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im

römischen Rechtsverkehr.

Beiträge zur Geschichte der Entwickelung des Rechts

bei den Römern.

Von

Dr. H. A. A. Danz,

ordentlichem Professor und Oberappellationsrath zu Jena.

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Jena,

Druck und Verlag von Friedrich Mauke.

1857.

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Borwort.

Ist in meinem Buche was, das mir gaben andre Leute,
Ist das Meiste doch wohl mein, und nicht alles fremde Beute,
Jedem, der das Seine kennet, geb ich willig Seines hin:
Weiß wohl, daß ich über Manches, dennoch Eigner bleib und bin.
Fr. v. Logan.

Seine Entstehung verdankt das vorliegende Buch ursprünglich nur dem Zwecke, mir selbst klar zu werden, über das Verhältniß der Religion zum Rechte während jenes Zeitrau mes, den wir in Rom als die Zeit des reinen Geschlechterstaates zu bezeichnen pflegen. Ein Theil der gefundenen Resultate erschien mir folgenreich genug, um ihn einer öffentlichen Prüfung vorzulegen. Sie sind niedergelegt in den fünf durch denselben Grundgedanken verbundenen Abhandlungen. Die einzelnen Spuren dieses gefundenen Grundgedankens mußten mühsam zusammengesucht werden und ich will hoffen, daß fie so verarbeitet sind, daß man diese Mühe nicht allzusehr der Form der Behandlung anmerkt. Ich habe nach Kräften gegen die vielleicht verzeihliche Neigung angekämpft, für das neu Gefundene möglichst viele Bestätigungen zusammenzuhäufen, und überall da schon bestätigende Thatsachen zu erblicken, wo irgend nur die Möglichkeit sich vorfand, sie lose mit jenen Resultaten in Verbindung zu bringen. Die völlige Umarbei

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