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[id modo eius anni in Hispania ad memoriam insigne est, quod mercennarium militem in castris neminem ante quam tum Celtiberos Romani habuerunt.]

8. id modo] dieses einzige Ereignis.

eius anni] abhängig von id.

ad memoriam insigne] ebenso 7, 28, 9; gekennzeichnet, auffallend' für die Erinnerung; vgl. zu 13, 11. ante quam tum] = ante illud

tempus. In dem Schlufssatz ist mercennarium zu betonen, da die nichtrömischen, selbst die aufseritalischen Soldaten im römischen Heere als Hilfstruppen sich von den Söldnern, wie sie die Karthager hatten, unterschieden.

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PERIOCHA LIBRI XXIIII.

Hieronymus, Syracusanorum rex, cuius pater Hiero amicus populi Romani fuerat, ad Carthaginienses defecit et propter crudelitatem superbiamque a suis interfectus est. Tib. Sempronius Gracchus proconsul prospere adversus Poenos et Hannonem ducem ad Beneventum pugnavit servorum maxime opera, quos liberos esse iussit. Claudius Marcellus consul in Sicilia, quae prope tota ad Poenos defecerat, Syracusas obsedit. Philippo, Macedonum regi, bellum indictum est, qui ad Apolloniam nocturno proelio oppressus fugatusque in Macedoniam cum prope inermi exercitu profugit. ad id bellum gerendum M. Va10 lerius praetor missus. res praeterea in Hispania a P. et Cn. Scipionibus adversus Carthaginienses gestas continet, a quibus Syphax, rex Numidiae, in amicitiam adscitus, qui a Masinissa, Massyliorum rege, pro Carthaginiensibus pugnante victus in Hispaniam ad Scipionem cum magna manu transiit contra Gades, ubi angusto freto Africa et Hispania dirimuntur. [Celtiberi quoque in amicitiam recepti sunt, quorum auxiliis adscitis tunc primum mercennarium militem Romana castra habuerunt.]

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ANHANG.

Bei Abfassung vorliegender Ausgabe, die als Fortsetzung der von Wölfflin begonnenen Bearbeitung der dritten Dekade des Livius anzusehen ist, habe ich mich möglichst eng an meinen Vorgänger angeschlossen; nur bin ich bestrebt gewesen, noch strenger, als es in seinen Ausgaben geschehen ist, alle diejenigen Notizen vom Kommentar fernzuhalten, welche Gebiete berühren, auf denen der Schüler nicht heimisch ist. Der Kommentar einer Schulausgabe soll eben meiner Meinung nach nur positive Resultate enthalten und dabei in allen Teilen auf den Schüler berechnet sein, so dass man die genaue Erwägung desselben bei der Vorbereitung auf die Lektüre von der gesamten Klasse verlangen kann. Dieser Gedanke hat mir bei Ausarbeitung des Kommentars vorgeschwebt, und ich kann wohl sagen, dass ich nicht Zeit noch Mühe gespart habe, bei wiederholter Durchmusterung meines Manuskriptes ändernd und kürzend die Erklärungen dem Bedürfnis und dem Fassungsvermögen des Schülers immer mehr anzupassen. Kritische Bemerkungen finden sich aus diesem Grunde im Kommentar nicht, auch die Quellenfrage ist prinzipiell von ihm ausgeschlossen worden, desgleichen habe ich Hinweise auf den Sprachgebrauch anderer Schriftsteller möglichst beschränkt; Livius soll aus Livius erklärt werden, und für die Fixierung seines Sprachgebrauchs im 24. Buche ist nichts wichtiger und massgebender als die dritte Dekade seines Geschichtswerkes.*

So strenge Forderungen ich an den Kommentar stellen zu müssen glaubte, so frei meinte ich mich in dem Anhange bewegen zu dürfen; daher die Einfügung mancher nicht direkt auf Kritik und Erklärung bezüglichen Notiz, daher die von meinen in den Jahresberichten des phil. Vereins zu Berlin 1 (1873) S. 87 geäufserten Wünschen abweichende Art der ganzen Anlage. Ich habe in diesem Anhange ein Scherflein zur Textkritik des Livius beisteuern wollen und werde mich freuen, wenn meine Bedenken und Erörterungen zum Weiterforschen anregen. Im Hinblick hierauf habe ich aus der Litteratur der Neuzeit (seit 1860, im Anschlufs an die Adnotatio critica in der Ausgabe von M. Hertz) die Hauptsachen zusammengestellt. Auf Vollständigkeit war es natürlich nicht abgesehen. Bei solchen Angaben kann es sich immer nur um eine Auswahl handeln; es sind zu viele Änderungsvorschläge gemacht worden, deren Haltlosigkeit in die Augen springt. Freilich hat auch jede Auswahl ihr Mifsliches, da sie auf subjektivem Urteile beruht, und deshalb werden alle Verzeichnisse dieser Art mehr oder weniger lückenhaft erscheinen. Wer aber mit der Litteratur einigermafsen vertraut ist, der weifs, warum ich z. B. Madvigs Konjekturen nicht vollständig verzeichnet habe, weifs, dafs jeder, der sich ernstlicher mit der Liviuskritik beschäftigen will, die Ausgaben dieses Gelehrten benutzen und von seinen Emendationes Livianae genaue Kenntnis nehmen muss. Und ähnlich

*) Vgl. die beistimmenden Anzeigen von E. Wölfflin in der Zeitschr. f. d. GW. 1878 S. 538 und M. Gitlbauer in der Zeitschr. f. die österr. G. 1879 S. 30.

steht es mit der kommentierten Ausgabe Weifsenborns, die viele beachtenswerte Lesarten und nützliche Nachweise enthält. Diese alle aufzuführen, lag nicht in meiner Absicht; dagegen hatte ich für eine neue Auflage die Hinzufügung weiterer litterarischer Notizen in Aussicht genommen. Hiervon konnte im grofsen und ganzen Abstand genommen werden, da die in der Zwischenzeit erschienene Ausgabe von Luchs, die unentbehrlich ist, weil in ihr zum ersten Male die Varianten des Puteaneus in authentischer Form gegeben sind, alles Erwähnenswerte enthält und aus der neuesten Litteratur nur weniges nachzutragen war. Wer sich über diese eingehend orientieren will, den weise ich auf meine Jahresberichte in der Zeitschrift für das Gymnasialwesen hin.

Verzeichnis der Abweichungen*

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vom Texte der kommentierten Weissenbornschen Ausgabe (3. Auflage** Berlin 1871, Weidmannsche Buchhandlung) nebst eingestreuten erklärenden Notizen. Р Puteaneus in Paris, Bibl. Nat. 5730, 5. Jahrhundert, 5 = jüngere Handschriften oder alte Ausgaben (vor Aldus), Gr. Gronov, F.-Hwg. Madvig, Htz. Wesenberg.

Fabri-Heerwagen, Wisb.

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Hertz, Ml.

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=

= J. Fr.

Weifsenborn, Mg.
Wölfflin, Wsbg. =

H. J. Müller, Wfl.

=

Über den Stand der Frage, welche Quellen Livius in der dritten Dekade henutzt hat, orientiert Wfl. in den Bursianschen Jahresberichten über die Fortschritte der Altertumswissenschaft 2. 3. (1874-75) S. 743 f. Hierzu vgl. Wfsb. in der Einleitung zum 1. Bande (8. Aufl. 1885) S. 33 und die litterarischen Nachweise in den Jahresberichten des phil. Vereins zu Berlin 1, S. 69; 2, S. 268; 3, S. 189; 4, S. 89 u. s. w. (d. h. in der dritten Abteilung aller meiner Jahresberichte). Eine besondere, ausführliche Besprechung ist dem 24. Buche gewidmet von W. Michael De ratione, qua Livius in tertia decade opere Polybiano usus sit. Diss. Bonn 1867 S. 25-39; vgl. dazu M. Buchholz, Quibus fontibus Plutarchus in vitis Fabii Maximi et Marcelli usus sit. Diss. Greifswald 1865 S. 36 f., H. Nissen, Krit. Untersuchungen u. s. w. S. 84, L. Tillmanns in den Jahrb. f. klass. Phil. 1861 S. 851 f. und F. Friedersdorff Livius et Polybius Scipionum rerum scriptores. Diss. Göttingen 1869 S. 8 f.

1, 3 muros ac portas] muros portas nach P, ein zweigliedriges Asyndeton; vgl. zu 1, 5 agros urbem. Wfsb. fügt an ersterer Stelle ac ein, an der zweiten läfst er die Worte unverbunden; dabei sagt er in der Textausgabe (Leipzig 1868, Teubner): in B all. muros' legitur, quod et ipsum ferri h. 1. potest, ut paulo post 'agros urbem'.

1, 3 ii] der Ausdruck ist merkwürdig; da in P ob überliefert ist, hat die Vermutung von W. Heraeus, dafs hieraus DC (= sescenti) herzustellen sei, grofse Wahrscheinlichkeit.

1, 4 Poenus] Kraffert vermutet dafür Poenos; Ml. hält das Wort für ein Glossem.

1, 5 agros urbem] vgl. 1, 3. Obgleich agros urbem que (vgl. 7, 31, 7; 26, 33, 13) der natürliche Ausdruck wäre und die Annahme des Ausfalls von que im P unbedenklich ist, so scheint der Zusatz der Partikel

*) Änderungen in der Orthographie und Interpunktion habe ich hier nicht besonders mitaufgeführt; desgleichen sind die genaueren Lesarten des P, welche A. Luchs im Hermes 1879 S. 141 ff. und später in seiner Ausgabe (Berolini 1888 apud Weidmannos) mitgeteilt hat, stillschweigend aufgenommen worden.

**) Auf Wunsch des Herrn Verlegers ist der Anhang in seiner ursprünglichen Gestalt beibehalten, aber mehrfach erweitert worden. Da diese Ausgabe für Schüler bestimmt ist, so habe ich die Lesarten fast alle unverändert gelassen, damit die erste Ausgabe neben dieser zweiten gebraucht werden kann.

doch nicht unerlässlich; vgl. Kühnast Liv. Synt. S. 285; Wfsb. und Wfl. zu 21, 28, 2; F.-Hwg. zu 22, 29, 11. In der älteren Latinität (z. B. bei Ennius) ist dieser Gebrauch häufig, Beispiele finden sich aber auch in späterer und spätester Zeit; vgl. J. Vahlen im Berliner Lektionskatalog 1878 S. 6. que wird im P ganz gewöhnlich abgekürzt (q. oder q); umgekehrt hat der Schreiber zuweilen Q. (den Vornamen Quintus) zu que aufgelöst, z. B. 7, 10 que fabius Q. Fabius, ebenso 9, 4 und 7. 11, 6.

=

1, 5 vocare] evocare nach 5 mit früheren Herausgebern, eine paläographisch leichte (es geht atque voraus) und nach dem Sprachgebrauch des Livius, welcher in der Verbindung mit ad conloquium stets evocare sagt (z. B. 21, 25, 7; 25, 28, 3), nahe liegende Änderung; vgl. Wfl. Liv. Kr. S. 24.

1, 8 probatam] propalam nach Walch Em. L. S. 39 (P: prolatam); der unbedingt wünschenswerte Gegensatz zu taciti kann nach meiner Meinung nicht in tueri gesucht werden. Für die auch von Mg. aufgenommene Lesart propalam sprechen zahlreiche Beispiele, wie 23, 14, 8; 24, 14, 3. 38, 3; 26, 35, 7; 34, 33, 14 haec propalam dicebat, illa tacita suberat cura; 44, 6, 13. Fabris Verteidigung der alten La. probatam ist deswegen nicht überzeugend, weil in den von ihm angeführten Belegstellen der Anschlufs einer unmittelbar folgenden Handlung ausgedrückt wird, hier aber probatam nicht quam probaverant, sondern quam probabant (wie 26, 14, 1) wäre.

=

=

1, 13 in potestate] P hat in potestate; vgl. Wfsb. und M. Müller zu 2, 14, 4; Halm zu Cic. in Verr. 5, 98; Zumpt L. Gr. § 316. in potestatem esse wird als altertümliche (amtliche) Formel erklärt, die prägnant in potestatem venire et in potestate esse sein soll; sie ist vereinzelt auch bei Cicero und Sallust (bei Livius noch 2, 14, 4 und 32, 8, 14) überliefert.

2, 3 wegen potiri 'im Besitze einer Sache sein' vgl. Liv. 6, 33, 10; 25, 11, 12 und 17; Halm zu Cic. p. Sex. Rosc. 70; Heraeus zu Tac. Hist. 3, 74; Sorof zu Cic. Tusc. 3, 4.

2, 7 volebant sperabant] volebat.. sperabat (nach der Mainzer Ausgabe 1518), welches durch die ungesuchte Erklärung des Zusammenhangs gefordert wird. Ausserdem können wir in der Überlieferung des P volebant.. sperabat mit demselben Rechte die erste Form für einen Schreibfehler halten wie die zweite; der n-Strich wird vom Schreiber des P oft angewandt und dabei nicht seltener fälschlich hinzugesetzt als vergessen, z. B. 18, 14 perscribebantur statt perscribebatur; 7, 12 Aniesi statt Aniensi und so oft.

2, 7 Poenos] das Asyndeton erschwert an dieser Stelle das Verständnis; Ruperti vermutet: et Poenos, Ml.: Poenosque.

2, 8 faveret et] faveret nach 5 unter Tilgung des durch Dittographie entstandenen et, welches hier nicht am Platze sein kann. Dasselbe Versehen erscheint im P z. B. 14, 7 cessissetet; 19, 4 teneretet; 24, 6 edocuissetet; 29, 7 fuissētet; 36, 7 sunt etet; umgekehrt lesen wir 2, 6 respondisset statt respondisset et; 4, 5 vellent statt vellet et; 34, 3 possent statt possent ut. Überhaupt sind Haplographieen und Dittographieen im P sehr häufig, z. B. 13, 11 temptare statt temptata re; 23, 4 eaque insula erat statt ea quae in insula erat; 31, 12 tutum statt tum; 34, 7 unaves statt una navis; 36, 7 habentitibus statt habentibus u. s. w.

2, 9 lateque [omnibus] disiectis moenibus] lateque moenibus disiectis nach einer eigenen Vermutung, die ich alsdann schon von Friedrich Jacobs (zu 33, 41 in Goellers Ausgabe des 33. Buches S. 405) vorgeschlagen und in den Madvigschen Text aufgenommen fand; die Konjektur liegt nicht so nahe, dafs man ohne paläographische Analogieen (s. Rhein. Mus. 21 S. 410) auf sie verfiele. Die nicht gerade gewöhnliche Wortstellung wird genügend belegt von Mg. Em. L. S. 330-332.

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