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Μετατιθεμένης γὰρ τῆς ἱερωσύνης, ἐξ ἀνάγκης καὶ νόμου

μετάθεσις γίνεται.

Epist. ad Hebr. VII. 12.

Erster Abschnitt.

Ueber

Fr. 10. §. 2. Dig. de Justitia et Jure.

Erste Abtheilung.

Zweck und Methode der Erklärung desselben.

Im Anfange des dritten Jahrhunderts nach der Geburt Christi lebte zu Rom der Jureconsultus, Domitius Ulpianus, aus Tyrus in Syrien. Die ansehnliche Zahl seiner Schriften, aus welchen später der eigentliche und hauptsächliche Inhalt der Digesta zusammengetragen worden ist, thut seinen beharrlichen Fleifs, seine unerschlaffte Thätigkeit im Rechtsfache hinlänglich kund; doch bei weitem lauter und deutlicher zeugt der Gehalt derselben von dem Scharfsinne, dem Tiefsinne und der Geistesklarheit ihres Verfassers. Auch entsprach dem inneren Werthe desselben seine äussere

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