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EINLEITUNG.

Im Altertum hatte man weit mehr Briefe von Cicero als wir jetzt besitzen. Es citiert Macrobius Saturn. II, 1 ein zweites Buch epistolarum ad Cornelium Nepotem, Priscian IX, 10, 54 ein erstes ad Licinium Calvum, Nonius Marcellus p. 286 ed. Gerlach und Roth ein neuntes ad Brutum, p. 305 ein neuntes ad Hirtium, p. 201 ein viertes ad Pompeium, p. 196 ein drittes ad Caesarem, p. 289 ein drittes ad Caesarem iuniorem, p. 65 ein drittes ad Pansam, p. 348 ein zweites ad Axium, p. 188 ein zweites ad filium und p. 190 ein erstes ad Cassium. Rechnen wir diese Bücher zusammen, so dafs wir annehmen, wo ein erstes Buch citiert ist, sei mindestens noch ein zweites vorhanden gewesen, und nehmen wir dann die noch vorhandenen Bücher hinzu, so ergiebt sich, dass, abgesehen von den an anderen Stellen citierten einzelnen Briefen, wenigstens 76 Bücher Ciceronischer Briefe im Altertum bekannt gewesen sein müssen.

Uns sind als Ciceronische Briefe überliefert worden: 1) Epistolarum ad M. Brutum libri II,

2) Epistolarum ad Quintum fratrem libri III,

3) Epistola ad Octavianum,

4) Epistolarum ad Atticum libri XVI,

5) Epistolarum ad familiares libri XVI.

Aber nicht alle diese Briefe werden für echt gehalten.

Zuerst ist die epistola ad Octavianum Cicero abgesprochen worden. Schon Malaspina hat es gethan und wie sehr Victorius schwankte, ergiebt sich aus seinen Worten: nunc suum quisque iudicium consulat et quod ei rectum videtur id sequatur. Jetzt ist niemand, der diesen Brief für echt hielte.

Weit weniger Übereinstimmung herrscht in betreff der Briefe an M. Brutus. Die Unechtheit dieser Sammlung hat zu

Ciceros Briefe I. 5. Aufl.

1

erst Tunstall behauptet in der Epistola ad virum eruditum Conyers Middleton, Cantabrigae 1741. Auf diesen Angriff hat Middleton geantwortet mit seiner Ausgabe der angefochtenen Briefe, London 1743, und dagegen ist dann zuerst wieder Tunstall aufgetreten mit Observations on the present collection of epistles between Cicero and M. Brutus, London 1744, und im folgenden Jahre Jeremias Markland mit seinen Remarks on the epistles of Cicero to Brutus and of Brutus to Cicero, London 1745. Seit dieser Zeit haben fast alle Gelehrten die Briefe an Brutus für unecht gehalten, bis K. F. Hermann in Göttingen sich ihrer angenommen hat, ohne jedoch seiner Ansicht, dafs die Briefe echt wären, allgemeine Anerkennung verschaffen zu können. Seine drei Schriften über diesen Gegenstand: Vindiciae Latinitatis epistolarum Ciceronis ad M. Brutum et Bruti ad Ciceronem, Gottingae 1844, Zur Rechtfertigung der Echtheit des erhaltenen Briefwechsels zwischen Cicero und Brutus, 1. und 2. Abt. 1845, und Vindiciarum Brutinarum epimetrum 1845 sind bekämpft worden von A. W. Zumpt zuerst mit der Abhandlung De M. Tullii Ciceronis ad M. Brutum et Bruti ad Ciceronem epistolis, quae vulgo feruntur, Berolini 1845, dann mit einer ausführlichen Recension in den Berliner Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik im Novemberheft 1845. Nachher hat der Streit lange Zeit geruht; in neuester Zeit aber ist er wieder aufgenommen worden und wird mit grofser Lebhaftigkeit weiter geführt.

Schon die Zahl der in dieser Sache gewechselten Streitschriften und noch mehr der Name ihrer Verfasser zeigt, dafs hier eine weitschichtige, verwickelte und schwer zu entscheidende Streitfrage vorliegt, in welcher niemand, ohne den Vorwurf der Anmafsung auf sich zu ziehen, ein Urteil abgeben kann, wenn er nicht vorher alle Argumente, mit welchen von beiden Seiten gekämpft worden ist, sorgfältig gegeneinander abgewogen hat. Da nun eine solche Prüfung teils wegen der nicht zu vermeidenden Weitläufigkeit, teils weil dabei sehr viele sonst nicht gerade sehr wichtige historische und grammatische Fragen zur Sprache kommen, dem Zwecke dieser meiner Schrift sehr wenig entsprechend sein würde, so werde ich die eigentlichen Streitpunkte, d. i. die Verstöfse gegen die Geschichte und die Abweichungen von der Ciceronischen Schreibart, die in diesen Briefen zu finden sein sollen, ganz unerwähnt lassen und mich begnügen in aller Kürze anzugeben, inwiefern die Art, wie diese Briefe uns überliefert sind, für oder gegen ihre Echtheit spricht.

Bei dieser Frage müssen wir das erste und das zweite Buch der in Rede stehenden Briefe wohl auseinander halten. Das erste Buch findet sich in der Handschrift, durch welche uns auch die Briefe an Quintus Cicero und an Atticus erhalten sind, und zwar steht es am Anfange der Handschrift unmittelbar vor den Briefen an Quintus Cicero. Ferner wird von Ammianus Marcellinus XXIX, 5, 24 die Sentenz salutaris rigor vincit inanem speciem clementiae als Ciceronisch angeführt und diese Stelle findet sich mit einer ganz unwesentlichen Abweichung im zweiten Briefe unseres Buches. Ebenso findet sich im ersten Briefe eine Stelle, die Nonius Marcellus p. 286 ed. Gerlach so anführt: Cicero ad Brutum lib. VIIII: Lucilius Clodius, tribunus plebis designatus, valde me diligit, vel, ut enfaticoteron dicam, valde me amat, und es kann nicht befremden, dafs diese Stelle von Nonius als aus dem neunten Buche angeführt wird, während sie in unserem ersten Buche steht, da von K. F. Hermann aus dem Inhalt der Briefe genügend bewiesen ist, dafs unser erstes Buch dem zweiten nachgesetzt werden mufs und dafs es von den neun Büchern das letzte gewesen ist. Endlich stimmen drei längere Stellen bei Plutarch, nämlich Brut. 21. 26 und Cic. 45, mit drei Briefen dieses Buches, dem sechzehnten, dritten und siebzehnten, in den Gedanken so sehr überein, dafs man annehmen kann, Plutarch habe sie bei der Abfassung jener Stellen vor Augen_gehabt. Dieses ist es, was für die Echtheit der Briefe spricht. Dagegen macht man geltend: erstens der Umstand, dafs das Buch in der oben bezeichneten Handschrift steht, beweist nichts; denn in derselben steht auch die anerkannt unechte epistola ad Octavianum. Zweitens die Citate des Nonius und Ammianus Marcellinus verlieren ihre Beweiskraft, wenn man annimmt, dafs unsere Briefe schon vor der Zeit dieser Männer angefertigt sind. Was drittens endlich die Stellen aus Plutarch betrifft, so beziehen sich die erste und dritte auf eine andere Zeit als die Briefe, aus denen sie entlehnt sein sollen, und in der zweiten Stelle, Brut. 26: xoovov μὲν οὖν πολὺν ἐν τιμῇ τὸν Γάϊον (C. Antonium) ἦγε καὶ τὰ παράσημα τῆς ἀρχῆς οὐκ ἀφῄρει, καίπερ, ὡς φασιν, ἄλλων τε πολλῶν καὶ Κικέρωνος ἀπὸ Ῥώμης γραφόντων καὶ κελευόντων ἀναιρεῖν, erhellt aus dem hinzugefugten ὡς paoi, dafs unser dritter Brief, der zu dieser Stelle in Beziehung stehen soll, von Plutarch entweder dabei nicht benutzt worden ist oder, wenn er es ist, für nicht unzweifelhaft echt gehalten worden ist; denn dafs es zu Plutarchs Zeit unechte Briefe wenigstens von Brutus gab, sagt Plutarch selbst Brut. 53. So weit

die Gegner. Man sieht, in diesem Punkte verhalten sie sich nur abwehrend; sie suchen zu beweisen, dafs die Briefe trotz der guten Beglaubigung doch recht wohl gefälscht sein können; dafs sie es wirklich sind, bleibt ihnen mit anderen Beweisen darzuthun.

Viel besser ist ihre Stellung bei dem zweiten Buche. Die sieben darin enthaltenen, teilweise verstümmelten Briefe, nach K. F. Hermann ein Bruchstück des achten Buches, das samt den vorhergehenden aus der oben bezeichneten Handschrift durch irgend einen Zufall abhanden gekommen wäre, sind zuerst in der Ausgabe von Cratander, Basel 1528, erschienen, und Cratander bemerkt dazu am Rande nur: Hanc et sequentes quinque epistolas ad Brutum, quod a Ciceroniana dictione abhorrere non videbantur et in vetusto codice primum locum obtinerent, nos haudquaquam praetermittendas existimavimus. Auch wird keine Stelle aus diesen Briefen von einem der alten Schriftsteller angeführt. Bei diesen Briefen mufs also der Verteidiger sich darauf beschränken, die Möglichkeit zu zeigen, dafs sie trotz der mangelhaften Beglaubigung doch von Cicero herrühren können, und, wenn ihm das gelungen ist, hat er mit andern Mitteln den Beweis zu führen, dafs sie wirklich von Cicero und keinem andern geschrieben sind. Es ist das eine schwer zu erfüllende Verpflichtung und die Verteidiger scheinen sich ihrer nicht hinlänglich bewufst gewesen zu sein, denn sie begnügen sich auch bei diesen Briefen damit, die Angriffe der Gegner zurückzuweisen.

Wir kommen nun zu den drei Briefsammlungen, deren Echtheit unbestritten ist. Sie enthalten gegen 850 Briefe, die an Cicero gerichteten anderer mit gerechnet. Der erste Brief ist im Jahre 68 geschrieben, d. i. im Jahre nach Ciceros Ädilität, der letzte am 28. Juli 43, wenige Monate vor seiner Ermordung. Aber die Korrespondenz, wie sie uns vorliegt, ist nicht immer gleich lebhaft unterhalten worden; manchmal ist sie sogar längere Zeit ganz unterbrochen. So haben wir aus Ciceros Konsulat gar keinen Brief und verhältnismäfsig viel weniger aus der Zeit vor dem Ausbruch des Bürgerkriegs zwischen Cäsar und Pompeius als aus der Zeit nachher. Dennoch haben wir keinen Grund anzunehmen, dafs die erhaltenen Sammlungen, was die Zahl der Bücher und die Abteilung derselben betrifft, im Altertum eine erheblich andere Gestalt gehabt haben.

Was zuerst die drei Bücher ad Quintum fratrem betrifft, so wird von Sueton Aug. 3 auf zwei Stellen aus ihnen verwiesen,

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