinen dieser Hunger und dieses Gedenken selbst unmenschlich, wiewohl sie ihrem Wesen nach nur unmenschlich machend, d. h. das Object, auf welches sie sich richten, aus dem Gebiete der Menschheit entfernend sind. Ganz eben so nun bezog sich das sacrum ius der Römer auf diejenigen Anstalten, durch welche aus dem Gebiete der humana vita alles dasjenige entfernt werden sollte, was der civilis vita entgegenstand und zuwider war. Ohne irgend einen Anstand zu nehmen, kann man diese Anstalten, mit wahrem Anstande, Entsündingungs

Denn die Civitas der Römer

mittel nennen. galt diesen, wie solches späterhin dargethan werden soll, als eine Offenbarung Gottes; diese Of fenbarung unverletzt und in göttlicher Kraft wirksam zu erhalten, dieses bezweckte das divinum ius. Erschien aber diese Kraft gelähmt, gehemmt, oder, mit andern Worten, zeigte sich dasjenige, was wir kaum anders als wie eine Machinerie uns vorstellen können, den Römern aber wahres Leben war, gestört, so musste das Hemmende, das Störende, welches nirgends anders als in der privata sive humana vita liegen konnte, aus derselben fortgeschafft werden, damit der alte Gang wieder eintrete; dieses

bezweckte das sacrum ius, das ius sacrorum. Deshalb erscheinen, als in der libera Civitas jene Offenbarung am ausgedehntesten und reinsten hervortrat, die sacra in ihrer vollen Bedeutung; sie zeigen sich in ganz anderer Gestalt in der regia Civitas, und wiederum anders unter dem Imperium der Imperatores. Deshalb findet man von dem sacrum durchgängig nur in Beziehung zur publica vita eine Erwähnung; z. B. fr. 6. §. 3. Dig. de divisione rerum: Sacrae res sunt quae publice consecratae sunt, non private. Si quis ergo privatim sibi sa

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