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Wollen andeuten will, wählt sie dazu die Modusbezeichnungen des Conjunktiv und Optativ. (cf. Schleicher, Comp. p. 661, 706.) — Diese Formen des Conj. und Opt. sind in den verschiedenen Sprachen sehr ungleich entwickelt, am vollständigsten im Griechischen Im Sanskrit findet sich der Optativ nur im Imperf. und Aorist, der Conjunctiv als erste Person des Imperativs; im Latein. hat sich Opt. und Conj. zu Einem Modus verschmolzen; im LettoSlavischen fehlt der Conj., ebenso im Deutschen, wo der Optativ für ihn eintritt. Im Hebräischen fehlen diese Modus überhaupt, und das Bedürfniss, verhältnissmässig gering bei der parataktischen Darstellungsweise dieser Sprache, wird meist durch eigenthümliche Verwendung der Form des Futurum gedeckt; für das Imperf. und Plusqpf. Conj. gebraucht man gewöhnlich die Form des Praeteritum. (vide Gesenius, Lehrgeb. p. 793 sq.)

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In der That sind Temporalformen auch geeignet, modale Verhältnisse auszudrücken. Das wird Etwas zu bedeuten haben" ist modal; Wenn die Feinde uns bemerkten, so waren wir verloren" ist modal; und so mag wohl die Sprache überhaupt die Modusformen von Anfang an im Gebrauch nicht mit hinlänglicher Bestimmtheit von den festeren Tempusformen unterschieden haben. Hieraus würde sich erklären, warum Conj. und Opt. nur zum Theil zur Entwickelung gelangten. - Lobeck (Phryn. p. 716) sagt: neque, si subjunctivi indicativis intermixti sunt, id expavescendum est, wie: Arist. Rhet. ad Alex. 36, 14. таυτα пáhev

συνθήσομεν καὶ τάξομεν καὶ διέλθωμεν (p. 721); auch stehn statt der Optative Fut. Ind. wie Dion. Hal. Antt. VI, 61, 1179: πάντων ἂν εἴητε ἀφρονέστατοι, εἰ ὑμᾶς παραδώσετε (statt παραSwoaire), und Lob. bemerkt (p. 756): quum perspicuum sit, constetque inter omnes, aoristos et futura persaepe a librariis confusa esse, concedendum est cuilibet uni, ut de singulis locis in quibus vel futurum aoristo vel aoristus futuro praestare videatur, tantum suspicetur, quantum velit; in universos autem nihil quisquam gravius statuat, neque interdicat nobis, quominus scriptores ipsos credamus nonnunquam haec tempora confudisse, quum aut alterius vim in alterius forma includerent, aut vicinarum notionum appulsu in alienum tramitem ducerentur. Quarum vis a nobis omnibus sentitur. Nam (ut in nervorum cantu saepe chorda consonat non tacta) et invocatae adsunt et incogitantes nos perse

quuntur, et licet ipsae non appareant, tamen orationi nostrae auram quandam coloris sui afflant. Tobler (Uebergang zwi

schen Tempus und Modus" in der Zeitschr. für Völkerpsych. und Sprachw. von Lazarus und Steinthal, Bd. II, p. 34) sagt: „Im Ganzen wird man mit der Ansicht der Wahrheit ziemlich nahe kommen, dass keines von beiden, weder Tempus noch Modus, ursprünglich fertig für sich ausgebildet war, ehe noch vom andern eine Spur keimte, sondern dass entweder in einer dem Hebräischen ähnlichen Weise beide in einander lagen und sich allmählich durch besondere Merkmale von einander lösten, oder dass zwar eines von beiden vorherrschte, aber schon sehr früh auch zu Zwecken des andern syntaktisch verwandt, wohl gar formell umgebildet wurde. Wir sind über diesen Urzustand ohne direkte Zeugnisse; aber soweit wir in der historischen Zeit zurückgehn können, finden wir beides neben einander, theils temporale Verwendung ursprünglicher Modi, theils umgekehrt temporale Bezeichnung modaler Verhältnisse; beides hat sich auch in die neueren Sprachen hinein fortgesetzt, halb als Erbschaft, halb als eigene Zuthat." Man findet hierüber auch Belehrung bei Becker (Organism. p. 194 sq.). Er sagt u. A.: „Betrachtet man die phonetische Gestalt der Modusformen, so sieht man leicht, dass diese nicht eigentlich ursprünglich unterschiedene Flexionsformen, sondern wie es mehr oder weniger bestimmt in allen Sprachen, am bestimmtesten aber in der griechischen hervortritt, nur Abänderungen der Zeitformen sind. Daher verflachen sich auch Modusformen leicht wieder, und fallen dann wieder, wie in der deutschen, und noch mehr in der englischen Sprache, mit den Zeitformen zusammen. Es gehört ferner hierher, dass auch in dem Gebrauch der Hülfsverben, die sonst die Besonderheiten der Beziehungsverhältnisse genauer bezeichnen, der Modus des Prädikats von den Zeitverhältnissen oft nicht unterschieden wird; so wird das Futur im Altdeutschen durch sollen, im Englischen durch shall und will, und im Französischen durch avoir bezeichnet. Es ist endlich etwas sehr Auffallendes, dass zwei an sich bestimmt unterschiedene Modusverhältnisse, nämlich die Möglichkeit und die Nothwendigkeit des Prädikates, in der Sprache so oft durch dieselben Formen ausgedrückt werden; diese Erscheinung findet ihre Erklärung zunächst darin, dass die Möglichkeit und

Nothwendigkeit des Prädikats, in so fern beide Modusverhältnisse
unter das Zeitverhältniss der Zukunft gestellt sind, als identische
Verhältnisse aufgefasst werden.“

Als weitere Belege einer so durch die Geschichte der Spra-
chen sich hinziehenden Enallage der Modus- und Tempusformen
ist z. B. anzuführen, dass das lat. Fut. aus ursprünglichem Sans-
krit-Optativ erwuchs (Heyse, Sprachw. p. 465); dass der grie-
chische Conj. sich nach Form und Bedeutung der Gegenwart an-
schliesst, der Opt. wie auch seine Endungen andeuten, der Ver-
gangenheit (Curtius, die Bildung der temp. und modi p. 224,
249). Aus der Grammatik ist bekannt, dass z. B. im Griechischen
Conj. (auch Opt.) mit dem Futurum bei Angabe des Zweckes und
der Absicht wechselt; dass bei Homer auch ein selbständiger Con-
junctiv öfter die Bedeutung des Futur hat, wie: οὔ πω τοίους
ἴδον ἀνερας οὐδὲ ἴδωμαι (Ilias I, 262), (wo La Roche citirt:
B 488, 126, 8 240, λ 328, μ 383, v 215 cet.); dass in allen
Sprachen namentlich der Conditionalis vielfach durch das Praete-
ritum ausgedrückt wird: es war deine Schuldigkeit; sixó ;
id consilium sequi debebas; si je pouvais, je le ferais bien
Göthe (H. und Dor.): „Lange lachte mir schon mein
Haus im modischen Kleidchen, Lange glänzten durchaus mit
grossen Scheiben die Fenstern, Aber wer thut dem Kaufmann es
nach? Schiller (J. v. O.): „Wenn dieser starke Arm euch nicht
hineingeführt, Ihr sahet nie den Rauch von einem fränkischen
Kamine steigen;" Ilias (II, 155): ἔνθα κεν Αργείοισιν ὑπέρμορα
νόστος ἐτύχθη, εἰ μὴ Ἀθηναίην Ἥρη πρὸς μύθον ἔειπεν;
Cic. (fam. XII, 10): Praeclare viceramus, nisi Lepidus re-
cepisset Antonium; Voltaire: Si j'avais dit un mot, on vous
donnait la mort.

Im Frzsch. steht nach den Verben des Wollens que mit dem
Conj. wie nach vouloir, commander, permettre cet.; nach den in
der Bedeutung verwandten Verben des Beschliessens, wie arrêter,
résoudre, décréter cet. aber que mit dem Fut. oder Imperf. Fut.
(Condit. prés.); andere, wie ordonner, exiger erlauben beide Con-
struktionen. (Vide Ploetz, Synt. und Formenl. der neufrz. Spr.
p. 190 sq.)

Was die Vertauschung der Modusformen unter einander be-
trifft, so findet namentlich der Imperativ vielfache Vertretung.

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Im Deutschen steht imperativisch der Conjunktiv, z. B. (Schiller): Trete Sie näher, mein Kind;" der Indikativ (Schiller): „Hanna, du bleibt; das Futurum (Schiller): „Du wirst den Apfel schiessen von dem Kopf des Knaben;" der Infinitiv (Voss): Drum nicht zanken, Mann!" das Partic. Prät. (Schiller): Nicht lange gefeiert, frisch ! Den Kalk, den Mörtel zugefahren!" Im Griechischen Conj. z. B. Eurip. (Med. 1246): ἄγ ̓, ὦ τάλαινα χεὶρ ἐμή, λαβὲ ξίφος, λάβ ̓, ἔμπε πρὸς βαλβίδα λυπηραν βίου, καὶ μὴ κακισθῇς μηδ' ἀναμνη στῆς τέκνων. Optativ: Λέγοις ἂν ὡς τάχιστα καὶ ταχ εἴσομαι (Aesch.) Futurum (fragend) (Soph. Οed. Col. 901): ούκουν τις ὡς τάχιστα προςπόλων μολών προς τούσδε βωμούς, πάντ' ἀναγκάσει λεὼν — σπεύδειν ἀπὸ ῥυτῆρος ἴς' ὡς ἄνωγα σύν

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τάχει; (auch ohne Frage) Λέγ' εἴ τι βούλει, χειρὶ δ' οὐ ψαύ σεις ποτέ (Eurip. Med. 1320); Infinitiv: βάσκ ̓ ἴει οὖλε ὄνειρε τοὺς ἐπὶ νῆας Ἀχαιῶν, ἐλθὼν ἐς κλισίην Αγαμέμνονος Ατρεί δαο πάντα μάλ' ατρεκέως ἀγορευέμεν, ὡς ἐπιτέλλω. (Ilias 2, 10). Im Lat. Conjunctiv: Ego sum publicus nuntius populi Romani, verbisque meis fides sit (Liv. 1, 32); auch Futurum: Tu hoc silebis (Cic. Att. II, 18). Auch im Franz. steht der Indic. imperativisch: vous permettez que cet.; auch das Futur: tu m'y mèneras, die dritte Person des Prés. subj. dient überhaupt als Impérat.: qu'il aille!

Es steht dagegen der Imperativ in Conditional und Concessivsätzen auch für den Conjunctiv, indem er ein noch Bedingtes als schon direkt vom Willen ergriffen darstellt. So bei Lessing: „Mancher neuere Künstler würde sagen: Sei so ungestaltet wie möglich, ich will dich doch malen;" Plato (conv. 201): oUTWG ἐχέτω, ὡς σὺ λέγεις; (Theaet. 154): σμικρὸν λαβὲ παράδειγμα καὶ πάντα εἴσει, ἃ βούλομαι; Cicero (Caecil. 15): Esto: ipse nihil est, nihil potest; at venit paratus cum subscriptoribus; Dumas: Avoue-le et je te pardonne tout; so auch im Engl. Show the world a cheerful face, and the world will smile at you.

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In den neueren Sprachen zeigt sich starke Abnahme des Gebrauchs der Modusformen. Die beiden Conjunktive oder Optative im Deutschen, der des Präsens und des Perfekts, werden schon seit frühester Zeit vermischt, und ihr temporaler Unterschied ist geschwunden. Schleicher (Dtsch. Spr. p. 284) bemerkt, dass

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man den Optativen des Perf. gern aus dem Wege gehe, in ihrer Bildung unsicher sei. Er sagt: „Quäle man sich nicht mit Herstellung einer Uniform für alle Verba, sondern wähle jeder die Form, die ihm mundrecht ist. Die Zeit wird wohl in nicht allzugrosser Ferne auch diese Formen durch die leidige Umschreibung entbehrlich machen." Im Französischen wird das Gebiet des Conjunktivs in neuerer Zeit immer mehr beschränkt“ (Mätzner, frz. Gr. p. 385); was das Englische betrifft, führt Schmitz (engl. Gr. p. 205) an, dass in Amerika nur noch der Indic. gebraucht, der Conjunktiv dort, wo die British Grammars ihn fordern oder zulassen, nicht mehr verwandt wird. Aber auch die brittischen Grammatiker schliessen sich dem schon an. „D'Orsey bemerkt über den Gebrauch des Conj. Praes. überhaupt: It is seldom used in conversation except by pedants, and not very often. in writing, except in law and poetry." Wie will man nun solches Schwinden passender bezeichnen, als durch eine Enallage der Technik?

Wenn der Infinitiv und das Participium zweckmässig als Nominalformen des Verbum bezeichnet werden, so ist doch ihre verbale Kraft wirksam, wie sie denn die Casus ihrer Verba erfordern: scribere historiam; imperans honesta; To лOTOλὴν γράφειν, τοῦ ἐπιστολὴν γράφειν; im Mhd. auch, wenn der Inf. als Substantiv stand: Nibel. 729, 4: dâ wart vil michel grüezen die lieben geste getàn. (Grimm, Gr. IV, p. 716.) So verwenden denn die Sprachen den Infinitiv auch als Verb. fin. (sogen. Inf. historicus) malerisch: Nondum fuga certa, nondum victoria erat; tegi magis Romanus, quam pugnare; Volscus inferre signa, urgere aciem, plus caedis hostium videre, quam fugae. (Liv. IV, 37); ähnlich im Frzsch. mit de: La voix perçante... Des limiers acharnés redoublait la vitesse. Et les bons limiers de courir, Et le pauvre cerf de frémir (Viennet). (Mätzner, frz. Gr. p. 478.) Auch an Infinitive des Ausrufs erinnert man sich, wo die Thätigkeit des Verb in Verwunderung gleichsam zum Stehen kommt: Mene incepto desistere victam? (Virg. Aen. 1, 37); ἐμὲ παρείν τάδε, φεῦ, ἐμὲ κατὰ γῆν οι xɛiv. (Aesch. Eum. 801); Moi, vous abandonner. (Andrieux); What! and not warn him! So auch zuweilen das Participium: What! not one left! not to leave me one! Hier, wie etwa im

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