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LITERATUR - ZEITUNG

VOM JAHRE

1834.

VIERTER BAN D.

DIE ERGÄNZUNGS BLÄTTER
diese s Jahrgangs

enthaltend.

HALLE,

in der Expedition dieser Zeitung
bei C. A. Schwetschke und Sohn,

und LEIPZIG,

in der Königl. Sächs. privil. Zeitungs-Expedition.

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Seitdem

aus den Jahren 1830 bis 1833.

itdem unter den Reformirten Lambert Daneau in seiner christl. Ethik (Ethices chr. 11. 3. Genf 1577.) und unter den Lutheranern, abgesehen von David Chyträus Lebensregeln, Georg Calixt in seiner Epitome theologiae moralis (Pars I. 1634. 4.) die Moral von der Dogmatik zu scheiden den ersten eigentlichen Versuch gemacht hatte, welchen dann ersterer Seits Moses Amyrant (1652–60. 8 Bde.) glücklicher und bei den Letztern zunächst Johann Conrad Dürr in seinem Enchiridion theol. mor. (1662.) vollständiger durchführte; hat man auf Einigung beider Disciplinen neben ihrer Trennung geraume Zeit nicht wieder Bedacht genommen. Der einzige spätere Versuch des frommen Juristen Pütter (Die christl. Religion in ihrem wahren Zusammenhange und in ihrer Vortrefflichkeit vorgestellt. Göttingen 1779.) blieb (neben Spangenberg's Idea fidei fratrum. Barby 1779.) vereinzelt, obwohl selbst Johann August Ernesti zur vereinigenden Darstellung der christl. Lehre neben der absondernden aufgefordert hatte. Erst der achtung swürdige Karl Ludwig Nitzsch trat mit der Erklärung hervor: Systema veri nominis, quo universa doctrina christiana, qua materiam et formam, ex una cademque notione derivetur, multis hodie agnoscentibus et fatentibus, adhuc desideratur (De revelatione etc. 1808. S. 200), und suchte ein seinem Standpunkte angemessenes Schema dafür zu geben (a. a. O. S. 201 ff. vgl. De discrimine revel. imper. et did. II. S. 31 ff. und: Ueber das Heil der Theologie, 1830. A. L. Z. 1832. Nr. 231): als Grundlage galt ihm die Lehre De Jesu Messia 8. Homine veri nominis codemque Dei filio; aber die Ausführung ist nicht versucht. Einen gleichermafsen unausgeführten Entwurf gab `F. H. C. Schwarz in seinem Grundrifs der protestant. Dogmatik (Heidelberg 1816. S. XXII), suchte aber schon den Zusammenhang der christl. Glaubens- und Sittenlehre namentlich in kurzen Bemerkungen zu seiner Dogmatik anzudenten; nach dem zuvor Schleiermacher in seiner Kurzen Darstellung des theol. Studiums (1811, S. 64) die Meinung

ausgesprochen:,,Wenn auch beide Seiten des Lehrbegriffs als besondere Disciplinen behandelt werden, so entsteht desto nothwendiger die Aufgabe bei jedem einzelnen Satz der einen auf das, was sich daraus für die andere ergiebt, zurückzuweisen." Als nach des Ref. Ermessen vornehmlich geeignetes Princip für die in Rede stehende Vereinigung der zwei Disciplinen stellte später Theremin die Idee des Reiches Gottes auf in seiner Lehre vom göttlichen Reiche' (Berlin 1823.), doch war von ihm vollkommene Ausführung eben so wenig beabsichtigt, als von Eschenmayer in seiner Einfachsten Dogmatik aus Vernunft, Geschichte und Offenbarung (Tübingen 1826.).

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Mit dieser Absicht nun trat bestimmt auf Karl Immanuel Nitzsch in seinem System der christl. Lehre (Bonn 1829. 2te verbess. Aufl. 1831.). Zur Charakterisirung und Beurtheilung der theologischen Ansichten des Vfs ist von einem andern Rec. in unsrer A. L. Z. (1830. Nr. 1.) bereits das Nöthige gegeben, und hat Hr. N. in der Selbstanzeige der 2ten Aufl. des Systems hierauf Bezügliches eben nicht entgegnet (Theol. Studien u. Krit. 1832. 1. S. 160 ff.). Aber die Hauptsache bei dem Unternehmen, die Vereinigung der christl. Glaubens- und Sittenlehre, zu Einem Systeme oder Lehrgebäude des christl. Glaubens und Lebens war auch angegriffen, und dawider fast allein hat der Vf. gesprochen. Obwohl nun seine Bemerkungen, wie der Literarische Anzeiger und die Berliner Kirchenzeitung (deren die Vorrede zur 2ten Aufl. in dieser Beziehung, neben Schwarz, dankbar gedenkt) zur Beistimmung einzuladen nicht eben geeignet seyn dürften: so kann Ref. dieselbe doch im Allgemeinen nicht versagen.. In der Natur beider hier geeinten Wissenschaften ihre Trennung als nothwendig zu erkennen sind wir bis jetzt nicht im Stande: die Förderung beider hat durch diese Trennung unleugbar gewonnen und wird diefs auch ferner, daher bleibt die letztere ohne allen Zweifel wünschenswerth und unentbehrlich; aber daneben

ihre Einigung zu versuchen, ist nicht minder räthlich, da nur hiedurch die christliche Lehre in ihrer natürlichen Einheit wahrhaft Veranschaulichung finden kann, und zugleich gegenseitige Förderung auf der andern Seite in diesem Bewährungsmittel gegründet ist, überhaupt aber geeinte Darstellung für den christlichen (namentlich Confirmanden -) Unterricht als Bedürfnifs anerkannt werden mufs, so dafs nach erlangter Kenntnifs und Beherzigung jeder der beiden Haupttheile dann geflissentlich das christliche Leben als die Frucht des Glaubens (oder auch, mit Schwarz zu reden,,,Einheit des Lebens im Glauben und Thun") dem Gemüthe näher geführt wird. Gilt es nun mit Recht als ein Verdienst der Wissenschaft neuerer Zeit, dafs sie in immer engere Beziehung zu dem Leben tritt, und haben wir das System der christl. Lehre mit unserm Vf. als für den homiletischen und katechetischen Vortrag in der Gemeine in Bezug auf Erkenntnifs des christl. Lehrstoffs und auf christliche Begriffsbildung vorbereitende (begründende) Anleitung zu erkennen: so erledigt sich hiedurch der neuerdings gemachte Einwurf von selbst, dafs die ganze Sache nur für's Leben sey, nicht für die Wissenschaft. Man braucht auch nur (worauf die gedachte Vorrede hinweist) Schleiermacher's betreffende Aeufserungen in der 2ten umgearb. Aufl. der Kurzen Darstellung des theol. Studiums (1830.) S. 94 ff. unbefangen zu durchdenken, um sich mit zeitgemäfser Erneuerung dieses alten Verfahrens nicht nur auszusöhnen, sondern selbst zu befreunden, wenn man nur von dem vorliegenden Versuche der Ausführung noch abstrahiren will. Denn dieser freilich erinnert zum Theil noch an die nach so bedeutender Durchbildung der beiden Wissenschaften in der Absonderung um so unstatthaftere Einweisung der Sittenlehre z. B. in den Locus de Lege, wodurch die allseitige Veranschaulichung des christl. Lebens als der Frucht des christl. Glaubens nicht sonderlich berathen wird. Dazu bedarf es durchgreifender, allerdings sehr schwieriger Ineinanderarbeitung, wobei jedem der beiden Theile in angemessener Vereinfachung des Stoffs verhältnifsmäfsig dasselbe Recht gegeben wird, welches sie in der Ab sonderung haben; und diefs dürfte noch am ersten gelingen, wenn der Vf. des Systems zuvor beide Wissenschaften getrennt vorgelegt hätte und dann jenes hierauf zu bauen im Stande wäre. Wir erkennen nämlich das durch geschichtliche, biblische und symbolische Entwickelungen kritisch Gewonnene und auf den biblischen Grund dann Zurückbezogene (also in diesem Sinne den,,fertigen christlichen Glauben mit dem_,,fertigen christlichen Leben ") für den alleinigen Inhalt des Systems der christl. Lehre; und so aufgefafst scheidet sich diefs allerdings von der biblischen Theologie, wie von der Dogmatik. Des Vfs Aeufserungen hierüber haben auch in der 2ten Aufl. ihr Dunkel behalten, welches überhaupt die Darstellung verlieren dürfte, wenn Hr. N. bei seines Geistes Fülle dem sich eindrängenden Zuflufs und daraus entstehender Mischung der Gedanken mit

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mehr Selbstüberwindung wehrte. Ueberhaupt aber ist diese 2te Aufl. wenig verändert; aufser kleinen Berichtigungen und neu eingeschalteten literarischen Notizen erscheinen mit erläuternden Zusätzen nur: §. 66. über Unterscheidung der göttlichen Eigenschaften (deren Lehre nur vollkommner seyn sollte); §. 102. beim Schlusse der Lehre von der Creatur; §. 115. über den Fürst dieser Welt, und §. 166 (gegen die gewöhnliche dreifache Theilung der Pflichten); zum Theil umgearbeitet §. 105. über Verführung und Sünde, und §. 133. über die Versöhnung. Auf manches Einzelne beifällig hinzuweisen, wie auch anderweitige Ausstellungen am Ganzen und Einzelnen hervorzuheben, verbietet der Raum; es bleibt uns daher nichts Anderes übrig, als auf die bereits erwähnte früher in diesen Blättern erschienene Recension der ersten Ausgabe hinzuweisen und dem Vf. mit der auf seinem Standpunkte allerdings um so nöthigern Selbstanklage des Mangels an genüglich ethischer Entwickelung der Lehre von der Person des Erlösers hier zu entlassen.

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Mit Hinweisung auf Dr. Nitzsch's System hat Hr. Dr. F. H. C. Schwarz in Heidelberg seine in den Theol. Studien u. Krit. 1832. 1. S. 107 ff. mitgetheilten Aphorismen zur Vereinigung der christl. Glaubens- und Sittenlehre verfafst, wobei er von dem eigenthümlichen Wesen der christl. Religion ausgehen und innerhalb desselben durch Denken sich fortbewegen" will. Das Ganze ist in drei nicht durch Ueberschriftenzusammengefafste Abschnitte getheilt; Grundlage der Satz:,,Ein Christ heifst, wer an Jesum Christum in dem Sinne glaubt, wie es Christus selbst und die Apostel lehren." Man sieht sich dadurch an Karl Ludwig Nitzsch's Grundlehre de Jesu Messia erinnert. Dabei erschwert das Aphoristische vollkommene Auffassung des Gegebenen; haben wir aber den Vf. verstanden, so liefs er sich Ineinanderarbeitung des beiderseitigen Stoffes etwas mehr als Imm. Nitzsch angelegen seyn; nur scheint uns auch die etwa zu versuchende Ausführung dieser Andeutungen bei einer solchen Vereinigung den wahren Zweck gemüthlicher Veranschaulichung des christl. Lebens als der Frucht des Glaubens verfehlen zu müssen. Den genommenen Gang geben wir vielleicht in einzelnen, den unter die Hauptsätze gestellten Bemerkungen entnommenen, Wörtern bei hier nöthiger Kürze noch am besten an. I. Berufung. Wiedergeburt. Heiligung. Religion. Gott. Glaube an ihn. Gesetz. Evangelium. II. Reich Gottes. Sindenfall. Gnade. Sohn Gottes. Verdienst Christi. Erlösung. Göttliches Leben. Seligkeit. III. Heil. Lebensberuf. Trinität. Christliche Kirche. Verherrlichung der Menschheit. Vernunft und Offenbarung.

In Einigung der Dogmatik und Ethik will sich nun, auf ähnliche Art", wie in dem oben besprochenen Systeme und den Aphorismen geschehen, auch Hr. Dr. A. L. Chr. Heydenreich in Herborn

versuchen durch rein-biblische Darstellung der eigenthümlichen Lehren des Christenthums vorzüglich für praktische Geistliche, wovon der erste Band in den Prolegomenen die Grundlegung dazu giebt (Weilburg 1833.). Mit Rücksicht auf seinen Hauptzweck beabsichtigt der Vf. dereinst das Ganze in zwei Haupttheilen zu behandeln. I. Vorbereitende Elementar- und Grundlebren des Christenthums: 1) Gottes Daseyn und Wesen an sich. 2) Verhältnifs Gottes zu den Creaturen und seinem Reiche; 3) zu den Menschen (wobei von des Menschen Normal-Verhältnifs und Bestimmung nebst seinen darauf gegründeten Verpflichtungen, Hoffnungen und Erwartungen). 4) Triadische Entwickelung der Gottesidee und Gotteserkenntnifs zur Idee und Erkenntnifs des Vaters, Sohnes und h. Geistes. II. Die eigentliche Haupt- und Centrallehre des Christenthums, die Erlösangs- und Heilslehre: 1) Erlösungsbedürftigkeit des Menschen, wobei von der Sünde. 2) Gottes Erlösungsrathschlufs und dessen Ausführung durch Christum. 3) Durch alle Zeiten fortgehende Wirksamkeit des göttlichen Geistes für den Zweck der Erlösung. 4) Ordnung des Heils, wobei vom cbristlichen Sinne und göttlichen Leben nach allen seinen Aeufserungen und Richtungen, Christenpflicht und Tugend u. s. w. 5) Vollendung des Heils der Erlösten u. s. w. Der wahre Zweck geeinter Darstellung dürfte danach noch mehr, als bei den gewählten Mustern, verfehlt und die namentlich gegen Imm. Nitzsch in Betreff der Sittenlehre gemachte Ausstellung hier um so begründeter erscheinen, wenn wir auch im Stande wären, die theologischen Ansichten des Hn. H. zu theilen. — In gegenwärtiger Grundlegung aber (dem auch als für sich bestehend angekündigten Werke) ist aufser obigem, zu Ende des Buchs erweitert mitgetheiltem Abrisse und einigen doch wohl zu leicht hingeworfenen Aeufserungen (bes. S. 37 ff.) für die beabsichtigte Vereini gung genüglicher Grund eben nicht gelegt, vielmehr fast nur die Offenbarungslehre in gewöhnlicher Weise und auch mit dem Hintergrunde stillschweigender bekannter petitio principii, aber mit grofser Ředseligkeit abgehandelt, so dafs den sogenannten Rationalisten mit der Widerlegung wenig aufgegeben werden dürfte. Wie dem frommen Gefühle und seinen Erregungen keine Entscheidung über den Inhalt der Offenbarung zustehe (S. 441), so soll die Vernunft nur prüfen (S. 444), aber (nach dem ganzen Sinne vorliegender Schrift) keine freie Kritik üben. Wozu dann das Prüfen? Zur gläubigen Anerkennung des Gegebenen! Die Glaubens- und Sittenlehre des Evangeliums hat nach S. 37 ihren Mittelpunkt in der Idee der Erlösung der ungöttlich gewordenen Menschheit aus dem Zustande der Gottentfremdung und. Wiedervereinigung derselben mit Gott durch Christum, den menschgewordenen Gottessohn. Als sittliche Vor- und Grundbedingung, von welcher der Glaube an das Evangelium als an eine wahrhaft göttliche (aufserordentliche, unmittelbare) Offenbarung abhange, gilt unserm Vf. ein solcher Gemüthszu

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stand, durch welchen man zu jenem Glauben vörbereitet und gleichsam gestimmt sey (S. 304). Der Offenbarungsbegriff ist nach ihm nicht supernaturalistisch a priori festzustellen, sondern in ganz specieller Beziehung auf die Eigenthümlichkeit des Evangeliums, wie es a posteriori sich jedem Unbefangenen zu erkennen gebe in seiner geschichtlichen Wirklichkeit (S. 108); dabei auch die Offenbarungen vor Christo durch ihren Inhalt göttlich (S. 106); die Echtheit der Danielitischen Weissagungen durch Sack und Hengstenberg erwiesen (?) (S. 96); „, Sohn des lebendigen Gottes" mehr als ,,Christus" (warum aber gerade Joh. 17, 3 davon nichts?); bei Pauli Bekehrung psychologische Deutung schlechthin unzulässig (S. 159 ff.); über den von Paulus (Gal. 2.) nachdrücklich getadelten Petrus, der doch auch der aufserordentlichen Offenbarung theilhaftig seyn mufste, wird mit einem entschuldigenden aus menschlicher Schwachheit" leicht hinweggegangen (S. 168); die Erzählung von der ersten Sünde soll ohne Zweifel zwar geschichtliche Wahrheit enthalten, aber in symbolischer Einkleidung, daher auch der göttliche Ausspruch 1 Mos. 3, 15 von dem Erzähler nicht wörtlich gegeben, sondern symbolisch eingekleidet seyn (S. 195 f.); Jes. 7, 14 soll allerdings auf Christus nicht zunächst gehen, aber wegen Matth. 1, 21 f., auch Jes. 9,6. Mich. 5, 1 eine höhere Mitbeziehung (?) haben (S. 219 f.). Eine,, theologische" Auslegung und kirchliche Tradition in exegetischer und dogmatischer Hinsicht wird in Schutz genommen (S. 512 f.) u. s. w. Der Vf. ringt mit sich selbst, auf einem für den christlichen gehaltenen schwankenden Grúnde; aber er meint nun einmal, die consequentern Denker wollten „ein Christenthum ohne Christus", oder doch Unterscheidung zwischen der reinen Lehre Jesu und dem apostolischen Christenthume u. 8. W., und darum verlangt er gar nicht nach ihrem Beifalle, welchen allerdings der mit freiem wissenschaftlichen Geiste Forschende den häufig unbeholfenen Declamationen des Vfs versagen muls. - Den Inhalt einiger exegetischen Bemerkungen( wiewohl anderwärts „fleischerne Exegese" genannt) wird man anregend, die Zusammenstellung des ausgewählten Alten, abgesehen von zu wortreicher und oft mehr in Fragen als in Entwickelung von Gründen bestehender Darstellung, eher passend finden können. Das vom Vf. als eigenthümlich christliche Lehren Erkannte ergiebt sich aus Obigem von selbst, wobei namentlich auch die Stellung der Lehre vom Vater, Sohn und Geist auffällt.

A. Dogmatik.

Schon die mehrfachen Einzel-Versuche, auf dem Gebiete des christl. Glaubens Frieden zu schaffen (wovon unten in dem Abschnitt,, Irenik"), weisen auf Uneinigkeit hin. Ja, diese zu beseitigen, hat sich seit dem J. 1828 eine eigene Zeitschrift zum Hauptziele gesetzt; wenn aber auch der Erfolg (zum

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